Verlässliche Grundlagen für die Gesetzgebung in der AHV sind zwingend notwendig

ShortId
25.3214
Id
20253214
Updated
14.11.2025 03:07
Language
de
Title
Verlässliche Grundlagen für die Gesetzgebung in der AHV sind zwingend notwendig
AdditionalIndexing
04;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 12. Dezember 2024 musste das Bundesgericht über Beschwerden im Zusammenhang mit der Volksabstimmung über die Reform AHV 21 entscheiden. Grund für diese Gerichtsverfahren waren fehlerhafte Prognosen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) über die finanzielle Situation der AHV. Die Fehlleistungen der Bundesverwaltung führten dazu, dass die AHV den grössten Vertrauensverlust seit 1948 erlitt.&nbsp;</p><p>Verlässliche Finanzperspektiven sind jedoch eine fundamentale Voraussetzung für objektive Entscheid in der Gesetzgebung und der Steuerung der Sozialwerke.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>1.</span><strong><span> </span></strong><span>Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat seit August 2024 eine Reihe von Massnahmen ergriffen, um die Transparenz und Qualität der Berechnungsmodelle zu erhöhen sowie die internen Prozesse und Kontrollen zu verbessern. So hat das Amt die AHV-Finanzperspektiven im vergangenen Sommer auf der Basis von neuen und extern validierten Berechnungsmodellen korrigiert (vgl. Medienmitteilung vom 16. September 2024). Das neue AHV-Basismodell wurde zusammen mit dem Programmierungscode und einer Dokumentation im Internet veröffentlicht. Das Modell für die IV-Projektionen wurde im Herbst 2024 ebenfalls extern kontrolliert und die Ergebnisse wurden publiziert. Für 2025 sind weitere externe Kontrollen geplant. Darüber hinaus hat das Amt eine neue Funktion geschaffen, die für die Koordination und Organisation interner Prozesse zur quantitativen Begleitung der politischen Projekte zuständig ist. Diese Stelle ist seit März 2025 besetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. und 3. Im BSV ist seit 2009 auf Basis des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, SR 611.0) und der Finanzhaushaltsverordnung (FHV, SR 611.01) sowie den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzverwaltung EFV und der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK ein internes Kontrollsystem für die finanzrelevanten Prozesse innerhalb des Amtes eingeführt und umgesetzt. Auch das amtsinterne Risikomanagement ist gemäss FHG und FHV sowie im Rahmen der Vorgaben der EFV umgesetzt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4.</span><strong><span> </span></strong><span>Im Rahmen der Modernisierung der Aufsicht sind am 1. Januar 2024 Anpassungen in Kraft getreten (Art. 95 Abs. 3 Bst. a des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung [AHVG; SR 831.10] i.V.m. Art. 211</span><sup><span>quinquies</span></sup><span> der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung [AHVV SR</span><span>&nbsp;</span><span>831.101]). Sie ermöglichen es, in Umsetzung der Digitalisierung- und Innovationsstrategie der 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Säule/Familienzulagen (DTI-Strategie) Digitalisierungsprojekte für schweizweit anwendbare Informationssysteme zu initiieren. Diese Umsetzungsprojekte wie auch die Gesetzesvorlage für ein Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen BISS verfolgen das Ziel, die Datenbewirtschaftung der 1. Säule effizienter und moderner zu gestalten. So weisen die zentralen Register bei der zentralen Ausgleichsstelle ZAS einen grossen Modernisierungsbedarf auf, beispielsweise bezüglich Datendefinition, Datenarchitektur, Datenzugriff, Datensicherheit und Datenqualität. Da die Finanzperspektiven der 1. Säule sich zu grossen Teilen auf die Daten in den zentralen Registern stützen, trägt die Umsetzung der DTI-Strategie des BSV unmittelbar zur Verbesserung der Datenqualität bei und hilft damit die Erarbeitung zuverlässiger Finanzperspektiven der ersten Säule zu verbessern. Das BSV setzte im Jahr 2024 drei Vollzeitstellen für die Koordination der nationalen Projekte zur Umsetzung der DTI-Strategie in der ersten Säule ein. