Schwarzarbeit bei Reinigungskräften. Braucht es neue Anreize zur Legalisierung?
- ShortId
-
25.3241
- Id
-
20253241
- Updated
-
14.11.2025 03:13
- Language
-
de
- Title
-
Schwarzarbeit bei Reinigungskräften. Braucht es neue Anreize zur Legalisierung?
- AdditionalIndexing
-
44;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Schwarzarbeit im Haushaltssektor ist ein erhebliches Problem. Schätzungen zufolge arbeiten rund 75'000 Reinigungskräfte in Privathaushalten ohne Anmeldung. Dadurch entgehen den Sozialversicherungen jährlich etwa 320 Mio. Franken an Beiträgen. Dies ist Teil der Schattenwirtschaft, die auf 6,1% des BIP geschätzt wird (SECO, 2023). Dies führt zu finanziellen Einbussen für den Staat und zu prekären Arbeitsverhältnissen für die Betroffenen, die keine soziale Absicherung haben.</p><p> </p><p>Für Haushalte gibt es wenige Anreize, Reinigungskräfte legal anzustellen. Sozialabgaben, Versicherungen und administrativer Aufwand stellen für viele eine Hürde dar. Trotz eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens bleibt Schwarzarbeit weit verbreitet. Dabei entgehen nicht nur den Sozialwerken Mittel, sondern es führt auch zu Wettbewerbsverzerrungen, da korrekt und legal Anstellende finanziell schlechter gestellt sind.</p><p> </p><p>Auch für die betroffenen Arbeitskräfte sind die Folgen gravierend. Ohne offizielle Anstellung haben sie keinen Anspruch auf Altersvorsorge, Unfallversicherung oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Gerade in Fällen von Arbeitslosigkeit oder Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber stehen sie ohne Schutz da. Haushalte, die Reinigungskräfte schwarz beschäftigen, riskieren Bussen und Nachzahlungen. In anderen Bereichen haushaltsnaher Dienstleistungen gibt es etablierte Fördermodelle auf unterschiedlichen Staatsebenen, etwa in der Kinderbetreuung oder Pflege. In Belgien hat sich ein Gutscheinsystem für Haushaltshilfen bewährt, das Schwarzarbeit reduziert und gleichzeitig soziale Absicherung garantiert. Solche oder ähnliche Anreize könnten auch für die Schweiz sinnvoll sein.</p>
- <span><p><span>1. Schwarzarbeit kann für die betroffenen Arbeitnehmenden schwerwiegende Folgen haben. Löhne, die den Sozialversicherungen nicht gemeldet werden, sind nicht versichert. Dies kann zu tieferen Versicherungsleistungen z.B. im Alter, bei Invalidität oder bei Arbeitslosigkeit führen, wodurch Mehrkosten für die Allgemeinheit (Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen) entstehen können. </span></p><p><span>2. Die Kantone führen im Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR</span><span> </span><span>822.41) gezielt risikobasierte Kontrollen durch. Aus den jährlichen Berichten des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) über den Vollzug des BGSA ist ersichtlich, dass die Kantone das Risiko von Schwarzarbeit bei Reinigungskräften als erhöht einschätzen, weshalb diese auch intensiv kontrolliert werden. Zudem wird der Schwarzarbeit auch mittels administrativer Vereinfachung entgegengewirkt. Das BGSA sieht ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für kleinere, unselbstständige Tätigkeiten vor, welches die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern erleichtert. In diesem Verfahren haben die Arbeitgebenden mit der zuständigen Ausgleichskasse einen einzigen Ansprechpartner. Seit Anfang 2025 kann auch die obligatorische Unfallversicherung über dieses Verfahren abgeschlossen werden. Im Jahr 2023 haben rund 73 000 Arbeitgebende vom vereinfachten Abrechnungsverfahren Gebrauch gemacht. Dabei handelte es sich mehrheitlich um Arbeitgebende von privatem Hauspersonal, z.B. Reinigungskräfte. </span></p><p><span>3. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren sieht bereits heute neben den genannten administrativen Erleichterungen auch die Integration des Steuerbezugs vor. So entrichtet der Arbeitgebende den AHV-Ausgleichskassen für kleine Arbeitsentgelte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit eine Quellensteuer zum pauschalen Satz von 0,5 Prozent. Damit ist die direkte Bundessteuer abgegolten. Mit der Anwendung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens sind auch die Kantons- und Gemeindesteuern (pauschal 4,5</span><span> </span><span>%) abgegolten. Keine Rolle spielt die Staatsangehörigkeit, die Aufenthaltsbewilligung oder der steuerrechtliche Wohnsitz des Arbeitnehmenden. Die Arbeitnehmenden erhalten anschliessend eine Bescheinigung über die abgelieferte Steuer, welche sie der Steuerdeklaration beilegen können. Da das vereinfacht abgerechnete Einkommen bei der Besteuerung von anderweitigen Einkünften ausser Betracht gelassen wird, fällt es zudem nicht unter die Progression.