Ärztemangel. Offene Fragen
- ShortId
-
25.3229
- Id
-
20253229
- Updated
-
14.11.2025 03:11
- Language
-
de
- Title
-
Ärztemangel. Offene Fragen
- AdditionalIndexing
-
2841;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Grundversorgung oder Hausarztmedizin gehört unbestritten zu den kostengünstigsten und häufig auch besten Formen der Versorgung. Dennoch stellt sich die Frage, ob die Klagen über den Ärztemangel und die zu tiefen Einkommen gerechtfertigt sind. Neue Formen der Grundversorgung werden unausweichlich, folglich muss die reale Entwicklung der Einkommen und Umsätze öffentlich und transparent gemacht werden. Nur unter dieser Voraussetzung ist es möglich, im Bedarfsfall gezielt Unterstützung zu leisten, und den Kurs nötigenfalls zu korrigieren.</p>
- <span><p><span>1. Ärztinnen und Ärzte sind Leistungserbringer im Sinne des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10). Sie dürfen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) praktizieren, wenn sie von dem Kanton, auf dessen Gebiet sie ihre Tätigkeit ausüben, in ihrem </span><span>Fachgebiet</span><span> zugelassen sind. Zudem müssen sie die in Artikel 37 KVG aufgeführten besonderen Voraussetzungen erfüllen und über die notwendige Ausbildung nach dem Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) verfügen. Die eidgenössisch anerkannten Weiterbildungstitel sind im Anhang 1 der Medizinalberufeverordnung (MedBV; SR 811.112.0) aufgeführt. Neben dem eidgenössischen Weiterbildungstitel «Praktische Ärztin oder Praktischer Arzt», der bescheinigt, dass der Arzt oder die Ärztin über die Kompetenz verfügt, eigenverantwortlich im Bereich der medizinischen Grundversorgung tätig zu sein, listet die MedBV 45 Facharzttitel auf, die die wichtigsten medizinischen Fachgebiete repräsentieren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Laut der vom BFS veröffentlichten Ärztestatistik gab es im Jahr 2023 in der Schweiz 39</span><span> </span><span>780 Ärztinnen und Ärzte mit einer Bewilligung, ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung auszuüben, was einer Dichte von 4,5 Ärztinnen und Ärzten pro 1000 Einwohner entspricht. Die Ärztedichte in der Schweiz liegt damit über dem Durchschnitt der OECD-Länder, aber auf ähnlichem Niveau wie in den Nachbarländern (im Jahr 2021 – Schweiz: 4.4, Österreich: 5.4, Deutschland: 4.5, Italien: 4.1, Frankreich: 3.4). Die Dichte der frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzte beträgt 2.5 Ärztinnen und Ärzte pro 1000 Einwohner und nimmt seit Jahren kontinuierlich zu (Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, herausgegeben vom BAG). Gemäss derselben Statistik beträgt die Dichte der frei praktizierenden Grundversorgerinnen und Grundversorger 0.9 Ärztinnen und Ärzte pro 1000 Einwohner.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3./ 5. Der Umsatz der Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen wird neben anderen Merkmalen im Rahmen der Statistik der Arztpraxen und ambulanten Zentren (MAS) erhoben, die seit 2016 vom Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt wird. Es existiert jedoch keine regelmässige Berichterstattung über die Entwicklung der ärztlichen Einkommen und keine detaillierte Analyse zum Umsatz der ärztlichen Bereitschaftsdienste. Im Jahr 2019 veröffentlichte das BFS einen Bericht, der anhand der Daten der MAS-Erhebung Aufschluss gab über die Einkommen von selbstständigen Ärztinnen und Ärzten in Arztpraxen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte betrug damals 204</span><span> </span><span>985 Franken und war abhängig von vielen Faktoren, wie etwa dem Beschäftigungsgrad, dem Fachgebiet und dem Kanton, in dem die Ärztin oder der Arzt tätig ist, sowie der Möglichkeit der Selbstdispensation, also der direkten Abgabe von Medikamenten an Patientinnen und Patienten (Praxisapotheke). Der durchschnittliche Stundenlohn betrug 115 Franken. Anzufügen ist, dass die Rücklaufquote der MAS-Erhebung bei weitem nicht 100</span><span> </span><span>Prozent erreicht, obwohl es sich um eine rechtlich verbindliche Vollerhebung handelt, bei der die Ärzteschaft zur Teilnahme verpflichtet ist.