Der Fall Val Mara. Die negativen Folgen einer unhaltbaren Asylpolitik

ShortId
25.3260
Id
20253260
Updated
14.11.2025 03:08
Language
de
Title
Der Fall Val Mara. Die negativen Folgen einer unhaltbaren Asylpolitik
AdditionalIndexing
2811;09;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <ol><li><p>Die Revision des Asylgesetzes wurde vom Parlament verabschiedet und vom Stimmvolk am 5. Juni 2016 mit 66,8 Prozent der Stimmen gutgeheissen. Im Tessin betrug der Anteil der Ja-Stimmen 55,8 Prozent. Der Bundesrat setzt das revidierte Asylgesetz, das am 1. März 2019 in Kraft getreten ist, und damit den demokratischen Willen der Schweizerinnen und Schweizer um. Die Unterbringung von Asylsuchenden ist eine gemeinsame Aufgabe von Gemeinden, Kantonen und Bund. Die Umsetzung der Asylpolitik basiert auf dieser Zusammenarbeit, die darauf abzielt, die Einhaltung der Rechtsgrundsätze zu gewährleisten und gleichzeitig wirksam auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren.</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Asylsuchende, die über den Kanton Tessin in die Schweiz einreisen, werden im Bundesasylzentrum (BAZ) Pasture registriert und nach einem bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel in andere Asylregionen überstellt, wo sie das Asylverfahren durchlaufen. Bund und Kantone haben sich darauf verständigt, dass besondere Leistungen der Standortkantone von BAZ oder der Flughafenkantone bei der Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone angerechnet werden. Bei der Berechnung des Anteils des Kantons Tessin werden die in den BAZ Chiasso und Pasture untergebrachten Personen sowie die Wegweisungsvollzüge ab diesen Zentren angerechnet in Form einer reduzierten Zuweisung von Asylsuchenden.</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Der Bundesrat trägt den Auswirkungen auf die Bevölkerung und die lokalen öffentlichen Dienste umfassend Rechnung. Gemäss dem Asylgesetz sind die Asylsuchenden gleichmässig auf die Kantone zu verteilen. Der Bundesrat arbeitet eng mit den Kantonen und Gemeinden zusammen, um sicherzustellen, dass die Herausforderungen bei der Aufnahme von Asylsuchenden ausgewogen bewältigt werden und keine Region unverhältnismässig stark betroffen ist. Zu diesem Zweck wird in jedem BAZ eine Begleitgruppe eingesetzt, der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden und der öffentlichen Dienste inklusive der Kantonspolizei angehören. Die Begleitgruppen befassen sich mit aufgetretenen Schwierigkeiten und den möglichen negativen Folgen. Im Übrigen werden die Modalitäten für den Betrieb der einzelnen Standorte systematisch in einer Vereinbarung zwischen allen beteiligten Parteien geregelt.</p><p>&nbsp;</p></li><li>Der Bundesrat wendet den Grundsatz der Subsidiarität an, der dem föderalen System der Schweiz eigen ist. Für die Sicherheit im öffentlichen Raum sind die kantonalen Behörden zuständig. Der Bund leistet jedoch finanzielle Unterstützung, indem er einen Pauschalbeitrag an die Sicherheitskosten der Kantone ausrichtet, der sich nach der Grösse des Zentrums bestimmt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für die Sicherheit in den BAZ verantwortlich und beauftragt dafür ein privates Sicherheitsunternehmen. Es entwirft ein umfassendes Sicherheitsdispositiv, das mit den entsprechenden Kantons- und Gemeindebehörden koordiniert wird und das bei Bedarf externe Patrouillen vorsieht. Die Gemeinde teilt dem SEM mit, welche Gebiete, Quartiere und Strassen vorrangig zu überwachen sind. Die geteilte Verantwortung ermöglicht einen an die lokalen Gegebenheiten angepassten Betrieb des Zentrums.</li></ol>
