Unterstützung der Lehrbetriebe durch einen Abzug pro Lehrstelle bei der direkten Bundessteuer und Berufslehrbonus als Anreiz für Lernende

ShortId
25.3322
Id
20253322
Updated
14.11.2025 03:07
Language
de
Title
Unterstützung der Lehrbetriebe durch einen Abzug pro Lehrstelle bei der direkten Bundessteuer und Berufslehrbonus als Anreiz für Lernende
AdditionalIndexing
32;15;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Das duale Berufsbildungssystem basiert auf den Bedürfnissen der Wirtschaft und auf der Verbundpartnerschaft von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Es liegt im Interesse der Unternehmen, den Nachwuchs an qualifizierten Arbeitskräften zu sichern. Durch ihre Beteiligung an der Ausbildung stellen sie sicher, dass die Jugendlichen die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Kompetenzen erwerben.</span></p><p><span>Der Bund sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeiten für gute Rahmenbedingungen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beauftragt die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) periodisch, das Kosten-Nutzen-Verhältnis der beruflichen Grundbildung aus Sicht der Betriebe zu analysieren. Der von A.</span><span>&nbsp;</span><span>Gehret, M.</span><span>&nbsp;</span><span>Aepli, A.</span><span>&nbsp;</span><span>Kuhn und J.</span><span>&nbsp;</span><span>Schweri erstellte und von der EHB publizierte Bericht «Lohnt sich die Lehrlingsausbildung für die Betriebe? Resultate der vierten Kosten-Nutzen-Erhebung» zeigt, dass die Betriebe von der Ausbildung von Lernenden profitieren. Nach Abzug der Kosten betrug der durchschnittliche Nettonutzen über alle Lehrberufe im Ausbildungsjahr 2016/2017 etwas mehr als 3000</span><span>&nbsp;</span><span>Franken pro Lehrjahr und Lehrvertrag. Durch die Weiterbeschäftigung der Lernenden nach der Ausbildung können die Betriebe einen zusätzlichen Nutzen von durchschnittlich 10</span><span>&nbsp;</span><span>700</span><span>&nbsp;</span><span>Franken pro Lehrverhältnis erzielen, weil sie Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten einsparen. </span></p><p><span>Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wird aus Sicht der Betriebe massgeblich durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen beeinflusst. Zwei Drittel der Betriebe gaben an, dass die Bildungsverordnungen und Bildungspläne ihren Bedürfnissen angemessen entsprechen. Die Betriebe beurteilten 83</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent der im Bildungsplan festgelegten Ausbildungsinhalte als relevant für den eigenen Betrieb. Diese Ergebnisse bestätigen, dass die Betriebe mit den aktuellen Rahmenbedingungen zufrieden sind. Derzeit läuft die fünfte Erhebung; ihre Ergebnisse werden Ende 2025 vorliegen. Im Übrigen ist es Sache der einzelnen Lehrvertragsparteien, den Lohn der Lernenden und allfällige Gratifikationen individuell zu vereinbaren; sie können sich dabei an den Branchenempfehlungen orientieren.</span></p><p><span>In Bezug auf Steuerabzüge für Lehrbetriebe ist der Bundesrat bereits im Zusammenhang mit den Motionen 00.3334</span><span>&nbsp;</span><span>Bangerter Käthi, 01.3452 SVP-Fraktion und 20.3782</span><span>&nbsp;</span><span>Egger Mike sowie dem Postulat 09.4298</span><span>&nbsp;</span><span>Hodgers zum Schluss gelangt, dass es sich dabei um ein nicht zielführendes bzw. wenig wirksames Instrument handelt. In der Stellungnahme zur Motion 24.4039</span><span>&nbsp;</span><span>Kutter hielt der Bundesrat zudem fest, dass ein Steuerabzug für Unternehmen, die keine Gewinnsteuern zahlen, ins Leere laufen würde. Rund die Hälfte der Schweizer Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person bezahlen keine Gewinnsteuern. Gerade Betriebe, die keinen Gewinn erwirtschaften und keine Ausbildungsplätze anbieten können, würden von dieser indirekten Finanzhilfe nicht profitieren. Gemäss Subventionsgesetz (SuG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>616.1) ist grundsätzlich auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen zu verzichten (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>7 Bst.</span><span>&nbsp;</span><span>g SuG). Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR</span><span>&nbsp;</span><span>642.11) erlaubt juristischen Personen (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>59 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>1 Bst.</span><span>&nbsp;</span><span>e DBG) und Selbstständigerwerbenden (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>27 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>2 Bst.</span><span>&nbsp;</span><span>e DBG) zudem bereits heute, die Kosten für die Ausbildung von Lernenden, zusätzlich zu den Lohnkosten (einschliesslich allfälliger Gratifikationen), abzuziehen. </span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die heutigen Rahmenbedingungen für die Lehrbetriebe günstig sind und dass eine finanzielle Unterstützung in Form von Steuererleichterungen oder direkten Beiträgen weder notwendig noch effizient ist.</span></p></span>
