NAP 2024–2027. Wie stellt der Bundesrat die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Schweizer Unternehmen sicher?

ShortId
25.3321
Id
20253321
Updated
14.11.2025 03:11
Language
de
Title
NAP 2024–2027. Wie stellt der Bundesrat die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Schweizer Unternehmen sicher?
AdditionalIndexing
1231;15;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><ol><li><span>Der Bundesrat stellt eine wirksame Überwachung der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) 2024-2027 sicher, indem er innerhalb der mehrparteilichen Begleitgruppe ein Monitoringinstrument ausarbeitet. Dieses Instrument wird es ermöglichen, die Fortschritte bei der Umsetzung der NAP-Massnahmen zu bewerten, Herausforderungen zu identifizieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen. Der Bundesrat kontrolliert jedoch nicht direkt die Umsetzung der Sorgfaltsprüfungspflichten durch die Unternehmen, sondern konzentriert sich auf Sensibilisierungs-, Schulungs- und Begleitmassnahmen, um die Umsetzung von Sorgfaltsprüfungsverfahren zu fördern.</span></li><li><span>In Absprache mit den zuständigen Bundesverwaltungsstellen und den Mitgliedern der mehrparteilichen Begleitgruppe werden qualitative Indikatoren erarbeitet. Diese sollen die Bewertung der Relevanz der Massnahmen sowie der Wirksamkeit ihrer Umsetzung im Rahmen des NAP ermöglichen.</span></li><li><span>Der NAP sieht mehrere Massnahmen vor, um Schweizer Unternehmen bei der Umsetzung von Sorgfaltsprüfungsverfahren im Bereich der Menschenrechte zu unterstützen. Der Bund informiert den Privatsektor regelmässig über die gesetzlichen Entwicklungen sowohl in der Schweiz als auch auf EU-Ebene, insbesondere über die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD). Weiter unterstützt der Bund die Unternehmen, indem er Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Schliesslich prüft er im Rahmen des 23.4062 Postulats Dittli </span><em><span>«Unterstützung von Schweizer KMU bei der Anwendung von ESG-Richtlinien»</span></em><span>, ob allenfalls zusätzliche Massnahmen für die Unterstützung von KMU bei der Umsetzung von ESG-Pflichten, wie bspw. CSDDD, erforderlich sind.</span></li><li><span>Gemäss der vom Bundesrat am 21. März 2025 veröffentlichten externen Studie (Vgl. </span><a href="https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-104576.html"><u><span>Medienmitteilung</span></u></a><span> „Nachhaltige Unternehmensführung: Bundesrat will bald über konkrete Vorschläge diskutieren“ des Bundesrats vom 21.3.2025, inkl. Link auf die Studie </span><a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/92505.pdf"><u><span>Auswirkungen der CSDDD auf Schweizer Unternehmen, Standortattraktivität und Wettbewerb</span></u></a><span>) dürften schätzungsweise 124 bis 162 Schweizer Grossunternehmen von der Drittstaatenregelung der CSDDD unmittelbar betroffen sein. Die unmittelbar betroffenen Unternehmen dürften die Anforderungen zumindest teilweise an ihre Zulieferer weitergeben – insbesondere auch an KMU. Gemäss Studie könnten bis zu 50</span><span>&nbsp;</span><span>000 Schweizer Unternehmen von der CSDDD mittelbar betroffen sein. Das entspricht der Zahl der Schweizer Unternehmen, welche am internationalen Handel mit Waren und Dienstleistungen teilnehmen. Die erwähnte Studie konnte nicht auf allfällige Änderungen der CSDDD aufgrund der von der EU-Kommission am 26.</span><span>&nbsp;</span><span>Februar 2025 veröffentlichten Entwürfe der «Omnibus»-Richtlinien eingehen. Diese enthalten Vorschläge für die Vereinfachung der Vorgaben unter anderem in der CSDDD, um den Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.