Mit einer angemessenen Einlagensicherung das Vertrauen in die Banken stärken

ShortId
25.3314
Id
20253314
Updated
14.11.2025 03:11
Language
de
Title
Mit einer angemessenen Einlagensicherung das Vertrauen in die Banken stärken
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Einlagensicherung ist ein wichtiges Instrument, um das Vertrauen der Einleger*innen in ihre Bank zu stärken und das Risiko eines Bank-runs zu reduzieren. Es ist international anerkannt und gehört zu den <i>Key Standards</i> des «Financial Stability Boards». In der rechtsvergleichenden Analyse zur Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte, welche im Rahmen der Untersuchung der PUK erstellt wurde [1], wird auf die Regulierungslücken der Schweiz gegenüber den Empfehlungen des FSB und anderen, relevanten Jurisdiktionen hingewiesen. Zum Vergleich: Die FDIC in den USA sichert Einlagen bis 250'000 USD mit einer ex-ante Finanzierung und einem Deckungsgrad von mind. 1,35%. Die EU sichert Einlagen bis 100'000 EUR mit einer ex-Ante-Finanzierung von 70% und einem Deckungsgrad von 0,8%. Und in Singapur werden Einlagen bis 100'000 USD mit einem ex-ante Fonds gesichert.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz hat ein Einlagensicherungssystem durch die Selbstregulierungsorganisation esisuisse. Diese ist jedoch auf 1,6% der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen begrenzt, was – insbesondere nach der Marktkonzentration im Bankensektor nach der CS-Notfusion – im Bedarfsfall nicht ausreicht. Weiter ist die Finanzierung der Einlagensicherung erst zu dem Zeitpunkt fällig, an dem ein angeschlossenes Institut sie in Anspruch nimmt. Dadurch wird aber gerade im Zeitpunkt einer Krise die Liquidität der angeschlossenen Banken reduziert, was das Risiko einer Ansteckung erhöht. Diesem Umstand wurde auch mit der letzten Revision des BankG (Wertschriftenhinterlegung) nicht vollständig Rechnung getragen. Um prozyklische Effekte zu verhindern ist eine vollständige ex-Ante-Finanzierung zu prüfen, wie sie der IWF im letzten Länderreporting empfohlen hat. Weiter ist eine Strategie zu entwickeln, wie die Einlagensicherung finanziert werden kann, wenn die vorgesehenen Mittel nicht ausreichen. Das Funktionieren im Anwendungsfall ist mittels eines Tests zu überprüfen.</p><p>&nbsp;</p><p>[1]: Hungerbühler L, Rechtsvergleichende Analyse der Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte sowie der TBTF-Regulierung, 2024</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf beim Einlegerschutz insbesondere auch angesichts einer Gesellschaft, die im Alltag zunehmend auf Bargeld verzichtet. Daher sind in der geplanten Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 und aus dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission vom 20. Dezember 2024 auch Massnahmen zur Stärkung des Einlegerschutzes vorgesehen.</span></p><p><span>Hingegen sieht der Bundesrat – wie im Bericht vom 10. April 2024 dargelegt – weiterhin keinen Handlungsbedarf in Bezug auf den Maximalbetrag der gesicherten Einlagen von 100’000 Franken pro Kundin oder Kunde (privilegierte Einlagen) sowie in Bezug auf eine vollständige Ex-ante-Finanzierung der Einlagensicherung.</span></p><p><span>Wie der Vergleich mit den USA zeigt, kann auch eine deutlich höhere individuelle Limite als nicht ausreichend erachtet werden, weshalb sich die US-amerikanische Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) im März 2023 gezwungen sah, sämtliche Einlagen der </span><em><span>Silicon Valley Bank</span></em><span> zu garantieren. Zudem würde eine deutliche oder unlimitierte Erhöhung der individuellen Limite zu unerwünschten Fehlanreizen bei den Einlegerinnen und Einlegern betreffend Auswahl der Bank sowie Höhe und Verteilung der Einlagen führen. Auch würde sich dadurch der Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung bedeutend erhöhen.</span></p><p><span>Insgesamt belaufen sich die gesicherten Einlagen bei den Schweizer Banken auf über 500 Milliarden Franken. Mit der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Regelung verfügt die Einlagensicherung in der Schweiz über einen im internationalen Vergleich hohen Deckungsgrad von 1,6 Prozent.</span></p><p><span>Bereits heute müssen die Mitgliedsbanken der Esisuisse im Umfang der Hälfte ihrer Beitragsverpflichtung (insgesamt 0,8 Prozent des Totals der gesicherten Einlagen) leicht verwertbare Wertschriften von hoher Qualität oder Franken in bar bei einer sicheren Drittverwahrungsstelle hinterlegen oder der Esisuisse ein Bardarlehen gewähren. Eine vollständige Ex-ante-Finanzierung der Einlagensicherung würde gegenüber der heutigen Lösung keine deutliche Verbesserung des Einlegerschutzes bringen. Ein entsprechender Fonds mit liquiden Anlagen im Umfang von ca. 8 Milliarden Franken müsste über einen langen Zeitraum von den Banken aufgebaut und verwaltet werden. Zur Finanzierung eines solchen Fonds müssten voraussichtlich auch die Gebühren für die Einlegerinnen und Einleger erhöht werden. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer solchen Anpassung des heutigen Systems wäre daher aus Sicht des Bundesrates ungenügend. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Nach der Strukturveränderung des Schweizer Bankenplatzes ist die Einlagensicherung auf grössere Banken auszurichten. Dafür ist die Gesamtsumme der Beitragsverpflichtungen zu erhöhen, eine ex-Ante Finanzierung zu prüfen und eine Strategie zu entwickeln zur Finanzierung der Einlagensicherung im Falle unzureichender Mittel.</p>
