Umgang mit Asylsuchenden und Grenzkontrollen
- ShortId
-
25.3265
- Id
-
20253265
- Updated
-
14.11.2025 03:15
- Language
-
de
- Title
-
Umgang mit Asylsuchenden und Grenzkontrollen
- AdditionalIndexing
-
2811;08;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1./2. Die Daten von Asylsuchenden werden beim Eintritt in ein Bundesasylzentrum (BAZ) unter anderem im Schengener Informationssystem SIS, in den polizeilichen Informationssystemen und im Verdachtsfall im schweizerischen Strafregister-Informationssystem VOSTRA abgeglichen. Wird aufgrund eines strafbaren Verhaltens von einem anderen Schengen-Staat ein Einreiseverbot ausgesprochen und dann im SIS ausgeschrieben, so kann sich die Schweiz im Trefferfall unkompliziert über die entsprechenden Straftaten in Kenntnis setzen. Im SIS ausgeschriebene Einreiseverbote bleiben während der Dauer eines allfälligen Asylverfahrens bestehen, sodass sie bei einem negativen Asylentscheid vollzogen werden können.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Asylsuchende werden nach Einreichung ihres Gesuchs einem Bundesasylzentrum (BAZ) zugewiesen. Die Verpflichtung zum Aufenthalt in der zugewiesenen Unterkunft in Verbindung mit der Mitwirkungspflicht ermöglicht eine relativ enge administrative Überwachung. Ausserdem können die kantonalen Behörden insbesondere bei einer Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Ein- oder Ausgrenzung anordnen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) meldet strafbare Handlungen von Asylsuchenden während ihres Aufenthalts in einem BAZ umgehend den zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Kommt die betreffende Person ihren Pflichten nicht nach oder bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sie sich dem Wegweisungsverfahren entziehen will, kann eine Administrativhaft angeordnet werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Bei Personen, die ein Asylgesuch einreichen, registriert das SEM die Fingerabrücke im europäischen Eurodac-System. Dies ermöglicht die Ermittlung früherer Aufenthalte in anderen Dublin-Staaten. Auch das SIS ermöglicht es nachzuvollziehen, ob gegen eine bestimmte ausländische Person im europäischen Binnenraum eine Wegweisung oder ein Einreiseverbot verfügt worden ist, sofern diese im SIS ausgeschrieben wurde. Über allfällige Treffer im Binnenland eines anderen Schengen-Staats wird die Schweiz informiert, inklusiv der getroffenen Massnahmen. Darüber hinaus können Personen im SIS durch Polizei oder Nachrichtendienst zur verdeckten Registrierung oder gezielten Kontrolle ausgeschrieben werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kontrolliert seinerseits risikobasiert und lageabhängig den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr. Im Rahmen der Zollkontrollen ist das BAZG befugt, die Identität von Personen zu überprüfen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Aus Sicht des Bundesrates funktionieren die Verfahren auf nationaler Ebene gut. Hingegen sieht der Bundesrat Optimierungspotential im Bereich des Datenaustauschs auf europäischer Ebene. Derzeit hat die Schweiz keinen Zugriff auf das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS), und es besteht keine Rechtsgrundlage, die einen systematischen Datenaustausch über das ECRIS-Netzwerk ausserhalb von Strafverfahren ermöglichen würde. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 17.3269 SPK-N vom 27. April 2017 «Internationaler Austausch von Strafnachrichten. Prüfung eines Beitritts der Schweiz zu ECRIS» verwiesen. Ausserdem begrüsst der Bundesrat die Vorhaben der Europäischen Union zur Erhöhung der inneren und äusseren Sicherheit, die systematisierte Mechanismen zum Datenaustausch vorsehen. Auch das konsequente Speichern der Reisedokumente im SIS neben den biometrischen Daten erleichtert die Identifizierung der Personen und ermöglicht eine schnellere Rückführung.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Verfügen die zuständigen Verwaltungsbehörden über Hinweise darauf, dass die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung bzw. die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz ernsthaft bedroht ist, wird konsequent ein Einreiseverbot oder die Ausweisung verfügt. Ausserdem arbeiten die Migrationsbehörden eng mit den Sicherheitsbehörden zusammen. Um noch konsequenter zu reagieren, wenn sich Personen aus dem Asyl- oder Ausländerbereich kriminell verhalten, haben Bund und Kantone im April 2025 zudem eine Taskforce eingesetzt, die in dringlichen Fällen alle verfügbaren Zwangsmassnahmen ausschöpfen soll.</span></p></span>
