Der Bund soll weiterhin für Personen mit Status S bezahlen

ShortId
25.3301
Id
20253301
Updated
14.11.2025 03:13
Language
de
Title
Der Bund soll weiterhin für Personen mit Status S bezahlen
AdditionalIndexing
24;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund entscheidet über die Aufenthaltsbewilligung, überlässt aber die Betreuung und Integration den unteren Staatsebenen. Die Zahlen und die konkreten Erfahrungen lassen darauf schliessen, dass die vom Bund gesetzten Integrationsziele nicht erreicht werden können.&nbsp;</p><p>Trotz faktischer Vollbeschäftigung, Fachkräftemangel und grössten Anstrengungen ihrer Verwaltungsmitarbeiter und Sozialarbeiter ist und bleibt es für die Gemeinden und Kantone schwierig, die vielen Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Rund drei Jahre nach dessen Aktivierung liegt die Erwerbstätigenquote von bei rund 29%. Bei Schutzsuchenden, welche in den ersten drei Monaten nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine eingereist sind, lag dieser Wert bei rund 38%. Für diese Schwierigkeiten sollen nicht die Gemeinden und Kantone die finanziellen Folgen tragen müssen, sondern der Bund, der die entsprechenden Aufenthaltsbewilligungen erteilt.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 24.4431 Steinemann «Welche Folgen haben die neuen Aufenthaltsbestimmungen für ukrainische Flüchtlinge ab 2027?» dargelegt, vergütet der Bund den Kantonen für schutzbedürftige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung die Globalpauschalen für die Abgeltung der Sozialhilfekosten während längstens fünf Jahren. Nach fünf Jahren Aufenthalt haben schutzbedürftige Personen nach Artikel 74 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, die aber an die vorübergehende Schutzgewährung gebunden ist. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Kantone gestützt auf Artikel 88 Absatz 3 AsylG und Artikel 24 Absatz 3 der Asylverordnung 2 (AsylV 2; SR 142.312) während der Dauer von maximal weiteren fünf Jahren die Hälfte der Globalpauschale. Im Sinne einer föderalistischen Lastenverteilung hat der Bundesrat bei Einführung des Schutzstatus S auf Gesetzesstufe eine hälftige Kostenteilung ab fünf Jahren als angemessen beurteilt. Ausserdem sollten die Kantone dadurch motiviert werden, die berufliche Eingliederung der Schutzbedürftigen zu fördern.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Steigerung der beruflichen Integration von Personen mit Schutzstatus S ist deshalb auch ein zentrales Anliegen des Bundesrats. Damit soll nicht nur die Arbeitsmarktfähigkeit mit Blick auf eine spätere Rückkehr erhalten bleiben, sondern auch die Sozialhilfeabhängigkeit reduziert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 1. November 2023 das Ziel festgelegt, bis Ende 2024 die Erwerbstätigenquote von Personen mit Schutzstatus S auf 40</span><span>&nbsp;</span><span>% und bis Ende 2025 auf 45</span><span>&nbsp;</span><span>% zu erhöhen. Ende Februar 2025 lag die Erwerbstätigenquote von Personen mit Schutzstatus S bei rund 30</span><span>&nbsp;</span><span>%. Bei Schutzsuchenden, welche in den ersten drei Monaten nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine eingereist sind, lag dieser Wert bei rund 40%. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zu einem Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 (www.fedlex.admin.ch &gt; Vernehmlassungen &gt; Laufende Vernehmlassungen &gt; EFD &gt; 2024/96) sind auf Grund des defizitären Bundeshaushaltes Massnahmen zur Entlastung im Umfang von bis zu 3,6 Milliarden Franken pro Jahr vorgesehen. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Abgeltung der Sozialhilfekosten an die Kantone im Asyl- und Flüchtlingsbereich generell auf vier Jahre verkürzt werden soll. Das Anliegen der Motion steht im Widerspruch zu dieser Absicht.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Es sind die massgebenden Rechtsgrundlagen so zu ändern, dass der Bund auch nach fünf Jahren Aufenthalt den Kantonen für schutzbedürftige Personen während der Dauer von weiteren fünf Jahren die volle Globalpauschale zahlt.</p>