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Gemäss der Ärztestatistik 2023 der FMH wird der Arztberuf zwar weiterhin mehrheitlich von Männern ausgeübt (2023: 53 %), aber unter den Personen, die in den Beruf einsteigen, sind Frauen in der Überzahl: Sie machten 2023 fast 57 Prozent der Personen aus, die einen eidgenössischen Facharzttitel erworben haben. Beim Beschäftigungsgrad der Ärztinnen und Ärzte ist sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich ein stetiger Rückgang zu beobachten. Dieser betrug 2013 noch durchschnittlich 9 Halbtage pro Woche, gegenüber 8.6 Halbtage zehn Jahre später. Aus diesen Daten lässt sich jedoch nicht bestätigen, ob die Annahme korrekt ist, dass der steigende Frauenanteil in dieser Branche für den allmählichen Rückgang des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades verantwortlich ist.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Die Ärztedichte ist in städtischen Zentren in der Regel höher als in ländlichen Regionen. Im Jahr 2021 gab es in städtischen Gemeinden eine Grundversorgerin bzw. einen Grundversorger in Vollzeitäquivalenten pro 1000 Einwohner, gegenüber 0,7 in intermediären und 0,4 in ländlichen Gemeinden (BFS; Arztpraxen und medizinische Grundversorgung in der Schweiz 2018–2021).</span><span> </span><span>Der Bundesrat ist sich der Versorgungslage in bestimmten Regionen und für bestimmte medizinische Fachgebiete bewusst, insbesondere was die Grundversorgung betrifft. Er hat deshalb 2024 die Agenda Grundversorgung lanciert, um die Rahmenbedingungen zu verbessern und den Fachkräftemangel zu verringern. In diesem Zusammenhang sei jedoch daran erinnert, dass grundsätzlich die Kantone für die Steuerung der Zulassung und die Gewährleistung der medizinischen Versorgung auf ihrem Gebiet zuständig sind. Die Umsetzung der KVG-Revision über die Zulassung von Leistungserbringern, die zu Lasten der OKP tätig sein können, ist ab dem 1. Januar 2022 gestaffelt in Kraft getreten. Für einige Bestimmungen gilt noch die Übergangsfrist. Es ist deshalb noch zu früh, um die Auswirkungen der Revision über die Zulassung von Leistungserbringern beurteilen zu können.</span><span></span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zur Entwicklung der medizinischen Grundversorgung in den vergangenen fünf Jahren zu beantworten:</p><p>1. Welche Gruppen von Fachärztinnen und Fachärzten deckt die OKP ab?</p><p>2. Wie hat sich die Fachärztedichte entwickelt (pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner)?</p><p>3. Wie hat sich der OKP-Umsatz entwickelt (absolut und prozentual)?</p><p>4. Es gibt Behauptungen, der Ärztemangel sei auf die Zunahme der «Teilzeitarbeit» zurückzuführen, also auf die «Feminisierung»:</p><p>a. Trifft diese Aussage zu, betrachtet man die pro Einwohnerin oder Einwohner in Rechnung gestellten Leistungen/Konsultationen?</p><p>b. Trifft diese Aussage zu, betrachtet man die Entwicklung der Löhne und des OKP-Umsatzes? Daten und Begründungen.</p><p>5. Gibt es Daten zum Umsatz der ärztlichen Bereitschaftsdienste?</p><p>a. Wenn ja: Wie hoch ist der Umsatz?</p><p>b. Wenn nein: Ist der Bundesrat bereit, die Datenerhebung den heutigen Realitäten anzupassen?</p><p>6. Kann der Bundesrat die weit verbreitete Kritik bestätigen, dass in städtischen Zentren oft Überversorgung herrscht und in gewissen ländlichen Regionen Unterversorgung?</p><p>a. Wenn ja: Wer muss die notwendigen Massnahmen ergreifen und die erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen, um Angebot und Nachfrage ins Gleichgewicht zu bringen und eine optimale Versorgung zu gewährleisten?</p><p>b. Vor einigen Jahren hatten die Kantone darauf gedrängt, dass die Zulassung der Ärztinnen und Ärzte in ihre Zuständigkeit verlagert wird, damit sie die Gesundheitsversorgung «kontrollieren» können. Und sie haben ihr Ziel erreicht. Hat der Bundesrat auf nationaler Ebene seither Fortschritte beobachtet?</p>
