Hinkt die Schweiz bei der Diagnose und Anerkennung der Zöliakie anderen Ländern hinterher?
- ShortId
-
25.3211
- Id
-
20253211
- Updated
-
14.11.2025 03:09
- Language
-
de
- Title
-
Hinkt die Schweiz bei der Diagnose und Anerkennung der Zöliakie anderen Ländern hinterher?
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Im Rahmen der vom Bundesrat verabschiedeten Gesundheitsaussenpolitik engagiert sich die Schweiz im globalen und europäischen Kontext und tauscht sich in diesem Rahmen mit ihren Nachbarstaaten zu verschiedenen gesundheitspolitischen Themen aus, auch im Bereich Prävention. Aufgrund der unterschiedlichen Systeme der sozialen Sicherheit sind die Ansätze in anderen Ländern jedoch nur beschränkt auf die Schweiz übertragbar. Wenn es darum geht, zu beurteilen, ob Strategien zur Früherkennung aus dem Ausland in der Schweiz angewendet werden können, stehen für den Bundesrat die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der wissenschaftlichen Evidenz sowie die Auswirkungen auf das schweizerische Gesundheitssystem im Zentrum. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Ob ein systematisches Zöliakie-Screening die Gesundheitskosten senken oder erhöhen würde, kann der Bundesrat aufgrund fehlender Datengrundlage nicht beurteilen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) schon heute die Leistungen einer Zöliakiediagnostik bei Vorliegen von klinischen Symptomen oder gewissen Risikofaktoren wie beispielsweise einer bereits bestehenden Autoimmunerkrankung, insofern diese von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet werden. Die Diagnostik bei Verdacht auf das Vorliegen einer Zöliakie umfasst mehrere Bluttests zur Bestimmung von Autoantikörpern. In den meisten Fällen ist eine mehrstufige Diagnostik erforderlich, häufig auch eine Magenspiegelung mit Gewebeprobeentnahme. Ein systematisches Screeningprogramm auf Zöliakie bei asymptomatischen Personen besteht in der Schweiz aktuell nicht.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Es ist grundsätzlich die Aufgabe der Fachkreise, die Screeningprogramme zu entwickeln und Anträge zur OKP-Kostenübernahme zu stellen. Insbesondere sollte ein allfälliger Antrag konkretisieren, wie das Screening organisiert, welche Art von Leistungen verwendet und wie diese im Screening-Ablauf eingesetzt werden soll. Auch Daten bezüglich der Wirksamkeit des Screenings sind zu berücksichtigen. Es ist Sache der Antragsstellenden, mit den geeigneten Methoden den Nachweis zu erbringen, dass ein Screening das Kriterium der Wirtschaftlichkeit erfüllt. Ebenso ist darzulegen, wie eine angemessene Teilnahmerate erreicht und eine Fehlversorgung vermieden werden können. Im Fall der Zöliakie führen einige, insbesondere in der Vergangenheit empfohlene, Testverfahren oft zu falsch positiven Ergebnissen und können dadurch unnötige Kosten verursachen. Auch sind beispielsweise leicht erhöhte Werte im Kindesalter nicht immer ein verlässlicher Indikator für eine spätere Zöliakie. Anhand eines entsprechenden Antrags prüft die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen ein Screeningprogramm auf die Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nach dem KVG. Die Entscheidung über die Leistungspflicht solcher Massnahmen durch die OKP trifft das Eidgenössische Departement des Innern.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Zur Anzahl der von Zöliakie betroffenen Personen in der Schweiz gibt es derzeit keine genauen Daten. Internationale Studien weisen auf eine Prävalenz von etwa 1 Prozent hin («Global Prevalence of Celiac Disease: Systematic Review and Meta-analysis» [www.pubmed.ncbi.nlm.gov > Search > doi: 10.1016/j.cgh.2017.06.037.]). In der Schweiz existiert keine einheitliche Klassifikation für die Kodierung ambulanter Diagnosen. Dadurch ist es nicht möglich, den Gesundheitszustand der Bevölkerung auf Basis von Routinedaten zu ermitteln. Derzeit wird an den Grundlagen einer einheitlichen Klassifikation für die Kodierung ambulanter Behandlungen gearbeitet, die eine solche Erfassung künftig ermöglichen könnte. Da es sich um eine langfristige Aufgabe handelt, kann derzeit kein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung genannt werden.</span></p></span>
