Die AHV-Perspektiven waren falsch. Stimmen auch die IV-Zahlen nicht?

ShortId
25.3291
Id
20253291
Updated
14.11.2025 03:08
Language
de
Title
Die AHV-Perspektiven waren falsch. Stimmen auch die IV-Zahlen nicht?
AdditionalIndexing
24;2836;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 18. Februar 2025 hat der Verwaltungsrat von Compenswiss informiert: "Auch für den IV-Fonds haben sich die finanziellen Perspektiven aufgrund des Anstiegs der Neurenten sowie geringerer Abgangsquoten verschlechtert." Zudem warnt Compenswiss: "Aufgrund ihrer finanziellen Lage ist es eher unwahrscheinlich, dass die IV in absehbarer Zeit in der Lage sein wird, diese Schuld aus eigener Kraft weiter abzubauen."</p><p>Nach dem Debakel mit den AHV-Prognosen ist aufgrund dieser Aussagen von Compenswiss leider zu befürchten, dass auch die IV-Zahlen einmal mehr anders als bisher prognostiziert aussehen.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>1. und 5. Das Prognosemodell für die Finanzperspektiven der IV wurde im Herbst 2024 grundlegend aktualisiert und verbessert. Der Modellierungsansatz, sowie die technische Implementation (Programmcodes), wurden extern durch das Büro BASS evaluiert. Dieses kommt zum Schluss, dass das Modell solide aufgebaut ist, und fehlerfrei implementiert wurde. Das BSV hat weitere Massnahmen in Planung oder bereits ergriffen, um die Verlässlichkeit der IV-Prognosen sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere die periodische externe Überprüfung des IV-Prognosemodells sowie die Veröffentlichung umfassender Dokumentationen des IV-Prognosemodells und der Codes. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Finanzielle Prognosen sind naturgemäss mit Unsicherheiten behaftet. Dies gilt auch für die Finanzen der IV: Eine Eintrübung der wirtschaftlichen Aussichten oder eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit in der Bevölkerung beispielsweise können beträchtliche Auswirkungen auf die IV-Prognosen haben. Um dieser Unsicherheit Rechnung zu tragen, wird das BSV die Finanzperspektiven der IV weiterhin in drei Szenarien veröffentlichen. </span></p><p><strong><span>&nbsp;</span></strong></p><p><span>2. Eine Rückzahlung der IV-Schuld erfolgt gemäss Gesetz nur dann, wenn der Bestand an flüssigen Mitteln und Anlagen am Ende des Rechnungsjahres 50</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent einer Jahresausgabe der IV übersteigt (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>22 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>1 des Ausgleichsfondsgesetzes, SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>830.2</span></em><span>). Der Bestand an flüssigen Mitteln und Anlagen erreichte seit der Bildung des IV-Fonds 2011 nie den geforderten Mindestbestand, und sank seit 2016 von 46,5</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent auf unter 40</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent (2024). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Basierend auf den jährlich aktualisierten Finanzperspektiven wurden für den Beginn der Schuldenrückzahlung folgende Daten kommuniziert: 2012 wurde der Zeitpunkt des Beginns der Schuldenrückzahlung für 2022 prognostiziert. Von 2013 bis 2017 wurde der Beginn der Schuldenrückzahlung für 2018 prognostiziert, 2018 dann auf 2020 verschoben. 2019 wurde der Horizont der Schuldenrückzahlung für 2023 vorgesehen, anschliessend 2020 auf 2028 und 2021 auf 2031 verschoben. 2022 wurde der Zeitpunkt der Schuldenrückzahlung wieder für 2028 vorgesehen, bevor er 2023 schliesslich auf 2027 vorverschoben wurde. Gemäss den aktuellen Finanzperspektiven wird innerhalb des Prognosehorizonts von 10</span><span>&nbsp;</span><span>Jahren keine Schuldenrückzahlung getätigt. Die hier aufgezeigten Verschiebungen des Beginns der Schuldenrückzahlung mögen erheblich erscheinen, sind aber angesichts der hohen Sensibilität der Finanzperspektiven der IV ‒ beispielsweise gegenüber Veränderungen der wirtschaftlichen Aussichten ‒ nicht aussergewöhnlich.