Schutz vor Wissenschaftsspionage. Flächendeckende Sicherheitsprüfungen im Hochschulbereich
- ShortId
-
25.3315
- Id
-
20253315
- Updated
-
14.11.2025 03:12
- Language
-
de
- Title
-
Schutz vor Wissenschaftsspionage. Flächendeckende Sicherheitsprüfungen im Hochschulbereich
- AdditionalIndexing
-
1236;32;36;08;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Schweizer Bildungs- und Forschungsstandort nimmt besonders in technologisch fortgeschrittenen Bereichen eine Spitzenposition ein und verfügt daher über eine besondere Anziehungskraft für Wissenschaftsspionage.</p><p>In diversen Studiengängen, insbesondere im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich, können Kenntnisse erworben werden, welche nicht nur für zivile Produkte, sondern auch für die Herstellung militärischer Anwendungen von Bedeutung sind – Stichwort Dual-Use. </p><p>Verbreitet sich dieses Wissen unkontrolliert aus der Schweiz heraus, werden die äusseren Sicherheit und die aussenpolitischen Landesinteressen unter Umständen gefährdet. Einige Hochschulen, wie beispielsweise die Eidgenössisch Technische Hochschule ETH anerkennen diesen Umstand und haben autonom Sicherheitsprüfungen eingeführt. Da dies jedoch im Hochschulbereich noch nicht flächendeckend der Fall ist, ist es angezeigt, einheitliche Vorgaben hinsichtlich der Überprüfung von Studierenden und Forschenden aus Risikoländern für Studiengänge mit potenziell militärischem Nutzen zu erlassen. </p><p>Der Bundesrat definiert die Liste der Risikoländer und berücksichtigt dabei jene Staaten, welche durch den Sicherheitsrat der Vereinigten Nationen oder durch die engsten Handels- und Wertepartner der Schweiz sanktioniert sind.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf in diesem Themenbereich zum Schutz des Hochschul- und Forschungsplatzes Schweiz. In Anbetracht geopolitischer Umwälzungen ist die Frage der Wissenssicherheit für viele Staaten und Verbünde, bspw. EU und G7, in jüngerer Zeit zu einer Priorität und strategischen Herausforderung geworden. Sie betrachten diese Frage als zentral für ihre nationale Sicherheit und haben bereits entsprechende Massnahmen ergriffen. </span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Themen des Schutzes sensibler Daten und Technologien, der Verhinderung von unerwünschtem Wissenstransfer und in diesem Zusammenhang der Zulassung von Studierenden und Forschenden geprüft werden müssen, um die Integrität und Qualität von Lehre, Forschung und Innovation zu gewährleisten. Im Rahmen der Umsetzung von internationalen Sanktionen sind Schweizer Hochschulen verpflichtet, den Zugang zu sensiblen Wissensbereichen einzuschränken. So ist es Staatsangehörigen der Demokratischen Volksrepublik Korea untersagt, in der Schweiz Studiengänge mit potenzieller Relevanz für Raketenbau und Nuklearwaffen zu belegen. Zusätzlich zu bestehenden Vorgaben wurden verschiedene Arbeiten lanciert.</span></p><p><span>Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz, dem obersten hochschulpolitischen Organ des Bundes und der Kantone, hat sich am 8.</span><span> </span><span>November 2024 mit den Themen rund um die wissenschaftliche Integrität und die Wissenssicherheit befasst. So hat er einerseits die Errichtung des Kompetenzzentrums für wissenschaftliche Integrität Schweiz beschlossen, welches zur Sicherung der Qualität und zur Einhaltung der Prinzipien der wissenschaftlichen Integrität beitragen soll (u.a. auch bezüglich «dual-use»). Andererseits hat er swissuniversities mandatiert, im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Positionen der Hochschulen zur Forschungs- und Wissenssicherheit</span><span> </span><span>zu koordinieren, wobei der Schutz der Wissenschaftsfreiheit und der Hochschulautonomie und die damit verbundene Eigenverantwortung im Zentrum stehen. Die Hauptaufgabe der Arbeitsgruppe