Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse beim Freihandelsabkommen mit Malaysia

ShortId
25.3323
Id
20253323
Updated
14.11.2025 03:08
Language
de
Title
Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse beim Freihandelsabkommen mit Malaysia
AdditionalIndexing
08;15;44;1231;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><ol><li><span>Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FHA) mit Malaysia wurden am 11.</span><span>&nbsp;</span><span>April</span><span>&nbsp;</span><span>2025 abgeschlossen. Für Palmöl und seine Derivate erhält Malaysia die gleichen Konzessionen wie Indonesien und damit auch dieselben Nachhaltigkeits- und technischen Auflagen. Um die Zollsenkungen für diese Produkte in Anspruch nehmen zu können, müssen die Importeure nachweisen, dass sie die im Abkommen vereinbarten Transportkriterien und Nachhaltigkeitsgrundsätze erfüllen. Eine allgemeine </span><em><span>Ex-ante-</span></em><span>Nachhaltigkeitsanalyse</span><em><span> </span></em><span>für das Abkommen ist nicht vorgesehen. Im Hinblick auf die Ausarbeitung der Ausführungsverordnung zur Überprüfung der Nachhaltigkeit an der Grenze will das SECO jedoch eine vergleichende Studie der verfügbaren Zertifizierungssysteme für nachhaltiges Palmöl in Auftrag geben. Diese soll auch den konzeptuellen Rahmen sowie die relativen Stärken und Schwächen dieser Systeme untersuchen. Die in dieser Interpellation im Zusammenhang mit dem Schutz der Arbeitnehmerrechte erwähnten Aspekte werden bei dieser Studie ebenfalls analysiert. Die Ergebnisse der Studie sollen zeigen, mit welchen Zertifizierungssystemen hinreichend nachgewiesen werden kann, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt sind und tatsächlich Anspruch auf Zollreduktionen besteht.</span></li><li><span>Die Fragen zu den Arbeitsbedingungen waren bei den Verhandlungen ein wichtiges Thema. Der Schweiz und ihren EFTA-Partnern ist es gelungen, diesbezüglich starke Bestimmungen in das FHA aufzunehmen, die über die im FHA mit Indonesien getroffenen Vereinbarungen hinausgehen. So sind unter anderem Bestimmungen vorgesehen, die die Vertragsparteien dazu verpflichten, die grundlegenden Arbeitnehmerrechte einzuhalten – einschliesslich des Verbots von Zwangs- und Kinderarbeit – und Massnahmen zur Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für alle zu ergreifen, und zwar mit Blick auf soziale Sicherheit, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Löhne, Arbeitszeiten und weitere relevante Arbeitsbedingungen. Diese Bestimmungen werden für alle Wirtschaftszweige gelten, nicht nur für den Palmölsektor. Was die Festlegung eines Mindestlohns betrifft, kann die Schweiz diesbezüglich im Rahmen internationaler Abkommen keine gegenseitig bindenden Verpflichtungen eingehen, da sie selbst auf Bundesebene keinen gesetzlich geregelten Mindestlohn hat.</span></li></ol></span>
  • <p>Die EFTA-Staaten verhandeln seit 2012 ein Freihandelsabkommen (FH) mit Malaysia. Dabei wurde im Vorfeld keine ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt.&nbsp;</p><p>Im Jahr 2023 importierte die Schweiz 12'100 Tonnen Palmöl, davon rund 2'400 Tonnen aus Malaysia. Es ist somit das drittgrösste Importland, und diese Menge wird mit dem FHA voraussichtlich steigen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz muss daher sicherstellen, dass die Produktion von Palmöl nicht gegen Menschen- und Arbeitsrechte verstösst. Eine neue Studie von Solidar Suisse zeigt jedoch, dass das Risiko einer Verletzung dieser Rechte hoch ist.&nbsp;</p><p>Im Einzelnen zeigt diese Studie, dass:&nbsp;</p><ul><li>Auf den Palmölplantagen in Sabah, Malaysia wird kein existenzsichernder Lohn bezahlt. Auf einer der drei untersuchten Plantagen wird nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn gezahlt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere arbeitsrechtliche Probleme, wie z. B. fehlende Arbeitsverträge, fehlende Schutzausrüstung und geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung.&nbsp;</li><li>Insbesondere in Sabah ist das Risiko von Zwangsarbeit aufgrund der fehlenden Legalisierung von WanderarbeiterInnen weiterhin sehr hoch. Kinderarbeit ist immer noch weit verbreitet.</li><li>Gut die Hälfte der ArbeitsmigrantInnen in Sabah sind undokumentiert und haben daher keinen Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem. Dies geht aus einer gross angelegten Studie hervor, die 2022 von einer malaysischen Universität durchgeführt wurde.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wird der Bundesrat angesichts dieser neuen Erkenntnisse eine Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse für das Freihandelsabkommen mit Malaysia in Auftrag geben?</li><li>Wird der Bundesrat im FHA mit Malaysia die Zahlung eines Mindestlohns auf Palmölplantagen verlangen?</li></ol>
  • Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse beim Freihandelsabkommen mit Malaysia
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><ol><li><span>Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FHA) mit Malaysia wurden am 11.</span><span>&nbsp;</span><span>April</span><span>&nbsp;</span><span>2025 abgeschlossen. Für Palmöl und seine Derivate erhält Malaysia die gleichen Konzessionen wie Indonesien und damit auch dieselben Nachhaltigkeits- und technischen Auflagen. Um die Zollsenkungen für diese Produkte in Anspruch nehmen zu können, müssen die Importeure nachweisen, dass sie die im Abkommen vereinbarten Transportkriterien und Nachhaltigkeitsgrundsätze erfüllen. Eine allgemeine </span><em><span>Ex-ante-</span></em><span>Nachhaltigkeitsanalyse</span><em><span> </span></em><span>für das Abkommen ist nicht vorgesehen. Im Hinblick auf die Ausarbeitung der Ausführungsverordnung zur Überprüfung der Nachhaltigkeit an der Grenze will das SECO jedoch eine vergleichende Studie der verfügbaren Zertifizierungssysteme für nachhaltiges Palmöl in Auftrag geben. Diese soll auch den konzeptuellen Rahmen sowie die relativen Stärken und Schwächen dieser Systeme untersuchen. Die in dieser Interpellation im Zusammenhang mit dem Schutz der Arbeitnehmerrechte erwähnten Aspekte werden bei dieser Studie ebenfalls analysiert. Die Ergebnisse der Studie sollen zeigen, mit welchen Zertifizierungssystemen hinreichend nachgewiesen werden kann, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt sind und tatsächlich Anspruch auf Zollreduktionen besteht.</span></li><li><span>Die Fragen zu den Arbeitsbedingungen waren bei den Verhandlungen ein wichtiges Thema. Der Schweiz und ihren EFTA-Partnern ist es gelungen, diesbezüglich starke Bestimmungen in das FHA aufzunehmen, die über die im FHA mit Indonesien getroffenen Vereinbarungen hinausgehen. So sind unter anderem Bestimmungen vorgesehen, die die Vertragsparteien dazu verpflichten, die grundlegenden Arbeitnehmerrechte einzuhalten – einschliesslich des Verbots von Zwangs- und Kinderarbeit – und Massnahmen zur Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für alle zu ergreifen, und zwar mit Blick auf soziale Sicherheit, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Löhne, Arbeitszeiten und weitere relevante Arbeitsbedingungen. Diese Bestimmungen werden für alle Wirtschaftszweige gelten, nicht nur für den Palmölsektor. Was die Festlegung eines Mindestlohns betrifft, kann die Schweiz diesbezüglich im Rahmen internationaler Abkommen keine gegenseitig bindenden Verpflichtungen eingehen, da sie selbst auf Bundesebene keinen gesetzlich geregelten Mindestlohn hat.</span></li></ol></span>
    • <p>Die EFTA-Staaten verhandeln seit 2012 ein Freihandelsabkommen (FH) mit Malaysia. Dabei wurde im Vorfeld keine ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt.&nbsp;</p><p>Im Jahr 2023 importierte die Schweiz 12'100 Tonnen Palmöl, davon rund 2'400 Tonnen aus Malaysia. Es ist somit das drittgrösste Importland, und diese Menge wird mit dem FHA voraussichtlich steigen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz muss daher sicherstellen, dass die Produktion von Palmöl nicht gegen Menschen- und Arbeitsrechte verstösst. Eine neue Studie von Solidar Suisse zeigt jedoch, dass das Risiko einer Verletzung dieser Rechte hoch ist.&nbsp;</p><p>Im Einzelnen zeigt diese Studie, dass:&nbsp;</p><ul><li>Auf den Palmölplantagen in Sabah, Malaysia wird kein existenzsichernder Lohn bezahlt. Auf einer der drei untersuchten Plantagen wird nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn gezahlt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere arbeitsrechtliche Probleme, wie z. B. fehlende Arbeitsverträge, fehlende Schutzausrüstung und geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung.&nbsp;</li><li>Insbesondere in Sabah ist das Risiko von Zwangsarbeit aufgrund der fehlenden Legalisierung von WanderarbeiterInnen weiterhin sehr hoch. Kinderarbeit ist immer noch weit verbreitet.</li><li>Gut die Hälfte der ArbeitsmigrantInnen in Sabah sind undokumentiert und haben daher keinen Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem. Dies geht aus einer gross angelegten Studie hervor, die 2022 von einer malaysischen Universität durchgeführt wurde.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wird der Bundesrat angesichts dieser neuen Erkenntnisse eine Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse für das Freihandelsabkommen mit Malaysia in Auftrag geben?</li><li>Wird der Bundesrat im FHA mit Malaysia die Zahlung eines Mindestlohns auf Palmölplantagen verlangen?</li></ol>
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