</span></p><p><span>4. / 5. In verschiedenen Ländern, z.B. Belgien, gibt es Dienstleistungsschecks. Ähnliche Modelle kommen auch in verschiedenen Kantonen vor, wie z. B. "chèque emploi" in der Westschweiz, «Pramassa» im Tessin oder «Chèque Service Basel» in Basel-Stadt. In diesem Modell rechnet der Arbeitgebende die gesamten Sozialabgaben mit dem Dienstleistungsanbieter ab. Dieser sorgt anschliessend für die Weiterleitung der Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls der Quellensteuern und stellt den Arbeitnehmenden einen Lohnausweis aus. Diese Modelle stellen eine freiwillige Alternative zum nationalen vereinfachten Abrechnungsverfahren bei den Ausgleichskassen dar.</span></p><p><span>Bei der Ausarbeitung des BGSA wurde die landesweite Einführung eines Scheck-Systems geprüft, aber insbesondere aufgrund der damit verbundenen Kosten verworfen. Der Bundesrat misst den Anreizmassnahmen in der Bekämpfung der Schwarzarbeit grosse Bedeutung bei. Er erachtet die bestehenden administrativen Erleichterungen derzeit als ausreichend. </span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie bewertet der Bundesrat die Auswirkungen der Schwarzarbeit bei Reinigungskräften auf die Sozialwerke, insbesondere AHV, IV und ALV?</li><li>Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um Schwarzarbeit bei Reinigungskräften wirksam zu reduzieren?</li><li>Gibt es Überlegungen, steuerliche Anreize oder administrative Erleichterungen für die Anmeldung von Reinigungskräften zu prüfen?</li><li>Welche Erfahrungen aus anderen Ländern könnten für die Schweiz genutzt werden, um Schwarzarbeit gezielt zu reduzieren?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, bestehende Fördermodelle bei anderen haushaltsnahen Dienstleistungen auf Reinigungskräfte auszudehnen?</li></ol>
- Schwarzarbeit bei Reinigungskräften. Braucht es neue Anreize zur Legalisierung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Schwarzarbeit im Haushaltssektor ist ein erhebliches Problem. Schätzungen zufolge arbeiten rund 75'000 Reinigungskräfte in Privathaushalten ohne Anmeldung. Dadurch entgehen den Sozialversicherungen jährlich etwa 320 Mio. Franken an Beiträgen. Dies ist Teil der Schattenwirtschaft, die auf 6,1% des BIP geschätzt wird (SECO, 2023). Dies führt zu finanziellen Einbussen für den Staat und zu prekären Arbeitsverhältnissen für die Betroffenen, die keine soziale Absicherung haben.</p><p> </p><p>Für Haushalte gibt es wenige Anreize, Reinigungskräfte legal anzustellen. Sozialabgaben, Versicherungen und administrativer Aufwand stellen für viele eine Hürde dar. Trotz eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens bleibt Schwarzarbeit weit verbreitet. Dabei entgehen nicht nur den Sozialwerken Mittel, sondern es führt auch zu Wettbewerbsverzerrungen, da korrekt und legal Anstellende finanziell schlechter gestellt sind.</p><p> </p><p>Auch für die betroffenen Arbeitskräfte sind die Folgen gravierend. Ohne offizielle Anstellung haben sie keinen Anspruch auf Altersvorsorge, Unfallversicherung oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Gerade in Fällen von Arbeitslosigkeit oder Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber stehen sie ohne Schutz da. Haushalte, die Reinigungskräfte schwarz beschäftigen, riskieren Bussen und Nachzahlungen. In anderen Bereichen haushaltsnaher Dienstleistungen gibt es etablierte Fördermodelle auf unterschiedlichen Staatsebenen, etwa in der Kinderbetreuung oder Pflege. In Belgien hat sich ein Gutscheinsystem für Haushaltshilfen bewährt, das Schwarzarbeit reduziert und gleichzeitig soziale Absicherung garantiert. Solche oder ähnliche Anreize könnten auch für die Schweiz sinnvoll sein.</p>
