Anstieg der Kosten für Physiotherapie

ShortId
25.3236
Id
20253236
Updated
14.11.2025 03:15
Language
de
Title
Anstieg der Kosten für Physiotherapie
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Spezifisch zur Kostenentwicklung bei physiotherapeutischen Leistungen hat der Bundesrat in seiner Antwort vom 18. September 2023 auf die Frage 23.7497 Riniker Maja «</span><span>Sind die Mehrkosten der Physiotherapie eine politisch gewollte Folge der Umsetzung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"?</span><span>» dargelegt, dass ein Grund für den Kostenanstieg in der Physiotherapie die Verschiebung von Volumen hin zu den Sitzungspauschalen für die aufwändige Physiotherapie ist, die höher ausfallen als die Sitzungspauschalen für die allgemeine Physiotherapie. Ein weiterer Grund für die Kostenentwicklung ist der Anstieg der Anzahl physiotherapeutischer Konsultationen. Es ist denkbar, dass die Verschiebung von stationären Leistungen in den ambulanten Bereich eine Ursache dafür ist. Um dies genauer zu untersuchen, müsste jedoch eine Datenerhebung erfolgen.</span></p><p><span>Im Tarifrecht nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) gilt das Prinzip der Tarifautonomie, wonach die Tarife und Preise durch Vereinbarung zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern festgelegt werden. Der Bundesrat verfügt nur über subsidiäre Kompetenzen. Mit dem neuen Artikel 47</span><em><span>c</span></em><span> KVG, der ein Kostenmonitoring sowie Korrekturmassnahmen vorschreibt und der am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, haben die Tarifpartner ein Instrument zur Kostenkontrolle bei ungerechtfertigten Entwicklungen erhalten. Der Bundesrat erwartet, dass dieses Instrument genutzt wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV; SR 832.112.31) regelt in Artikel 5 die durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Leistungen der Physiotherapie sowie die Voraussetzungen dafür. Diese Regelung beinhaltet bereits Höchstzahlen zu Sitzungen und Limitationen bezüglich der Therapiedauer. Laut den Absätzen 2 bis 4 übernimmt die Versicherung die Kosten von höchstens neun Sitzungen pro ärztliche Anordnung. Für weitere Sitzungen ist eine neue ärztliche Anordnung erforderlich. In besonderen Fällen kann nach einer vertrauensärztlichen Prüfung der Indikation eine Kostengutsprache des Versicherers für mehr als 36 Sitzungen erfolgen.</span></p><p><span>Die anordnende Ärztin oder der anordnende Arzt kann auch weniger als neun Sitzungen anordnen, wenn es medizinisch sinnvoll ist, etwa bei einer Beratung oder Kurzintervention. </span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet diese bestehende Regelung der Kostengutsprachen und Überprüfung durch die Versicherer für ausreichend, um eine angemessene und kosteneffiziente Versorgung sicherzustellen. Möchten Fachkreise oder Versicherer die Regelung zu den Höchstzahlen von Sitzungen in der KLV ändern, kann dies im Rahmen des dazu vorgesehenen Antragsprozesses beantragt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. In den Niederlanden bezahlt die Krankenversicherung zwar physiotherapeutische Leistungen ohne ärztliche Anordnung, allerdings nur bei chronischen Krankheiten. Zudem müssen die Versicherten die ersten zehn Behandlungen selbst bezahlen.</span></p><p><span>Der Bundesrat hat sich mehrfach mit dem Thema Direktzugang zur Physiotherapie befasst (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20123574"></a><span>Postulat</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20123574"><span>12.3574</span></a><span> Carobbio</span><span>&nbsp;</span><span>Guscetti, Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20134110"><span>13.4110</span></a><span>&nbsp;</span><span>Fournier, Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163201"><span>16.3201</span></a><span>&nbsp;</span><span>Grossen, Interpellation</span><span>&nbsp;</span><span>22.4369</span><span>&nbsp;</span><span>Stöckli). Er teilt das Bestreben, eine qualitativ hochwertige und für die Versicherten erschwingliche Versorgung – insbesondere mit physiotherapeutischen Leistungen – zu gewährleisten, hält die Einführung eines Direktzugangs zur Physiotherapie, auch mit Blick auf mögliche Mehrkosten für die OKP, jedoch nicht für wünschenswert. Die Leistungen müssen – unabhängig davon, ob sie von Ärztinnen und Ärzten oder auf ärztliche Anordnung erbracht werden – stets den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>32 KVG entsprechen.</span></p></span>