- <p>Am 25. Dezember 2024 verhaftete die italienische Polizei in Como einen algerischen Staatsbürger, der in der Schweiz um Asyl ersucht hat, wegen schweren Diebstahls und illegaler Einwanderung. Gegen diese Person, die den Behörden bereits wegen früherer Straftaten bekannt war, wurde in Cagliari eine Ausweisungsverfügung erlassen, die ein dreijähriges Wiedereinreiseverbot nach Italien umfasst. Trotzdem gelang es ihm als Asylsuchender in die Schweiz einzureisen und von da aus wieder nach Italien einzureisen, wo er weitere Straftaten begangen hat.</p><p> </p><p>Folgende Punkte sind zu erwägen:</p><ul><li>Die Anwesenheit eines vorbestraften Asylbewerbers, gegen den in Italien ein Wiedereinreiseverbot verhängt wurde, wirft Fragen über das Aufnahme- und Überwachungsverfahren des Staatssekretariats für Migration (SEM) auf.</li><li>Die Tatsache, dass diese Person die Grenzen ungehindert überqueren konnte, deutet möglicherweise auf Schwachstellen in den Überwachungs- und Kooperationssystemen der schweizerischen und der italienischen Behörden hin.</li></ul><p> </p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Überprüfung des strafrechtlichen Hintergrunds: Welche Verfahren werden derzeit angewandt, um allfällige Vorstrafen von Asylsuchenden zu überprüfen, wenn sie in der Schweiz registriert werden? Wie konnte eine Person, der die Wiedereinreise nach Italien verboten wurde, aufgenommen werden, ohne dass dies während des Asylverfahrens bemerkt wurde?</li><li>Internationale Zusammenarbeit: Wie arbeitet das SEM mit den Behörden der Nachbarländer, insbesondere Italiens, zusammen, um Informationen über vorbestrafte oder mit einem Einreiseverbot belegte Asylsuchende auszutauschen? Gibt es Vereinbarungen oder Protokolle, die einen wirksamen Austausch solcher Informationen gewährleisten?</li><li>Überwachung von Asylsuchenden: Welche Massnahmen werden zur Überwachung der Bewegungen von Asylsuchenden innerhalb und ausserhalb der Schweiz ergriffen, um illegale Grenzübertritte und die Begehung von Straftaten in anderen Ländern zu verhindern?</li><li>Beurteilung der Verfahren des SEM: Erachtet der Bundesrat angesichts dieses Falls die Verfahren, die das SEM im Umgang mit vorbestraften Asylsuchenden anwendet, als angemessen? Sind Anpassungen oder Verbesserungen geplant, mit denen sich die Wiederholung ähnlicher Situationen vermeiden liesse?</li><li>Innere Sicherheit: Welche zusätzlichen Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um zu verhindern, dass vorbestrafte oder mit einem Einreiseverbot in anderen Ländern belegte Personen das schweizerische Asylsystem missbrauchen und damit die innere Sicherheit und die Beziehungen zu den Nachbarländern gefährden?</li></ol>
- Umgang mit Asylsuchenden und Grenzkontrollen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1./2. Die Daten von Asylsuchenden werden beim Eintritt in ein Bundesasylzentrum (BAZ) unter anderem im Schengener Informationssystem SIS, in den polizeilichen Informationssystemen und im Verdachtsfall im schweizerischen Strafregister-Informationssystem VOSTRA abgeglichen. Wird aufgrund eines strafbaren Verhaltens von einem anderen Schengen-Staat ein Einreiseverbot ausgesprochen und dann im SIS ausgeschrieben, so kann sich die Schweiz im Trefferfall unkompliziert über die entsprechenden Straftaten in Kenntnis setzen. Im SIS ausgeschriebene Einreiseverbote bleiben während der Dauer eines allfälligen Asylverfahrens bestehen, sodass sie bei einem negativen Asylentscheid vollzogen werden können.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Asylsuchende werden nach Einreichung ihres Gesuchs einem Bundesasylzentrum (BAZ) zugewiesen. Die Verpflichtung zum Aufenthalt in der zugewiesenen Unterkunft in Verbindung mit der Mitwirkungspflicht ermöglicht eine relativ enge administrative Überwachung. Ausserdem können die kantonalen Behörden insbesondere bei einer Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Ein- oder Ausgrenzung anordnen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) meldet strafbare Handlungen von Asylsuchenden während ihres Aufenthalts in einem BAZ umgehend den zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Kommt die betreffende Person ihren Pflichten nicht nach oder bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sie sich dem Wegweisungsverfahren entziehen will, kann eine Administrativhaft angeordnet werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Bei Personen, die ein Asylgesuch einreichen, registriert das SEM die Fingerabrücke im europäischen Eurodac-System. Dies ermöglicht die Ermittlung früherer Aufenthalte in anderen Dublin-Staaten. Auch das SIS ermöglicht es nachzuvollziehen, ob gegen eine bestimmte ausländische Person im europäischen Binnenraum eine Wegweisung oder ein Einreiseverbot verfügt worden ist, sofern diese im SIS ausgeschrieben wurde. Über allfällige Treffer im Binnenland eines anderen Schengen-Staats wird die Schweiz informiert, inklusiv der getroffenen Massnahmen. Darüber hinaus können Personen im SIS durch Polizei oder Nachrichtendienst zur verdeckten Registrierung oder gezielten