besteht darin, gemeinsam kohärente Kriterien zu entwickeln, die den Hochschulen und anderen Hochschulinstitutionen helfen, ihre Verfahren zur Umsetzung der Forschungs- und Wissenssicherheit zu implementieren. Dabei geht es insbesondere um Verfahren bei der Zulassung von Studierenden, bei der</span><span> </span><span>Anstellung oder dem Austausch von Personal, bei der Einladung von Forschenden aus dem Ausland und generell bei der Lancierung neuer internationaler Kooperationen, aber auch um Verfahren zum Schutz sensibler Daten, Know-how und Technologien und zur Verhinderung von unerwünschtem Wissens- und Datentransfer. </span></p><p><span>Parallel zum Mandat des Hochschulrates an swissuniversities hat der Departementsvorsteher des WBF im November 2024 eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Wissens- und Forschungssicherheit ins Leben gerufen. Sie soll rechtliche und geopolitische Aspekte unter dem Gesichtspunkt der nationalen und internationalen Sicherheit analysieren und unter Einbezug der Arbeiten von swissuniversities prüfen, in welchem Rahmen die Hochschulen unterstützt werden können. Zudem stehen die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung in einem regelmässigen internationalen Austausch mit gleichgesinnten Staaten, der erlaubt, wichtige Erfahrungswerte zu gewinnen und in die laufenden Arbeiten einfliessen zu lassen.</span></p><p><span>Die Resultate der beiden Arbeitsgruppen werden dem Hochschulrat und dem Bundesrat im zweiten Semester 2025 zur Kenntnis gebracht. Gestützt darauf werden der Bundesrat und die zuständigen hochschulpolitischen Organe über die weiteren Schritte entscheiden. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass bei Studiengängen im Hochschulbereich, die einen potenziellen militärischen Nutzen aufweisen, eine Sicherheitsüberprüfung von Studierenden und Forschenden aus als Risikoländern eingestuften Staaten durchgeführt wird.</p>
- Schutz vor Wissenschaftsspionage. Flächendeckende Sicherheitsprüfungen im Hochschulbereich
- State
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Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Schweizer Bildungs- und Forschungsstandort nimmt besonders in technologisch fortgeschrittenen Bereichen eine Spitzenposition ein und verfügt daher über eine besondere Anziehungskraft für Wissenschaftsspionage.</p><p>In diversen Studiengängen, insbesondere im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich, können Kenntnisse erworben werden, welche nicht nur für zivile Produkte, sondern auch für die Herstellung militärischer Anwendungen von Bedeutung sind – Stichwort Dual-Use. </p><p>Verbreitet sich dieses Wissen unkontrolliert aus der Schweiz heraus, werden die äusseren Sicherheit und die aussenpolitischen Landesinteressen unter Umständen gefährdet. Einige Hochschulen, wie beispielsweise die Eidgenössisch Technische Hochschule ETH anerkennen diesen Umstand und haben autonom Sicherheitsprüfungen eingeführt. Da dies jedoch im Hochschulbereich noch nicht flächendeckend der Fall ist, ist es angezeigt, einheitliche Vorgaben hinsichtlich der Überprüfung von Studierenden und Forschenden aus Risikoländern für Studiengänge mit potenziell militärischem Nutzen zu erlassen. </p><p>Der Bundesrat definiert die Liste der Risikoländer und berücksichtigt dabei jene Staaten, welche durch den Sicherheitsrat der Vereinigten Nationen oder durch die engsten Handels- und Wertepartner der Schweiz sanktioniert sind.