  • Mit einer angemessenen Einlagensicherung das Vertrauen in die Banken stärken
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Einlagensicherung ist ein wichtiges Instrument, um das Vertrauen der Einleger*innen in ihre Bank zu stärken und das Risiko eines Bank-runs zu reduzieren. Es ist international anerkannt und gehört zu den <i>Key Standards</i> des «Financial Stability Boards». In der rechtsvergleichenden Analyse zur Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte, welche im Rahmen der Untersuchung der PUK erstellt wurde [1], wird auf die Regulierungslücken der Schweiz gegenüber den Empfehlungen des FSB und anderen, relevanten Jurisdiktionen hingewiesen. Zum Vergleich: Die FDIC in den USA sichert Einlagen bis 250'000 USD mit einer ex-ante Finanzierung und einem Deckungsgrad von mind. 1,35%. Die EU sichert Einlagen bis 100'000 EUR mit einer ex-Ante-Finanzierung von 70% und einem Deckungsgrad von 0,8%. Und in Singapur werden Einlagen bis 100'000 USD mit einem ex-ante Fonds gesichert.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz hat ein Einlagensicherungssystem durch die Selbstregulierungsorganisation esisuisse. Diese ist jedoch auf 1,6% der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen begrenzt, was – insbesondere nach der Marktkonzentration im Bankensektor nach der CS-Notfusion – im Bedarfsfall nicht ausreicht. Weiter ist die Finanzierung der Einlagensicherung erst zu dem Zeitpunkt fällig, an dem ein angeschlossenes Institut sie in Anspruch nimmt. Dadurch wird aber gerade im Zeitpunkt einer Krise die Liquidität der angeschlossenen Banken reduziert, was das Risiko einer Ansteckung erhöht. Diesem Umstand wurde auch mit der letzten Revision des BankG (Wertschriftenhinterlegung) nicht vollständig Rechnung getragen. Um prozyklische Effekte zu verhindern ist eine vollständige ex-Ante-Finanzierung zu prüfen, wie sie der IWF im letzten Länderreporting empfohlen hat. Weiter ist eine Strategie zu entwickeln, wie die Einlagensicherung finanziert werden kann, wenn die vorgesehenen Mittel nicht ausreichen. Das Funktionieren im Anwendungsfall ist mittels eines Tests zu überprüfen.</p><p>&nbsp;</p><p>[1]: Hungerbühler L, Rechtsvergleichende Analyse der Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte sowie der TBTF-Regulierung, 2024</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf beim Einlegerschutz insbesondere auch angesichts einer Gesellschaft, die im Alltag zunehmend auf Bargeld verzichtet. Daher sind in der geplanten Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 und aus dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission vom 20. Dezember 2024 auch Massnahmen zur Stärkung des Einlegerschutzes vorgesehen.</span></p><p><span>Hingegen sieht der Bundesrat – wie im Bericht vom 10. April 2024 dargelegt – weiterhin keinen Handlungsbedarf in Bezug auf den Maximalbetrag der gesicherten Einlagen von 100’000 Franken pro Kundin oder Kunde (privilegierte Einlagen) sowie in Bezug auf eine vollständige Ex-ante-Finanzierung der Einlagensicherung.</span></p><p><span>Wie der Vergleich mit den USA zeigt, kann auch eine deutlich höhere individuelle Limite als nicht ausreichend erachtet werden, weshalb sich die US-amerikanische Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) im März 2023 gezwungen sah, sämtliche Einlagen der </span><em><span>Silicon Valley Bank</span></em><span> zu garantieren. Zudem würde eine deutliche oder unlimitierte Erhöhung der individuellen Limite zu unerwünschten Fehlanreizen bei den Einlegerinnen und Einlegern betreffend Auswahl der Bank sowie Höhe und Verteilung der Einlagen führen. Auch würde sich dadurch der Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung bedeutend erhöhen.</span></p><p><span>Insgesamt belaufen sich die gesicherten Einlagen bei den Schweizer Banken auf über 500 Milliarden Franken. Mit der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Regelung verfügt die Einlagensicherung in der Schweiz über einen im internationalen Vergleich hohen Deckungsgrad von 1,6 Prozent.</span></p><p><span>Bereits heute müssen die Mitgliedsbanken der Esisuisse im Umfang der Hälfte ihrer Beitragsverpflichtung (insgesamt 0,8 Prozent des Totals der gesicherten Einlagen) leicht verwertbare Wertschriften von hoher Qualität oder Franken in bar bei einer sicheren Drittverwahrungsstelle hinterlegen oder der Esisuisse ein Bardarlehen gewähren. Eine vollständige Ex-ante-Finanzierung der Einlagensicherung würde gegenüber der heutigen Lösung keine deutliche Verbesserung des Einlegerschutzes bringen. Ein entsprechender Fonds mit liquiden Anlagen im Umfang von ca. 8 Milliarden Franken müsste über einen langen Zeitraum von den Banken aufgebaut und verwaltet werden. Zur Finanzierung eines solchen Fonds müssten voraussichtlich auch die Gebühren für die Einlegerinnen und Einleger erhöht werden. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer solchen Anpassung des heutigen Systems wäre daher aus Sicht des Bundesrates ungenügend. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Nach der Strukturveränderung des Schweizer Bankenplatzes ist die Einlagensicherung auf grössere Banken auszurichten. Dafür ist die Gesamtsumme der Beitragsverpflichtungen zu erhöhen, eine ex-Ante Finanzierung zu prüfen und eine Strategie zu entwickeln zur Finanzierung der Einlagensicherung im Falle unzureichender Mittel.</p>
    • Mit einer angemessenen Einlagensicherung das Vertrauen in die Banken stärken

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