Covid-Kredite. Hält der Bundesrat sein Versprechen?
- ShortId
-
25.3327
- Id
-
20253327
- Updated
-
14.11.2025 03:14
- Language
-
de
- Title
-
Covid-Kredite. Hält der Bundesrat sein Versprechen?
- AdditionalIndexing
-
24;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Frage 1: Zum Stand der Rückzahlungen gibt die Webseite <a href="https://covid19.easygov.swiss/">https://covid19.easygov.swiss/</a> Auskunft. Mit Datenstand per 30. April 2025 waren die Kredite insgesamt wie folgt vollständig zurückbezahlt:</p><ul><li>bezogen auf die Anzahl Kredite: 41 Prozent;</li><li>bezogen auf das Kreditvolumen: 59 Prozent. </li></ul><p>Neben den vollständig zurückbezahlten Krediten wurden laufende Kredite seit der Gewährung in Höhe von gut 2,6 Milliarden teilamortisiert. Dies bedeutet, dass bis Ende April 2025 knapp 74 Prozent des gewährten Kreditvolumens entweder vollständig oder teilamortisiert wurden. </p><p> </p><p>Frage 2: Gemäss der gleichen Webseite waren am meisten Kredite in der Gastronomie offen. In dieser Branche wurden per 30. April 2025 46 Prozent des gewährten Kreditvolumens von insgesamt 1,1 Milliarden Franken, also 521 Millionen Franken, vollständig zurückgezahlt. Das bedeutet, dass 54 Prozent des gewährten Kreditvolumens noch nicht vollständig zurückbezahlt wurde, was einem ausstehenden Kreditbetrag von 612 Millionen Franken entspricht. In der Branche «Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe» liegt der Anteil des vollständig zurückbezahlten Kreditvolumens bei rund 49 Prozent, und in der Branche «Handel mit Motorfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen» bei 52 Prozent. Bei diesen ausstehenden Kreditbeträgen sind die Teilamortisationen nicht enthalten; die effektiven Rückzahlungsquoten liegen deshalb höher. Über alle Branchen hinweg liegt die Teilamortisationsquote bei 41 Prozent. </p><p> </p><p>Einige Unternehmen haben grössere Schwierigkeiten bei der Rückzahlung des Covid-19-Kredites als andere. Die genauen Gründe für die Unterschiede in der Rückzahlungsgeschwindigkeit sind schwer zu ermitteln und können unter anderem mit branchenspezifischen Merkmalen zusammenhängen. Unternehmen in Branchen mit geringen Margen und niedrigen Liquiditätsreserven weisen tendenziell eine langsamere Rückzahlungsgeschwindigkeit auf als Unternehmen anderer Branchen. </p><p> </p><p>Frage 3: Der Bundesrat hat gemäss den gesetzlichen Normen keine Kompetenz, die Zinssätze dauerhaft auf 0 Prozent (Kredite bis 500 000 Franken) bzw. 0,5 Prozent (Kredite über 500 000 Franken) festzulegen. Das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz sieht vielmehr vor, dass der Bundesrat auf Antrag des Eidgenössischen Finanzdepartements einmal pro Jahr per 31. März die Zinssätze an die Marktentwicklungen anpasst. Der Bundesrat berücksichtigt dabei die Höhe des SNB-Leitzinses. Der Bundesrat hat am 21. März 2025 entschieden, die Zinssätze für Covid-19-Kredite auf 0,25 bzw. 0,75 Prozent zu reduzieren. Er zieht bei seinem Entscheid jeweils diverse Kriterien in Erwägung. Die Marktentwicklung ist eines davon. Er berücksichtigt dabei auch die Tragbarkeit der Zinsen für die Kreditnehmenden, Marktverzerrungen, das Setzen von Anreizen für die Kreditrückzahlung und die Kostenverteilung. Beim letzten Kriterium gilt es hervorzuheben, dass bei den kreditgebenden Banken Kosten anfallen. Mit den Zinsen können sie die bei ihnen anfallenden Kosten für die Refinanzierung (nicht aber z.B. operative Kosten für die Kreditbewirtschaftung) decken. Zinssätze für Covid-19-Kredite deutlich unter dem SNB-Leitzins erlauben es den Banken nicht, ihre Refinanzierungskosten zu decken. Für weiterführende Informationen sei auf die Erläuterungen zum jüngsten Entscheid des Bundesrates verwiesen (<a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/92560.pdf">https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/92560.pdf</a>). </p>