  • <p>Bereits im Januar prangerte der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) an, die Situation in vielen Gemeinden drohe aufgrund der plötzlichen und übermässigen Zuweisung von Asylsuchenden durch die jeweiligen Kantone, die ihrerseits unter dem Druck der auf Bundesebene beschlossenen Verteilung von Migrantinnen und Migranten stehen, aus dem Ruder zu laufen.</p><p>Ein solcher Fall ereignete sich in jüngster Zeit in der kleinen Tessiner Gemeinde Val Mara, wo ein Hotel "vorübergehend" (?) in eine Unterkunft für mindestens 40 Asylsuchende umgewandelt werden soll. Offenbar hat der Kanton die Gemeindebehörde erst eingeschaltet, als der Entscheid bereits gefallen war.</p><p>Die Anlage befindet sich in einem Wohngebiet und ist schlecht an den öffentlichen Verkehr angebunden. Die Probleme, die sie für die Bevölkerung und die Unternehmen vor Ort verursachen wird, sind nur allzu gut absehbar.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><ul><li>Wie lange will der Bundesrat den lokalen Behörden und der ansässigen Bevölkerung das Leben durch eine allzu freizügige Asylpolitik noch schwer machen?&nbsp;</li><li>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass das Tessin aufgrund seiner geografischen Lage an der Grenze zu Italien im Asylbereich bereits hinreichend benachteiligt ist und die Zahl der dem Kanton zugewiesenen Asylsuchenden deshalb reduziert werden sollte?</li><li>Trägt der Bundesrat den negativen Folgen angemessen Rechnung, die die Ankunft einer grossen Zahl von Asylsuchenden in kleinen und abgelegenen Gebieten für die Bevölkerung und die lokalen öffentlichen Dienste haben kann?</li><li>Findet es der Bundesrat nicht zu bequem, zu behaupten, die Verantwortung für die Sicherheit liege bei der Kantons- und Gemeindepolizei, womit er sich de facto seiner Verantwortung entledigt?</li></ul>
  • Der Fall Val Mara. Die negativen Folgen einer unhaltbaren Asylpolitik
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <ol><li><p>Die Revision des Asylgesetzes wurde vom Parlament verabschiedet und vom Stimmvolk am 5. Juni 2016 mit 66,8 Prozent der Stimmen gutgeheissen. Im Tessin betrug der Anteil der Ja-Stimmen 55,8 Prozent. Der Bundesrat setzt das revidierte Asylgesetz, das am 1. März 2019 in Kraft getreten ist, und damit den demokratischen Willen der Schweizerinnen und Schweizer um. Die Unterbringung von Asylsuchenden ist eine gemeinsame Aufgabe von Gemeinden, Kantonen und Bund. Die Umsetzung der Asylpolitik basiert auf dieser Zusammenarbeit, die darauf abzielt, die Einhaltung der Rechtsgrundsätze zu gewährleisten und gleichzeitig wirksam auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren.</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Asylsuchende, die über den Kanton Tessin in die Schweiz einreisen, werden im Bundesasylzentrum (BAZ) Pasture registriert und nach einem bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel in andere Asylregionen überstellt, wo sie das Asylverfahren durchlaufen. Bund und Kantone haben sich darauf verständigt, dass besondere Leistungen der Standortkantone von BAZ oder der Flughafenkantone bei der Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone angerechnet werden. Bei der Berechnung des Anteils des Kantons Tessin werden die in den BAZ Chiasso und Pasture untergebrachten Personen sowie die Wegweisungsvollzüge ab diesen Zentren angerechnet in Form einer reduzierten Zuweisung von Asylsuchenden.