  • <p>Die Physiotherapie ist eine wichtige paramedizinische Disziplin zur Vorbeugung, Beurteilung und Behandlung von Bewegungsstörungen und Funktionseinschränkungen des menschlichen Körpers. Eine Vielzahl von Techniken und Übungen wird eingesetzt, um die Beweglichkeit zu verbessern, Schmerzen zu lindern und die Erholung nach einer Verletzung oder Operation zu fördern.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss den Zahlen des BAG sind die Bruttokosten zu Lasten der OKP betreffend die Physiotherapie von 897 Millionen Franken im Jahre 2015 auf 1'546 Millionen Franken im Jahre 2023 gestiegen. Betrachtet man die Kosten pro Versicherten, stellen wir eine Erhöhung von 109 Franken auf 174 Franken über diese gleiche Periode fest. Dies entspricht einem Anstieg von 60 %. Zum Vergleich sind die Gesamtkosten pro Versicherten von 2015 auf 2023 um 23 % gewachsen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Ausland gibt es verschiedene Modelle für die Vergütung der Leistungen der Physiotherapeuten. In den Niederlanden können zum Beispiel die Patienten direkt auf Physiotherapiedienste zugreifen, ohne einen Hausarzt aufsuchen zu müssen. Jedoch sind nur Personen mit einer chronischen Krankheit durch die Grundversicherung ab der 21. Sitzung gedeckt.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:square;"><li>Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um den Anstieg der Kosten für Physiotherapie in der Schweiz zu dämpfen?</li><li>Kann er sich vorstellen, eine Höchstzahl von Sitzungen pro Jahr einzuführen, die erstattet werden?</li><li>Wie steht er zum niederländischen Modell?</li></ul>
  • Anstieg der Kosten für Physiotherapie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Spezifisch zur Kostenentwicklung bei physiotherapeutischen Leistungen hat der Bundesrat in seiner Antwort vom 18. September 2023 auf die Frage 23.7497 Riniker Maja «</span><span>Sind die Mehrkosten der Physiotherapie eine politisch gewollte Folge der Umsetzung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"?</span><span>» dargelegt, dass ein Grund für den Kostenanstieg in der Physiotherapie die Verschiebung von Volumen hin zu den Sitzungspauschalen für die aufwändige Physiotherapie ist, die höher ausfallen als die Sitzungspauschalen für die allgemeine Physiotherapie. Ein weiterer Grund für die Kostenentwicklung ist der Anstieg der Anzahl physiotherapeutischer Konsultationen. Es ist denkbar, dass die Verschiebung von stationären Leistungen in den ambulanten Bereich eine Ursache dafür ist. Um dies genauer zu untersuchen, müsste jedoch eine Datenerhebung erfolgen.</span></p><p><span>Im Tarifrecht nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) gilt das Prinzip der Tarifautonomie, wonach die Tarife und Preise durch Vereinbarung zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern festgelegt werden. Der Bundesrat verfügt nur über subsidiäre Kompetenzen. Mit dem neuen Artikel 47</span><em><span>c</span></em><span> KVG, der ein Kostenmonitoring sowie Korrekturmassnahmen vorschreibt und der am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, haben die Tarifpartner ein Instrument zur Kostenkontrolle bei ungerechtfertigten Entwicklungen erhalten. Der Bundesrat erwartet, dass dieses Instrument genutzt wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV; SR 832.112.31) regelt in Artikel 5 die durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Leistungen der Physiotherapie sowie die Voraussetzungen dafür. Diese Regelung beinhaltet bereits Höchstzahlen zu Sitzungen und Limitationen bezüglich der Therapiedauer. Laut den Absätzen 2 bis 4 übernimmt die Versicherung die Kosten von höchstens neun Sitzungen pro ärztliche Anordnung. Für weitere Sitzungen ist eine neue ärztliche Anordnung erforderlich. In besonderen Fällen kann nach einer vertrauensärztlichen Prüfung der Indikation eine Kostengutsprache des Versicherers für mehr als 36 Sitzungen erfolgen.