Warum werden Kinderbetreuungskosten der dienstleistenden Personen für einzelne Diensttage nicht in jedem Fall übernommen?
- ShortId
-
25.3287
- Id
-
20253287
- Updated
-
14.11.2025 03:10
- Language
-
de
- Title
-
Warum werden Kinderbetreuungskosten der dienstleistenden Personen für einzelne Diensttage nicht in jedem Fall übernommen?
- AdditionalIndexing
-
09;28;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><strong><span>1, 3 und 4:</span></strong><span> Dienstleistende, die mit einem oder mehreren Kindern unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben, haben gemäss Artikel 7 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz (EOG; SR 834.1) Anspruch auf eine Zulage für Betreuungskosten, wenn sie an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen Dienst leisten und wenn wegen des Dienstes zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung anfallen. Der Gesetzgeber war der Auffassung, dass die Abwesenheit einer dienstleistenden Person mit Kindern für lediglich einen Tag in der Regel finanziell verkraftbar ist. Es wurde davon ausgegangen, dass in solchen Fällen die Betreuung durch den anderen Elternteil, Familienmitglieder oder Bekannte übernommen werden kann. Zudem würde eine Bearbeitung von Anträgen und die Auszahlung von Zulagen für einzelne Tage unverhältnismässig hohe administrative Kosten verursachen. Durch die Festlegung einer Mindestanzahl an Diensttagen wird darüber hinaus das Risiko verringert, dass die Zulage missbräuchlich beantragt wird, etwa für sehr kurzfristige oder sporadische Dienste. Das Merkblatt Nr. 6.01 über die Erwerbsausfallentschädigungen (</span><a href="http://www.ahv-iv.ch"><u><span>www.ahv-iv.ch</span></u></a><span> -> Merkblätter -> Leistungen der EO-MSE-EAE-BUE-AdopE) informiert unter Ziffer 5 umfassend über den Anspruch auf die Zulage für Betreuungskosten. </span></p><p><span> </span></p><p><strong><span>2:</span></strong><span> Der Sozialdienst der Armee (SDA) erfüllt seinen Auftrag gemäss Art. 31 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (MG, SR 510.10) dadurch, dass er Sozialberatung für alle Dienstleistenden anbietet. Im Rahmen der Verordnung über den Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz (VSVB, SR 611.021) verfügt er zudem über die Möglichkeit, finanzielle Unterstützungen zu leisten, sofern sie den Kriterien der Verordnung und den Reglementen der geldgebenden Stiftungen entsprechen. Dabei ist die Übernahme von Kinderbetreuungskosten möglich, wenn die gesamtheitliche Einzelfallbeurteilung zeigt, dass ein unverhältnismässiger Nachteil oder eine Notlage vorliegt (Art. 2 VSVB).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der SDA anerkennt in seinen Grundlagen explizit die Problematik der Kinderbetreuung und informiert bereits zu diesem Thema. Im Jahr 2024 wurden in 397 Kontakten (8%) die Themen Familie, Kinder und Finanzen in Kombination bearbeitet, was darauf hindeutet, dass die Thematik grundsätzlich bekannt ist.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><strong><span>5:</span></strong><span> Gemäss der Statistik des Personalinformationssystem der Armee und den Angaben des Bundesamts für Zivildienst haben im Jahr 2024 rund 70</span><span> </span><span>800 Personen in Armee (Normaldienst), Zivildienst und Zivilschutz, Einzeltageinsätze geleistet. Davon sind 4</span><span> </span><span>% Frauen (2</span><span> </span><span>900 Personen). 60</span><span> </span><span>% der Personen mit Einzeltageinsätzen (41</span><span> </span><span>700 Personen) haben mindestens den Dienstgrad eines Unteroffiziers (Zivildienst ausgenommen). Gemäss den aktuellsten Zahlen des EO-Registers erhielten 11</span><span> </span><span>% (16</span><span> </span><span>100 Personen) der Dienstleistenden in Armee (Normaldienst), Zivildienst und Zivilschutz eine Kinderzulage und 0,05 % (weniger als 100 Personen) eine Zulage für Betreuungskosten. Für Frauen lag der Anteil etwas höher als für Männer, aber auch unter 1</span><span> </span><span>%. Die Kosten für die Betreuungszulage beliefen sich im Jahr 2023 insgesamt auf knapp 60</span><span> </span><span>000</span><span> </span><span>Franken. </span></p></span>
