Nein zum Verbot internationaler Adoptionen!
- ShortId
-
25.3273
- Id
-
20253273
- Updated
-
14.11.2025 03:07
- Language
-
de
- Title
-
Nein zum Verbot internationaler Adoptionen!
- AdditionalIndexing
-
28;1211;1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Der Entscheid des Bundesrates vom 29. Januar 2025 betrifft die Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für eine Revision des internationalen Adoptionsrechts. Dieser Entscheid hat keinerlei Auswirkungen auf die geltende Rechtslage: Laufende internationale Adoptionsverfahren werden weitergeführt und neue Adoptionsanträge können weiterhin eingereicht werden. Diese Information wurde sowohl den Zentralbehörden der Kantone als auch jenen der wichtigsten Herkunftsländer, mit denen die Schweiz zusammenarbeitet, mitgeteilt. </span></p><p><span>Bislang gab es keine Reaktionen seitens der ausländischen Zentralbehörden. Die Dossiers werden weiterhin wie gewohnt bearbeitet: Vorschläge zur Aufnahme eines bestimmten Kindes zur Adoption werden entgegengenommen und bearbeitet, während neue Dossiers von den Kantonen zur Weiterleitung ins Ausland geschickt werden. Weder durch das Bundesamt für Justiz (Zentrale Behörde des Bundes gemäss dem Haager Adoptionsabkommen, SR 0.211.221.311) noch durch die ausländischen Behörden wurden dabei Verzögerungen bei der Bearbeitung der Dossiers festgestellt.</span></p><p><span>Wie bei jeder Gesetzesänderung stellt sich die Frage nach der Anwendung des neuen Rechts - in diesem Fall der Einstellung der internationalen Adoptionen - auf die Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch laufen. Diese Fragestellung wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geprüft. Sie würde sich auch im Rahmen eines Reformszenarios stellen, das eine Reduzierung der Herkunftsländer vorsieht, aus denen internationale Adoptionen möglich sind.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Der Bundesrat stützte sich auf den Schlussbericht der Expertengruppe „Internationale Adoption“ vom 27. Juni 2024 (verfügbar unter www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Gesetzgebung > Rechtsetzungsprojekte > Internationale Adoptionen), der sich wiederum auf zahlreiche Quellen bezog, darunter die Arbeiten der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3., 4. und 6. Im Schlussbericht vom 27. Juni 2024 kommt die Expertengruppe zum Ergebnis, dass die heutige Rechtslage unbefriedigend ist. Sie schlägt zwei Szenarien für eine zukünftige Politik der internationalen Adoptionen in der Schweiz vor: das Szenario eines vollständigen Ausstiegs und das Szenario einer Reform, die insbesondere eine Reduzierung der Herkunftsländer und eine Reorganisation (Konzentration der Zuständigkeiten) innerhalb der Schweiz beinhaltet. Die Expertengruppe stellt fest, dass selbst tiefgreifende Reformen des aktuellen Systems künftige Missbräuche nicht ausschliessen können. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass Reformen allein nicht ausreichen würden, um dem Kindeswohl ausreichend Rechnung zu tragen.</span></p><p><span>Die Expertengruppe thematisiert zudem die Frage der Verhältnismässigkeit, da die Anzahl der internationalen Adoptionen in der Schweiz äusserst gering ist (etwa 30 pro Jahr). Aufgrund des Bundesratsentscheids vom 29. Januar 2025 wird das Bundesamt für Justiz eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des internationalen Adoptionsrechts erarbeiten. Um eine breite gesellschaftliche Diskussion zu diesem sensiblen Thema zu fördern, wird die Vorlage zwei Varianten enthalten: die vom Bundesrat bevorzugte Variante des Ausstiegs aus der internationalen Adoption und eine Reformvariante.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. In mehreren Ländern, die mit der Schweiz vergleichbar sind, werden derzeit Schritte zur Revision des internationalen Adoptionsrechts unternommen. Diese Bestrebungen verfolgen entweder eine Beschränkung oder einen Ausstieg aus den internationalen Adoptionen. </span></p><p><span>Die Niederlande haben zunächst ihr System reformiert, bevor sie beschlossen, sich aus internationalen Adoptionen zurückzuziehen. In anderen Ländern sind Reformen im Gange (z. B. in Belgien, Schweden, Norwegen oder auch in Québec). Diese werden in einigen Fällen von einem Moratorium begleitet, bis die Phase der Analyse und Reform abgeschlossen ist. Mehrere Länder haben in den letzten Jahren die Zahl der Herkunftsländer stark reduziert oder Kooperationen aufgrund negativer Analysen beendet. Auch einige Herkunftsländer haben kürzlich beschlossen, die internationalen Adoptionen einzuschränken oder sogar einzustellen (z. B. China oder Tschechien).</span></p></span>