</span></p><p><span>Die anordnende Ärztin oder der anordnende Arzt kann auch weniger als neun Sitzungen anordnen, wenn es medizinisch sinnvoll ist, etwa bei einer Beratung oder Kurzintervention. </span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet diese bestehende Regelung der Kostengutsprachen und Überprüfung durch die Versicherer für ausreichend, um eine angemessene und kosteneffiziente Versorgung sicherzustellen. Möchten Fachkreise oder Versicherer die Regelung zu den Höchstzahlen von Sitzungen in der KLV ändern, kann dies im Rahmen des dazu vorgesehenen Antragsprozesses beantragt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. In den Niederlanden bezahlt die Krankenversicherung zwar physiotherapeutische Leistungen ohne ärztliche Anordnung, allerdings nur bei chronischen Krankheiten. Zudem müssen die Versicherten die ersten zehn Behandlungen selbst bezahlen.</span></p><p><span>Der Bundesrat hat sich mehrfach mit dem Thema Direktzugang zur Physiotherapie befasst (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20123574"></a><span>Postulat</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20123574"><span>12.3574</span></a><span> Carobbio</span><span>&nbsp;</span><span>Guscetti, Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20134110"><span>13.4110</span></a><span>&nbsp;</span><span>Fournier, Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163201"><span>16.3201</span></a><span>&nbsp;</span><span>Grossen, Interpellation</span><span>&nbsp;</span><span>22.4369</span><span>&nbsp;</span><span>Stöckli). Er teilt das Bestreben, eine qualitativ hochwertige und für die Versicherten erschwingliche Versorgung – insbesondere mit physiotherapeutischen Leistungen – zu gewährleisten, hält die Einführung eines Direktzugangs zur Physiotherapie, auch mit Blick auf mögliche Mehrkosten für die OKP, jedoch nicht für wünschenswert. Die Leistungen müssen – unabhängig davon, ob sie von Ärztinnen und Ärzten oder auf ärztliche Anordnung erbracht werden – stets den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>32 KVG entsprechen.</span></p></span>
    • <p>Die Physiotherapie ist eine wichtige paramedizinische Disziplin zur Vorbeugung, Beurteilung und Behandlung von Bewegungsstörungen und Funktionseinschränkungen des menschlichen Körpers. Eine Vielzahl von Techniken und Übungen wird eingesetzt, um die Beweglichkeit zu verbessern, Schmerzen zu lindern und die Erholung nach einer Verletzung oder Operation zu fördern.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss den Zahlen des BAG sind die Bruttokosten zu Lasten der OKP betreffend die Physiotherapie von 897 Millionen Franken im Jahre 2015 auf 1'546 Millionen Franken im Jahre 2023 gestiegen. Betrachtet man die Kosten pro Versicherten, stellen wir eine Erhöhung von 109 Franken auf 174 Franken über diese gleiche Periode fest. Dies entspricht einem Anstieg von 60 %. Zum Vergleich sind die Gesamtkosten pro Versicherten von 2015 auf 2023 um 23 % gewachsen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Ausland gibt es verschiedene Modelle für die Vergütung der Leistungen der Physiotherapeuten. In den Niederlanden können zum Beispiel die Patienten direkt auf Physiotherapiedienste zugreifen, ohne einen Hausarzt aufsuchen zu müssen. Jedoch sind nur Personen mit einer chronischen Krankheit durch die Grundversicherung ab der 21. Sitzung gedeckt.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:square;"><li>Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um den Anstieg der Kosten für Physiotherapie in der Schweiz zu dämpfen?</li><li>Kann er sich vorstellen, eine Höchstzahl von Sitzungen pro Jahr einzuführen, die erstattet werden?</li><li>Wie steht er zum niederländischen Modell?</li></ul>
    • Anstieg der Kosten für Physiotherapie

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