Einbrecher stoppen – Sicherheit stärken. Aktionsplan gegen stark ansteigende Einbruchszahlen und organisierte Kriminalität

ShortId
25.3252
Id
20253252
Updated
14.11.2025 03:12
Language
de
Title
Einbrecher stoppen – Sicherheit stärken. Aktionsplan gegen stark ansteigende Einbruchszahlen und organisierte Kriminalität
AdditionalIndexing
09;1216;2846;1231;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Strafverfolgung der im Postulat erwähnten Delikte fallen in der Schweiz in die Zuständigkeit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) ist auf Stufe Bund zuständig für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität. Zudem nimmt fedpol operative kriminalpolizeiliche nationale und internationale Koordinationsaufgaben wahr und stellt den internationalen Informationsaustausch sicher.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit der im November 2024 vom Bundesrat in Auftrag gegebenen «Nationalen Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität» wird fedpol zudem Massnahmen in den Bereichen Prävention, Repression und Kooperation zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden erarbeiten. Damit soll diese Strategie auch die Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Bezug auf Einbruchdiebstähle verbessern.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Bauvorschriften liegen in kantonaler Kompetenz, im Bereich Einbruchschutz kann der Bundesrat privaten Haushalten deshalb keine verbindlichen Vorgaben machen. Verschiedene Kantonspolizeien sprechen aber Empfehlungen aus, welche Schutzmassnahmen für private Haushalte geeignet sind.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="2"><li>Die Schweiz fördert die internationale Zusammenarbeit und ist an dieser auf verschiedenen Ebenen beteiligt, insbesondere mit den Nachbarstaaten. Mit diesen Ländern hat die Schweiz bilaterale Verträge abgeschlossen, die regelmässig aktualisiert werden. Diese Vereinbarungen und die damit verbundenen Strukturen – wie beispielsweise die «Centre de coopération policière et douanière» (CCPD) in Genf und Chiasso – haben den Auftrag, grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern bzw. zu bekämpfen. Zu den Massnahmen gehören unter anderem binationale Polizeistreifen sowie länderüberschreitende, gemeinsame Ermittlungen und gezielte Kontrollen. Ergänzend dazu existiert die operative Kooperationsplattform EMPACT (European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats) der EU, auf deren Grundlage in regelmässigen Abständen gemeinsame operative Aktionen durchgeführt werden, die zu konkreten Festnahmen und Beschlagnahmungen führen können.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="3"><li>Einbruchdiebstahl beinhaltet folgende Tatbestände gemäss Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0): Diebstahl (Art. 139 StGB), Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) und meistens auch Sachbeschädigung (Art. 144 StGB). Der Diebstahl und die Sachbeschädigung verfügen über einfache und qualifizierte Tatbestände. Andererseits handelt sich beim Diebstahl um ein Offizialdelikt, bei der Sachbeschädigung und beim Hausfriedensbruch jedoch um Antragsdelikte. Die qualifizierte Form der Sachbeschädigung ist ebenfalls ein Offizialdelikt.</li></ol><p>&nbsp;</p><p>Ein eigener Tatbestand müsste zunächst die zahlreichen Tatbestandsvarianten des geltenden Rechts enthalten, was eine lange, schwer lesbare Bestimmung ergeben würde. Zudem müsste der Tatbestand als Offizialdelikt konzipiert werden. Dadurch wären der Hausfriedensbruch und die einfache Sachbeschädigung im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl Offizialdelikte, während in den übrigen Konstellationen der Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung Antragsdelikte bleiben würden. Diese ungleiche Regelung liesse sich nicht rechtfertigen. In der Praxis bietet die Beurteilung des Einbruchdiebstahls aus der Sicht des Bundesrates keine Probleme. Die Schaffung eines eigenen Tatbestandes würde die geltende Rechtslage nicht verbessern.