Auseinanderklaffende Wohnkosten. Massnahmenkatalog
- ShortId
-
25.3285
- Id
-
20253285
- Updated
-
20.01.2026 10:27
- Language
-
de
- Title
-
Auseinanderklaffende Wohnkosten. Massnahmenkatalog
- AdditionalIndexing
-
2846;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz entwickeln sich die Wohnkosten für Eigentümer- und Mieterhaushalte immer weiter auseinander. Während Mieterhaushalte Jahr für Jahr einen höheren Betrag für das Wohnen bezahlen müssen und relativ zum Einkommen einen immer gleich grossen Anteil ausgeben, sind die Kosten für Wohnen und Energie bei Eigentümerhaushalte kontinuierlich gesunken. </p><p>So gaben Mietende 2020/2021 pro Monat fast 200 Franken mehr aus als 2006/2008. Bei Eigentümerhaushalten sanken diese Ausgaben dagegen um fast 400 Franken. Die prozentuale Belastung der Kosten für die Hypotheken und Energiekosten der Eigentümerhaushalte an den Haushaltsausgaben sank von 11 auf 6,8 Prozent. </p><p>Es ist offensichtlich, dass die sinkenden Hypothekarzinsen die Eigentümerhaushalte ab 2009 direkt entlastet haben. Und es ist ebenso offensichtlich, dass die sinkenden Hypothekarzinsen die Mietenden kaum entlastet haben. Die im Gesetz beschriebene und in der Verordnung präzisierte Kostenmiete findet in diesen Zahlen keinen Niederschlag. </p><p>Fazit: Wer die hohe Hürde zum Erwerb von Wohneigentum einmal überwunden hat, lebt nachher sehr günstig. Wer sie nicht überwinden kann oder will, muss in absoluten Zahlen als Mieterin oder Mieter doppelt so viel fürs Wohnen ausgeben wie ein Eigentümerhaushalt. </p><p>Der Bundesrat soll in einem Bericht die Zahlen der Haushaltsbudgeterhebung erläutern, einordnen und kommentieren und in einem zweiten Schritt Massnahmen vorschlagen, damit sich die Wohnkosten der Mieterhaushalte nicht immer weiter von der Kostenbasis gemäss mietrechtlichen Vorgaben entfernen. </p>
- <span><p><span>Die Wohnkostenbelastung beträgt für Mieterhaushalte seit Jahren im Durchschnitt gut 20 Prozent. Aufgeteilt auf Haushaltseinkommensgruppen zeigt sich, dass Haushalte mit den tiefsten Einkommen eine deutlich höhere Belastung zu tragen haben. Daten aus der Haushaltsbudgeterhebung liegen erst bis 2022 vor, so dass der zweimalige Anstieg des Referenzzinssatzes im Jahr 2023 in den Daten noch nicht abgebildet wird. Ein leichter Anstieg der durchschnittlichen Belastung ist jedoch zu erwarten.</span></p><p><span>Im regelmässigen Vergleich der monatlichen Wohnkosten von Miete und Eigentum für vergleichbare Wohnungen von Bankenseite (UBS, Raiffeisen) zeigt sich, dass im Eigentum (Neuerwerbende) die Wohnkosten seit dem Jahr 2003 in der Regel leicht bis deutlich tiefer lagen als die Kosten für neu Mietende. 2022 hat sich der Kostenvorteil des Eigenheims ins Gegenteil verkehrt. Aufgrund der seit einigen Monaten wieder sinkenden Zinsen haben die Verhältnisse aktuell ein weiteres Mal gedreht.</span></p><p><span>Die Wohnkostenbelastungen unterscheiden sich auch je nach Dauer des entsprechenden Wohnverhältnisses. Dies gilt für Eigentum und Miete. Bestandesmietende bezahlen tiefere Mieten als Haushalte, die eine neue Bleibe suchen; Neu-Eigentümer sind aufgrund der stark gestiegenen Wohneigentumspreise in einer schlechteren Situation als Eigentümer, die bereits seit längerem ihr Objekt besitzen. Diese Unterschiede zeigen sich im regelmässig aktualisierten Monitor Wohnungsmarkt (</span><a href="https://www.bwo.admin.ch/de/monitor-wohnungsmarkt"><u><span>https://www.bwo.admin.ch/de/monitor-wohnungsmarkt</span></u></a><span>) des BWO. Die Wohnkostensituation ist darin sowohl für Miete als auch für Eigentum kleinräumig abgebildet.