Kürzung der Tierwohlbeiträge aufheben

ShortId
25.3277
Id
20253277
Updated
14.11.2025 03:13
Language
de
Title
Kürzung der Tierwohlbeiträge aufheben
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat die BTS-Beiträge per 1<sup>.&nbsp;Januar </sup> 2024 gekürzt. Mit den früheren Beiträgen wurden Landwirtinnen und Landwirte in ihren Bemühungen zur Förderung des Tierwohls angemessen unterstützt. Das Tierwohl ist unserer Bevölkerung ein Anliegen, und der Bund muss angemessene Beiträge zu dessen Förderung leisten.</p><p>Ausserdem stellen die erwähnten Kürzungen viele Landwirtschaftsbetriebe vor grosse Probleme. Landwirtinnen und Landwirte haben nämlich in Einrichtungen investiert, die den Anforderungen des Tierwohls entsprechen (insbesondere Laufställe), wobei sie in ihren Finanzierungsplänen die zukünftigen BTS-Beiträge berücksichtigten. Die Kürzung der Beitrage ist unfair und zu hoch für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte, die entsprechende Investitionen getätigt haben. Ebenso unverständlich und ungerechtfertigt ist die Kürzung, weil das Parlament die Mittelttel für Direktzahlungen in den letzten Jahren auf einem stabilen Niveau gehalten hat.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme auf die gleichlautende Forderung in der </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234358"><u><span>Motion Nicolet «Keine Abstriche bei der Qualität der Tierhaltung und beim Tierwohl» (23.4358)</span></u></a><span>. Der Nationalrat hat diese Motion, die verlangte, die Tierwohlbeiträge (BTS) auf dem Niveau 2023 zu belassen, am 14. Juni 2024 abgelehnt. </span></p><p><span>Von 2020 (289 Mio. CHF) bis 2024 (338 Mio. CHF) wurden den Betrieben mit Tierhaltung knapp 50 Mio. CHF mehr Direktzahlungen für Tierwohl und Klimamassnahmen ausgerichtet. Und trotz tieferen Beitragsansätzen hat die Teilnahme am BTS-Programm beim Rindvieh von 2023 auf 2024 um rund 10'000 Grossvieheinheiten (+1,8 %) zugenommen. Der Bundesrat lehnt deshalb eine rückwirkende Erhöhung der Beitragsansätze für BTS auf das Niveau von 2023 ab.</span></p><p><span>Das geltende Landwirtschaftsgesetz sieht keine Indexierung der Direktzahlungen vor. Der Bundesrat hat im Legislaturfinanzplan 2025-2027 für den Zeithorizont 2027-2032 im Bereich Landwirtschaft und Ernährung praktisch stabile Ausgaben (-0,1 % pro Jahr) vorgesehen. Weil die Zahl der Betriebe infolge des Strukturwandels abnimmt, erhält ein Landwirtschafts-betrieb im Durchschnitt jedes Jahr höhere Direktzahlungen. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat eine Indexierung der Direktzahlungen ab.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die per 1.&nbsp;Januar 2024 beschlossene Kürzung der Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) pro Grossvieheinheit (GVE) wieder aufzuheben.</p><p>Übersicht:</p><figure class="table"><table><tbody><tr><td>&nbsp;</td><td>Beiträge 2023<br>(pro GVE)</td><td>Beiträge ab 2024<br>(pro GVE)</td><td>Differenz</td></tr><tr><td>Tiere der Rindergattung</td><td>CHF&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 90.00</td><td>CHF 75.00</td><td>CHF&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 15.00</td></tr><tr><td>Tiere der Schweinegattung</td><td>CHF 150.00</td><td>CHF&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 130.00</td><td>CHF 20.00</td></tr><tr><td>Kaninchen und Geflügel</td><td>CHF&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 280.00</td><td>CHF&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 235.00</td><td>CHF&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 45.00</td></tr></tbody></table></figure><p>Der Bundesrat wird beauftragt, rückwirkend per 1<sup>.&nbsp;Januar </sup>&nbsp;2025 die früheren Beiträge (2023) wieder einzuführen. Weiter soll er die Möglichkeit prüfen, die Beiträge vom Stand 2023 ausgehend zu indexieren.</p>