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Weiteren wurde der Strafrahmen für den gewerbsmässigen Diebstahl, welcher in den genannten Fällen wohl meistens vorliegen wird, schon verschärft: Mit dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen (in Kraft seit 1. Juli 2023) wurde die Mindeststrafe auf sechs Monate Freiheitsstrafe angehoben und damit eine Geldstrafe ausgeschlossen. Zudem besteht zwischen Diebstahl und Hausfriedensbruch sowie Sachbeschädigung Idealkonkurrenz. In diesem Fall wird der Täter zur Strafe der schwersten Straftat verurteilt und diese wird angemessen erhöht. Diese Strafschärfung führt in Verbindung mit Mindeststrafen zu generell höheren Strafen. Der Bundesrat hält diese neuen Strafrahmen für nach wie vor angemessen.</p><p>&nbsp;</p><ol start="4"><li>Fedpol setzt in der Kriminalitätsbekämpfung sowohl klassische Verfahren (Fingerabdrücke, DNA) als künftig auch neue Technologien (Gesichtsbildabgleich) ein, um Personen und Tatortspuren zu identifizieren. Hierbei kommen nationale Datenbanken sowie in Zukunft auch Technologien, welche «Machine-Learning» (Algorithmen, welche aus Daten lernen) nutzen, zum Einsatz. Diese Dienstleistungen erfolgen mehrheitlich zugunsten der Kantone und haben damit einen unmittelbaren Bezug bei der Aufklärung von Straftaten wie Einbrüche und Einbruchdiebstähle.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="5"><li>Der Bundesrat erachtet den Nutzen einer nächtlichen Schliessung kleinerer Grenzübergänge als gering. Gerade mobile Kontrollen zeigen aufgrund ihres Überraschungseffekts mehr Wirkung als statische Massnahmen wie die Schliessung ausgewählter und bekannter Grenzübergänge. Eine weitere wichtige Unterstützung für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität bieten die eingesetzten technischen Hilfsmittel wie Kameras. Dadurch können die verfügbaren Ressourcen gezielt eingesetzt werden.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="6"><li><p>Die Prävention von Einbrüchen liegt in der Kompetenz der kantonalen Polizei, dies sollte nach Ansicht des Bundesrates auch so bleiben. In allen Kantonen führt die Polizei Sicherheitsberatungen durch, bei der polizeiliche Expertinnen und Experten die jeweiligen Liegenschaften besichtigen und Empfehlungen abgeben, wie und an welchen Stellen die Einbruchshemmung verbessert werden könnte. Die Polizeikorps führen ausserdem wiederholt Präventionskampagnen durch und informieren dabei die Bevölkerung, wie sie sich am besten vor einem Einbruch schützen kann (<a href="http://www.skppsc.ch">www.skppsc.ch</a>).</p><p>&nbsp;</p></li><li>Besonders wichtig ist die Verbesserung des Informationsaustauschs unter den Polizeien und den weiteren Sicherheitsbehörden. Gerade der Informationsaustausch unter den Polizeien ausserhalb von strafprozessualen Verfahren muss verbessert werden. Dieser ermöglicht das Erkennen von Einbruchsserien und das Ergreifen von präventiven und repressiven Massnahmen gegen die oftmals als Banden agierenden Kriminellen. Dafür braucht es die geeigneten Informationssysteme und vor allem die geeigneten gesetzlichen Grundlagen bei den Kantonen und beim Bund. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung stellt die geplante Nationale polizeiliche Abfrageplattform (POLAP) dar. Seitens Bund werden damit die Motionen 18.3592 Eichenberger «Nationaler polizeilicher Datenaustausch» sowie 23.4311 «Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustauschs» der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) umgesetzt. Die Notwendigkeit zur Verbesserung des nationalen polizeilichen Datenaustauschs ist erkannt, und sowohl bei den Kantonen als auch beim Bund werden die notwendigen Massnahmen getroffen.</li></ol><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</p>