- <p>Zöliakie ist eine lebenslange, chronisch entzündliche Autoimmunerkrankung. Ohne eine strikt glutenfreie Diät führt die Krankheit zu einer Schädigung des Dünndarms. Die Erkrankung betrifft Menschen aller Altersstufen gleichermassen. Die Beschwerden, mit denen die Patient:innen leben müssen sind divers, können zu weiteren Erkrankungen führen und sind teilweise sehr einschränkend.</p><p>Betroffene müssen auf glutenfreie Alternativen ausweichen und immer kontrollieren, ob die Produkte wirklich für sie geeignet sind. Das Sozialleben und der Alltag werden stark beeinflusst, da in der Bevölkerung und in der Gastronomie noch zu wenig Wissen über die Krankheit vorhanden ist. Restaurants und Tagesschulen haben häufig kein glutenfreies Angebot. </p><p>In Europa geht man davon aus, dass etwa ein Prozent der Bevölkerung von Zöliakie betroffen sind, wobei viele Fälle nicht diagnostiziert werden. Studien zeigen, dass ¾ der Betroffenen noch keine Zöliakiediagnose haben. Im Schnitt dauert es 5 bis 8 Jahre, bis eine Diagnose steht. Mit einer frühen Erkennung der Erkrankung können Fehldiagnosen verhindert und Folgeerkrankungen eingedämmt werden. In Italien und den Niederlanden werden bei Routineuntersuchungen die Zöliakiewerte gescreent. </p><p>In Anbetracht dessen bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Was denkt der Bundesrat über die Massnahmen in Deutschland, der Niederlande und Italien?</li><li>Wie hoch schätzt der Bund die Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen durch das systematische Screening ein?</li><li>Ist der Bund der Ansicht, dass die Datenlage in diesem Bereich ausreicht, um zu verstehen, wie die Schweizer Bevölkerung und die Gesundheitskosten betroffen sind?</li></ul>
- Hinkt die Schweiz bei der Diagnose und Anerkennung der Zöliakie anderen Ländern hinterher?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Im Rahmen der vom Bundesrat verabschiedeten Gesundheitsaussenpolitik engagiert sich die Schweiz im globalen und europäischen Kontext und tauscht sich in diesem Rahmen mit ihren Nachbarstaaten zu verschiedenen gesundheitspolitischen Themen aus, auch im Bereich Prävention. Aufgrund der unterschiedlichen Systeme der sozialen Sicherheit sind die Ansätze in anderen Ländern jedoch nur beschränkt auf die Schweiz übertragbar. Wenn es darum geht, zu beurteilen, ob Strategien zur Früherkennung aus dem Ausland in der Schweiz angewendet werden können, stehen für den Bundesrat die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der wissenschaftlichen Evidenz sowie die Auswirkungen auf das schweizerische Gesundheitssystem im Zentrum. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Ob ein systematisches Zöliakie-Screening die Gesundheitskosten senken oder erhöhen würde, kann der Bundesrat aufgrund fehlender Datengrundlage nicht beurteilen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) schon heute die Leistungen einer Zöliakiediagnostik bei Vorliegen von klinischen Symptomen oder gewissen Risikofaktoren wie beispielsweise einer bereits bestehenden Autoimmunerkrankung, insofern diese von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet werden. Die Diagnostik bei Verdacht auf das Vorliegen einer Zöliakie umfasst mehrere Bluttests zur Bestimmung von Autoantikörpern. In den meisten Fällen ist eine mehrstufige Diagnostik erforderlich, häufig auch eine Magenspiegelung mit Gewebeprobeentnahme. Ein systematisches Screeningprogramm auf Zöliakie bei asymptomatischen Personen besteht in der Schweiz aktuell nicht.