- <p>Frauen dürfen heute freiwillig in der Schweizer Armee Dienst leisten. Es wird bestrebt, den Frauenanteil in der Schweizer Armee deutlich zu erhöhen. Hierfür müssen negative Anreize oder Auswirkungen ausgemerzt werden, die heute für Frauen (und auch Männer) bestehen.</p><p> </p><p>In der Erwerbsausfallentschädigung der EO ist geregelt, dass Betreuungskosten für Kinder nur ab 2 Diensttagen geleistet werden. Für die Erstellung des Jahresrapports erhalten Offiziere als Beispiel nur einen eintägigen Dienstbefehl. Wird also ein/e Major/in für 2 Diensttage aufgeboten, erhält er/sie von der EO bei einer Fremdbetreuung der Kinder während dieser Tage eine Entschädigung. Wird die gleiche Person für einen einzelnen Diensttag aufgeboten, übernimmt die EO die Kosten nicht und müssen aus dem eigenen Sack bezahlt werden. In diesem Fall gibt es - unter gewissen Bedingungen - die Möglichkeit, beim Sozialdienst der Armee eine Entschädigung zu beantragen. Die betroffenen Personen sind offenbar jedoch ungenügend informiert und nicht in Kenntnis, dass dieser alternative Weg der Kostenübernahme über eine andere Dienststelle besteht. </p><p> </p><p>Aufgrund dieser Situation bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten.</p><ol><li>Warum werden heute die tatsächlich angefallenen Betreuungskosten für Kinder von dienstleistenden Personen für einzelne Diensttage nicht in jedem Fall übernommen (vom Sozialdienst der Armee oder der EO)?</li><li>Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Unterstützung des Sozialdienstes der Armee in diesem Fall bei den dienstleistenden Personen zu wenig bekannt ist und die Kommunikation verbessert werden muss?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, die Merkblätter der EO anzupassen und diese Fälle aufzunehmen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, sicherzustellen, dass auch bei eintägigen Dienstaufgeboten in jedem Fall die Betreuungskosten von Kindern übernommen werden? Wie wird er dies umsetzen und wird er dies von sich aus in die Wege leiten?</li><li>Wie viele Dienstaufgebote für einzelne Diensttage pro Dienstgrad und Geschlecht gibt es pro Jahr? Kann eine Schätzung der betroffenen Personen und jährlichen Kosten angegeben werden?</li></ol>
- Warum werden Kinderbetreuungskosten der dienstleistenden Personen für einzelne Diensttage nicht in jedem Fall übernommen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><strong><span>1, 3 und 4:</span></strong><span> Dienstleistende, die mit einem oder mehreren Kindern unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben, haben gemäss Artikel 7 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz (EOG; SR 834.1) Anspruch auf eine Zulage für Betreuungskosten, wenn sie an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen Dienst leisten und wenn wegen des Dienstes zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung anfallen. Der Gesetzgeber war der Auffassung, dass die Abwesenheit einer dienstleistenden Person mit Kindern für lediglich einen Tag in der Regel finanziell verkraftbar ist. Es wurde davon ausgegangen, dass in solchen Fällen die Betreuung durch den anderen Elternteil, Familienmitglieder oder Bekannte übernommen werden kann. Zudem würde eine Bearbeitung von Anträgen und die Auszahlung von Zulagen für einzelne Tage unverhältnismässig hohe administrative Kosten verursachen. Durch die Festlegung einer Mindestanzahl an Diensttagen wird darüber hinaus das Risiko verringert, dass die Zulage missbräuchlich beantragt wird, etwa für sehr kurzfristige oder sporadische Dienste. Das Merkblatt Nr. 6.01 über die Erwerbsausfallentschädigungen (</span><a href="http://www.ahv-iv.ch"><u><span>www.ahv-iv.ch</span></u></a><span> -> Merkblätter -> Leistungen der EO-MSE-EAE-BUE-AdopE) informiert unter Ziffer 5 umfassend über den Anspruch auf die Zulage für Betreuungskosten. </span></p><p><span> </span></p><p><strong><span>2:</span></strong><span> Der Sozialdienst der Armee (SDA) erfüllt seinen Auftrag gemäss Art. 31 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (MG, SR 510.10) dadurch, dass er Sozialberatung für alle Dienstleistenden anbietet. Im Rahmen der Verordnung über den Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz (VSVB, SR 611.021) verfügt er zudem über die Möglichkeit, finanzielle Unterstützungen zu leisten, sofern sie den Kriterien der Verordnung und den Reglementen der geldgebenden Stiftungen entsprechen. Dabei ist die Übernahme von Kinderbetreuungskosten möglich, wenn die gesamtheitliche Einzelfallbeurteilung zeigt, dass ein unverhältnismässiger Nachteil oder eine Notlage vorliegt (Art. 2 VSVB).