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. und 6. Initiativen für gesamtschweizerisch anwendbare Informationssysteme können von allen Akteuren der 1. Säule vorgeschlagen und unter gewissen Voraussetzungen von den Ausgleichsfonds finanziert werden (vgl. Art. 211</span><sup><span>quinquies</span></sup><span> Absatz 1 AHVV). Die Durchführungsstellen werden dazu konsultiert (vgl. Art. 211</span><sup><span>quinquies</span></sup><span> Abs. 2 AHVV). Solche DTI-Projekte und automatisierte Prozesse tragen dazu bei, bei den Durchführungsstellen Verwaltungskosten zu optimieren, Fehlerquellen zu minimieren und die Datenqualität zu verbessern. Heute übernehmen die Ausgleichfonds Verwaltungskosten der Durchführungsstellen in der Höhe von jährlich 35</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken. Dank digitalisierter Kommunikation mit den Versicherten und automatisierten Datenaustauschprozessen können diese finanziellen Belastungen der Ausgleichsfonds in Zukunft reduziert werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7. In der zweiten Hälfte 2024 wurden mehrere Personen aus allen Bereichen des Geschäftsfeldes Mathematik, Analysen und Statistik beigezogen, um die Revisionsarbeiten an den AHV-Finanzperspektiven zu bewältigen. Insgesamt wurden umgerechnet auf das ganze Jahr 2024 rund 2 Vollzeitstellen für die Erarbeitung der Finanzperspektiven der AHV eingesetzt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>8. Der Bundesrat ist seit dem Sommer 2024 mehrfach über die Massnahmen zur Sicherstellung von Transparenz und Qualität der Finanzperspektiven informiert worden und seit September 2024 liegen validierte Finanzperspektiven für die AHV vor. Der Bundesrat sieht in der Modernisierung von Datenqualität und -verfügbarkeit in der ersten Säule grosses Potential und erachtet die entsprechenden Investitionen als nötig und gerechtfertigt.</span></p></span>
  • <p>Wir ersuchen den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass künftig verlässliche Finanzperspektiven für die Sozialwerke erstellt werden können?&nbsp;</li><li>Das Parlament hat die Durchführungsstellen ab 2024 gesetzlich verpflichtet, die Instrumente Risikomanagement, Qualitätsmanagement, internes Kontrollsystem und externe Fachrevision umzusetzen. Ist vorgesehen, dass endlich auch die Aufsichtsbehörde BSV solche Instrumente implementiert?</li><li>Wenn Ja: Wie sieht der Fahrplan des Bundesrates dafür aus?&nbsp;</li><li>Im Schlussbericht vom 28. Januar 2025 zur entsprechenden Administrativuntersuchung wurde wiederholt auf angeblich mangelnde personelle Ressourcen hingewiesen. Das erstaunt: Offenbar setzt das BSV seine Ressourcen statt für die Erarbeitung valabler Finanzperspektiven fälschlicherweise für ICT-Projekte ein, welche die Durchführung betreffen. Wie viele Stellen werden für solche Projekte eingesetzt und welche Finanzmittel waren dies im Jahr 2024?</li><li>Werden solche Projekte für Durchführungsthemen aus dem AHV-Fonds finanziert?&nbsp;</li><li>Wird dabei Art. 211<sup>quinquies</sup> Abs. 2 AHVV eingehalten?</li><li>Wie viele Stellen und Finanzmittel waren es im Vergleichszeitraum 2024 für die Erarbeitung der Finanzperspektiven für die AHV?&nbsp;</li><li>Ist der Bundesrat bereit, eine Priorisierung zugunsten der ausgewiesenen Bedürfnisse des Parlamentes in Sachen valabler Finanzperspektiven der Sozialwerke durchzusetzen?</li></ol>