  • <p>Über 40'000 Einbrüche und Einbruchdiebstähle pro Jahr, Tendenz stark steigend. 2023 gab es mehr als 100 Fälle pro Tag. 2024 dürften es noch mehr sein. Emotionale Folgen betroffener Menschen sind oft gravierend; der volkswirtschaftliche Schaden liegt im Milliardenbereich. Zu Recht erwarten Opfer solcher Straftaten, dass Behörden alles unternehmen, um Täter zu überführen und weitere Taten zu verhindern. Nicht einmal 20% aller Einbrecher werden gefasst. Ausländische, organisierte Kriminalität dominiert. Fedpol arbeitet an Verfahren gegen Organisierte Kriminalität (OK), tiefergehende Erkenntnisse zu Einbrüchen im OK-Bereich gibt es bislang jedoch kaum. Explizit fehlt es dabei an systematischem Wissen zu verschiedenen OK-Strukturen, welche Ermittlungsmassnahmen sich im Hinblick auf eine Verurteilung als wirksam erweisen und wie internationale Zusammenarbeit effektiv verbessert werden kann.</p><p>Einbruchsbekämpfung ist ein strategischer Schwerpunkt. Der Bundesrat muss den Kampf gegen Einbrecher verstärken. Er wird beauftragt, dem Parlament in einem Bericht darzulegen und Anträge zu stellen, um die Anzahl Einbrüche zu senken und mehr Fälle aufzuklären. Zu prüfen sind, wie</p><ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li>private Haushalte bei der Absicherung ihrer Wohnungen unterstützt werden können (z.B. zusätzliche Steuerabzüge oder Fördermittel wie für private Elektroauto-Ladestationen) und verbindliche Vorgaben im Baurecht Neubauten von Beginn an einbruchsicher machen,</li><li>Zusammenarbeit mit Nachbarländern/Täter-Herkunftsländern verbessert wird und deliktsübergreifend ausgerichtete Fahndungs- und Kontrolltage unter Einbindung benachbarter Kräfte gestärkt werden,</li><li>Einbruchdiebstahl im Strafgesetzbuch als eigener Tatbestand aufgeführt wird und das Mindeststrafmass erhöht wird,</li><li>moderne Technologie wie Prognosesoftware zur Vorhersage von Einbrüchen (z.B. Machine-Learning-Systeme der ETH), Einbruchsradar-Apps, Analysetools, automatisierte Abgleiche von Sachfahndungs-Gegenständen mit Online-Marktplätzen oder KI-Tools eingesetzt werden können,</li><li>kleinere Grenzübergänge nachts mittels Barriere geschlossen werden, um Grenzübertritte besser kanalisieren/kontrollieren zu können,</li><li>private Sicherheitsfirmen und Zivilgesellschaft (z.B. Bürgerinitiativen oder RailFair) in die Einbruchsprävention einbezogen werden können,</li><li>welche weiteren Massnahmen auf Bundesebene geeignet sind, um die öffentliche Sicherheit nachhaltig zu verbessern.</li></ol>
  • Einbrecher stoppen – Sicherheit stärken. Aktionsplan gegen stark ansteigende Einbruchszahlen und organisierte Kriminalität
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Strafverfolgung der im Postulat erwähnten Delikte fallen in der Schweiz in die Zuständigkeit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) ist auf Stufe Bund zuständig für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität. Zudem nimmt fedpol operative kriminalpolizeiliche nationale und internationale Koordinationsaufgaben wahr und stellt den internationalen Informationsaustausch sicher.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit der im November 2024 vom Bundesrat in Auftrag gegebenen «Nationalen Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität» wird fedpol zudem Massnahmen in den Bereichen Prävention, Repression und Kooperation zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden erarbeiten. Damit soll diese Strategie auch die Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Bezug auf Einbruchdiebstähle verbessern.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Bauvorschriften liegen in kantonaler Kompetenz, im Bereich Einbruchschutz kann der Bundesrat privaten Haushalten deshalb keine verbindlichen Vorgaben machen. Verschiedene Kantonspolizeien sprechen aber Empfehlungen aus, welche Schutzmassnahmen für private Haushalte geeignet sind.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="2"><li>Die Schweiz fördert die internationale Zusammenarbeit und ist an dieser auf verschiedenen Ebenen beteiligt, insbesondere mit den Nachbarstaaten. Mit diesen Ländern hat die Schweiz bilaterale Verträge abgeschlossen, die regelmässig aktualisiert werden. Diese Vereinbarungen und die damit verbundenen Strukturen – wie beispielsweise die «Centre de coopération policière et douanière» (CCPD) in Genf und Chiasso – haben den Auftrag, grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern bzw. zu bekämpfen. Zu den Massnahmen gehören unter anderem binationale Polizeistreifen sowie länderüberschreitende, gemeinsame Ermittlungen und gezielte Kontrollen. Ergänzend dazu existiert die operative Kooperationsplattform EMPACT (European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats) der EU, auf deren Grundlage in regelmässigen Abständen gemeinsame operative Aktionen durchgeführt werden, die zu konkreten Festnahmen und Beschlagnahmungen führen können.