Weiterführung der Operation Papyrus?
- ShortId
-
25.3267
- Id
-
20253267
- Updated
-
14.11.2025 03:12
- Language
-
de
- Title
-
Weiterführung der Operation Papyrus?
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Operation Papyrus wurde als ein einmaliges Instrument im Kanton Genf angekündigt zur Regularisierung von Personen, die keine gültigen Aufenthaltspapiere besassen und einen schwerwiegenden persönlichen Härtefall geltend machen können. Die Operation Papyrus dauerte vom 01.02.2017 bis am 31.12.2018.<br><br>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) begleitete die Operation Papyrus und als Zustimmungsbehörde prüfte das SEM die Härtefälle aus dem Kanton Genf.<br><br>Die Operation Papyrus hat sich aber nicht nur auf die angekündigte Zeit vom 01.02.2017 bis 31.12.2018 beschränkt. Die Operation Papyrus wird offenbar von den Genfer Behörden bis heute weiterverfolgt. So wurden allein von 2021-2024 gemäss Statistik SEM 2308 Gesuche nach Abschluss des Projekts Papyrus auch durch das SEM gutgeheissen (hierbei handelt es sich nicht um Verlängerungen, die kommen noch dazu!). Im gleichen Zeitraum wurden lediglich 23 Gesuche abgelehnt.<br><br>Während andere Kantone keine oder nur äusserst wenige Gesuche im gleichen Zeitraum einreichten (z. B. der Kanton Aargau 1 Gesuch, Kanton Basel-Stadt 22 Gesuche, Kanton Zürich 44 Gesuche) werden im Kanton Genf Jahr für Jahr im grossen Stil Härtefallbewilligungen an Personen ohne Anwesenheitsregelungen mit Zustimmung des SEM vergeben. </p>
- <span><p><span>1. Die Operation Papyrus richtete sich nach den Kriterien, die in den Gesetzesbestimmungen zur Regelung von Härtefällen festgelegt sind. Es sind dies Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG, SR 142.20) und Artikel 31 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE, SR 142.201). Diese Bestimmungen, die den Kantonen eine Regulierung von Sans-Papiers ermöglichen, sind nach wie vor in Kraft. Im Rahmen der Operation Papyrus wurden die Regularisierungskriterien nicht geändert, aber präzisiert und klarer formuliert. Dieses Projekt zielte nicht darauf ab, die Regelung der Aufenthaltsbedingungen für Sans-Papiers endgültig zu beenden, sondern innerhalb eines bestimmten Zeitraums und mit spezifischen Begleitmassnahmen eine grössere Anzahl gut integrierter und seit Langem in der Schweiz lebender Sans-Papiers zu regularisieren. Der Kanton wollte auch die Situation in besonders stark von Schwarzarbeit und Lohndumping betroffenen Branchen normalisieren. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Als urbaner Kanton mit humanitärer Tradition und internationaler Ausstrahlung verfügt Genf über eine Anziehungskraft, die ihn teilweise von anderen Kantonen unterscheidet. Hier leben deshalb besonders viele Sans-Papiers. Der Kanton Genf kann, wie jeder andere Schweizer Kanton, Fälle von Sans-Papiers, denen er gemäss den geltenden Bestimmungen eine Aufenthaltsbewilligung erteilen möchte, dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Zustimmung unterbreiten. Das SEM prüft als Zustimmungsbehörde, ob die rechtlichen Kriterien erfüllt sind. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die derzeitigen, restriktiven Härtefallkriterien wurden im Rahmen der Operation Papyrus präzisiert. Neben einer langen Aufenthaltsdauer werden insbesondere eine berufliche Integration, finanzielle Unabhängigkeit, ein tadelloses Verhalten und Kenntnisse der am Wohnort gesprochenen Sprache verlangt. Dies gilt insbesondere für Personen ohne schulpflichtige Kinder. Die kantonalen Migrationsbehörden, auch jene in Genf, kennen die rechtlichen Kriterien und wissen, welche Fälle dem SEM zur Zustimmung unterbreitet werden können. Fälle, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, gelangen nicht zum SEM. Sie werden von den kantonalen Behörden abgewiesen. Dies erklärt die geringe Zahl der vom SEM abgelehnten Gesuche. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die Operation Papyrus wurde am 31. Dezember 2018 abgeschlossen. Die gesetzlichen Bestimmungen, die den kantonalen Behörden die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an Sans-Papiers ermöglichten, waren bereits vor der Operation Papyrus in Kraft und gelten auch heute noch. Die rechtlichen Kriterien zur Aufenthaltsregulierung, die im Rahmen dieses Projekts präzisiert wurden, gelten für alle Schweizer Kantone. Für die Anwendung dieser Kriterien und den Entscheid darüber, wem eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden soll, sind in erster Linie die kantonalen Behörden zuständig. Als Zustimmungsbehörde stellt das SEM sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und somit die Integrationskriterien erfüllt sind. </span></p></span>
- <p>1. Warum wurde die Operation Papyrus als einmaliges (01.02.2017-31.12.2018) Instrument im Kanton Genf zur Regularisierung von Personen ohne gültige Aufenthaltspapiere angekündigt, wenn die Operation Papyrus offenbar auch heute noch verfolgt wird?<br><br>2. Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen der Genfer Behörden nach Abschluss des Projekts Operation Papyrus?</p><p><br>3. Alleine von 2021-2024 wurden 2308 Gesuche aus dem Kanton Genf durch das SEM gutgeheissen, lediglich 23 Gesuche wurden abgelehnt. Ist der Bundesrat bereit, die Kriterien für schwerwiegende persönliche Härtefälle von Personen ohne Anwesenheitsregelung kritisch zu überprüfen, zu präzisieren und zu ergänzen, damit schwerwiegende persönliche Härtefälle auch wirklich als solche beurteilt werden können, was bei einer heutigen Gutheissungsquote von 99% doch fraglich ist?<br><br>4. Wie will der Bundesrat entstehende Fehlanreize durch die Weiterverfolgung der Operation Papyrus verhindern? </p>
- Weiterführung der Operation Papyrus?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Operation Papyrus wurde als ein einmaliges Instrument im Kanton Genf angekündigt zur Regularisierung von Personen, die keine gültigen Aufenthaltspapiere besassen und einen schwerwiegenden persönlichen Härtefall geltend machen können. Die Operation Papyrus dauerte vom 01.02.2017 bis am 31.12.2018.<br><br>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) begleitete die Operation Papyrus und als Zustimmungsbehörde prüfte das SEM die Härtefälle aus dem Kanton Genf.<br><br>Die Operation Papyrus hat sich aber nicht nur auf die angekündigte Zeit vom 01.02.2017 bis 31.12.2018 beschränkt. Die Operation Papyrus wird offenbar von den Genfer Behörden bis heute weiterverfolgt. So wurden allein von 2021-2024 gemäss Statistik SEM 2308 Gesuche nach Abschluss des Projekts Papyrus auch durch das SEM gutgeheissen (hierbei handelt es sich nicht um Verlängerungen, die kommen noch dazu!). Im gleichen Zeitraum wurden lediglich 23 Gesuche abgelehnt.<br><br>Während andere Kantone keine oder nur äusserst wenige Gesuche im gleichen Zeitraum einreichten (z. B. der Kanton Aargau 1 Gesuch, Kanton Basel-Stadt 22 Gesuche, Kanton Zürich 44 Gesuche) werden im Kanton Genf Jahr für Jahr im grossen Stil Härtefallbewilligungen an Personen ohne Anwesenheitsregelungen mit Zustimmung des SEM vergeben. </p>
