Aggression gegen die Demokratische Republik Kongo. Wann ergreift die Schweiz Massnahmen und Sanktionen gegen Ruanda?

ShortId
25.3269
Id
20253269
Updated
14.11.2025 03:09
Language
de
Title
Aggression gegen die Demokratische Republik Kongo. Wann ergreift die Schweiz Massnahmen und Sanktionen gegen Ruanda?
AdditionalIndexing
08;09;15;1231;10
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <span><p><span>1. Die Schweiz hat die Präsenz der ruandischen Armee auf kongolesischem Territorium und deren Unterstützung der M23 wiederholt verurteilt und Ruanda zum Rückzug seiner Truppen aufgefordert. Am 24. Februar 2025 führte der Vorsteher des EDA in Genf Gespräche mit der kongolesischen Premierministerin und dem ruandischen Aussenminister, wobei er zur sofortigen Deeskalation aufrief.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Schweiz setzt seit 2005 die Massnahmen des UNO-Sicherheitsrates und seit 2018 diejenigen der EU bezüglich der Lage in der Demokratischen Republik Kongo um (SR 946.231.12). Sie hat in der Folge sämtliche Änderungen an den Listen der sanktionierten Personen und Organisationen übernommen. Zuletzt hat die EU am 17. März 2025 zusätzliche Personen und Organisationen zur Sanktionsliste hinzugefügt. Die Übernahme dieser Designationen durch die Schweiz wird geprüft. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass der Dialog mit allen Parteien aufrechterhalten werden muss. Der Vorsteher des EDA hat der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda eine entsprechende Unterstützung der Schweiz angeboten. Angesichts der zunehmenden Bedeutung Ruandas in der Region ist der Bundesrat weiterhin der Ansicht, dass die Umwandlung des Kooperationsbüros in Kigali in eine Botschaft im Interesse der Schweiz ist, unter anderem auch zur Stärkung ihres friedenspolitischen Profils. Die Projekte der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz in Ruanda zielen insbesondere darauf ab, die schwächsten Bevölkerungsgruppen zu stärken. Diese werden von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) regelmässig überprüft. Angesichts der jüngsten Eskalation der Lage im Ostkongo hat die DEZA entschieden, vorläufig keine neuen Projekte mit der ruandischen Regierung einzugehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Der aus der Schweiz abgewickelte internationale Handel mit mineralischen Rohstoffen wird nicht in der Schweizer Aussenhandelsstatistik abgebildet. Zudem sind die Liefer- und Verarbeitungsketten von mineralischen Rohstoffen international und mehrstufig. Aus diesen Gründen ist die Rückverfolgbarkeit kaum realisierbar. Die Schweiz hat in den letzten fünf Jahren kein Gold aus Ruanda importiert. Das Embargogesetz erlaubt keine autonomen Einschränkungen von Handel. </span></p></span>
  • <p>Seit mehreren Jahren wird Ruanda von der Demokratischen Republik Kongo (DRK), aber auch von den Vereinten Nationen und von Organisationen wie Amnesty International beschuldigt, ein Klima der Instabilität und Unsicherheit in den kongolesischen Grenzprovinzen aufrechtzuerhalten, indem es dort bewaffnete Rebellen, insbesondere die bewaffnete Bewegung M23 (M23), unterstützt. Ruanda nützt diese Situation aus, um strategische Mineralien, die der DRK gehören, wie Gold oder Coltan, zu plündern.</p><p>&nbsp;</p><p>Anfang 2025 startete die M23 eine gross angelegte Militäroperation, die direkt von Tausenden ruandischen Soldaten unterstützt wurde und eindeutig gegen das Völkerrecht verstiess. Zwei grössere Städte in der Region, Goma und Bukavu, wurden eingenommen. Im Zuge dieser Angriffe kam es zu Schiessereien und zu zahllosen Übergriffen.</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts dieses Verbrechens der Aggression gegen die DRK und der Kriegsverbrechen verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat am 21. Februar eine Resolution, in der er die von der M23 mit Unterstützung der ruandischen Verteidigungsstreitkräfte durchgeführte Offensive verurteilte und deren sofortigen Rückzug forderte.