Velofahrer könnten mit einer Vignette die Deckung der Infrastrukturkosten mittragen

ShortId
25.3318
Id
20253318
Updated
14.11.2025 03:09
Language
de
Title
Velofahrer könnten mit einer Vignette die Deckung der Infrastrukturkosten mittragen
AdditionalIndexing
48;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bis im Jahr 2012 gab es schweizweit eine Vignettenpflicht für Velos. Diese war vor allem eine Haftpflichtversicherung. Heutzutage verfügen fast alle Bewohner über eine private Haftpflichtversicherung. Dennoch wäre die Wiedereinführung einer Velovignette prüfenswert: Es wird laufend in neue Verkehrsinfrastruktur und vor allem in den Bau neuer Velowege investiert, was auch sinnvoll ist. Im Sinne des Verursacherprinzips und der Kostentransparenz wäre es sinnvoll, wenn auch die Velofahrer einen bescheidenen Beitrag an die Verkehrsinfrastruktur beisteuern. Eine Abgabe in Form einer Vignette in der Höhe von CHF 20.-- pro Jahr pro Person und nicht pro Velo wäre prüfenswert. Eine E-Vignette müsste auch nicht aufgeklebt werden. Ausserdem müsste dieser Beitrag auch bei mehreren Velos nur einmalig bezahlt werden. Kinder bis zu 12 Jahren könnten davon ausgenommen werden, da diese oft nur Trottoirs und Quartierstrassen benutzen.&nbsp;</p><p>Bis anhin sind es lediglich die Autofahrer und Motorradfahrer, die mittels Mineralölsteuer, Verkehrsabgabe und Autobahnvignette die Verkehrsinfrastruktur finanzieren. Auch die 25 km/h schnellen E-Bikes und E-Roller zahlen nichts an die Infrastruktur, obwohl es immer mehr davon gibt. Da laufend neue Radwege gebaut werden, sollte die Wiedereinführung einer Vignette geprüft werden. Mittels E-Vignette wäre dies ohne grossen Aufwand möglich. Ausserdem gibt es bereits entsprechende Pilotprojekte, welche realisiert werden könnten. Auch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat sich in einer Studie mit der verursachergerechten Finanzierung von Veloinfrastrukturen und einer möglichen Abgabe befasst.&nbsp;</p><p>Da die Hälfte der Schweizer Bevölkerung mindestens ein Velo benutzt, würde dies dem Bund 90 Mio. CHF einbringen, welche zur Finanzierung der Infrastruktur beitragen würde. Ich bin selbst überzeugte Velofahrerin und finde es sinnvoll einen bescheidenen Beitrag als Nutzerin der Strassen beizusteuern. Ausserdem dient eine Vignette gemäss Polizei bei einem Diebstahl dazu, dass das Velo leichter wieder aufgefunden werden kann, und die Velofahrer halten sich auch eher an die Regeln. Eine Prüfung der Wiedereinführung der Vignette durch den Bund macht somit auf verschiedenen Ebenen Sinn.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat grundsätzlich Verständnis für die Forderung, auch die Velofahrerinnen und Velofahrer an den Kosten der Verkehrsinfrastrukturen zu beteiligen. Allerdings sieht er bezüglich der Einführung einer Velovignette viele offene Fragen, wie beispielsweise die Form, die Höhe des Preises, die Ausgestaltung und die Erhebung einer solchen Abgabe. Auch in Bezug auf die Verwendung und Verteilung der Mittel besteht Klärungsbedarf.</p><p>&nbsp;</p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist es daher ohne vorgängige umfassende Abklärungen nicht angezeigt, aufgrund dieser Motion einen entsprechenden Gesetzgebungsprozess einzuleiten.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie eine Velovignette wieder eingeführt werden könnte, um mit dieser Abgabe einen Teil der Strasseninfrastruktur (für Velowege) zu finanzieren.</p>
  • Velofahrer könnten mit einer Vignette die Deckung der Infrastrukturkosten mittragen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bis im Jahr 2012 gab es schweizweit eine Vignettenpflicht für Velos. Diese war vor allem eine Haftpflichtversicherung. Heutzutage verfügen fast alle Bewohner über eine private Haftpflichtversicherung. Dennoch wäre die Wiedereinführung einer Velovignette prüfenswert: Es wird laufend in neue Verkehrsinfrastruktur und vor allem in den Bau neuer Velowege investiert, was auch sinnvoll ist. Im Sinne des Verursacherprinzips und der Kostentransparenz wäre es sinnvoll, wenn auch die Velofahrer einen bescheidenen Beitrag an die Verkehrsinfrastruktur beisteuern. Eine Abgabe in Form einer Vignette in der Höhe von CHF 20.-- pro Jahr pro Person und nicht pro Velo wäre prüfenswert. Eine E-Vignette müsste auch nicht aufgeklebt werden. Ausserdem müsste dieser Beitrag auch bei mehreren Velos nur einmalig bezahlt werden. Kinder bis zu 12 Jahren könnten davon ausgenommen werden, da diese oft nur Trottoirs und Quartierstrassen benutzen.&nbsp;</p><p>Bis anhin sind es lediglich die Autofahrer und Motorradfahrer, die mittels Mineralölsteuer, Verkehrsabgabe und Autobahnvignette die Verkehrsinfrastruktur finanzieren. Auch die 25 km/h schnellen E-Bikes und E-Roller zahlen nichts an die Infrastruktur, obwohl es immer mehr davon gibt. Da laufend neue Radwege gebaut werden, sollte die Wiedereinführung einer Vignette geprüft werden. Mittels E-Vignette wäre dies ohne grossen Aufwand möglich. Ausserdem gibt es bereits entsprechende Pilotprojekte, welche realisiert werden könnten. Auch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat sich in einer Studie mit der verursachergerechten Finanzierung von Veloinfrastrukturen und einer möglichen Abgabe befasst.&nbsp;</p><p>Da die Hälfte der Schweizer Bevölkerung mindestens ein Velo benutzt, würde dies dem Bund 90 Mio. CHF einbringen, welche zur Finanzierung der Infrastruktur beitragen würde. Ich bin selbst überzeugte Velofahrerin und finde es sinnvoll einen bescheidenen Beitrag als Nutzerin der Strassen beizusteuern. Ausserdem dient eine Vignette gemäss Polizei bei einem Diebstahl dazu, dass das Velo leichter wieder aufgefunden werden kann, und die Velofahrer halten sich auch eher an die Regeln. Eine Prüfung der Wiedereinführung der Vignette durch den Bund macht somit auf verschiedenen Ebenen Sinn.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat grundsätzlich Verständnis für die Forderung, auch die Velofahrerinnen und Velofahrer an den Kosten der Verkehrsinfrastrukturen zu beteiligen. Allerdings sieht er bezüglich der Einführung einer Velovignette viele offene Fragen, wie beispielsweise die Form, die Höhe des Preises, die Ausgestaltung und die Erhebung einer solchen Abgabe. Auch in Bezug auf die Verwendung und Verteilung der Mittel besteht Klärungsbedarf.</p><p>&nbsp;</p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist es daher ohne vorgängige umfassende Abklärungen nicht angezeigt, aufgrund dieser Motion einen entsprechenden Gesetzgebungsprozess einzuleiten.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie eine Velovignette wieder eingeführt werden könnte, um mit dieser Abgabe einen Teil der Strasseninfrastruktur (für Velowege) zu finanzieren.</p>
    • Velofahrer könnten mit einer Vignette die Deckung der Infrastrukturkosten mittragen

Back to List