</span></p><p><span>Bei Vergleichen zwischen den Kosten von Mietenden und Eigentumsbesitzenden müssen auch die Opportunitätskosten des in der Immobilie gebundenen Eigenkapitals berücksichtigt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren in vielen Fällen von Wertsteigerungen, tragen allerdings auch ein Risiko, falls das Gegenteil oder eine markante Zinserhöhung eintritt. Nicht oder nur unvollständig eingerechnet sind meistens auch die im Eigentum selbst getragenen Kosten der Verwaltung oder des Unterhalts.</span></p><p><span>Wie im Monitor Wohnungsmarkt ebenfalls ersichtlich, wirken sich Zinsänderungen auf die Kosten im Eigentum stärker aus als bei Mietverhältnissen. Dies ist auf den glättenden Effekt des Mietzinsmodells bei den aktuell tiefen Zinsen zurückzuführen und erklärt einen Teil der während vielen Jahren tieferen Wohnkosten der Eigentümer gegenüber Mietern. Zinssenkungen oder -erhöhungen sind ein Instrument der Geldpolitik, welche in der Verantwortung der Schweizerischen Nationalbank liegt.</span></p><p><span>Der Bundesrat trägt der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt für Haushalte mit tieferen Einkommen schon länger Rechnung. Bereits heute unterstützt der Bund die gemeinnützigen Bauträger, welche Wohnraum zur Kostenmiete anbieten, mit zwei Hauptinstrumenten: Er äufnet seit Jahren einen Fonds de roulement, aus dem zinsgünstige Darlehen gewährt werden. Als Begleitmassnahme zur Ablehnung der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» schlägt der Bundesrat in der Botschaft vom 21. März 2025 vor, die Einlagen in diesen Fonds nach 2029 um weitere fünf Jahre zu verlängern und den Fonds um insgesamt 150 Mio. Franken aufzustocken; die Botschaft über einen entsprechenden Verpflichtungskredit befindet sich in Ausarbeitung. Daneben werden die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW verbürgt. Es ist vorgesehen, im Winter 2025/2026 dem Parlament eine Botschaft für einen neuen Verpflichtungskredit zu unterbreiten. Insgesamt werden derzeit Anleihen im Umfang von gut 4 Milliarden Franken verbürgt. Die sich dadurch ergebenden Vorteile bei den Finanzierungskosten kommen den Mietenden ungeschmälert zugute. Weiter zu erwähnen sind auch die Massnahmen des Aktionsplans Wohnungsknappheit (</span><a href="https://www.bwo.admin.ch/de/aktionsplan-wohnungsknappheit"><u><span>https://www.bwo.admin.ch/de/aktionsplan-wohnungsknappheit</span></u></a><span>), die auf verschiedenen Staatsebenen umgesetzt werden.</span></p><p><span>Zur wirtschaftlichen Situation verschiedener Bevölkerungssegmente geben zahlreiche Studien Auskunft. So legte der Bericht in Erfüllung des Postulates </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20104023"><u><span>10.4023</span></u></a><span> die Situation der Mittelschicht, unterteilt nach Miete und Eigentum, dar. Im Bericht in Erfüllung des Postulates </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20113810"><u><span>11.3810</span></u></a><span> wurde auf Umverteilungsmassnahmen und die Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus hingewiesen. Die Aussagen der Untersuchungen sind nach wie vor aktuell, so dass ein weiterer Bericht keinen Mehrwert liefern würde.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob und welche Massnahmen zu treffen seien, damit die Belastung durch die Wohnkosten von Mieter- und Eigentümerhaushalten nicht immer weiter auseinanderdriftet. </p>