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Nach der militärischen Aggression ergriffen einige Länder schnell Massnahmen gegen Ruanda. So stellten Belgien die Entwicklungshilfe und Deutschland seine Wirtschaftshilfe für Ruanda ein. Die Europäische Union verhängte ihrerseits am 17. März Sanktionen: Sie fror das Vermögen Ruandas auf ihrem Territorium ein und verhängte ein Einreiseverbot für hochrangige Militärs und einige ruandische Politikerinnen und Politiker.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Verhandlungen unter der Schirmherrschaft Angolas wurden von Ruanda abgebrochen, aber die beiden Präsidenten trafen sich am 18. März in Katar, wahrscheinlich nach der Verabschiedung von Sanktionen durch die EU.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Hat der Bundesrat Ruandas Behörden offiziell und öffentlich mitgeteilt, dass er die Aggression aufs Schärfste verurteilt und Ruanda auffordert, seine Truppen zurückzuziehen und die Unterstützung der M23 und die Plünderung der Bodenschätze der DRK im Einklang mit der UNO-Resolution zu beenden?</li><li>Wann beabsichtigt der Bundesrat, die EU-Sanktionen zu übernehmen, wie er es nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine getan hat?</li><li>Hält es der Bundesrat nicht auch für notwendig, jegliche Zusammenarbeit mit den ruandischen Behörden auszusetzen und insbesondere auf die Eröffnung der Schweizer Botschaft in Kigali zu verzichten und alle Entwicklungsprojekte in Ruanda einzufrieren, solange die militärische Aggression und die Unterstützung der M23 nicht beendet sind?</li><li>Hält es der Bundesrat nicht auch für notwendig, eine Untersuchung über die Herkunft der Mineralien einzuleiten, die Ruanda insbesondere über in der Schweiz ansässige Handelsunternehmen exportiert, und den Handel mit diesen Mineralien zu verbieten, wenn nachgewiesen wird oder ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Mineralien aus Konfliktgebieten im Kongo stammen?&nbsp;</li></ol>
  • Aggression gegen die Demokratische Republik Kongo. Wann ergreift die Schweiz Massnahmen und Sanktionen gegen Ruanda?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Die Schweiz hat die Präsenz der ruandischen Armee auf kongolesischem Territorium und deren Unterstützung der M23 wiederholt verurteilt und Ruanda zum Rückzug seiner Truppen aufgefordert. Am 24. Februar 2025 führte der Vorsteher des EDA in Genf Gespräche mit der kongolesischen Premierministerin und dem ruandischen Aussenminister, wobei er zur sofortigen Deeskalation aufrief.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Schweiz setzt seit 2005 die Massnahmen des UNO-Sicherheitsrates und seit 2018 diejenigen der EU bezüglich der Lage in der Demokratischen Republik Kongo um (SR 946.231.12). Sie hat in der Folge sämtliche Änderungen an den Listen der sanktionierten Personen und Organisationen übernommen. Zuletzt hat die EU am 17. März 2025 zusätzliche Personen und Organisationen zur Sanktionsliste hinzugefügt. Die Übernahme dieser Designationen durch die Schweiz wird geprüft. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass der Dialog mit allen Parteien aufrechterhalten werden muss. Der Vorsteher des EDA hat der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda eine entsprechende Unterstützung der Schweiz angeboten. Angesichts der zunehmenden Bedeutung Ruandas in der Region ist der Bundesrat weiterhin der Ansicht, dass die Umwandlung des Kooperationsbüros in Kigali in eine Botschaft im Interesse der Schweiz ist, unter anderem auch zur Stärkung ihres friedenspolitischen Profils. Die Projekte der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz in Ruanda zielen insbesondere darauf ab, die schwächsten Bevölkerungsgruppen zu stärken. Diese werden von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) regelmässig überprüft. Angesichts der jüngsten Eskalation der Lage im Ostkongo hat die DEZA entschieden, vorläufig