</span></li><li><span>In seiner Medienmitteilung vom 21. März 2025 hat der Bundesrat bestätigt, dass das Schweizer Recht bei der nachhaltigen Unternehmensführung international abgestimmt sein soll. Dies ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen zentral. In der EU zeichnen sich derzeit erneut rasche und gewichtige Veränderungen ab. Der Bundesrat will diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Nur so kann er für die Schweizer Unternehmen im internationalen Vergleich faire Handelsbedingungen garantieren. Entsprechend hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die möglichen Varianten für eine pragmatische Änderung der aktuellen Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu den Sorgfaltspflichten auszuarbeiten. Der Bundesrat wird über das weitere Vorgehen entscheiden, sobald die EU über ihre angekündigten Vereinfachungen entschieden hat, spätestens jedoch im Frühjahr 2026.</span><span></span></li></ol></span>
  • <p>Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) 2024–2027 erwartet von Schweizer Unternehmen die Einhaltung der UNO-Leitprinzipien und menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Eine Evaluation des NAP 2021–2023 empfahl eine bessere Wirkungsmessung und Berücksichtigung regulatorischer Entwicklungen, insbesondere in der EU. Dennoch bleibt unklar, wie der Bundesrat Fortschritte überprüft und Unternehmen auf auf das neue regulatorische Umfeld vorbereitet. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Umsetzung des NAP 2024–2027 wirksam überwacht wird, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch Schweizer Unternehmen?</li><li>Welche konkreten Indikatoren und Kontrollmechanismen sind vorgesehen, um die Fortschritte messbar und transparent zu machen?</li><li>Welche konkreten Massnahmen ergreift der Bundesrat, um Schweizer Unternehmen auf die neuen Anforderungen der EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht (CSDDD) vorzubereiten?</li><li>Wie viele Schweizer Unternehmen erwartet der Bundesrat, die direkt oder indirekt von der CSDDD betroffen sein werden?</li><li>Welche Anpassungen des Schweizer Rechts sind geplant, um eine kohärente Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zu gewährleisten?</li></ol>
  • NAP 2024–2027. Wie stellt der Bundesrat die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Schweizer Unternehmen sicher?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><ol><li><span>Der Bundesrat stellt eine wirksame Überwachung der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) 2024-2027 sicher, indem er innerhalb der mehrparteilichen Begleitgruppe ein Monitoringinstrument ausarbeitet. Dieses Instrument wird es ermöglichen, die Fortschritte bei der Umsetzung der NAP-Massnahmen zu bewerten, Herausforderungen zu identifizieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen. Der Bundesrat kontrolliert jedoch nicht direkt die Umsetzung der Sorgfaltsprüfungspflichten durch die Unternehmen, sondern konzentriert sich auf Sensibilisierungs-, Schulungs- und Begleitmassnahmen, um die Umsetzung von Sorgfaltsprüfungsverfahren zu fördern.</span></li><li><span>In Absprache mit den zuständigen Bundesverwaltungsstellen und den Mitgliedern der mehrparteilichen Begleitgruppe werden qualitative Indikatoren erarbeitet. Diese sollen die Bewertung der Relevanz der Massnahmen sowie der Wirksamkeit ihrer Umsetzung im Rahmen des NAP ermöglichen.</span></li><li><span>Der NAP sieht mehrere Massnahmen vor, um Schweizer Unternehmen bei der Umsetzung von Sorgfaltsprüfungsverfahren im Bereich der Menschenrechte zu unterstützen. Der Bund informiert den Privatsektor regelmässig über die gesetzlichen Entwicklungen sowohl in der Schweiz als auch auf EU-Ebene, insbesondere über die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD). Weiter unterstützt der Bund die Unternehmen, indem er Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Schliesslich prüft er im Rahmen des 23.4062 Postulats Dittli </span><em><span>«Unterstützung von Schweizer KMU bei der Anwendung von ESG-Richtlinien»</span></em><span>, ob allenfalls zusätzliche Massnahmen für die Unterstützung von KMU bei der Umsetzung von ESG-Pflichten, wie bspw. CSDDD, erforderlich sind.