PFAS sind überall. Wie können wir Klarheit über ihr Vorkommen in importierten Pestiziden schaffen?

ShortId
25.3272
Id
20253272
Updated
14.11.2025 03:10
Language
de
Title
PFAS sind überall. Wie können wir Klarheit über ihr Vorkommen in importierten Pestiziden schaffen?
AdditionalIndexing
2841;10;15;55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Antwort auf meine Frage <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20257074&amp;data=05%7C02%7Craphael.mahaim%40parl.ch%7C1ddbcb1824c446022c5e08dd65f9f338%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778846378710165%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=zpQ25VZe1eQP7cnk7INkRg9%2FUktNltpKJGqpcYsrtzU%3D&amp;reserved=0"><u>25.7074</u></a> über den Zugang zu Daten über die Zusammensetzung zugelassener Pestizide schrieb der Bundesrat, dass die schweizerische Zulassungsstelle sich nicht zu den anderen erwähnten Bestandteilen äussern könne, weil die Schweiz über kein Abkommen mit der EU verfüge, um auf diese Daten zugreifen zu können, und weil diese Daten in der EU nicht öffentlich zugänglich seien. Das Urteil des EuGH werde an dieser Situation nichts ändern.</p><p>In der Schweiz wurden neben den im regulären Verfahren zugelassenen PFAS-Pestiziden 121 PFAS-Pestizide im Rahmen von Parallelimporten zugelassen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20244442&amp;data=05%7C02%7Craphael.mahaim%40parl.ch%7C1ddbcb1824c446022c5e08dd65f9f338%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778846378722259%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=xN1%2BzFY76N8B2XE5rbflgvk97mWksVLsIas3MTqXMiM%3D&amp;reserved=0"><u>24.4442</u></a> angibt, können alle diese Stoffe bei ihrem Abbau Trifluoressigsäure (TFA) bilden und so die Qualität des Trinkwassers nachhaltig schädigen, denn es handelt sich dabei um einen endokrinen Disruptor, der als ewiger Schadstoff gilt.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20244181&amp;data=05%7C02%7Craphael.mahaim%40parl.ch%7C1ddbcb1824c446022c5e08dd65f9f338%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778846378748878%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=MMBOAJ%2F8KVUPwrdtg7GdhOvtio1D7zAvMdUkikW3WKU%3D&amp;reserved=0"><u>24.4181</u></a> räumt der Bundesrat ein, dass keine Aussagen gemacht werden können zur Anzahl Pflanzenschutzmittel, die als Beistoffe PFAS enthalten und im Rahmen von Parallelimporten zugelassen wurden.</p>
  • <span><p><span>1. Am 27.03.2025 gab es in der Schweiz 760 Pflanzenschutzmittel (PSM), die gestützt auf Artikel 36 ff. der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) als sogenannte «Parallelimport-Produkte» für den Import zugelassen waren. Dies bedeutet nicht, dass alle diese Produkte jedes Jahr in die Schweiz importiert werden, sondern nur, dass dies erlaubt ist. Im Jahr 2023 wurden zum Beispiel lediglich 116 dieser Produkte für gewerbliche Zwecke über das Parallelimportsystem importiert. Die Gesamtmenge betrug 159,6</span><span>&nbsp;</span><span>Tonnen.</span></p><p><span>2. Im Jahr 2023 in der Schweiz als Parallelimporte zugelassene PSM entsprachen 3,65</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent der in der Schweiz verkauften Pflanzenschutzmittel. Parallelimporte sind Bestandteil der vom Bundesamt für Landwirtschaft veröffentlichten Verkaufsstatistiken.