</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Der Bundesrat trägt den Auswirkungen auf die Bevölkerung und die lokalen öffentlichen Dienste umfassend Rechnung. Gemäss dem Asylgesetz sind die Asylsuchenden gleichmässig auf die Kantone zu verteilen. Der Bundesrat arbeitet eng mit den Kantonen und Gemeinden zusammen, um sicherzustellen, dass die Herausforderungen bei der Aufnahme von Asylsuchenden ausgewogen bewältigt werden und keine Region unverhältnismässig stark betroffen ist. Zu diesem Zweck wird in jedem BAZ eine Begleitgruppe eingesetzt, der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden und der öffentlichen Dienste inklusive der Kantonspolizei angehören. Die Begleitgruppen befassen sich mit aufgetretenen Schwierigkeiten und den möglichen negativen Folgen. Im Übrigen werden die Modalitäten für den Betrieb der einzelnen Standorte systematisch in einer Vereinbarung zwischen allen beteiligten Parteien geregelt.</p><p>&nbsp;</p></li><li>Der Bundesrat wendet den Grundsatz der Subsidiarität an, der dem föderalen System der Schweiz eigen ist. Für die Sicherheit im öffentlichen Raum sind die kantonalen Behörden zuständig. Der Bund leistet jedoch finanzielle Unterstützung, indem er einen Pauschalbeitrag an die Sicherheitskosten der Kantone ausrichtet, der sich nach der Grösse des Zentrums bestimmt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für die Sicherheit in den BAZ verantwortlich und beauftragt dafür ein privates Sicherheitsunternehmen. Es entwirft ein umfassendes Sicherheitsdispositiv, das mit den entsprechenden Kantons- und Gemeindebehörden koordiniert wird und das bei Bedarf externe Patrouillen vorsieht. Die Gemeinde teilt dem SEM mit, welche Gebiete, Quartiere und Strassen vorrangig zu überwachen sind. Die geteilte Verantwortung ermöglicht einen an die lokalen Gegebenheiten angepassten Betrieb des Zentrums.</li></ol>
    • <p>Bereits im Januar prangerte der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) an, die Situation in vielen Gemeinden drohe aufgrund der plötzlichen und übermässigen Zuweisung von Asylsuchenden durch die jeweiligen Kantone, die ihrerseits unter dem Druck der auf Bundesebene beschlossenen Verteilung von Migrantinnen und Migranten stehen, aus dem Ruder zu laufen.</p><p>Ein solcher Fall ereignete sich in jüngster Zeit in der kleinen Tessiner Gemeinde Val Mara, wo ein Hotel "vorübergehend" (?) in eine Unterkunft für mindestens 40 Asylsuchende umgewandelt werden soll. Offenbar hat der Kanton die Gemeindebehörde erst eingeschaltet, als der Entscheid bereits gefallen war.</p><p>Die Anlage befindet sich in einem Wohngebiet und ist schlecht an den öffentlichen Verkehr angebunden. Die Probleme, die sie für die Bevölkerung und die Unternehmen vor Ort verursachen wird, sind nur allzu gut absehbar.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><ul><li>Wie lange will der Bundesrat den lokalen Behörden und der ansässigen Bevölkerung das Leben durch eine allzu freizügige Asylpolitik noch schwer machen?&nbsp;</li><li>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass das Tessin aufgrund seiner geografischen Lage an der Grenze zu Italien im Asylbereich bereits hinreichend benachteiligt ist und die Zahl der dem Kanton zugewiesenen Asylsuchenden deshalb reduziert werden sollte?</li><li>Trägt der Bundesrat den negativen Folgen angemessen Rechnung, die die Ankunft einer grossen Zahl von Asylsuchenden in kleinen und abgelegenen Gebieten für die Bevölkerung und die lokalen öffentlichen Dienste haben kann?</li><li>Findet es der Bundesrat nicht zu bequem, zu behaupten, die Verantwortung für die Sicherheit liege bei der Kantons- und Gemeindepolizei, womit er sich de facto seiner Verantwortung entledigt?</li></ul>
    • Der Fall Val Mara. Die negativen Folgen einer unhaltbaren Asylpolitik

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