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf in diesem Themenbereich zum Schutz des Hochschul- und Forschungsplatzes Schweiz. In Anbetracht geopolitischer Umwälzungen ist die Frage der Wissenssicherheit für viele Staaten und Verbünde, bspw. EU und G7, in jüngerer Zeit zu einer Priorität und strategischen Herausforderung geworden. Sie betrachten diese Frage als zentral für ihre nationale Sicherheit und haben bereits entsprechende Massnahmen ergriffen. </span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Themen des Schutzes sensibler Daten und Technologien, der Verhinderung von unerwünschtem Wissenstransfer und in diesem Zusammenhang der Zulassung von Studierenden und Forschenden geprüft werden müssen, um die Integrität und Qualität von Lehre, Forschung und Innovation zu gewährleisten. Im Rahmen der Umsetzung von internationalen Sanktionen sind Schweizer Hochschulen verpflichtet, den Zugang zu sensiblen Wissensbereichen einzuschränken. So ist es Staatsangehörigen der Demokratischen Volksrepublik Korea untersagt, in der Schweiz Studiengänge mit potenzieller Relevanz für Raketenbau und Nuklearwaffen zu belegen. Zusätzlich zu bestehenden Vorgaben wurden verschiedene Arbeiten lanciert.</span></p><p><span>Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz, dem obersten hochschulpolitischen Organ des Bundes und der Kantone, hat sich am 8.</span><span> </span><span>November 2024 mit den Themen rund um die wissenschaftliche Integrität und die Wissenssicherheit befasst. So hat er einerseits die Errichtung des Kompetenzzentrums für wissenschaftliche Integrität Schweiz beschlossen, welches zur Sicherung der Qualität und zur Einhaltung der Prinzipien der wissenschaftlichen Integrität beitragen soll (u.a. auch bezüglich «dual-use»). Andererseits hat er swissuniversities mandatiert, im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Positionen der Hochschulen zur Forschungs- und Wissenssicherheit</span><span> </span><span>zu koordinieren, wobei der Schutz der Wissenschaftsfreiheit und der Hochschulautonomie und die damit verbundene Eigenverantwortung im Zentrum stehen. Die Hauptaufgabe der Arbeitsgruppe besteht darin, gemeinsam kohärente Kriterien zu entwickeln, die den Hochschulen und anderen Hochschulinstitutionen helfen, ihre Verfahren zur Umsetzung der Forschungs- und Wissenssicherheit zu implementieren. Dabei geht es insbesondere um Verfahren bei der Zulassung von Studierenden, bei der</span><span> </span><span>Anstellung oder dem Austausch von Personal, bei der Einladung von Forschenden aus dem Ausland und generell bei der Lancierung neuer internationaler Kooperationen, aber auch um Verfahren zum Schutz sensibler Daten, Know-how und Technologien und zur Verhinderung von unerwünschtem Wissens- und Datentransfer. </span></p><p><span>Parallel zum Mandat des Hochschulrates an swissuniversities hat der Departementsvorsteher des WBF im November 2024 eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Wissens- und Forschungssicherheit ins Leben gerufen. Sie soll rechtliche und geopolitische Aspekte unter dem Gesichtspunkt der nationalen und internationalen Sicherheit analysieren und unter Einbezug der Arbeiten von swissuniversities prüfen, in welchem Rahmen die Hochschulen unterstützt werden können. Zudem stehen die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung in einem regelmässigen internationalen Austausch mit gleichgesinnten Staaten, der erlaubt, wichtige Erfahrungswerte zu gewinnen und in die laufenden Arbeiten einfliessen zu lassen.</span></p><p><span>Die Resultate der beiden Arbeitsgruppen werden dem Hochschulrat und dem Bundesrat im zweiten Semester 2025 zur Kenntnis gebracht. Gestützt darauf werden der Bundesrat und die zuständigen hochschulpolitischen Organe über die weiteren Schritte entscheiden. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass bei Studiengängen im Hochschulbereich, die einen potenziellen militärischen Nutzen aufweisen, eine Sicherheitsüberprüfung von Studierenden und Forschenden aus als Risikoländern eingestuften Staaten durchgeführt wird.</p>
- Schutz vor Wissenschaftsspionage. Flächendeckende Sicherheitsprüfungen im Hochschulbereich
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