- <p>Die Covid-19-Kredite waren ein wichtiges Instrument während der Pandemie, um die Liquidität in den betroffenen KMUs sicherzustellen. Über 130’000 Covid-19-Kredite wurden vergeben und haben nicht wenige Unternehmen vor einem Konkurs bewahrt. Bei der Vergabe der Coronahilfen wurde damals tausenden von KMU-Inhaber:innen Rücksichtnahme und Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Krise versprochen. Entsprechend überraschend kam der Entscheid des Bundesrates zwei Jahre später, die Zinsen für die Covid-Kredite zu erhöhen. </p><p> </p><p>Viele der Unternehmerinnen und Unternehmer gingen davon aus, dass die Covid-Kredite zinslos bleiben würden. Sie wurden erst nach der Erhöhung der Zinsen über diesen Schritt in Kenntnis gesetzt. Diese unglückliche Kommunikation führte dazu, dass viele Unternehmen die Fremdkapitalkosten nicht eingepreist hatten.</p><p> </p><p>Der Bundesrat begründet seine Zinserhöhung unter anderem damit, dass er einen Anreiz setzen wolle zur Rückzahlung der Kredite. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob diejenigen Unternehmen, welche die finanziellen Möglichkeiten haben, die Kredite nicht bereits amortisiert haben. Und es bei den ausstehenden Beträgen nicht am Willen der Kreditnehmer:innen fehlt, sondern daran, dass sich die Ertragslage noch nicht vollständig erholt hat. Sei es, weil Konsummuster sich nach der Pandemie nur langsam wieder an alte Gewohnheiten annäherten, oder wegen finanzieller Mehrbelastungen durch die Teuerung oder die Erhöhung der Kreditkarten-Gebühren.</p><p> </p><p>Die Zinserhöhungen in der Vergangenheit hatte der Bundesrat mit der Anpassung an den Leitzins begründet. Dieser ist unterdessen wieder gesenkt worden, auf aktuell 0.5 Prozent.</p><p> </p><p>Fragen:</p><ul><li>Wieviel Prozent der Covid-Kredite wurden zurückbezahlt?</li><li>In welcher Branche sind die meisten Kredite noch offen? Was sind die Effekte, die in diesen Branchen zur verzögerten Rückzahlung geführt haben können (kleine Margen, verzögerte Effekte der Covid-Pandemie)?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, die Zinssätze für die Covid-Kredite künftig auf 0% oder deutlich unter dem Leitzins anzusetzen?</li></ul>
- Covid-Kredite. Hält der Bundesrat sein Versprechen?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Frage 1: Zum Stand der Rückzahlungen gibt die Webseite <a href="https://covid19.easygov.swiss/">https://covid19.easygov.swiss/</a> Auskunft. Mit Datenstand per 30. April 2025 waren die Kredite insgesamt wie folgt vollständig zurückbezahlt:</p><ul><li>bezogen auf die Anzahl Kredite: 41 Prozent;</li><li>bezogen auf das Kreditvolumen: 59 Prozent. </li></ul><p>Neben den vollständig zurückbezahlten Krediten wurden laufende Kredite seit der Gewährung in Höhe von gut 2,6 Milliarden teilamortisiert. Dies bedeutet, dass bis Ende April 2025 knapp 74 Prozent des gewährten Kreditvolumens entweder vollständig oder teilamortisiert wurden. </p><p> </p><p>Frage 2: Gemäss der gleichen Webseite waren am meisten Kredite in der Gastronomie offen. In dieser Branche wurden per 30. April 2025 46 Prozent des gewährten Kreditvolumens von insgesamt 1,1 Milliarden Franken, also 521 Millionen Franken, vollständig zurückgezahlt. Das bedeutet, dass 54 Prozent des gewährten Kreditvolumens noch nicht vollständig zurückbezahlt wurde, was einem ausstehenden Kreditbetrag von 612 Millionen Franken entspricht. In der Branche «Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe» liegt der Anteil des vollständig zurückbezahlten Kreditvolumens bei rund 49 Prozent, und in der Branche «Handel mit Motorfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen» bei 52 Prozent. Bei diesen ausstehenden Kreditbeträgen sind die Teilamortisationen nicht enthalten; die effektiven Rückzahlungsquoten liegen deshalb höher. Über alle Branchen hinweg liegt die Teilamortisationsquote bei 41 Prozent. </p><p> </p><p>Einige Unternehmen haben grössere Schwierigkeiten bei der Rückzahlung des Covid-19-Kredites als andere. Die genauen Gründe für die Unterschiede in der Rückzahlungsgeschwindigkeit sind schwer zu ermitteln und können unter anderem mit branchenspezifischen Merkmalen zusammenhängen. Unternehmen