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Es ist grundsätzlich die Aufgabe der Fachkreise, die Screeningprogramme zu entwickeln und Anträge zur OKP-Kostenübernahme zu stellen. Insbesondere sollte ein allfälliger Antrag konkretisieren, wie das Screening organisiert, welche Art von Leistungen verwendet und wie diese im Screening-Ablauf eingesetzt werden soll. Auch Daten bezüglich der Wirksamkeit des Screenings sind zu berücksichtigen. Es ist Sache der Antragsstellenden, mit den geeigneten Methoden den Nachweis zu erbringen, dass ein Screening das Kriterium der Wirtschaftlichkeit erfüllt. Ebenso ist darzulegen, wie eine angemessene Teilnahmerate erreicht und eine Fehlversorgung vermieden werden können. Im Fall der Zöliakie führen einige, insbesondere in der Vergangenheit empfohlene, Testverfahren oft zu falsch positiven Ergebnissen und können dadurch unnötige Kosten verursachen. Auch sind beispielsweise leicht erhöhte Werte im Kindesalter nicht immer ein verlässlicher Indikator für eine spätere Zöliakie. Anhand eines entsprechenden Antrags prüft die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen ein Screeningprogramm auf die Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nach dem KVG. Die Entscheidung über die Leistungspflicht solcher Massnahmen durch die OKP trifft das Eidgenössische Departement des Innern.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Zur Anzahl der von Zöliakie betroffenen Personen in der Schweiz gibt es derzeit keine genauen Daten. Internationale Studien weisen auf eine Prävalenz von etwa 1 Prozent hin («Global Prevalence of Celiac Disease: Systematic Review and Meta-analysis» [www.pubmed.ncbi.nlm.gov > Search > doi: 10.1016/j.cgh.2017.06.037.]). In der Schweiz existiert keine einheitliche Klassifikation für die Kodierung ambulanter Diagnosen. Dadurch ist es nicht möglich, den Gesundheitszustand der Bevölkerung auf Basis von Routinedaten zu ermitteln. Derzeit wird an den Grundlagen einer einheitlichen Klassifikation für die Kodierung ambulanter Behandlungen gearbeitet, die eine solche Erfassung künftig ermöglichen könnte. Da es sich um eine langfristige Aufgabe handelt, kann derzeit kein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung genannt werden.</span></p></span>
- <p>Zöliakie ist eine lebenslange, chronisch entzündliche Autoimmunerkrankung. Ohne eine strikt glutenfreie Diät führt die Krankheit zu einer Schädigung des Dünndarms. Die Erkrankung betrifft Menschen aller Altersstufen gleichermassen. Die Beschwerden, mit denen die Patient:innen leben müssen sind divers, können zu weiteren Erkrankungen führen und sind teilweise sehr einschränkend.</p><p>Betroffene müssen auf glutenfreie Alternativen ausweichen und immer kontrollieren, ob die Produkte wirklich für sie geeignet sind. Das Sozialleben und der Alltag werden stark beeinflusst, da in der Bevölkerung und in der Gastronomie noch zu wenig Wissen über die Krankheit vorhanden ist. Restaurants und Tagesschulen haben häufig kein glutenfreies Angebot. </p><p>In Europa geht man davon aus, dass etwa ein Prozent der Bevölkerung von Zöliakie betroffen sind, wobei viele Fälle nicht diagnostiziert werden. Studien zeigen, dass ¾ der Betroffenen noch keine Zöliakiediagnose haben. Im Schnitt dauert es 5 bis 8 Jahre, bis eine Diagnose steht. Mit einer frühen Erkennung der Erkrankung können Fehldiagnosen verhindert und Folgeerkrankungen eingedämmt werden. In Italien und den Niederlanden werden bei Routineuntersuchungen die Zöliakiewerte gescreent. </p><p>In Anbetracht dessen bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Was denkt der Bundesrat über die Massnahmen in Deutschland, der Niederlande und Italien?</li><li>Wie hoch schätzt der Bund die Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen durch das systematische Screening ein?</li><li>Ist der Bund der Ansicht, dass die Datenlage in diesem Bereich ausreicht, um zu verstehen, wie die Schweizer Bevölkerung und die Gesundheitskosten betroffen sind?</li></ul>
- Hinkt die Schweiz bei der Diagnose und Anerkennung der Zöliakie anderen Ländern hinterher?
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