keine neuen Projekte mit der ruandischen Regierung einzugehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Der aus der Schweiz abgewickelte internationale Handel mit mineralischen Rohstoffen wird nicht in der Schweizer Aussenhandelsstatistik abgebildet. Zudem sind die Liefer- und Verarbeitungsketten von mineralischen Rohstoffen international und mehrstufig. Aus diesen Gründen ist die Rückverfolgbarkeit kaum realisierbar. Die Schweiz hat in den letzten fünf Jahren kein Gold aus Ruanda importiert. Das Embargogesetz erlaubt keine autonomen Einschränkungen von Handel. </span></p></span>
    • <p>Seit mehreren Jahren wird Ruanda von der Demokratischen Republik Kongo (DRK), aber auch von den Vereinten Nationen und von Organisationen wie Amnesty International beschuldigt, ein Klima der Instabilität und Unsicherheit in den kongolesischen Grenzprovinzen aufrechtzuerhalten, indem es dort bewaffnete Rebellen, insbesondere die bewaffnete Bewegung M23 (M23), unterstützt. Ruanda nützt diese Situation aus, um strategische Mineralien, die der DRK gehören, wie Gold oder Coltan, zu plündern.</p><p>&nbsp;</p><p>Anfang 2025 startete die M23 eine gross angelegte Militäroperation, die direkt von Tausenden ruandischen Soldaten unterstützt wurde und eindeutig gegen das Völkerrecht verstiess. Zwei grössere Städte in der Region, Goma und Bukavu, wurden eingenommen. Im Zuge dieser Angriffe kam es zu Schiessereien und zu zahllosen Übergriffen.</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts dieses Verbrechens der Aggression gegen die DRK und der Kriegsverbrechen verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat am 21. Februar eine Resolution, in der er die von der M23 mit Unterstützung der ruandischen Verteidigungsstreitkräfte durchgeführte Offensive verurteilte und deren sofortigen Rückzug forderte.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Nach der militärischen Aggression ergriffen einige Länder schnell Massnahmen gegen Ruanda. So stellten Belgien die Entwicklungshilfe und Deutschland seine Wirtschaftshilfe für Ruanda ein. Die Europäische Union verhängte ihrerseits am 17. März Sanktionen: Sie fror das Vermögen Ruandas auf ihrem Territorium ein und verhängte ein Einreiseverbot für hochrangige Militärs und einige ruandische Politikerinnen und Politiker.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Verhandlungen unter der Schirmherrschaft Angolas wurden von Ruanda abgebrochen, aber die beiden Präsidenten trafen sich am 18. März in Katar, wahrscheinlich nach der Verabschiedung von Sanktionen durch die EU.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Hat der Bundesrat Ruandas Behörden offiziell und öffentlich mitgeteilt, dass er die Aggression aufs Schärfste verurteilt und Ruanda auffordert, seine Truppen zurückzuziehen und die Unterstützung der M23 und die Plünderung der Bodenschätze der DRK im Einklang mit der UNO-Resolution zu beenden?</li><li>Wann beabsichtigt der Bundesrat, die EU-Sanktionen zu übernehmen, wie er es nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine getan hat?</li><li>Hält es der Bundesrat nicht auch für notwendig, jegliche Zusammenarbeit mit den ruandischen Behörden auszusetzen und insbesondere auf die Eröffnung der Schweizer Botschaft in Kigali zu verzichten und alle Entwicklungsprojekte in Ruanda einzufrieren, solange die militärische Aggression und die Unterstützung der M23 nicht beendet sind?</li><li>Hält es der Bundesrat nicht auch für notwendig, eine Untersuchung über die Herkunft der Mineralien einzuleiten, die Ruanda insbesondere über in der Schweiz ansässige Handelsunternehmen exportiert, und den Handel mit diesen Mineralien zu verbieten, wenn nachgewiesen wird oder ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Mineralien aus Konfliktgebieten im Kongo stammen?&nbsp;</li></ol>
    • Aggression gegen die Demokratische Republik Kongo. Wann ergreift die Schweiz Massnahmen und Sanktionen gegen Ruanda?

Back to List