</span></p><p><span>3. Im Rahmen des Pakets Schweiz-EU möchte der Bundesrat einen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum mit der EU schaffen (Protokoll zur Lebensmittelsicherheit), der auch Pflanzenschutzmittel einschliesst. Ziel ist die Integration der Schweiz ins EU-Zulassungssystem für diese Produkte. Wenn die Schweiz in diesem Sektor den gleichen Status wie ein Mitgliedstaat erlangt, erhält sie insbesondere Zugang zu zahlreichen Daten- und Informationsquellen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Europäischen Kommission oder der Mitgliedstaaten der EU, zum Beispiel über die Zusammensetzung von Pflanzenschutzmitteln. Damit kann sie sich auch direkt an der Bewertung und Genehmigung von Wirkstoffen beteiligen. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird weiterhin auf nationaler Ebene erfolgen.</span></p><p><span>4. und 5. Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gelten in der Schweiz schon heute dieselben Anforderungen wie in der EU bzw. in einem ihrer Mitgliedstaaten. Die einzigen Unterschiede finden sich in Bereichen, in denen in der EU die Mitgliedstaaten weiterhin direkt zuständig sind (z. B. Grundwasserschutz oder Festlegung von Anwendungsbedingungen). Gemäss Artikel 36</span><span>&nbsp;</span><span>PSMV darf ein im Ausland zugelassenes Pflanzenschutzmittel nur parallelimportiert werden, wenn es einem in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmittel entspricht (Referenzprodukt). Man kann deshalb voraussetzen, dass ein in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenes PSM in der Schweiz – unter Einhaltung der durch die Schweizer Behörde vorgeschriebenen Anwendungsvorschriften – sicher angewandt werden kann. Was Mikroverunreinigungen zum Beispiel durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) betrifft, ist es in der Regel nicht möglich, alle verantwortlichen Verursacher, Quellen oder Gründe zu identifizieren. Überdies lässt sich kaum mit Sicherheit feststellen, ob eine Verunreinigung durch eine aktuelle, nicht vorschriftgemässe Verwendung eines zugelassenen Produkts oder durch eine frühere vorschriftgemässe oder nicht vorschriftgemässe Verwendung eines Produkts verursacht wurde. Das Verursacherprinzip kann hier somit nicht angewendet werden, da es in den meisten Fällen nicht möglich ist, die Verantwortlichen zu identifizieren.</span></p></span>
  • <ol style="list-style-type:decimal;"><li>In welchem Umfang werden Pflanzenschutzmittel im Rahmen von Parallelimporten zugelassen und in der Schweiz gekauft (Anzahl Produkte und Verkaufsvolumen in kg)?</li><li>Wie gross ist der Anteil der in der Schweiz gekauften parallel importierten Pflanzenschutzmittel im Vergleich zum Anteil der in der Schweiz regulär zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Anzahl Produkte und Verkaufsvolumen in kg)? Wie werden die Parallelimporte in der Verkaufsstatistik des Bundes ausgewiesen?</li><li>Welchen Inhalt hat das Pestizid-Abkommen mit der EU (vgl. die Interpellation <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20243995&amp;data=05%7C02%7Craphael.mahaim%40parl.ch%7C1ddbcb1824c446022c5e08dd65f9f338%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778846378761994%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=rN8Pc6ZsS4ahBCCeMA2AZR09xBvSHVWwh%2BBwTcIwdcQ%3D&amp;reserved=0"><u>24.3995</u></a>)? Sieht es den Zugang zu Daten über Pflanzenschutzmittel vor, im Interesse der Transparenz für die Öffentlichkeit?</li><li>Wie können im Rahmen des Zulassungsverfahrens Risken bewertet, Verwendungsvorschriften aufgestellt und eine Interessenabwägung vorgenommen werden usw., wenn die Zusammensetzung und die Auswirkungen der Pestizide, die zugelassen werden sollen, nicht bekannt sind?</li><li>Was sind die Folgen für das Verursacherprinzip, wenn die Hersteller sich auf das Geschäftsgeheimnis berufen und die Zulassungsstelle als Folge die Zusammensetzung des Produkts nicht kennt? Welche Risiken birgt das für den Menschen und die Umwelt?</li></ol>
