Justierung der Schuldenbremse des Bundes

ShortId
25.3233
Id
20253233
Updated
16.01.2026 13:00
Language
de
Title
Justierung der Schuldenbremse des Bundes
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Bundesverfassung gibt vor, dass Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht zu halten sind. Hintergrund der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2001 war die starke Zunahme der Bundesschulden in den 90er Jahren. Ziel war eine Stabilisierung der nominellen Schulden, verbunden mit der Erwartung, dass die Schulden im Verhältnis zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung (Schuldenquote) abnehmen, im Falle, dass die Volkswirtschaft wächst.</p><p>Die Ausgabenregel, dass Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht zu halten sind, bedeutet eigentlich, dass Defizite möglich sind, wenn sie dann durch Überschüsse wieder ausgeglichen werden.</p><p>Die Schuldenbremse wurde vom Parlament aber so umgesetzt, dass Überschüsse zwingend in den Schuldenabbau fliessen und Defizite kompensiert werden müssen. Dies gilt sowohl für das ordentliche wie für das ausserordentliche Budget, für letzteres seit der Verschärfung der Schuldenbremse auf gesetzlicher Ebene im Jahr 2010. Die Kompensation erfolgt auf zwei getrennt geführten Konten (Ausgleichskonto und Amortisationskonto). Die Schweizer Schuldenbremse ist damit die strengste weltweit und führt gemäss ihrer Mechanik langfristig zu einem Schuldenabbau gegen Null.</p><p>Hauptsächlich dank der guten Konjunktur, steigender Einnahmen, vorsichtiger Einnahmenprognosen und regelmässig anfallender Kreditreste fand seit Einführung der Schuldenbremse bis zur Coronakrise ein beachtlicher Schuldenabbau statt; der nominalen Nettoschulden (von 124 Mia. 2003 auf 97 Mia. 2019), und in noch weit stärkerem Ausmass der Schuldenquote (Nettoschulden im Verhältnis zum BIP, von 23,6 % 2003 auf 14,3 % 2019 und 17,6 % 2024).&nbsp;</p><p>Das Volk hat im Jahr 2001 mit 85% Ja-Stimmen einer Schuldenbremse zugestimmt, welche versprach, ein weiteres Ansteigen der Schulden zu verhindern. Im Abstimmungsbüchlein von 2001 war explizit zu lesen: «die Schuldenbremse sorgt für ein gleich bleibendes Schuldenniveau»; «der Bundesrat verzichtet auf einen eigentlichen Schuldenabbau».&nbsp;</p><p>In den vergangenen Jahren wurden diese Ziele übererfüllt. Die Verfassung erlaubt eine Justierung der Schuldenbremse in der Umsetzung: nicht Schuldenabbau gegen Null, sondern Stabilisierung der nominellen Schulden und zu diesem Zweck ein symmetrischer Umgang mit Überschüssen und Defiziten.&nbsp;</p><p>Mit vorliegender Motion soll dies erstens so erfolgen: Die aufgelaufenen Überschüsse auf dem Ausgleichskonto sollen bis auf eine Reserve von 3 Mrd. mit dem negativen Saldo auf dem Amortisationskonto verrechnet werden. Zweitens soll mittels eines Korrekturfaktors dafür gesorgt werden, dass die regelmässig anfallenden Kreditreste nicht in den Schuldenabbau fliessen, sondern den Spielraum auf Ausgaben- oder Einnahmeseite erhöhen. Die resultierende Mechanik würde dem impliziten Verfassungsziel, dass die Schuldenquote über die Zeit schrumpfen soll, weiterhin entsprechen.</p><p>Geht man vom provisorischen Stand des Amortisationskontos per 2024 von -26.8 Mrd. aus, und einem Stand des Ausgleichskontos von 20 Mrd., würde sich der Stand des Amortisationskontos nach Verrechnung auf 9.8 Mrd. belaufen, derjenige des Ausgleichskontos auf 3 Mrd.</p>
  • <span><p><span>Die Motion will eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG, SR </span><em><span>611.0</span></em><span>), um einerseits den negativen Stand des Amortisationskontos mit dem positiven Stand des Ausgleichskontos zu verrechnen und andererseits die Berechnung des Ausgabenplafonds für den Voranschlag mit einem Korrekturfaktor zu ergänzen, der die erwarteten Budgetunterschreitungen bei den Ausgaben berücksichtigt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der von der Motion vorgeschlagene teilweise Ausgleich von Amortisations- und Ausgleichskonto würde bedeuten, dass ein Teil der Corona-Schulden mit dem früheren Schuldenabbau verrechnet würde. In diesem Umfang blieben die Schulden also bestehen und würden im Gegensatz zur aktuellen Lösung nicht wieder abgebaut. Bundesrat und Parlament haben es im Rahmen der Beratung zum Abbau der Corona-Schulden im Jahr 2022 abgelehnt, den früheren Schuldenabbau durch eine Verrechnung mit