- <p>Nach der Ankündigung des Bundesrates vom 29. Januar 2025 hat das von Bundesrat Beat Jans angestrebte Verbot internationaler Adoptionen de facto zu einem Moratorium geführt. Das ist besorgniserregend. Die betroffenen Familien, Einrichtungen und Kinder leiden bereits unter der Unsicherheit, die durch diese Ankündigung des Bundesrates entstanden ist.</p><p>Die FDP kritisiert, dass dieses generelle Verbot, mit dem Missbrauch bekämpft werden soll, gleichzeitig Tausenden von Kindern die Möglichkeit nimmt, in der Schweiz liebevolle Eltern zu haben. Deshalb bitten wir den Bundesrat um die rasche Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Bestätigt der Bundesrat, dass die Ankündigung eines Verbots internationaler Adoptionen zu erheblichen Verzögerungen im Adoptionsprozess führt und daher bereits heute schwerwiegende Folgen für die betroffenen Familien und Kinder hat? </li><li>Welche konkreten Fälle von Missbrauch oder Missbrauchsgefahr lagen dem Entscheid zugrunde, internationale Adoptionen künftig zu verbieten? Inwiefern rechtfertigen diese Fälle ein generelles Verbot? </li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein generelles Verbot das geeignete Mittel zur Missbrauchsbekämpfung ist? Welche alternativen, verhältnismässigen und ethischen Massnahmen könnten ergriffen werden, um Missbrauch zu verhindern und gleichzeitig die Möglichkeit internationaler Adoptionen beizubehalten?</li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass es rechtlich möglich gewesen wäre, gezielt gegen den Missbrauch bei internationalen Adoptionsverfahren vorzugehen, ohne alle betroffenen Familien und Kinder in Rechtsunsicherheit zu stürzen? Welche verfassungsrechtlichen Aspekte sind in diesem Zusammenhang von Bedeutung?</li><li>Gibt es vergleichbare Fälle in anderen Ländern, in denen Missbräuche bei internationalen Adoptionsverfahren gezielt angegangen werden konnten, ohne ein generelles Verbot auszusprechen? Wenn ja, welche Lehren zieht der Bundesrat aus diesen Beispielen für die Situation in der Schweiz? </li><li>Wie gedenkt der Bundesrat in Zukunft vorzugehen, um einerseits den Schutz vor Missbrauch zu gewährleisten und andererseits sicherzustellen, dass Kinder, die darauf angewiesen sind, immer noch durch internationale Adoption liebevolle Eltern in der Schweiz finden können?</li></ol>
- Nein zum Verbot internationaler Adoptionen!
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. Der Entscheid des Bundesrates vom 29. Januar 2025 betrifft die Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für eine Revision des internationalen Adoptionsrechts. Dieser Entscheid hat keinerlei Auswirkungen auf die geltende Rechtslage: Laufende internationale Adoptionsverfahren werden weitergeführt und neue Adoptionsanträge können weiterhin eingereicht werden. Diese Information wurde sowohl den Zentralbehörden der Kantone als auch jenen der wichtigsten Herkunftsländer, mit denen die Schweiz zusammenarbeitet, mitgeteilt. </span></p><p><span>Bislang gab es keine Reaktionen seitens der ausländischen Zentralbehörden. Die Dossiers werden weiterhin wie gewohnt bearbeitet: Vorschläge zur Aufnahme eines bestimmten Kindes zur Adoption werden entgegengenommen und bearbeitet, während neue Dossiers von den Kantonen zur Weiterleitung ins Ausland geschickt werden. Weder durch das Bundesamt für Justiz (Zentrale Behörde des Bundes gemäss dem Haager Adoptionsabkommen, SR 0.211.221.311) noch durch die ausländischen Behörden wurden dabei Verzögerungen bei der Bearbeitung der Dossiers festgestellt.</span></p><p><span>Wie bei jeder Gesetzesänderung stellt sich die Frage nach der Anwendung des neuen Rechts - in diesem Fall der Einstellung der internationalen Adoptionen - auf die Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch laufen. Diese Fragestellung wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geprüft. Sie würde sich auch im Rahmen eines Reformszenarios stellen, das eine Reduzierung der Herkunftsländer vorsieht, aus denen internationale Adoptionen möglich sind.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Der Bundesrat stützte sich auf den Schlussbericht der Expertengruppe „Internationale Adoption“ vom 27. Juni 2024 (verfügbar unter www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Gesetzgebung > Rechtsetzungsprojekte > Internationale Adoptionen), der sich wiederum auf zahlreiche Quellen bezog, darunter die Arbeiten der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3., 4. und 6. Im Schlussbericht vom 27. Juni 2024 kommt die Expertengruppe zum Ergebnis, dass die heutige Rechtslage unbefriedigend ist. Sie schlägt zwei Szenarien für eine zukünftige Politik der internationalen Adoptionen in der Schweiz vor: das Szenario eines vollständigen Ausstiegs und das Szenario einer Reform, die insbesondere eine Reduzierung der Herkunftsländer und eine Reorganisation (Konzentration der Zuständigkeiten) innerhalb der Schweiz beinhaltet. Die Expertengruppe stellt fest, dass selbst tiefgreifende Reformen des aktuellen Systems künftige Missbräuche nicht ausschliessen können. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass Reformen allein nicht ausreichen würden, um dem Kindeswohl ausreichend Rechnung zu tragen.</span></p><p><span>Die Expertengruppe thematisiert zudem die Frage der Verhältnismässigkeit, da die Anzahl der internationalen Adoptionen in der Schweiz äusserst gering ist (etwa 30 pro Jahr). Aufgrund des Bundesratsentscheids vom 29. Januar 2025 wird das Bundesamt für Justiz eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des internationalen Adoptionsrechts erarbeiten. Um eine breite gesellschaftliche Diskussion zu diesem sensiblen Thema zu fördern, wird die Vorlage zwei Varianten enthalten: die vom Bundesrat bevorzugte Variante des Ausstiegs aus der internationalen Adoption und eine Reformvariante.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. In mehreren Ländern, die mit der Schweiz vergleichbar sind, werden derzeit Schritte zur Revision des internationalen Adoptionsrechts unternommen. Diese Bestrebungen verfolgen entweder eine Beschränkung oder einen Ausstieg aus den internationalen Adoptionen. </span></p><p><span>Die Niederlande haben zunächst ihr System reformiert, bevor sie beschlossen, sich aus internationalen Adoptionen zurückzuziehen. In anderen Ländern sind Reformen im Gange (z. B. in Belgien, Schweden, Norwegen oder auch in Québec). Diese werden in einigen Fällen von einem Moratorium begleitet, bis die Phase der Analyse und Reform abgeschlossen ist. Mehrere Länder haben in den letzten Jahren die Zahl der Herkunftsländer stark reduziert oder Kooperationen aufgrund negativer Analysen beendet. Auch einige Herkunftsländer haben kürzlich beschlossen, die internationalen Adoptionen einzuschränken oder sogar einzustellen (z. B. China oder Tschechien).</span></p></span>
- <p>Nach der Ankündigung des Bundesrates vom 29. Januar 2025 hat das von Bundesrat Beat Jans angestrebte Verbot internationaler Adoptionen de facto zu einem Moratorium geführt. Das ist besorgniserregend. Die betroffenen Familien, Einrichtungen und Kinder leiden bereits unter der Unsicherheit, die durch diese Ankündigung des Bundesrates entstanden ist.</p><p>Die FDP kritisiert, dass dieses generelle Verbot, mit dem Missbrauch bekämpft werden soll, gleichzeitig Tausenden von Kindern die Möglichkeit nimmt, in der Schweiz liebevolle Eltern zu haben. Deshalb bitten wir den Bundesrat um die rasche Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Bestätigt der Bundesrat, dass die Ankündigung eines Verbots internationaler Adoptionen zu erheblichen Verzögerungen im Adoptionsprozess führt und daher bereits heute schwerwiegende Folgen für die betroffenen Familien und Kinder hat? </li><li>Welche konkreten Fälle von Missbrauch oder Missbrauchsgefahr lagen dem Entscheid zugrunde, internationale Adoptionen künftig zu verbieten? Inwiefern rechtfertigen diese Fälle ein generelles Verbot? </li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein generelles Verbot das geeignete Mittel zur Missbrauchsbekämpfung ist? Welche alternativen, verhältnismässigen und ethischen Massnahmen könnten ergriffen werden, um Missbrauch zu verhindern und gleichzeitig die Möglichkeit internationaler Adoptionen beizubehalten?</li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass es rechtlich möglich gewesen wäre, gezielt gegen den Missbrauch bei internationalen Adoptionsverfahren vorzugehen, ohne alle betroffenen Familien und Kinder in Rechtsunsicherheit zu stürzen? Welche verfassungsrechtlichen Aspekte sind in diesem Zusammenhang von Bedeutung?</li><li>Gibt es vergleichbare Fälle in anderen Ländern, in denen Missbräuche bei internationalen Adoptionsverfahren gezielt angegangen werden konnten, ohne ein generelles Verbot auszusprechen? Wenn ja, welche Lehren zieht der Bundesrat aus diesen Beispielen für die Situation in der Schweiz? </li><li>Wie gedenkt der Bundesrat in Zukunft vorzugehen, um einerseits den Schutz vor Missbrauch zu gewährleisten und andererseits sicherzustellen, dass Kinder, die darauf angewiesen sind, immer noch durch internationale Adoption liebevolle Eltern in der Schweiz finden können?</li></ol>
- Nein zum Verbot internationaler Adoptionen!
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