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="3"><li>Einbruchdiebstahl beinhaltet folgende Tatbestände gemäss Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0): Diebstahl (Art. 139 StGB), Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) und meistens auch Sachbeschädigung (Art. 144 StGB). Der Diebstahl und die Sachbeschädigung verfügen über einfache und qualifizierte Tatbestände. Andererseits handelt sich beim Diebstahl um ein Offizialdelikt, bei der Sachbeschädigung und beim Hausfriedensbruch jedoch um Antragsdelikte. Die qualifizierte Form der Sachbeschädigung ist ebenfalls ein Offizialdelikt.</li></ol><p>&nbsp;</p><p>Ein eigener Tatbestand müsste zunächst die zahlreichen Tatbestandsvarianten des geltenden Rechts enthalten, was eine lange, schwer lesbare Bestimmung ergeben würde. Zudem müsste der Tatbestand als Offizialdelikt konzipiert werden. Dadurch wären der Hausfriedensbruch und die einfache Sachbeschädigung im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl Offizialdelikte, während in den übrigen Konstellationen der Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung Antragsdelikte bleiben würden. Diese ungleiche Regelung liesse sich nicht rechtfertigen. In der Praxis bietet die Beurteilung des Einbruchdiebstahls aus der Sicht des Bundesrates keine Probleme. Die Schaffung eines eigenen Tatbestandes würde die geltende Rechtslage nicht verbessern.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Weiteren wurde der Strafrahmen für den gewerbsmässigen Diebstahl, welcher in den genannten Fällen wohl meistens vorliegen wird, schon verschärft: Mit dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen (in Kraft seit 1. Juli 2023) wurde die Mindeststrafe auf sechs Monate Freiheitsstrafe angehoben und damit eine Geldstrafe ausgeschlossen. Zudem besteht zwischen Diebstahl und Hausfriedensbruch sowie Sachbeschädigung Idealkonkurrenz. In diesem Fall wird der Täter zur Strafe der schwersten Straftat verurteilt und diese wird angemessen erhöht. Diese Strafschärfung führt in Verbindung mit Mindeststrafen zu generell höheren Strafen. Der Bundesrat hält diese neuen Strafrahmen für nach wie vor angemessen.</p><p>&nbsp;</p><ol start="4"><li>Fedpol setzt in der Kriminalitätsbekämpfung sowohl klassische Verfahren (Fingerabdrücke, DNA) als künftig auch neue Technologien (Gesichtsbildabgleich) ein, um Personen und Tatortspuren zu identifizieren. Hierbei kommen nationale Datenbanken sowie in Zukunft auch Technologien, welche «Machine-Learning» (Algorithmen, welche aus Daten lernen) nutzen, zum Einsatz. Diese Dienstleistungen erfolgen mehrheitlich zugunsten der Kantone und haben damit einen unmittelbaren Bezug bei der Aufklärung von Straftaten wie Einbrüche und Einbruchdiebstähle.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="5"><li>Der Bundesrat erachtet den Nutzen einer nächtlichen Schliessung kleinerer Grenzübergänge als gering. Gerade mobile Kontrollen zeigen aufgrund ihres Überraschungseffekts mehr Wirkung als statische Massnahmen wie die Schliessung ausgewählter und bekannter Grenzübergänge. Eine weitere wichtige Unterstützung für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität bieten die eingesetzten technischen Hilfsmittel wie Kameras. Dadurch können die verfügbaren Ressourcen gezielt eingesetzt werden.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="6"><li><p>Die Prävention von Einbrüchen liegt in der Kompetenz der kantonalen Polizei, dies sollte nach Ansicht des Bundesrates auch so bleiben. In allen Kantonen führt die Polizei Sicherheitsberatungen durch, bei der polizeiliche Expertinnen und Experten die jeweiligen Liegenschaften besichtigen und Empfehlungen abgeben, wie und an welchen Stellen die Einbruchshemmung verbessert werden könnte. Die Polizeikorps führen ausserdem wiederholt Präventionskampagnen durch und informieren dabei die Bevölkerung, wie sie sich am besten vor einem Einbruch schützen kann (<a href="http://www.skppsc.ch">www.skppsc.ch</a>).