- <span><p><span>1. Die Operation Papyrus richtete sich nach den Kriterien, die in den Gesetzesbestimmungen zur Regelung von Härtefällen festgelegt sind. Es sind dies Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG, SR 142.20) und Artikel 31 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE, SR 142.201). Diese Bestimmungen, die den Kantonen eine Regulierung von Sans-Papiers ermöglichen, sind nach wie vor in Kraft. Im Rahmen der Operation Papyrus wurden die Regularisierungskriterien nicht geändert, aber präzisiert und klarer formuliert. Dieses Projekt zielte nicht darauf ab, die Regelung der Aufenthaltsbedingungen für Sans-Papiers endgültig zu beenden, sondern innerhalb eines bestimmten Zeitraums und mit spezifischen Begleitmassnahmen eine grössere Anzahl gut integrierter und seit Langem in der Schweiz lebender Sans-Papiers zu regularisieren. Der Kanton wollte auch die Situation in besonders stark von Schwarzarbeit und Lohndumping betroffenen Branchen normalisieren. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Als urbaner Kanton mit humanitärer Tradition und internationaler Ausstrahlung verfügt Genf über eine Anziehungskraft, die ihn teilweise von anderen Kantonen unterscheidet. Hier leben deshalb besonders viele Sans-Papiers. Der Kanton Genf kann, wie jeder andere Schweizer Kanton, Fälle von Sans-Papiers, denen er gemäss den geltenden Bestimmungen eine Aufenthaltsbewilligung erteilen möchte, dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Zustimmung unterbreiten. Das SEM prüft als Zustimmungsbehörde, ob die rechtlichen Kriterien erfüllt sind. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die derzeitigen, restriktiven Härtefallkriterien wurden im Rahmen der Operation Papyrus präzisiert. Neben einer langen Aufenthaltsdauer werden insbesondere eine berufliche Integration, finanzielle Unabhängigkeit, ein tadelloses Verhalten und Kenntnisse der am Wohnort gesprochenen Sprache verlangt. Dies gilt insbesondere für Personen ohne schulpflichtige Kinder. Die kantonalen Migrationsbehörden, auch jene in Genf, kennen die rechtlichen Kriterien und wissen, welche Fälle dem SEM zur Zustimmung unterbreitet werden können. Fälle, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, gelangen nicht zum SEM. Sie werden von den kantonalen Behörden abgewiesen. Dies erklärt die geringe Zahl der vom SEM abgelehnten Gesuche. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die Operation Papyrus wurde am 31. Dezember 2018 abgeschlossen. Die gesetzlichen Bestimmungen, die den kantonalen Behörden die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an Sans-Papiers ermöglichten, waren bereits vor der Operation Papyrus in Kraft und gelten auch heute noch. Die rechtlichen Kriterien zur Aufenthaltsregulierung, die im Rahmen dieses Projekts präzisiert wurden, gelten für alle Schweizer Kantone. Für die Anwendung dieser Kriterien und den Entscheid darüber, wem eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden soll, sind in erster Linie die kantonalen Behörden zuständig. Als Zustimmungsbehörde stellt das SEM sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und somit die Integrationskriterien erfüllt sind. </span></p></span>
- <p>1. Warum wurde die Operation Papyrus als einmaliges (01.02.2017-31.12.2018) Instrument im Kanton Genf zur Regularisierung von Personen ohne gültige Aufenthaltspapiere angekündigt, wenn die Operation Papyrus offenbar auch heute noch verfolgt wird?<br><br>2. Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen der Genfer Behörden nach Abschluss des Projekts Operation Papyrus?</p><p><br>3. Alleine von 2021-2024 wurden 2308 Gesuche aus dem Kanton Genf durch das SEM gutgeheissen, lediglich 23 Gesuche wurden abgelehnt. Ist der Bundesrat bereit, die Kriterien für schwerwiegende persönliche Härtefälle von Personen ohne Anwesenheitsregelung kritisch zu überprüfen, zu präzisieren und zu ergänzen, damit schwerwiegende persönliche Härtefälle auch wirklich als solche beurteilt werden können, was bei einer heutigen Gutheissungsquote von 99% doch fraglich ist?<br><br>4. Wie will der Bundesrat entstehende Fehlanreize durch die Weiterverfolgung der Operation Papyrus verhindern? </p>
- Weiterführung der Operation Papyrus?
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