den Corona-Schulden rückgängig zu machen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Einführung eines Korrekturfaktors würde bedeuten, dass der Ausgabenplafond im Voranschlag jeweils im Umfang der früheren Budgetunterschreitungen (gleitender Durchschnitt) überschritten werden dürfte. Die effektiven Ausgaben in den Staatsrechnungen liegen im langjährigen Durchschnitt rund 1</span><span>&nbsp;</span><span>Milliarde unter den Ausgaben gemäss Voranschlag. Die Summe der nicht ausgeschöpften Budgetkredite wird somit nur teilweise für die Nachträge und Kreditüberschreitungen beansprucht. Mit dem vorgeschlagenen Korrekturfaktor würde faktisch ein strukturelles Finanzierungsdefizit von rund 1 Milliarde budgetiert, indem die Budgetunterschreitungen antizipiert werden. Ein struktureller Finanzierungsüberschuss, der gemäss Parlamentsentscheid zum Abbau der Corona-Schulden eingesetzt werden soll, ergäbe sich in der Regel nur noch dann, wenn die Budgetunterschreitungen höher als erwartet ausfallen oder die ordentlichen Einnahmen die budgetierten Werte übersteigen. Im Ergebnis wäre der vorgeschlagene Korrekturfaktor vergleichbar mit einer symmetrischen Bewirtschaftung des Ausgleichskontos. Der Bundesrat hat sich bereits im September 2024 mit der Ablehnung der beiden gleichlautenden Motionen 24.4182 und 24.4194 «Symmetrische Bewirtschaftung von Defiziten und Überschüssen des Bundes» gegen eine symmetrische Ausgestaltung des Ausgleichskontos ausgesprochen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes vorzulegen, mit dem die Überschüsse auf dem Ausgleichskonto bis auf eine Reserve von 3 Mrd. CHF zum Abbau des negativen Saldos auf dem Amortisationskonto verwendet werden.</p><p>Ausserdem soll zusätzlich zum Konjunkturfaktor der Schuldenbremse ein «Korrekturfaktor» eingeführt werden, der die regelmässig anfallenden Kreditreste antizipativ in die Finanzplanung einbezieht.&nbsp;Ein solcher Korrekturfaktor würde jährlich aufgrund eines gleitenden Mittels der Budgetunterschreitungen in vergangenen Rechnungsabschlüssen ermittelt. Der Ausgabenplafond würde dann mittels dieses Faktors über die prognostizierten und konjunkturbereinigten Einnahmen hinaus angehoben.&nbsp;</p>
  • Justierung der Schuldenbremse des Bundes
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bundesverfassung gibt vor, dass Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht zu halten sind. Hintergrund der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2001 war die starke Zunahme der Bundesschulden in den 90er Jahren. Ziel war eine Stabilisierung der nominellen Schulden, verbunden mit der Erwartung, dass die Schulden im Verhältnis zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung (Schuldenquote) abnehmen, im Falle, dass die Volkswirtschaft wächst.</p><p>Die Ausgabenregel, dass Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht zu halten sind, bedeutet eigentlich, dass Defizite möglich sind, wenn sie dann durch Überschüsse wieder ausgeglichen werden.</p><p>Die Schuldenbremse wurde vom Parlament aber so umgesetzt, dass Überschüsse zwingend in den Schuldenabbau fliessen und Defizite kompensiert werden müssen. Dies gilt sowohl für das ordentliche wie für das ausserordentliche Budget, für letzteres seit der Verschärfung der Schuldenbremse auf gesetzlicher Ebene im Jahr 2010. Die Kompensation erfolgt auf zwei getrennt geführten Konten (Ausgleichskonto und Amortisationskonto). Die Schweizer Schuldenbremse ist damit die strengste weltweit und führt gemäss ihrer Mechanik langfristig zu einem Schuldenabbau gegen Null.</p><p>Hauptsächlich dank der guten Konjunktur, steigender Einnahmen, vorsichtiger Einnahmenprognosen und regelmässig anfallender Kreditreste fand seit Einführung der Schuldenbremse bis zur Coronakrise ein beachtlicher Schuldenabbau statt; der nominalen Nettoschulden (von 124 Mia. 2003 auf 97 Mia. 2019), und in noch weit stärkerem Ausmass der Schuldenquote (Nettoschulden im Verhältnis zum BIP, von 23,6 % 2003 auf 14,3 % 2019 und 17,6 % 2024).&nbsp;</p><p>Das Volk hat im Jahr 2001 mit 85% Ja-Stimmen einer Schuldenbremse zugestimmt, welche versprach, ein weiteres Ansteigen der Schulden zu verhindern. Im Abstimmungsbüchlein von 2001 war explizit zu lesen: «die Schuldenbremse sorgt für ein gleich bleibendes Schuldenniveau»; «der Bundesrat verzichtet auf einen eigentlichen Schuldenabbau».