</p><p>&nbsp;</p></li><li>Besonders wichtig ist die Verbesserung des Informationsaustauschs unter den Polizeien und den weiteren Sicherheitsbehörden. Gerade der Informationsaustausch unter den Polizeien ausserhalb von strafprozessualen Verfahren muss verbessert werden. Dieser ermöglicht das Erkennen von Einbruchsserien und das Ergreifen von präventiven und repressiven Massnahmen gegen die oftmals als Banden agierenden Kriminellen. Dafür braucht es die geeigneten Informationssysteme und vor allem die geeigneten gesetzlichen Grundlagen bei den Kantonen und beim Bund. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung stellt die geplante Nationale polizeiliche Abfrageplattform (POLAP) dar. Seitens Bund werden damit die Motionen 18.3592 Eichenberger «Nationaler polizeilicher Datenaustausch» sowie 23.4311 «Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustauschs» der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) umgesetzt. Die Notwendigkeit zur Verbesserung des nationalen polizeilichen Datenaustauschs ist erkannt, und sowohl bei den Kantonen als auch beim Bund werden die notwendigen Massnahmen getroffen.</li></ol><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</p>
    • <p>Über 40'000 Einbrüche und Einbruchdiebstähle pro Jahr, Tendenz stark steigend. 2023 gab es mehr als 100 Fälle pro Tag. 2024 dürften es noch mehr sein. Emotionale Folgen betroffener Menschen sind oft gravierend; der volkswirtschaftliche Schaden liegt im Milliardenbereich. Zu Recht erwarten Opfer solcher Straftaten, dass Behörden alles unternehmen, um Täter zu überführen und weitere Taten zu verhindern. Nicht einmal 20% aller Einbrecher werden gefasst. Ausländische, organisierte Kriminalität dominiert. Fedpol arbeitet an Verfahren gegen Organisierte Kriminalität (OK), tiefergehende Erkenntnisse zu Einbrüchen im OK-Bereich gibt es bislang jedoch kaum. Explizit fehlt es dabei an systematischem Wissen zu verschiedenen OK-Strukturen, welche Ermittlungsmassnahmen sich im Hinblick auf eine Verurteilung als wirksam erweisen und wie internationale Zusammenarbeit effektiv verbessert werden kann.</p><p>Einbruchsbekämpfung ist ein strategischer Schwerpunkt. Der Bundesrat muss den Kampf gegen Einbrecher verstärken. Er wird beauftragt, dem Parlament in einem Bericht darzulegen und Anträge zu stellen, um die Anzahl Einbrüche zu senken und mehr Fälle aufzuklären. Zu prüfen sind, wie</p><ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li>private Haushalte bei der Absicherung ihrer Wohnungen unterstützt werden können (z.B. zusätzliche Steuerabzüge oder Fördermittel wie für private Elektroauto-Ladestationen) und verbindliche Vorgaben im Baurecht Neubauten von Beginn an einbruchsicher machen,</li><li>Zusammenarbeit mit Nachbarländern/Täter-Herkunftsländern verbessert wird und deliktsübergreifend ausgerichtete Fahndungs- und Kontrolltage unter Einbindung benachbarter Kräfte gestärkt werden,</li><li>Einbruchdiebstahl im Strafgesetzbuch als eigener Tatbestand aufgeführt wird und das Mindeststrafmass erhöht wird,</li><li>moderne Technologie wie Prognosesoftware zur Vorhersage von Einbrüchen (z.B. Machine-Learning-Systeme der ETH), Einbruchsradar-Apps, Analysetools, automatisierte Abgleiche von Sachfahndungs-Gegenständen mit Online-Marktplätzen oder KI-Tools eingesetzt werden können,</li><li>kleinere Grenzübergänge nachts mittels Barriere geschlossen werden, um Grenzübertritte besser kanalisieren/kontrollieren zu können,</li><li>private Sicherheitsfirmen und Zivilgesellschaft (z.B. Bürgerinitiativen oder RailFair) in die Einbruchsprävention einbezogen werden können,</li><li>welche weiteren Massnahmen auf Bundesebene geeignet sind, um die öffentliche Sicherheit nachhaltig zu verbessern.</li></ol>
    • Einbrecher stoppen – Sicherheit stärken. Aktionsplan gegen stark ansteigende Einbruchszahlen und organisierte Kriminalität

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