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für die Jahre, in welchen die Finanzperspektiven in Szenarien veröffentlicht wurden (bis 2014 und ab 2021), beziehen sich die oben genannten Daten auf das mittlere Szenario. Im tiefen Szenario wurden zumeist deutlich spätere Daten kommuniziert, oder es wurde ausgewiesen, dass innerhalb des jeweiligen Prognosehorizonts keine Schuldenrückzahlung erfolgen kann. </span></p><p><strong><span>&nbsp;</span></strong></p><p><span>3. und 4. Die Entschuldung hängt von verschiedenen exogenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die Konjunktur, das Wirtschaftswachstum, sozioökonomische Einflüsse sowie die Entwicklung an den Kapitalmärkten. Vor 2020 wurden die Verschiebungen der Schuldenrückzahlung mehrheitlich damit begründet, dass die Entwicklung der Einnahmen tiefer war als erwartet. Insbesondere der Bundesbeitrag, der an die Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen gekoppelt ist, lag unter den Erwartungen: er wuchs zwischen 2014 und 2020 nur um 0,2</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent pro Jahr. Während der Corona-Pandemie wurde auf Grund der schlechteren gesamtwirtschaftlichen Aussichten eine schwache zukünftige Einnahmeentwicklung erwartet. Die mit Veröffentlichung der Finanzperspektiven 2024 kommunizierte Verschiebung der Entschuldung der IV ist hauptsächlich auf den signifikanten Anstieg der Neurenten sowie tiefere Abgangsquoten zurückzuführen. Diese auch von Compenswiss erwähnten Faktoren sind in den Finanzperspektiven der IV integriert und in der publizierten Dokumentation zum Berechnungsmodell erläutert. Die nächsten Finanzperspektiven der IV werden bis im Sommer 2025 veröffentlicht. </span></p></span>
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Die Fehler bei den AHV-Prognosen sind bekannt. Sind auch bei den IV-Zahlen die gleichen Fehler gemacht worden?&nbsp;</li><li>Die IV-Schulden belasten die AHV. Es wurde von der Bundesverwaltung immer wieder mitgeteilt, ab wann die IV die Schulden in der Bilanz der AHV abbauen kann. Welche Daten wurden seit dem Jahr 2012 kommuniziert?&nbsp;</li><li>Welche Begründungen wurden seit 2012 für den ständig nach hinten verschobenen 'Turnaround' genannt?</li><li>Wann werden dem Parlament neue Datengrundlagen vorgelegt, welche auch die von Compenswiss erwähnten Faktoren Neurentenzuwachs und geringere Abgangsquoten beinhalten?&nbsp;</li><li>Wie sichert der Bundesrat eine erhöhte Verlässlichkeit der IV-Prognosen, damit für eine kommende IV-Revision gesicherte Grundlagen bestehen?&nbsp;</li></ol>
  • Die AHV-Perspektiven waren falsch. Stimmen auch die IV-Zahlen nicht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 18. Februar 2025 hat der Verwaltungsrat von Compenswiss informiert: "Auch für den IV-Fonds haben sich die finanziellen Perspektiven aufgrund des Anstiegs der Neurenten sowie geringerer Abgangsquoten verschlechtert." Zudem warnt Compenswiss: "Aufgrund ihrer finanziellen Lage ist es eher unwahrscheinlich, dass die IV in absehbarer Zeit in der Lage sein wird, diese Schuld aus eigener Kraft weiter abzubauen."</p><p>Nach dem Debakel mit den AHV-Prognosen ist aufgrund dieser Aussagen von Compenswiss leider zu befürchten, dass auch die IV-Zahlen einmal mehr anders als bisher prognostiziert aussehen.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>1. und 5. Das Prognosemodell für die Finanzperspektiven der IV wurde im Herbst 2024 grundlegend aktualisiert und verbessert. Der Modellierungsansatz, sowie die technische Implementation (Programmcodes), wurden extern durch das Büro BASS evaluiert. Dieses kommt zum Schluss, dass das Modell solide aufgebaut ist, und fehlerfrei implementiert wurde. Das BSV hat weitere Massnahmen in Planung oder bereits ergriffen, um die Verlässlichkeit der IV-Prognosen sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere die periodische externe Überprüfung des IV-Prognosemodells sowie die Veröffentlichung umfassender Dokumentationen des IV-Prognosemodells und der Codes. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Finanzielle Prognosen sind naturgemäss mit Unsicherheiten behaftet. Dies gilt auch für die Finanzen der IV: Eine Eintrübung der wirtschaftlichen Aussichten oder eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit in der Bevölkerung beispielsweise können beträchtliche Auswirkungen auf die IV-Prognosen haben. Um dieser Unsicherheit Rechnung zu tragen, wird das BSV die Finanzperspektiven der IV weiterhin in drei Szenarien veröffentlichen. </span></p><p><strong><span>&nbsp;</span></strong></p><p><span>2. Eine Rückzahlung der IV-Schuld erfolgt gemäss Gesetz nur dann, wenn der Bestand an flüssigen Mitteln und Anlagen am Ende des Rechnungsjahres 50</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent einer Jahresausgabe der IV übersteigt (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>22 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>1 des Ausgleichsfondsgesetzes, SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>830.2</span></em><span>). Der Bestand an flüssigen Mitteln und Anlagen erreichte seit der Bildung des IV-Fonds 2011 nie den geforderten Mindestbestand, und sank seit 2016 von 46,5</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent auf unter 40</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent (2024). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Basierend auf den jährlich aktualisierten Finanzperspektiven wurden für den Beginn der Schuldenrückzahlung folgende Daten kommuniziert: 2012 wurde der Zeitpunkt des Beginns der Schuldenrückzahlung für 2022 prognostiziert. Von 2013 bis 2017 wurde der Beginn der Schuldenrückzahlung für 2018 prognostiziert, 2018 dann auf 2020 verschoben. 2019 wurde der Horizont der Schuldenrückzahlung für 2023 vorgesehen, anschliessend 2020 auf 2028 und 2021 auf 2031 verschoben. 2022 wurde der Zeitpunkt der Schuldenrückzahlung wieder für 2028 vorgesehen, bevor er 2023 schliesslich auf 2027 vorverschoben wurde. Gemäss den aktuellen Finanzperspektiven wird innerhalb des Prognosehorizonts von 10</span><span>&nbsp;</span><span>Jahren keine Schuldenrückzahlung getätigt. Die hier aufgezeigten Verschiebungen des Beginns der Schuldenrückzahlung mögen erheblich erscheinen, sind aber angesichts der hohen Sensibilität der Finanzperspektiven der IV ‒ beispielsweise gegenüber Veränderungen der wirtschaftlichen Aussichten ‒ nicht aussergewöhnlich.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für die Jahre, in welchen die Finanzperspektiven in Szenarien veröffentlicht wurden (bis 2014 und ab 2021), beziehen sich die oben genannten Daten auf das mittlere Szenario. Im tiefen Szenario wurden zumeist deutlich spätere Daten kommuniziert, oder es wurde ausgewiesen, dass innerhalb des jeweiligen Prognosehorizonts keine Schuldenrückzahlung erfolgen kann. </span></p><p><strong><span>&nbsp;</span></strong></p><p><span>3. und 4. Die Entschuldung hängt von verschiedenen exogenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die Konjunktur, das Wirtschaftswachstum, sozioökonomische Einflüsse sowie die Entwicklung an den Kapitalmärkten. Vor 2020 wurden die Verschiebungen der Schuldenrückzahlung mehrheitlich damit begründet, dass die Entwicklung der Einnahmen tiefer war als erwartet. Insbesondere der Bundesbeitrag, der an die Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen gekoppelt ist, lag unter den Erwartungen: er wuchs zwischen 2014 und 2020 nur um 0,2</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent pro Jahr. Während der Corona-Pandemie wurde auf Grund der schlechteren gesamtwirtschaftlichen Aussichten eine schwache zukünftige Einnahmeentwicklung erwartet. Die mit Veröffentlichung der Finanzperspektiven 2024 kommunizierte Verschiebung der Entschuldung der IV ist hauptsächlich auf den signifikanten Anstieg der Neurenten sowie tiefere Abgangsquoten zurückzuführen. Diese auch von Compenswiss erwähnten Faktoren sind in den Finanzperspektiven der IV integriert und in der publizierten Dokumentation zum Berechnungsmodell erläutert. Die nächsten Finanzperspektiven der IV werden bis im Sommer 2025 veröffentlicht. </span></p></span>
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Die Fehler bei den AHV-Prognosen sind bekannt. Sind auch bei den IV-Zahlen die gleichen Fehler gemacht worden?&nbsp;</li><li>Die IV-Schulden belasten die AHV. Es wurde von der Bundesverwaltung immer wieder mitgeteilt, ab wann die IV die Schulden in der Bilanz der AHV abbauen kann. Welche Daten wurden seit dem Jahr 2012 kommuniziert?&nbsp;</li><li>Welche Begründungen wurden seit 2012 für den ständig nach hinten verschobenen 'Turnaround' genannt?</li><li>Wann werden dem Parlament neue Datengrundlagen vorgelegt, welche auch die von Compenswiss erwähnten Faktoren Neurentenzuwachs und geringere Abgangsquoten beinhalten?&nbsp;</li><li>Wie sichert der Bundesrat eine erhöhte Verlässlichkeit der IV-Prognosen, damit für eine kommende IV-Revision gesicherte Grundlagen bestehen?&nbsp;</li></ol>
    • Die AHV-Perspektiven waren falsch. Stimmen auch die IV-Zahlen nicht?

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