</span></li><li><span>Gemäss der vom Bundesrat am 21. März 2025 veröffentlichten externen Studie (Vgl. </span><a href="https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-104576.html"><u><span>Medienmitteilung</span></u></a><span> „Nachhaltige Unternehmensführung: Bundesrat will bald über konkrete Vorschläge diskutieren“ des Bundesrats vom 21.3.2025, inkl. Link auf die Studie </span><a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/92505.pdf"><u><span>Auswirkungen der CSDDD auf Schweizer Unternehmen, Standortattraktivität und Wettbewerb</span></u></a><span>) dürften schätzungsweise 124 bis 162 Schweizer Grossunternehmen von der Drittstaatenregelung der CSDDD unmittelbar betroffen sein. Die unmittelbar betroffenen Unternehmen dürften die Anforderungen zumindest teilweise an ihre Zulieferer weitergeben – insbesondere auch an KMU. Gemäss Studie könnten bis zu 50</span><span>&nbsp;</span><span>000 Schweizer Unternehmen von der CSDDD mittelbar betroffen sein. Das entspricht der Zahl der Schweizer Unternehmen, welche am internationalen Handel mit Waren und Dienstleistungen teilnehmen. Die erwähnte Studie konnte nicht auf allfällige Änderungen der CSDDD aufgrund der von der EU-Kommission am 26.</span><span>&nbsp;</span><span>Februar 2025 veröffentlichten Entwürfe der «Omnibus»-Richtlinien eingehen. Diese enthalten Vorschläge für die Vereinfachung der Vorgaben unter anderem in der CSDDD, um den Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.</span></li><li><span>In seiner Medienmitteilung vom 21. März 2025 hat der Bundesrat bestätigt, dass das Schweizer Recht bei der nachhaltigen Unternehmensführung international abgestimmt sein soll. Dies ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen zentral. In der EU zeichnen sich derzeit erneut rasche und gewichtige Veränderungen ab. Der Bundesrat will diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Nur so kann er für die Schweizer Unternehmen im internationalen Vergleich faire Handelsbedingungen garantieren. Entsprechend hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die möglichen Varianten für eine pragmatische Änderung der aktuellen Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu den Sorgfaltspflichten auszuarbeiten. Der Bundesrat wird über das weitere Vorgehen entscheiden, sobald die EU über ihre angekündigten Vereinfachungen entschieden hat, spätestens jedoch im Frühjahr 2026.</span><span></span></li></ol></span>
    • <p>Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) 2024–2027 erwartet von Schweizer Unternehmen die Einhaltung der UNO-Leitprinzipien und menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Eine Evaluation des NAP 2021–2023 empfahl eine bessere Wirkungsmessung und Berücksichtigung regulatorischer Entwicklungen, insbesondere in der EU. Dennoch bleibt unklar, wie der Bundesrat Fortschritte überprüft und Unternehmen auf auf das neue regulatorische Umfeld vorbereitet. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Umsetzung des NAP 2024–2027 wirksam überwacht wird, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch Schweizer Unternehmen?</li><li>Welche konkreten Indikatoren und Kontrollmechanismen sind vorgesehen, um die Fortschritte messbar und transparent zu machen?</li><li>Welche konkreten Massnahmen ergreift der Bundesrat, um Schweizer Unternehmen auf die neuen Anforderungen der EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht (CSDDD) vorzubereiten?</li><li>Wie viele Schweizer Unternehmen erwartet der Bundesrat, die direkt oder indirekt von der CSDDD betroffen sein werden?</li><li>Welche Anpassungen des Schweizer Rechts sind geplant, um eine kohärente Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zu gewährleisten?</li></ol>
    • NAP 2024–2027. Wie stellt der Bundesrat die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Schweizer Unternehmen sicher?

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