&nbsp;</p><p>In den vergangenen Jahren wurden diese Ziele übererfüllt. Die Verfassung erlaubt eine Justierung der Schuldenbremse in der Umsetzung: nicht Schuldenabbau gegen Null, sondern Stabilisierung der nominellen Schulden und zu diesem Zweck ein symmetrischer Umgang mit Überschüssen und Defiziten.&nbsp;</p><p>Mit vorliegender Motion soll dies erstens so erfolgen: Die aufgelaufenen Überschüsse auf dem Ausgleichskonto sollen bis auf eine Reserve von 3 Mrd. mit dem negativen Saldo auf dem Amortisationskonto verrechnet werden. Zweitens soll mittels eines Korrekturfaktors dafür gesorgt werden, dass die regelmässig anfallenden Kreditreste nicht in den Schuldenabbau fliessen, sondern den Spielraum auf Ausgaben- oder Einnahmeseite erhöhen. Die resultierende Mechanik würde dem impliziten Verfassungsziel, dass die Schuldenquote über die Zeit schrumpfen soll, weiterhin entsprechen.</p><p>Geht man vom provisorischen Stand des Amortisationskontos per 2024 von -26.8 Mrd. aus, und einem Stand des Ausgleichskontos von 20 Mrd., würde sich der Stand des Amortisationskontos nach Verrechnung auf 9.8 Mrd. belaufen, derjenige des Ausgleichskontos auf 3 Mrd.</p>
    • <span><p><span>Die Motion will eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG, SR </span><em><span>611.0</span></em><span>), um einerseits den negativen Stand des Amortisationskontos mit dem positiven Stand des Ausgleichskontos zu verrechnen und andererseits die Berechnung des Ausgabenplafonds für den Voranschlag mit einem Korrekturfaktor zu ergänzen, der die erwarteten Budgetunterschreitungen bei den Ausgaben berücksichtigt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der von der Motion vorgeschlagene teilweise Ausgleich von Amortisations- und Ausgleichskonto würde bedeuten, dass ein Teil der Corona-Schulden mit dem früheren Schuldenabbau verrechnet würde. In diesem Umfang blieben die Schulden also bestehen und würden im Gegensatz zur aktuellen Lösung nicht wieder abgebaut. Bundesrat und Parlament haben es im Rahmen der Beratung zum Abbau der Corona-Schulden im Jahr 2022 abgelehnt, den früheren Schuldenabbau durch eine Verrechnung mit den Corona-Schulden rückgängig zu machen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Einführung eines Korrekturfaktors würde bedeuten, dass der Ausgabenplafond im Voranschlag jeweils im Umfang der früheren Budgetunterschreitungen (gleitender Durchschnitt) überschritten werden dürfte. Die effektiven Ausgaben in den Staatsrechnungen liegen im langjährigen Durchschnitt rund 1</span><span>&nbsp;</span><span>Milliarde unter den Ausgaben gemäss Voranschlag. Die Summe der nicht ausgeschöpften Budgetkredite wird somit nur teilweise für die Nachträge und Kreditüberschreitungen beansprucht. Mit dem vorgeschlagenen Korrekturfaktor würde faktisch ein strukturelles Finanzierungsdefizit von rund 1 Milliarde budgetiert, indem die Budgetunterschreitungen antizipiert werden. Ein struktureller Finanzierungsüberschuss, der gemäss Parlamentsentscheid zum Abbau der Corona-Schulden eingesetzt werden soll, ergäbe sich in der Regel nur noch dann, wenn die Budgetunterschreitungen höher als erwartet ausfallen oder die ordentlichen Einnahmen die budgetierten Werte übersteigen. Im Ergebnis wäre der vorgeschlagene Korrekturfaktor vergleichbar mit einer symmetrischen Bewirtschaftung des Ausgleichskontos. Der Bundesrat hat sich bereits im September 2024 mit der Ablehnung der beiden gleichlautenden Motionen 24.4182 und 24.4194 «Symmetrische Bewirtschaftung von Defiziten und Überschüssen des Bundes» gegen eine symmetrische Ausgestaltung des Ausgleichskontos ausgesprochen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes vorzulegen, mit dem die Überschüsse auf dem Ausgleichskonto bis auf eine Reserve von 3 Mrd. CHF zum Abbau des negativen Saldos auf dem Amortisationskonto verwendet werden.</p><p>Ausserdem soll zusätzlich zum Konjunkturfaktor der Schuldenbremse ein «Korrekturfaktor» eingeführt werden, der die regelmässig anfallenden Kreditreste antizipativ in die Finanzplanung einbezieht.&nbsp;Ein solcher Korrekturfaktor würde jährlich aufgrund eines gleitenden Mittels der Budgetunterschreitungen in vergangenen Rechnungsabschlüssen ermittelt. Der Ausgabenplafond würde dann mittels dieses Faktors über die prognostizierten und konjunkturbereinigten Einnahmen hinaus angehoben.&nbsp;</p>
    • Justierung der Schuldenbremse des Bundes

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