- <span><p><span>1. Schwarzarbeit kann für die betroffenen Arbeitnehmenden schwerwiegende Folgen haben. Löhne, die den Sozialversicherungen nicht gemeldet werden, sind nicht versichert. Dies kann zu tieferen Versicherungsleistungen z.B. im Alter, bei Invalidität oder bei Arbeitslosigkeit führen, wodurch Mehrkosten für die Allgemeinheit (Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen) entstehen können. </span></p><p><span>2. Die Kantone führen im Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR</span><span> </span><span>822.41) gezielt risikobasierte Kontrollen durch. Aus den jährlichen Berichten des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) über den Vollzug des BGSA ist ersichtlich, dass die Kantone das Risiko von Schwarzarbeit bei Reinigungskräften als erhöht einschätzen, weshalb diese auch intensiv kontrolliert werden. Zudem wird der Schwarzarbeit auch mittels administrativer Vereinfachung entgegengewirkt. Das BGSA sieht ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für kleinere, unselbstständige Tätigkeiten vor, welches die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern erleichtert. In diesem Verfahren haben die Arbeitgebenden mit der zuständigen Ausgleichskasse einen einzigen Ansprechpartner. Seit Anfang 2025 kann auch die obligatorische Unfallversicherung über dieses Verfahren abgeschlossen werden. Im Jahr 2023 haben rund 73 000 Arbeitgebende vom vereinfachten Abrechnungsverfahren Gebrauch gemacht. Dabei handelte es sich mehrheitlich um Arbeitgebende von privatem Hauspersonal, z.B. Reinigungskräfte. </span></p><p><span>3. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren sieht bereits heute neben den genannten administrativen Erleichterungen auch die Integration des Steuerbezugs vor. So entrichtet der Arbeitgebende den AHV-Ausgleichskassen für kleine Arbeitsentgelte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit eine Quellensteuer zum pauschalen Satz von 0,5 Prozent. Damit ist die direkte Bundessteuer abgegolten. Mit der Anwendung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens sind auch die Kantons- und Gemeindesteuern (pauschal 4,5</span><span> </span><span>%) abgegolten. Keine Rolle spielt die Staatsangehörigkeit, die Aufenthaltsbewilligung oder der steuerrechtliche Wohnsitz des Arbeitnehmenden. Die Arbeitnehmenden erhalten anschliessend eine Bescheinigung über die abgelieferte Steuer, welche sie der Steuerdeklaration beilegen können. Da das vereinfacht abgerechnete Einkommen bei der Besteuerung von anderweitigen Einkünften ausser Betracht gelassen wird, fällt es zudem nicht unter die Progression.</span></p><p><span>4. / 5. In verschiedenen Ländern, z.B. Belgien, gibt es Dienstleistungsschecks. Ähnliche Modelle kommen auch in verschiedenen Kantonen vor, wie z. B. "chèque emploi" in der Westschweiz, «Pramassa» im Tessin oder «Chèque Service Basel» in Basel-Stadt. In diesem Modell rechnet der Arbeitgebende die gesamten Sozialabgaben mit dem Dienstleistungsanbieter ab. Dieser sorgt anschliessend für die Weiterleitung der Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls der Quellensteuern und stellt den Arbeitnehmenden einen Lohnausweis aus. Diese Modelle stellen eine freiwillige Alternative zum nationalen vereinfachten Abrechnungsverfahren bei den Ausgleichskassen dar.</span></p><p><span>Bei der Ausarbeitung des BGSA wurde die landesweite Einführung eines Scheck-Systems geprüft, aber insbesondere aufgrund der damit verbundenen Kosten verworfen. Der Bundesrat misst den Anreizmassnahmen in der Bekämpfung der Schwarzarbeit grosse Bedeutung bei. Er erachtet die bestehenden administrativen Erleichterungen derzeit als ausreichend. </span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie bewertet der Bundesrat die Auswirkungen der Schwarzarbeit bei Reinigungskräften auf die Sozialwerke, insbesondere AHV, IV und ALV?</li><li>Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um Schwarzarbeit bei Reinigungskräften wirksam zu reduzieren?</li><li>Gibt es Überlegungen, steuerliche Anreize oder administrative Erleichterungen für die Anmeldung von Reinigungskräften zu prüfen?</li><li>Welche Erfahrungen aus anderen Ländern könnten für die Schweiz genutzt werden, um Schwarzarbeit gezielt zu reduzieren?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, bestehende Fördermodelle bei anderen haushaltsnahen Dienstleistungen auf Reinigungskräfte auszudehnen?</li></ol>
- Schwarzarbeit bei Reinigungskräften. Braucht es neue Anreize zur Legalisierung?
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