  • <p>In der Schweiz beenden jedes Jahr rund 95&nbsp;000 Jugendliche die obligatorische Schulzeit, und fast die Hälfte von ihnen entscheidet sich für eine Berufslehre.&nbsp;</p><p>Die Lehren dauern zwischen 3&nbsp;und 4&nbsp;Jahren. Somit haben mehr als 150&nbsp;000 Jugendliche Lehrverträge mit unterschiedlichsten Betrieben jeder Grösse, die in vielen verschiedenen Berufen Ausbildungsplätze anbieten.</p><p>Heutzutage finden jedoch viele Lehrbetriebe für ihre Lehrstellen nur schwerlich Bewerberinnen und Bewerber; sie verlieren somit zusehends den Mut, Lernende auszubilden. Gleichzeitig schlagen Schulabgängerinnen und Schulabgänger andere Ausbildungswege ein und verzichten auf die Option Berufslehre.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, Lehrbetriebe für jede während des Steuerjahres besetzte Lehrstelle mit einem Abzug vom steuerbaren Einkommen von 10 000 Franken zu unterstützen.&nbsp;</p><p>Als Anreiz für Berufslehren sollen die unterstützten Betriebe gleichzeitig die Löhne der Lernenden um einen Bonus von rund 600&nbsp;Franken pro Jahr erhöhenGleichzeitig sollen die unterstützten Betriebe als Anreiz für Berufslehren die Löhne der Lernenden um einen Bonus von rund 600&nbsp;Franken pro Jahr erhöhen.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zur allgemeinen Förderung von Berufslehren:</p><ol><li>den Vorschlag des Steuerabzugs zu prüfen und zu bestimmen, welche Gesetzesänderungen nötig wären; und</li><li>unter Berücksichtigung der erhöhten Kaufkraft aufgrund des erwähnten Bonus die Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer zu bewerten.</li></ol><p>Ich danke dem Bundesrat für seine Antworten.</p>
  • Unterstützung der Lehrbetriebe durch einen Abzug pro Lehrstelle bei der direkten Bundessteuer und Berufslehrbonus als Anreiz für Lernende
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Das duale Berufsbildungssystem basiert auf den Bedürfnissen der Wirtschaft und auf der Verbundpartnerschaft von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Es liegt im Interesse der Unternehmen, den Nachwuchs an qualifizierten Arbeitskräften zu sichern. Durch ihre Beteiligung an der Ausbildung stellen sie sicher, dass die Jugendlichen die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Kompetenzen erwerben.</span></p><p><span>Der Bund sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeiten für gute Rahmenbedingungen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beauftragt die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) periodisch, das Kosten-Nutzen-Verhältnis der beruflichen Grundbildung aus Sicht der Betriebe zu analysieren. Der von A.</span><span>&nbsp;</span><span>Gehret, M.</span><span>&nbsp;</span><span>Aepli, A.</span><span>&nbsp;</span><span>Kuhn und J.</span><span>&nbsp;</span><span>Schweri erstellte und von der EHB publizierte Bericht «Lohnt sich die Lehrlingsausbildung für die Betriebe? Resultate der vierten Kosten-Nutzen-Erhebung» zeigt, dass die Betriebe von der Ausbildung von Lernenden profitieren. Nach Abzug der Kosten betrug der durchschnittliche Nettonutzen über alle Lehrberufe im Ausbildungsjahr 2016/2017 etwas mehr als 3000</span><span>&nbsp;</span><span>Franken pro Lehrjahr und Lehrvertrag. Durch die Weiterbeschäftigung der Lernenden nach der Ausbildung können die Betriebe einen zusätzlichen Nutzen von durchschnittlich 10</span><span>&nbsp;</span><span>700</span><span>&nbsp;</span><span>Franken pro Lehrverhältnis erzielen, weil sie Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten einsparen. </span></p><p><span>Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wird aus Sicht der Betriebe massgeblich durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen beeinflusst. Zwei Drittel der Betriebe gaben an, dass die Bildungsverordnungen und Bildungspläne ihren Bedürfnissen angemessen entsprechen. Die Betriebe beurteilten 83</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent der im Bildungsplan festgelegten Ausbildungsinhalte als relevant für den eigenen Betrieb. Diese Ergebnisse bestätigen, dass die Betriebe mit den aktuellen Rahmenbedingungen zufrieden sind. Derzeit läuft die fünfte Erhebung; ihre Ergebnisse werden Ende 2025 vorliegen. Im Übrigen ist es Sache der einzelnen Lehrvertragsparteien, den Lohn der Lernenden und allfällige Gratifikationen individuell zu vereinbaren; sie können sich dabei an den Branchenempfehlungen orientieren.