- Ärztemangel. Offene Fragen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Grundversorgung oder Hausarztmedizin gehört unbestritten zu den kostengünstigsten und häufig auch besten Formen der Versorgung. Dennoch stellt sich die Frage, ob die Klagen über den Ärztemangel und die zu tiefen Einkommen gerechtfertigt sind. Neue Formen der Grundversorgung werden unausweichlich, folglich muss die reale Entwicklung der Einkommen und Umsätze öffentlich und transparent gemacht werden. Nur unter dieser Voraussetzung ist es möglich, im Bedarfsfall gezielt Unterstützung zu leisten, und den Kurs nötigenfalls zu korrigieren.</p>
- <span><p><span>1. Ärztinnen und Ärzte sind Leistungserbringer im Sinne des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10). Sie dürfen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) praktizieren, wenn sie von dem Kanton, auf dessen Gebiet sie ihre Tätigkeit ausüben, in ihrem </span><span>Fachgebiet</span><span> zugelassen sind. Zudem müssen sie die in Artikel 37 KVG aufgeführten besonderen Voraussetzungen erfüllen und über die notwendige Ausbildung nach dem Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) verfügen. Die eidgenössisch anerkannten Weiterbildungstitel sind im Anhang 1 der Medizinalberufeverordnung (MedBV; SR 811.112.0) aufgeführt. Neben dem eidgenössischen Weiterbildungstitel «Praktische Ärztin oder Praktischer Arzt», der bescheinigt, dass der Arzt oder die Ärztin über die Kompetenz verfügt, eigenverantwortlich im Bereich der medizinischen Grundversorgung tätig zu sein, listet die MedBV 45 Facharzttitel auf, die die wichtigsten medizinischen Fachgebiete repräsentieren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Laut der vom BFS veröffentlichten Ärztestatistik gab es im Jahr 2023 in der Schweiz 39</span><span> </span><span>780 Ärztinnen und Ärzte mit einer Bewilligung, ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung auszuüben, was einer Dichte von 4,5 Ärztinnen und Ärzten pro 1000 Einwohner entspricht. Die Ärztedichte in der Schweiz liegt damit über dem Durchschnitt der OECD-Länder, aber auf ähnlichem Niveau wie in den Nachbarländern (im Jahr 2021 – Schweiz: 4.4, Österreich: 5.4, Deutschland: 4.5, Italien: 4.1, Frankreich: 3.4). Die Dichte der frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzte beträgt 2.5 Ärztinnen und Ärzte pro 1000 Einwohner und nimmt seit Jahren kontinuierlich zu (Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, herausgegeben vom BAG). Gemäss derselben Statistik beträgt die Dichte der frei praktizierenden Grundversorgerinnen und Grundversorger 0.9 Ärztinnen und Ärzte pro 1000 Einwohner.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3./ 5. Der Umsatz der Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen wird neben anderen Merkmalen im Rahmen der Statistik der Arztpraxen und ambulanten Zentren (MAS) erhoben, die seit 2016 vom Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt wird. Es existiert jedoch keine regelmässige Berichterstattung über die Entwicklung der ärztlichen Einkommen und keine detaillierte Analyse zum Umsatz der ärztlichen Bereitschaftsdienste. Im Jahr 2019 veröffentlichte das BFS einen Bericht, der anhand der Daten der MAS-Erhebung Aufschluss gab über die Einkommen von selbstständigen Ärztinnen und Ärzten in Arztpraxen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte betrug damals 204</span><span> </span><span>985 Franken und war abhängig von vielen Faktoren, wie etwa dem Beschäftigungsgrad, dem Fachgebiet und dem Kanton, in dem die Ärztin oder der Arzt tätig ist, sowie der Möglichkeit der Selbstdispensation, also der direkten Abgabe von Medikamenten an Patientinnen und Patienten (Praxisapotheke). Der durchschnittliche Stundenlohn betrug 115 Franken. Anzufügen ist, dass die Rücklaufquote der MAS-Erhebung bei weitem nicht 100</span><span> </span><span>Prozent erreicht, obwohl es sich um eine rechtlich verbindliche Vollerhebung handelt, bei der die Ärzteschaft zur Teilnahme verpflichtet ist.