  • PFAS sind überall. Wie können wir Klarheit über ihr Vorkommen in importierten Pestiziden schaffen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort auf meine Frage <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20257074&amp;data=05%7C02%7Craphael.mahaim%40parl.ch%7C1ddbcb1824c446022c5e08dd65f9f338%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778846378710165%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=zpQ25VZe1eQP7cnk7INkRg9%2FUktNltpKJGqpcYsrtzU%3D&amp;reserved=0"><u>25.7074</u></a> über den Zugang zu Daten über die Zusammensetzung zugelassener Pestizide schrieb der Bundesrat, dass die schweizerische Zulassungsstelle sich nicht zu den anderen erwähnten Bestandteilen äussern könne, weil die Schweiz über kein Abkommen mit der EU verfüge, um auf diese Daten zugreifen zu können, und weil diese Daten in der EU nicht öffentlich zugänglich seien. Das Urteil des EuGH werde an dieser Situation nichts ändern.</p><p>In der Schweiz wurden neben den im regulären Verfahren zugelassenen PFAS-Pestiziden 121 PFAS-Pestizide im Rahmen von Parallelimporten zugelassen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20244442&amp;data=05%7C02%7Craphael.mahaim%40parl.ch%7C1ddbcb1824c446022c5e08dd65f9f338%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778846378722259%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=xN1%2BzFY76N8B2XE5rbflgvk97mWksVLsIas3MTqXMiM%3D&amp;reserved=0"><u>24.4442</u></a> angibt, können alle diese Stoffe bei ihrem Abbau Trifluoressigsäure (TFA) bilden und so die Qualität des Trinkwassers nachhaltig schädigen, denn es handelt sich dabei um einen endokrinen Disruptor, der als ewiger Schadstoff gilt.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20244181&amp;data=05%7C02%7Craphael.mahaim%40parl.ch%7C1ddbcb1824c446022c5e08dd65f9f338%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778846378748878%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=MMBOAJ%2F8KVUPwrdtg7GdhOvtio1D7zAvMdUkikW3WKU%3D&amp;reserved=0"><u>24.4181</u></a> räumt der Bundesrat ein, dass keine Aussagen gemacht werden können zur Anzahl Pflanzenschutzmittel, die als Beistoffe PFAS enthalten und im Rahmen von Parallelimporten zugelassen wurden.</p>
    • <span><p><span>1. Am 27.03.2025 gab es in der Schweiz 760 Pflanzenschutzmittel (PSM), die gestützt auf Artikel 36 ff. der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) als sogenannte «Parallelimport-Produkte» für den Import zugelassen waren. Dies bedeutet nicht, dass alle diese Produkte jedes Jahr in die Schweiz importiert werden, sondern nur, dass dies erlaubt ist. Im Jahr 2023 wurden zum Beispiel lediglich 116 dieser Produkte für gewerbliche Zwecke über das Parallelimportsystem importiert. Die Gesamtmenge betrug 159,6</span><span>&nbsp;</span><span>Tonnen.</span></p><p><span>2. Im Jahr 2023 in der Schweiz als Parallelimporte zugelassene PSM entsprachen 3,65</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent der in der Schweiz verkauften Pflanzenschutzmittel. Parallelimporte sind Bestandteil der vom Bundesamt für Landwirtschaft veröffentlichten Verkaufsstatistiken.</span></p><p><span>3. Im Rahmen des Pakets Schweiz-EU möchte der Bundesrat einen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum mit der EU schaffen (Protokoll zur Lebensmittelsicherheit), der auch Pflanzenschutzmittel einschliesst. Ziel ist die Integration der Schweiz ins EU-Zulassungssystem für diese Produkte. Wenn die Schweiz in diesem Sektor den gleichen Status wie ein Mitgliedstaat erlangt, erhält sie insbesondere Zugang zu zahlreichen Daten- und Informationsquellen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Europäischen Kommission oder der Mitgliedstaaten der EU, zum Beispiel über die Zusammensetzung von Pflanzenschutzmitteln. Damit kann sie sich auch direkt an der Bewertung und Genehmigung von Wirkstoffen beteiligen. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird weiterhin auf nationaler Ebene erfolgen.</span></p><p><span>4. und 5. Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gelten in der Schweiz schon heute dieselben Anforderungen wie in der EU bzw. in einem ihrer Mitgliedstaaten. Die einzigen Unterschiede finden sich in Bereichen, in denen in der EU die Mitgliedstaaten weiterhin direkt zuständig sind (z. B. Grundwasserschutz oder Festlegung von Anwendungsbedingungen). Gemäss Artikel 36</span><span>&nbsp;</span><span>PSMV darf ein im Ausland zugelassenes Pflanzenschutzmittel nur parallelimportiert werden, wenn es einem in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmittel entspricht (Referenzprodukt). Man kann deshalb voraussetzen, dass ein in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenes PSM in der Schweiz – unter Einhaltung der durch die Schweizer Behörde vorgeschriebenen Anwendungsvorschriften – sicher angewandt werden kann. Was Mikroverunreinigungen zum Beispiel durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) betrifft, ist es in der Regel nicht möglich, alle verantwortlichen Verursacher, Quellen oder Gründe zu identifizieren. Überdies lässt sich kaum mit Sicherheit feststellen, ob eine Verunreinigung durch eine aktuelle, nicht vorschriftgemässe Verwendung eines zugelassenen Produkts oder durch eine frühere vorschriftgemässe oder nicht vorschriftgemässe Verwendung eines Produkts verursacht wurde. Das Verursacherprinzip kann hier somit nicht angewendet werden, da es in den meisten Fällen nicht möglich ist, die Verantwortlichen zu identifizieren.</span></p></span>
    • <ol style="list-style-type:decimal;"><li>In welchem Umfang werden Pflanzenschutzmittel im Rahmen von Parallelimporten zugelassen und in der Schweiz gekauft (Anzahl Produkte und Verkaufsvolumen in kg)?</li><li>Wie gross ist der Anteil der in der Schweiz gekauften parallel importierten Pflanzenschutzmittel im Vergleich zum Anteil der in der Schweiz regulär zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Anzahl Produkte und Verkaufsvolumen in kg)? Wie werden die Parallelimporte in der Verkaufsstatistik des Bundes ausgewiesen?</li><li>Welchen Inhalt hat das Pestizid-Abkommen mit der EU (vgl. die Interpellation <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20243995&amp;data=05%7C02%7Craphael.mahaim%40parl.ch%7C1ddbcb1824c446022c5e08dd65f9f338%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638778846378761994%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=rN8Pc6ZsS4ahBCCeMA2AZR09xBvSHVWwh%2BBwTcIwdcQ%3D&amp;reserved=0"><u>24.3995</u></a>)? Sieht es den Zugang zu Daten über Pflanzenschutzmittel vor, im Interesse der Transparenz für die Öffentlichkeit?</li><li>Wie können im Rahmen des Zulassungsverfahrens Risken bewertet, Verwendungsvorschriften aufgestellt und eine Interessenabwägung vorgenommen werden usw., wenn die Zusammensetzung und die Auswirkungen der Pestizide, die zugelassen werden sollen, nicht bekannt sind?</li><li>Was sind die Folgen für das Verursacherprinzip, wenn die Hersteller sich auf das Geschäftsgeheimnis berufen und die Zulassungsstelle als Folge die Zusammensetzung des Produkts nicht kennt? Welche Risiken birgt das für den Menschen und die Umwelt?</li></ol>
    • PFAS sind überall. Wie können wir Klarheit über ihr Vorkommen in importierten Pestiziden schaffen?

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