- Auseinanderklaffende Wohnkosten. Massnahmenkatalog
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz entwickeln sich die Wohnkosten für Eigentümer- und Mieterhaushalte immer weiter auseinander. Während Mieterhaushalte Jahr für Jahr einen höheren Betrag für das Wohnen bezahlen müssen und relativ zum Einkommen einen immer gleich grossen Anteil ausgeben, sind die Kosten für Wohnen und Energie bei Eigentümerhaushalte kontinuierlich gesunken. </p><p>So gaben Mietende 2020/2021 pro Monat fast 200 Franken mehr aus als 2006/2008. Bei Eigentümerhaushalten sanken diese Ausgaben dagegen um fast 400 Franken. Die prozentuale Belastung der Kosten für die Hypotheken und Energiekosten der Eigentümerhaushalte an den Haushaltsausgaben sank von 11 auf 6,8 Prozent. </p><p>Es ist offensichtlich, dass die sinkenden Hypothekarzinsen die Eigentümerhaushalte ab 2009 direkt entlastet haben. Und es ist ebenso offensichtlich, dass die sinkenden Hypothekarzinsen die Mietenden kaum entlastet haben. Die im Gesetz beschriebene und in der Verordnung präzisierte Kostenmiete findet in diesen Zahlen keinen Niederschlag. </p><p>Fazit: Wer die hohe Hürde zum Erwerb von Wohneigentum einmal überwunden hat, lebt nachher sehr günstig. Wer sie nicht überwinden kann oder will, muss in absoluten Zahlen als Mieterin oder Mieter doppelt so viel fürs Wohnen ausgeben wie ein Eigentümerhaushalt. </p><p>Der Bundesrat soll in einem Bericht die Zahlen der Haushaltsbudgeterhebung erläutern, einordnen und kommentieren und in einem zweiten Schritt Massnahmen vorschlagen, damit sich die Wohnkosten der Mieterhaushalte nicht immer weiter von der Kostenbasis gemäss mietrechtlichen Vorgaben entfernen. </p>
- <span><p><span>Die Wohnkostenbelastung beträgt für Mieterhaushalte seit Jahren im Durchschnitt gut 20 Prozent. Aufgeteilt auf Haushaltseinkommensgruppen zeigt sich, dass Haushalte mit den tiefsten Einkommen eine deutlich höhere Belastung zu tragen haben. Daten aus der Haushaltsbudgeterhebung liegen erst bis 2022 vor, so dass der zweimalige Anstieg des Referenzzinssatzes im Jahr 2023 in den Daten noch nicht abgebildet wird. Ein leichter Anstieg der durchschnittlichen Belastung ist jedoch zu erwarten.</span></p><p><span>Im regelmässigen Vergleich der monatlichen Wohnkosten von Miete und Eigentum für vergleichbare Wohnungen von Bankenseite (UBS, Raiffeisen) zeigt sich, dass im Eigentum (Neuerwerbende) die Wohnkosten seit dem Jahr 2003 in der Regel leicht bis deutlich tiefer lagen als die Kosten für neu Mietende. 2022 hat sich der Kostenvorteil des Eigenheims ins Gegenteil verkehrt. Aufgrund der seit einigen Monaten wieder sinkenden Zinsen haben die Verhältnisse aktuell ein weiteres Mal gedreht.</span></p><p><span>Die Wohnkostenbelastungen unterscheiden sich auch je nach Dauer des entsprechenden Wohnverhältnisses. Dies gilt für Eigentum und Miete. Bestandesmietende bezahlen tiefere Mieten als Haushalte, die eine neue Bleibe suchen; Neu-Eigentümer sind aufgrund der stark gestiegenen Wohneigentumspreise in einer schlechteren Situation als Eigentümer, die bereits seit längerem ihr Objekt besitzen. Diese Unterschiede zeigen sich im regelmässig aktualisierten Monitor Wohnungsmarkt (</span><a href="https://www.bwo.admin.ch/de/monitor-wohnungsmarkt"><u><span>https://www.bwo.admin.ch/de/monitor-wohnungsmarkt</span></u></a><span>) des BWO. Die Wohnkostensituation ist darin sowohl für Miete als auch für Eigentum kleinräumig abgebildet.