  • Der Bund soll weiterhin für Personen mit Status S bezahlen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund entscheidet über die Aufenthaltsbewilligung, überlässt aber die Betreuung und Integration den unteren Staatsebenen. Die Zahlen und die konkreten Erfahrungen lassen darauf schliessen, dass die vom Bund gesetzten Integrationsziele nicht erreicht werden können.&nbsp;</p><p>Trotz faktischer Vollbeschäftigung, Fachkräftemangel und grössten Anstrengungen ihrer Verwaltungsmitarbeiter und Sozialarbeiter ist und bleibt es für die Gemeinden und Kantone schwierig, die vielen Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Rund drei Jahre nach dessen Aktivierung liegt die Erwerbstätigenquote von bei rund 29%. Bei Schutzsuchenden, welche in den ersten drei Monaten nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine eingereist sind, lag dieser Wert bei rund 38%. Für diese Schwierigkeiten sollen nicht die Gemeinden und Kantone die finanziellen Folgen tragen müssen, sondern der Bund, der die entsprechenden Aufenthaltsbewilligungen erteilt.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 24.4431 Steinemann «Welche Folgen haben die neuen Aufenthaltsbestimmungen für ukrainische Flüchtlinge ab 2027?» dargelegt, vergütet der Bund den Kantonen für schutzbedürftige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung die Globalpauschalen für die Abgeltung der Sozialhilfekosten während längstens fünf Jahren. Nach fünf Jahren Aufenthalt haben schutzbedürftige Personen nach Artikel 74 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, die aber an die vorübergehende Schutzgewährung gebunden ist. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Kantone gestützt auf Artikel 88 Absatz 3 AsylG und Artikel 24 Absatz 3 der Asylverordnung 2 (AsylV 2; SR 142.312) während der Dauer von maximal weiteren fünf Jahren die Hälfte der Globalpauschale. Im Sinne einer föderalistischen Lastenverteilung hat der Bundesrat bei Einführung des Schutzstatus S auf Gesetzesstufe eine hälftige Kostenteilung ab fünf Jahren als angemessen beurteilt. Ausserdem sollten die Kantone dadurch motiviert werden, die berufliche Eingliederung der Schutzbedürftigen zu fördern.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Steigerung der beruflichen Integration von Personen mit Schutzstatus S ist deshalb auch ein zentrales Anliegen des Bundesrats. Damit soll nicht nur die Arbeitsmarktfähigkeit mit Blick auf eine spätere Rückkehr erhalten bleiben, sondern auch die Sozialhilfeabhängigkeit reduziert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 1. November 2023 das Ziel festgelegt, bis Ende 2024 die Erwerbstätigenquote von Personen mit Schutzstatus S auf 40</span><span>&nbsp;</span><span>% und bis Ende 2025 auf 45</span><span>&nbsp;</span><span>% zu erhöhen. Ende Februar 2025 lag die Erwerbstätigenquote von Personen mit Schutzstatus S bei rund 30</span><span>&nbsp;</span><span>%. Bei Schutzsuchenden, welche in den ersten drei Monaten nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine eingereist sind, lag dieser Wert bei rund 40%. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zu einem Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 (www.fedlex.admin.ch &gt; Vernehmlassungen &gt; Laufende Vernehmlassungen &gt; EFD &gt; 2024/96) sind auf Grund des defizitären Bundeshaushaltes Massnahmen zur Entlastung im Umfang von bis zu 3,6 Milliarden Franken pro Jahr vorgesehen. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Abgeltung der Sozialhilfekosten an die Kantone im Asyl- und Flüchtlingsbereich generell auf vier Jahre verkürzt werden soll. Das Anliegen der Motion steht im Widerspruch zu dieser Absicht.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Es sind die massgebenden Rechtsgrundlagen so zu ändern, dass der Bund auch nach fünf Jahren Aufenthalt den Kantonen für schutzbedürftige Personen während der Dauer von weiteren fünf Jahren die volle Globalpauschale zahlt.</p>
    • Der Bund soll weiterhin für Personen mit Status S bezahlen

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