in Branchen mit geringen Margen und niedrigen Liquiditätsreserven weisen tendenziell eine langsamere Rückzahlungsgeschwindigkeit auf als Unternehmen anderer Branchen. </p><p> </p><p>Frage 3: Der Bundesrat hat gemäss den gesetzlichen Normen keine Kompetenz, die Zinssätze dauerhaft auf 0 Prozent (Kredite bis 500 000 Franken) bzw. 0,5 Prozent (Kredite über 500 000 Franken) festzulegen. Das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz sieht vielmehr vor, dass der Bundesrat auf Antrag des Eidgenössischen Finanzdepartements einmal pro Jahr per 31. März die Zinssätze an die Marktentwicklungen anpasst. Der Bundesrat berücksichtigt dabei die Höhe des SNB-Leitzinses. Der Bundesrat hat am 21. März 2025 entschieden, die Zinssätze für Covid-19-Kredite auf 0,25 bzw. 0,75 Prozent zu reduzieren. Er zieht bei seinem Entscheid jeweils diverse Kriterien in Erwägung. Die Marktentwicklung ist eines davon. Er berücksichtigt dabei auch die Tragbarkeit der Zinsen für die Kreditnehmenden, Marktverzerrungen, das Setzen von Anreizen für die Kreditrückzahlung und die Kostenverteilung. Beim letzten Kriterium gilt es hervorzuheben, dass bei den kreditgebenden Banken Kosten anfallen. Mit den Zinsen können sie die bei ihnen anfallenden Kosten für die Refinanzierung (nicht aber z.B. operative Kosten für die Kreditbewirtschaftung) decken. Zinssätze für Covid-19-Kredite deutlich unter dem SNB-Leitzins erlauben es den Banken nicht, ihre Refinanzierungskosten zu decken. Für weiterführende Informationen sei auf die Erläuterungen zum jüngsten Entscheid des Bundesrates verwiesen (<a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/92560.pdf">https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/92560.pdf</a>). </p>
- <p>Die Covid-19-Kredite waren ein wichtiges Instrument während der Pandemie, um die Liquidität in den betroffenen KMUs sicherzustellen. Über 130’000 Covid-19-Kredite wurden vergeben und haben nicht wenige Unternehmen vor einem Konkurs bewahrt. Bei der Vergabe der Coronahilfen wurde damals tausenden von KMU-Inhaber:innen Rücksichtnahme und Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Krise versprochen. Entsprechend überraschend kam der Entscheid des Bundesrates zwei Jahre später, die Zinsen für die Covid-Kredite zu erhöhen. </p><p> </p><p>Viele der Unternehmerinnen und Unternehmer gingen davon aus, dass die Covid-Kredite zinslos bleiben würden. Sie wurden erst nach der Erhöhung der Zinsen über diesen Schritt in Kenntnis gesetzt. Diese unglückliche Kommunikation führte dazu, dass viele Unternehmen die Fremdkapitalkosten nicht eingepreist hatten.</p><p> </p><p>Der Bundesrat begründet seine Zinserhöhung unter anderem damit, dass er einen Anreiz setzen wolle zur Rückzahlung der Kredite. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob diejenigen Unternehmen, welche die finanziellen Möglichkeiten haben, die Kredite nicht bereits amortisiert haben. Und es bei den ausstehenden Beträgen nicht am Willen der Kreditnehmer:innen fehlt, sondern daran, dass sich die Ertragslage noch nicht vollständig erholt hat. Sei es, weil Konsummuster sich nach der Pandemie nur langsam wieder an alte Gewohnheiten annäherten, oder wegen finanzieller Mehrbelastungen durch die Teuerung oder die Erhöhung der Kreditkarten-Gebühren.</p><p> </p><p>Die Zinserhöhungen in der Vergangenheit hatte der Bundesrat mit der Anpassung an den Leitzins begründet. Dieser ist unterdessen wieder gesenkt worden, auf aktuell 0.5 Prozent.</p><p> </p><p>Fragen:</p><ul><li>Wieviel Prozent der Covid-Kredite wurden zurückbezahlt?</li><li>In welcher Branche sind die meisten Kredite noch offen? Was sind die Effekte, die in diesen Branchen zur verzögerten Rückzahlung geführt haben können (kleine Margen, verzögerte Effekte der Covid-Pandemie)?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, die Zinssätze für die Covid-Kredite künftig auf 0% oder deutlich unter dem Leitzins anzusetzen?</li></ul>
- Covid-Kredite. Hält der Bundesrat sein Versprechen?
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