</span></p><p><span>Bei Vergleichen zwischen den Kosten von Mietenden und Eigentumsbesitzenden müssen auch die Opportunitätskosten des in der Immobilie gebundenen Eigenkapitals berücksichtigt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren in vielen Fällen von Wertsteigerungen, tragen allerdings auch ein Risiko, falls das Gegenteil oder eine markante Zinserhöhung eintritt. Nicht oder nur unvollständig eingerechnet sind meistens auch die im Eigentum selbst getragenen Kosten der Verwaltung oder des Unterhalts.</span></p><p><span>Wie im Monitor Wohnungsmarkt ebenfalls ersichtlich, wirken sich Zinsänderungen auf die Kosten im Eigentum stärker aus als bei Mietverhältnissen. Dies ist auf den glättenden Effekt des Mietzinsmodells bei den aktuell tiefen Zinsen zurückzuführen und erklärt einen Teil der während vielen Jahren tieferen Wohnkosten der Eigentümer gegenüber Mietern. Zinssenkungen oder -erhöhungen sind ein Instrument der Geldpolitik, welche in der Verantwortung der Schweizerischen Nationalbank liegt.</span></p><p><span>Der Bundesrat trägt der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt für Haushalte mit tieferen Einkommen schon länger Rechnung. Bereits heute unterstützt der Bund die gemeinnützigen Bauträger, welche Wohnraum zur Kostenmiete anbieten, mit zwei Hauptinstrumenten: Er äufnet seit Jahren einen Fonds de roulement, aus dem zinsgünstige Darlehen gewährt werden. Als Begleitmassnahme zur Ablehnung der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» schlägt der Bundesrat in der Botschaft vom 21. März 2025 vor, die Einlagen in diesen Fonds nach 2029 um weitere fünf Jahre zu verlängern und den Fonds um insgesamt 150 Mio. Franken aufzustocken; die Botschaft über einen entsprechenden Verpflichtungskredit befindet sich in Ausarbeitung. Daneben werden die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW verbürgt. Es ist vorgesehen, im Winter 2025/2026 dem Parlament eine Botschaft für einen neuen Verpflichtungskredit zu unterbreiten. Insgesamt werden derzeit Anleihen im Umfang von gut 4 Milliarden Franken verbürgt. Die sich dadurch ergebenden Vorteile bei den Finanzierungskosten kommen den Mietenden ungeschmälert zugute. Weiter zu erwähnen sind auch die Massnahmen des Aktionsplans Wohnungsknappheit (</span><a href="https://www.bwo.admin.ch/de/aktionsplan-wohnungsknappheit"><u><span>https://www.bwo.admin.ch/de/aktionsplan-wohnungsknappheit</span></u></a><span>), die auf verschiedenen Staatsebenen umgesetzt werden.</span></p><p><span>Zur wirtschaftlichen Situation verschiedener Bevölkerungssegmente geben zahlreiche Studien Auskunft. So legte der Bericht in Erfüllung des Postulates </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20104023"><u><span>10.4023</span></u></a><span> die Situation der Mittelschicht, unterteilt nach Miete und Eigentum, dar. Im Bericht in Erfüllung des Postulates </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20113810"><u><span>11.3810</span></u></a><span> wurde auf Umverteilungsmassnahmen und die Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus hingewiesen. Die Aussagen der Untersuchungen sind nach wie vor aktuell, so dass ein weiterer Bericht keinen Mehrwert liefern würde.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob und welche Massnahmen zu treffen seien, damit die Belastung durch die Wohnkosten von Mieter- und Eigentümerhaushalten nicht immer weiter auseinanderdriftet. </p>
- Auseinanderklaffende Wohnkosten. Massnahmenkatalog
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