Kontrolle ausgeschrieben werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kontrolliert seinerseits risikobasiert und lageabhängig den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr. Im Rahmen der Zollkontrollen ist das BAZG befugt, die Identität von Personen zu überprüfen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Aus Sicht des Bundesrates funktionieren die Verfahren auf nationaler Ebene gut. Hingegen sieht der Bundesrat Optimierungspotential im Bereich des Datenaustauschs auf europäischer Ebene. Derzeit hat die Schweiz keinen Zugriff auf das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS), und es besteht keine Rechtsgrundlage, die einen systematischen Datenaustausch über das ECRIS-Netzwerk ausserhalb von Strafverfahren ermöglichen würde. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 17.3269 SPK-N vom 27. April 2017 «Internationaler Austausch von Strafnachrichten. Prüfung eines Beitritts der Schweiz zu ECRIS» verwiesen. Ausserdem begrüsst der Bundesrat die Vorhaben der Europäischen Union zur Erhöhung der inneren und äusseren Sicherheit, die systematisierte Mechanismen zum Datenaustausch vorsehen. Auch das konsequente Speichern der Reisedokumente im SIS neben den biometrischen Daten erleichtert die Identifizierung der Personen und ermöglicht eine schnellere Rückführung.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Verfügen die zuständigen Verwaltungsbehörden über Hinweise darauf, dass die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung bzw. die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz ernsthaft bedroht ist, wird konsequent ein Einreiseverbot oder die Ausweisung verfügt. Ausserdem arbeiten die Migrationsbehörden eng mit den Sicherheitsbehörden zusammen. Um noch konsequenter zu reagieren, wenn sich Personen aus dem Asyl- oder Ausländerbereich kriminell verhalten, haben Bund und Kantone im April 2025 zudem eine Taskforce eingesetzt, die in dringlichen Fällen alle verfügbaren Zwangsmassnahmen ausschöpfen soll.</span></p></span>
- <p>Am 25. Dezember 2024 verhaftete die italienische Polizei in Como einen algerischen Staatsbürger, der in der Schweiz um Asyl ersucht hat, wegen schweren Diebstahls und illegaler Einwanderung. Gegen diese Person, die den Behörden bereits wegen früherer Straftaten bekannt war, wurde in Cagliari eine Ausweisungsverfügung erlassen, die ein dreijähriges Wiedereinreiseverbot nach Italien umfasst. Trotzdem gelang es ihm als Asylsuchender in die Schweiz einzureisen und von da aus wieder nach Italien einzureisen, wo er weitere Straftaten begangen hat.</p><p> </p><p>Folgende Punkte sind zu erwägen:</p><ul><li>Die Anwesenheit eines vorbestraften Asylbewerbers, gegen den in Italien ein Wiedereinreiseverbot verhängt wurde, wirft Fragen über das Aufnahme- und Überwachungsverfahren des Staatssekretariats für Migration (SEM) auf.</li><li>Die Tatsache, dass diese Person die Grenzen ungehindert überqueren konnte, deutet möglicherweise auf Schwachstellen in den Überwachungs- und Kooperationssystemen der schweizerischen und der italienischen Behörden hin.</li></ul><p> </p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Überprüfung des strafrechtlichen Hintergrunds: Welche Verfahren werden derzeit angewandt, um allfällige Vorstrafen von Asylsuchenden zu überprüfen, wenn sie in der Schweiz registriert werden? Wie konnte eine Person, der die Wiedereinreise nach Italien verboten wurde, aufgenommen werden, ohne dass dies während des Asylverfahrens bemerkt wurde?</li><li>Internationale Zusammenarbeit: Wie arbeitet das SEM mit den Behörden der Nachbarländer, insbesondere Italiens, zusammen, um Informationen über vorbestrafte oder mit einem Einreiseverbot belegte Asylsuchende auszutauschen? Gibt es Vereinbarungen oder Protokolle, die einen wirksamen Austausch solcher Informationen gewährleisten?</li><li>Überwachung von Asylsuchenden: Welche Massnahmen werden zur Überwachung der Bewegungen von Asylsuchenden innerhalb und ausserhalb der Schweiz ergriffen, um illegale Grenzübertritte und die Begehung von Straftaten in anderen Ländern zu verhindern?</li><li>Beurteilung der Verfahren des SEM: Erachtet der Bundesrat angesichts dieses Falls die Verfahren, die das SEM im Umgang mit vorbestraften Asylsuchenden anwendet, als angemessen? Sind Anpassungen oder Verbesserungen geplant, mit denen sich die Wiederholung ähnlicher Situationen vermeiden liesse?</li><li>Innere Sicherheit: Welche zusätzlichen Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um zu verhindern, dass vorbestrafte oder mit einem Einreiseverbot in anderen Ländern belegte Personen das schweizerische Asylsystem missbrauchen und damit die innere Sicherheit und die Beziehungen zu den Nachbarländern gefährden?</li></ol>
- Umgang mit Asylsuchenden und Grenzkontrollen
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