</span></p><p><span>In Bezug auf Steuerabzüge für Lehrbetriebe ist der Bundesrat bereits im Zusammenhang mit den Motionen 00.3334</span><span>&nbsp;</span><span>Bangerter Käthi, 01.3452 SVP-Fraktion und 20.3782</span><span>&nbsp;</span><span>Egger Mike sowie dem Postulat 09.4298</span><span>&nbsp;</span><span>Hodgers zum Schluss gelangt, dass es sich dabei um ein nicht zielführendes bzw. wenig wirksames Instrument handelt. In der Stellungnahme zur Motion 24.4039</span><span>&nbsp;</span><span>Kutter hielt der Bundesrat zudem fest, dass ein Steuerabzug für Unternehmen, die keine Gewinnsteuern zahlen, ins Leere laufen würde. Rund die Hälfte der Schweizer Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person bezahlen keine Gewinnsteuern. Gerade Betriebe, die keinen Gewinn erwirtschaften und keine Ausbildungsplätze anbieten können, würden von dieser indirekten Finanzhilfe nicht profitieren. Gemäss Subventionsgesetz (SuG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>616.1) ist grundsätzlich auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen zu verzichten (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>7 Bst.</span><span>&nbsp;</span><span>g SuG). Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR</span><span>&nbsp;</span><span>642.11) erlaubt juristischen Personen (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>59 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>1 Bst.</span><span>&nbsp;</span><span>e DBG) und Selbstständigerwerbenden (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>27 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>2 Bst.</span><span>&nbsp;</span><span>e DBG) zudem bereits heute, die Kosten für die Ausbildung von Lernenden, zusätzlich zu den Lohnkosten (einschliesslich allfälliger Gratifikationen), abzuziehen. </span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die heutigen Rahmenbedingungen für die Lehrbetriebe günstig sind und dass eine finanzielle Unterstützung in Form von Steuererleichterungen oder direkten Beiträgen weder notwendig noch effizient ist.</span></p></span>
    • <p>In der Schweiz beenden jedes Jahr rund 95&nbsp;000 Jugendliche die obligatorische Schulzeit, und fast die Hälfte von ihnen entscheidet sich für eine Berufslehre.&nbsp;</p><p>Die Lehren dauern zwischen 3&nbsp;und 4&nbsp;Jahren. Somit haben mehr als 150&nbsp;000 Jugendliche Lehrverträge mit unterschiedlichsten Betrieben jeder Grösse, die in vielen verschiedenen Berufen Ausbildungsplätze anbieten.</p><p>Heutzutage finden jedoch viele Lehrbetriebe für ihre Lehrstellen nur schwerlich Bewerberinnen und Bewerber; sie verlieren somit zusehends den Mut, Lernende auszubilden. Gleichzeitig schlagen Schulabgängerinnen und Schulabgänger andere Ausbildungswege ein und verzichten auf die Option Berufslehre.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, Lehrbetriebe für jede während des Steuerjahres besetzte Lehrstelle mit einem Abzug vom steuerbaren Einkommen von 10 000 Franken zu unterstützen.&nbsp;</p><p>Als Anreiz für Berufslehren sollen die unterstützten Betriebe gleichzeitig die Löhne der Lernenden um einen Bonus von rund 600&nbsp;Franken pro Jahr erhöhenGleichzeitig sollen die unterstützten Betriebe als Anreiz für Berufslehren die Löhne der Lernenden um einen Bonus von rund 600&nbsp;Franken pro Jahr erhöhen.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zur allgemeinen Förderung von Berufslehren:</p><ol><li>den Vorschlag des Steuerabzugs zu prüfen und zu bestimmen, welche Gesetzesänderungen nötig wären; und</li><li>unter Berücksichtigung der erhöhten Kaufkraft aufgrund des erwähnten Bonus die Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer zu bewerten.</li></ol><p>Ich danke dem Bundesrat für seine Antworten.</p>
    • Unterstützung der Lehrbetriebe durch einen Abzug pro Lehrstelle bei der direkten Bundessteuer und Berufslehrbonus als Anreiz für Lernende

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