  • Kürzung der Tierwohlbeiträge aufheben
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat die BTS-Beiträge per 1<sup>.&nbsp;Januar </sup> 2024 gekürzt. Mit den früheren Beiträgen wurden Landwirtinnen und Landwirte in ihren Bemühungen zur Förderung des Tierwohls angemessen unterstützt. Das Tierwohl ist unserer Bevölkerung ein Anliegen, und der Bund muss angemessene Beiträge zu dessen Förderung leisten.</p><p>Ausserdem stellen die erwähnten Kürzungen viele Landwirtschaftsbetriebe vor grosse Probleme. Landwirtinnen und Landwirte haben nämlich in Einrichtungen investiert, die den Anforderungen des Tierwohls entsprechen (insbesondere Laufställe), wobei sie in ihren Finanzierungsplänen die zukünftigen BTS-Beiträge berücksichtigten. Die Kürzung der Beitrage ist unfair und zu hoch für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte, die entsprechende Investitionen getätigt haben. Ebenso unverständlich und ungerechtfertigt ist die Kürzung, weil das Parlament die Mittelttel für Direktzahlungen in den letzten Jahren auf einem stabilen Niveau gehalten hat.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme auf die gleichlautende Forderung in der </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234358"><u><span>Motion Nicolet «Keine Abstriche bei der Qualität der Tierhaltung und beim Tierwohl» (23.4358)</span></u></a><span>. Der Nationalrat hat diese Motion, die verlangte, die Tierwohlbeiträge (BTS) auf dem Niveau 2023 zu belassen, am 14. Juni 2024 abgelehnt. </span></p><p><span>Von 2020 (289 Mio. CHF) bis 2024 (338 Mio. CHF) wurden den Betrieben mit Tierhaltung knapp 50 Mio. CHF mehr Direktzahlungen für Tierwohl und Klimamassnahmen ausgerichtet. Und trotz tieferen Beitragsansätzen hat die Teilnahme am BTS-Programm beim Rindvieh von 2023 auf 2024 um rund 10'000 Grossvieheinheiten (+1,8 %) zugenommen. Der Bundesrat lehnt deshalb eine rückwirkende Erhöhung der Beitragsansätze für BTS auf das Niveau von 2023 ab.</span></p><p><span>Das geltende Landwirtschaftsgesetz sieht keine Indexierung der Direktzahlungen vor. Der Bundesrat hat im Legislaturfinanzplan 2025-2027 für den Zeithorizont 2027-2032 im Bereich Landwirtschaft und Ernährung praktisch stabile Ausgaben (-0,1 % pro Jahr) vorgesehen. Weil die Zahl der Betriebe infolge des Strukturwandels abnimmt, erhält ein Landwirtschafts-betrieb im Durchschnitt jedes Jahr höhere Direktzahlungen. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat eine Indexierung der Direktzahlungen ab.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die per 1.&nbsp;Januar 2024 beschlossene Kürzung der Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) pro Grossvieheinheit (GVE) wieder aufzuheben.</p><p>Übersicht:</p><figure class="table"><table><tbody><tr><td>&nbsp;</td><td>Beiträge 2023<br>(pro GVE)</td><td>Beiträge ab 2024<br>(pro GVE)</td><td>Differenz</td></tr><tr><td>Tiere der Rindergattung</td><td>CHF&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 90.00</td><td>CHF 75.00</td><td>CHF&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 15.00</td></tr><tr><td>Tiere der Schweinegattung</td><td>CHF 150.00</td><td>CHF&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 130.00</td><td>CHF 20.00</td></tr><tr><td>Kaninchen und Geflügel</td><td>CHF&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 280.00</td><td>CHF&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 235.00</td><td>CHF&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 45.00</td></tr></tbody></table></figure><p>Der Bundesrat wird beauftragt, rückwirkend per 1<sup>.&nbsp;Januar </sup>&nbsp;2025 die früheren Beiträge (2023) wieder einzuführen. Weiter soll er die Möglichkeit prüfen, die Beiträge vom Stand 2023 ausgehend zu indexieren.</p>
    • Kürzung der Tierwohlbeiträge aufheben

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