  • Verlässliche Grundlagen für die Gesetzgebung in der AHV sind zwingend notwendig
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 12. Dezember 2024 musste das Bundesgericht über Beschwerden im Zusammenhang mit der Volksabstimmung über die Reform AHV 21 entscheiden. Grund für diese Gerichtsverfahren waren fehlerhafte Prognosen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) über die finanzielle Situation der AHV. Die Fehlleistungen der Bundesverwaltung führten dazu, dass die AHV den grössten Vertrauensverlust seit 1948 erlitt.&nbsp;</p><p>Verlässliche Finanzperspektiven sind jedoch eine fundamentale Voraussetzung für objektive Entscheid in der Gesetzgebung und der Steuerung der Sozialwerke.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>1.</span><strong><span> </span></strong><span>Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat seit August 2024 eine Reihe von Massnahmen ergriffen, um die Transparenz und Qualität der Berechnungsmodelle zu erhöhen sowie die internen Prozesse und Kontrollen zu verbessern. So hat das Amt die AHV-Finanzperspektiven im vergangenen Sommer auf der Basis von neuen und extern validierten Berechnungsmodellen korrigiert (vgl. Medienmitteilung vom 16. September 2024). Das neue AHV-Basismodell wurde zusammen mit dem Programmierungscode und einer Dokumentation im Internet veröffentlicht. Das Modell für die IV-Projektionen wurde im Herbst 2024 ebenfalls extern kontrolliert und die Ergebnisse wurden publiziert. Für 2025 sind weitere externe Kontrollen geplant. Darüber hinaus hat das Amt eine neue Funktion geschaffen, die für die Koordination und Organisation interner Prozesse zur quantitativen Begleitung der politischen Projekte zuständig ist. Diese Stelle ist seit März 2025 besetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. und 3. Im BSV ist seit 2009 auf Basis des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, SR 611.0) und der Finanzhaushaltsverordnung (FHV, SR 611.01) sowie den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzverwaltung EFV und der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK ein internes Kontrollsystem für die finanzrelevanten Prozesse innerhalb des Amtes eingeführt und umgesetzt. Auch das amtsinterne Risikomanagement ist gemäss FHG und FHV sowie im Rahmen der Vorgaben der EFV umgesetzt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4.</span><strong><span> </span></strong><span>Im Rahmen der Modernisierung der Aufsicht sind am 1. Januar 2024 Anpassungen in Kraft getreten (Art. 95 Abs. 3 Bst. a des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung [AHVG; SR 831.10] i.V.m. Art. 211</span><sup><span>quinquies</span></sup><span> der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung [AHVV SR</span><span>&nbsp;</span><span>831.101]). Sie ermöglichen es, in Umsetzung der Digitalisierung- und Innovationsstrategie der 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Säule/Familienzulagen (DTI-Strategie) Digitalisierungsprojekte für schweizweit anwendbare Informationssysteme zu initiieren. Diese Umsetzungsprojekte wie auch die Gesetzesvorlage für ein Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen BISS verfolgen das Ziel, die Datenbewirtschaftung der 1. Säule effizienter und moderner zu gestalten. So weisen die zentralen Register bei der zentralen Ausgleichsstelle ZAS einen grossen Modernisierungsbedarf auf, beispielsweise bezüglich Datendefinition, Datenarchitektur, Datenzugriff, Datensicherheit und Datenqualität. Da die Finanzperspektiven der 1. Säule sich zu grossen Teilen auf die Daten in den zentralen Registern stützen, trägt die Umsetzung der DTI-Strategie des BSV unmittelbar zur Verbesserung der Datenqualität bei und hilft damit die Erarbeitung zuverlässiger Finanzperspektiven der ersten Säule zu verbessern. Das BSV setzte im Jahr 2024 drei Vollzeitstellen für die Koordination der nationalen Projekte zur Umsetzung der DTI-Strategie in der ersten Säule ein. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. und 6. Initiativen für gesamtschweizerisch anwendbare Informationssysteme können von allen Akteuren der 1. Säule vorgeschlagen und unter gewissen Voraussetzungen von den Ausgleichsfonds finanziert werden (vgl. Art. 211</span><sup><span>quinquies</span></sup><span> Absatz 1 AHVV). Die Durchführungsstellen werden dazu konsultiert (vgl. Art. 211</span><sup><span>quinquies</span></sup><span> Abs. 2 AHVV). Solche DTI-Projekte und automatisierte Prozesse tragen dazu bei, bei den Durchführungsstellen Verwaltungskosten zu optimieren, Fehlerquellen zu minimieren und die Datenqualität zu verbessern. Heute übernehmen die Ausgleichfonds Verwaltungskosten der Durchführungsstellen in der Höhe von jährlich 35</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken. Dank digitalisierter Kommunikation mit den Versicherten und automatisierten Datenaustauschprozessen können diese finanziellen Belastungen der Ausgleichsfonds in Zukunft reduziert werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7. In der zweiten Hälfte 2024 wurden mehrere Personen aus allen Bereichen des Geschäftsfeldes Mathematik, Analysen und Statistik beigezogen, um die Revisionsarbeiten an den AHV-Finanzperspektiven zu bewältigen. Insgesamt wurden umgerechnet auf das ganze Jahr 2024 rund 2 Vollzeitstellen für die Erarbeitung der Finanzperspektiven der AHV eingesetzt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>8. Der Bundesrat ist seit dem Sommer 2024 mehrfach über die Massnahmen zur Sicherstellung von Transparenz und Qualität der Finanzperspektiven informiert worden und seit September 2024 liegen validierte Finanzperspektiven für die AHV vor. Der Bundesrat sieht in der Modernisierung von Datenqualität und -verfügbarkeit in der ersten Säule grosses Potential und erachtet die entsprechenden Investitionen als nötig und gerechtfertigt.</span></p></span>
    • <p>Wir ersuchen den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass künftig verlässliche Finanzperspektiven für die Sozialwerke erstellt werden können?&nbsp;</li><li>Das Parlament hat die Durchführungsstellen ab 2024 gesetzlich verpflichtet, die Instrumente Risikomanagement, Qualitätsmanagement, internes Kontrollsystem und externe Fachrevision umzusetzen. Ist vorgesehen, dass endlich auch die Aufsichtsbehörde BSV solche Instrumente implementiert?</li><li>Wenn Ja: Wie sieht der Fahrplan des Bundesrates dafür aus?&nbsp;</li><li>Im Schlussbericht vom 28. Januar 2025 zur entsprechenden Administrativuntersuchung wurde wiederholt auf angeblich mangelnde personelle Ressourcen hingewiesen. Das erstaunt: Offenbar setzt das BSV seine Ressourcen statt für die Erarbeitung valabler Finanzperspektiven fälschlicherweise für ICT-Projekte ein, welche die Durchführung betreffen. Wie viele Stellen werden für solche Projekte eingesetzt und welche Finanzmittel waren dies im Jahr 2024?</li><li>Werden solche Projekte für Durchführungsthemen aus dem AHV-Fonds finanziert?&nbsp;</li><li>Wird dabei Art. 211<sup>quinquies</sup> Abs. 2 AHVV eingehalten?</li><li>Wie viele Stellen und Finanzmittel waren es im Vergleichszeitraum 2024 für die Erarbeitung der Finanzperspektiven für die AHV?&nbsp;</li><li>Ist der Bundesrat bereit, eine Priorisierung zugunsten der ausgewiesenen Bedürfnisse des Parlamentes in Sachen valabler Finanzperspektiven der Sozialwerke durchzusetzen?</li></ol>
    • Verlässliche Grundlagen für die Gesetzgebung in der AHV sind zwingend notwendig

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