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Gemäss der Ärztestatistik 2023 der FMH wird der Arztberuf zwar weiterhin mehrheitlich von Männern ausgeübt (2023: 53 %), aber unter den Personen, die in den Beruf einsteigen, sind Frauen in der Überzahl: Sie machten 2023 fast 57 Prozent der Personen aus, die einen eidgenössischen Facharzttitel erworben haben. Beim Beschäftigungsgrad der Ärztinnen und Ärzte ist sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich ein stetiger Rückgang zu beobachten. Dieser betrug 2013 noch durchschnittlich 9 Halbtage pro Woche, gegenüber 8.6 Halbtage zehn Jahre später. Aus diesen Daten lässt sich jedoch nicht bestätigen, ob die Annahme korrekt ist, dass der steigende Frauenanteil in dieser Branche für den allmählichen Rückgang des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades verantwortlich ist.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Die Ärztedichte ist in städtischen Zentren in der Regel höher als in ländlichen Regionen. Im Jahr 2021 gab es in städtischen Gemeinden eine Grundversorgerin bzw. einen Grundversorger in Vollzeitäquivalenten pro 1000 Einwohner, gegenüber 0,7 in intermediären und 0,4 in ländlichen Gemeinden (BFS; Arztpraxen und medizinische Grundversorgung in der Schweiz 2018–2021).</span><span> </span><span>Der Bundesrat ist sich der Versorgungslage in bestimmten Regionen und für bestimmte medizinische Fachgebiete bewusst, insbesondere was die Grundversorgung betrifft. Er hat deshalb 2024 die Agenda Grundversorgung lanciert, um die Rahmenbedingungen zu verbessern und den Fachkräftemangel zu verringern. In diesem Zusammenhang sei jedoch daran erinnert, dass grundsätzlich die Kantone für die Steuerung der Zulassung und die Gewährleistung der medizinischen Versorgung auf ihrem Gebiet zuständig sind. Die Umsetzung der KVG-Revision über die Zulassung von Leistungserbringern, die zu Lasten der OKP tätig sein können, ist ab dem 1. Januar 2022 gestaffelt in Kraft getreten. Für einige Bestimmungen gilt noch die Übergangsfrist. Es ist deshalb noch zu früh, um die Auswirkungen der Revision über die Zulassung von Leistungserbringern beurteilen zu können.</span><span></span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zur Entwicklung der medizinischen Grundversorgung in den vergangenen fünf Jahren zu beantworten:</p><p>1. Welche Gruppen von Fachärztinnen und Fachärzten deckt die OKP ab?</p><p>2. Wie hat sich die Fachärztedichte entwickelt (pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner)?</p><p>3. Wie hat sich der OKP-Umsatz entwickelt (absolut und prozentual)?</p><p>4. Es gibt Behauptungen, der Ärztemangel sei auf die Zunahme der «Teilzeitarbeit» zurückzuführen, also auf die «Feminisierung»:</p><p>a. Trifft diese Aussage zu, betrachtet man die pro Einwohnerin oder Einwohner in Rechnung gestellten Leistungen/Konsultationen?</p><p>b. Trifft diese Aussage zu, betrachtet man die Entwicklung der Löhne und des OKP-Umsatzes? Daten und Begründungen.</p><p>5. Gibt es Daten zum Umsatz der ärztlichen Bereitschaftsdienste?</p><p>a. Wenn ja: Wie hoch ist der Umsatz?</p><p>b. Wenn nein: Ist der Bundesrat bereit, die Datenerhebung den heutigen Realitäten anzupassen?</p><p>6. Kann der Bundesrat die weit verbreitete Kritik bestätigen, dass in städtischen Zentren oft Überversorgung herrscht und in gewissen ländlichen Regionen Unterversorgung?</p><p>a. Wenn ja: Wer muss die notwendigen Massnahmen ergreifen und die erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen, um Angebot und Nachfrage ins Gleichgewicht zu bringen und eine optimale Versorgung zu gewährleisten?</p><p>b. Vor einigen Jahren hatten die Kantone darauf gedrängt, dass die Zulassung der Ärztinnen und Ärzte in ihre Zuständigkeit verlagert wird, damit sie die Gesundheitsversorgung «kontrollieren» können. Und sie haben ihr Ziel erreicht. Hat der Bundesrat auf nationaler Ebene seither Fortschritte beobachtet?</p>
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