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der SDA anerkennt in seinen Grundlagen explizit die Problematik der Kinderbetreuung und informiert bereits zu diesem Thema. Im Jahr 2024 wurden in 397 Kontakten (8%) die Themen Familie, Kinder und Finanzen in Kombination bearbeitet, was darauf hindeutet, dass die Thematik grundsätzlich bekannt ist.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><strong><span>5:</span></strong><span> Gemäss der Statistik des Personalinformationssystem der Armee und den Angaben des Bundesamts für Zivildienst haben im Jahr 2024 rund 70</span><span> </span><span>800 Personen in Armee (Normaldienst), Zivildienst und Zivilschutz, Einzeltageinsätze geleistet. Davon sind 4</span><span> </span><span>% Frauen (2</span><span> </span><span>900 Personen). 60</span><span> </span><span>% der Personen mit Einzeltageinsätzen (41</span><span> </span><span>700 Personen) haben mindestens den Dienstgrad eines Unteroffiziers (Zivildienst ausgenommen). Gemäss den aktuellsten Zahlen des EO-Registers erhielten 11</span><span> </span><span>% (16</span><span> </span><span>100 Personen) der Dienstleistenden in Armee (Normaldienst), Zivildienst und Zivilschutz eine Kinderzulage und 0,05 % (weniger als 100 Personen) eine Zulage für Betreuungskosten. Für Frauen lag der Anteil etwas höher als für Männer, aber auch unter 1</span><span> </span><span>%. Die Kosten für die Betreuungszulage beliefen sich im Jahr 2023 insgesamt auf knapp 60</span><span> </span><span>000</span><span> </span><span>Franken. </span></p></span>
- <p>Frauen dürfen heute freiwillig in der Schweizer Armee Dienst leisten. Es wird bestrebt, den Frauenanteil in der Schweizer Armee deutlich zu erhöhen. Hierfür müssen negative Anreize oder Auswirkungen ausgemerzt werden, die heute für Frauen (und auch Männer) bestehen.</p><p> </p><p>In der Erwerbsausfallentschädigung der EO ist geregelt, dass Betreuungskosten für Kinder nur ab 2 Diensttagen geleistet werden. Für die Erstellung des Jahresrapports erhalten Offiziere als Beispiel nur einen eintägigen Dienstbefehl. Wird also ein/e Major/in für 2 Diensttage aufgeboten, erhält er/sie von der EO bei einer Fremdbetreuung der Kinder während dieser Tage eine Entschädigung. Wird die gleiche Person für einen einzelnen Diensttag aufgeboten, übernimmt die EO die Kosten nicht und müssen aus dem eigenen Sack bezahlt werden. In diesem Fall gibt es - unter gewissen Bedingungen - die Möglichkeit, beim Sozialdienst der Armee eine Entschädigung zu beantragen. Die betroffenen Personen sind offenbar jedoch ungenügend informiert und nicht in Kenntnis, dass dieser alternative Weg der Kostenübernahme über eine andere Dienststelle besteht. </p><p> </p><p>Aufgrund dieser Situation bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten.</p><ol><li>Warum werden heute die tatsächlich angefallenen Betreuungskosten für Kinder von dienstleistenden Personen für einzelne Diensttage nicht in jedem Fall übernommen (vom Sozialdienst der Armee oder der EO)?</li><li>Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Unterstützung des Sozialdienstes der Armee in diesem Fall bei den dienstleistenden Personen zu wenig bekannt ist und die Kommunikation verbessert werden muss?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, die Merkblätter der EO anzupassen und diese Fälle aufzunehmen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, sicherzustellen, dass auch bei eintägigen Dienstaufgeboten in jedem Fall die Betreuungskosten von Kindern übernommen werden? Wie wird er dies umsetzen und wird er dies von sich aus in die Wege leiten?</li><li>Wie viele Dienstaufgebote für einzelne Diensttage pro Dienstgrad und Geschlecht gibt es pro Jahr? Kann eine Schätzung der betroffenen Personen und jährlichen Kosten angegeben werden?</li></ol>
- Warum werden Kinderbetreuungskosten der dienstleistenden Personen für einzelne Diensttage nicht in jedem Fall übernommen?
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