CO2-Zielwerte für Neuwagen. Was geht?
- ShortId
-
25.3330
- Id
-
20253330
- Updated
-
14.11.2025 03:03
- Language
-
de
- Title
-
CO2-Zielwerte für Neuwagen. Was geht?
- AdditionalIndexing
-
48;52;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1) Mit der Revision der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Verordnung (AS 2025 248) wurden die Änderungen im CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz (SR 641.71) umgesetzt, welche am 15. März 2024 vom Parlament verabschiedet wurden. Sie wurde unter Berücksichtigung der üblichen Fristen und Prozesse erarbeitet und am 2.</span><span> </span><span>April 2025 vom Bundesrat verabschiedet. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2) Ja, der Bundesrat steht weiterhin hinter den von ihm in der Botschaft zur Revision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes für die Zeit nach 2024 (BBl 2022 2651) vorgeschlagenen und vom Parlament verabschiedeten Zielwerte für Neuwagen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3) Die revidierte CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Verordnung sieht einführende Erleichterungen für alle drei regulierten Fahrzeugarten für eine beschränkte Zeit vor, wie es nach Artikel 12 Absatz 4 des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes («Kann»-Bestimmung) möglich ist. Die Erleichterungen orientieren sich an der Regelung der EU. Konkret wird eine rechnerische Erleichterung gewährt, wenn die Importeure in der Verordnung festgelegte Zielmarktanteile für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge übertreffen. Das Erreichen der Zielmarktanteile erfordert erhebliche Anstrengungen der Importeure. Die Zielwerte bleiben bestehen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4) Die Vernehmlassungsvorlage sah Erleichterungen (vgl. Antwort zu Frage 3) für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper sowie für schwere Fahrzeuge vor. </span></p><p><span>Im Rahmen der Vernehmlassung haben sechs teilnehmende Wirtschaftsverbände (Schweizerischer Gewerbeverband, Auto Gewerbe Verband Schweiz, auto-schweiz, Automobil Club der Schweiz, Touring Club Schweiz, Verband freier Autohändler Schweiz) sowie 13 Garagen und Fahrzeugimporteure weitergehende Erleichterungen bei den Zielwerten für Neufahrzeuge gefordert. </span></p><p><span> </span></p><p><span>5) Wie viele Importeure von den Erleichterungen profitieren und welche dies sind, lässt sich vorausschauend nicht beantworten, weil dies von der im gesamten Jahr 2025 neu zugelassenen Fahrzeugflotte abhängt. Der Bundesrat geht davon aus, dass die durchschnittlichen CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Emissionen der Neuwagenflotte 2025 gegenüber den Vorjahren deutlich sinken; darauf weisen die im ersten Quartal 2025 gestiegenen Anteile von elektrischen Fahrzeugen und Hybriden hin.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6) Im Jahr 2023 und auch 2024 unterschritt die Neuwagenflotte die gesetzlichen Zielwerte insgesamt deutlich. Die Zulassungszahlen im ersten Quartal 2025 deuten darauf hin, dass der Anteil der Elektrofahrzeuge ansteigt und mehr Hybride statt reine Verbrenner zugelassen werden. Der Bundesrat ist daher zuversichtlich, dass die notwendige Absenkung der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Emissionen gelingen kann. </span></p><p><span> </span></p><p><span>7) Angelehnt an die Regelung in der EU galten in den Jahren 2012 bis 2015 sowie 2020 bis 2021 einführende Erleichterungen. Die Erleichterungen entsprachen in diesen Jahren einer kumulierten Sanktionsreduktion im Umfang von rund 1.6 Milliarden Franken. </span></p></span>
- <p>Die Schweiz soll bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss auch der Strassenverkehr seinen Beitrag leisten. Denn er verursacht über einen Drittel der CO2-Emissionen. Das Parlament hat sich vor Jahren auf Zielwerte bei Neuwagen geeinigt und Grenzwerte festgelegt. Dies als Gegenvorschlag zur Stopp-Offroader-Initiative. Sie sind auf die internationalen Zielwerte abgestimmt. Werden die Zielwerte nicht eingehalten, werden Sanktionen für die entsprechenden Marken und Importeure fällig. Doch jetzt, kurz vor dem Entscheid über die neue CO2-Verordnung, fordern die Importeure neue Spielregeln, um die drohenden Sanktionen abzuschwächen. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p> </p><ol><li>Wieso ist per März 2025 die dringend benötigte Verordnung noch nicht in Kraft? </li><li>Stellt sich der Bundesrat nach wie vor hinter die beschlossenen Zielwerte? </li><li>Plant er, sie abzuschwächen, die Regeln zu lockern oder die Frist für die Erreichung der Zielwerte zu verlängern?</li><li>Im Vernehmlassungsentwurf waren keine Erleichterungen bei Sanktionsabgaben vorgesehen. In wie vielen und in welchen Vernehmlassungsantworten wurden Erleichterungen bei Zielverfehlung gefordert?</li><li>Wie viele Importeure würden von etwaigen Erleichterungen profitieren?</li><li>Für den Fall, dass der Bundesrat dem Druck der Industrie nachgibt: Wie gedenkt er, die CO2-Ziele im Verkehr zu erreichen?</li><li>Wie hoch sind (kumuliert) die sanktionsfreien Zielvorgabenüberschreitungen seit 2010 in der Schweiz?</li></ol>
- CO2-Zielwerte für Neuwagen. Was geht?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1) Mit der Revision der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Verordnung (AS 2025 248) wurden die Änderungen im CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz (SR 641.71) umgesetzt, welche am 15. März 2024 vom Parlament verabschiedet wurden. Sie wurde unter Berücksichtigung der üblichen Fristen und Prozesse erarbeitet und am 2.</span><span> </span><span>April 2025 vom Bundesrat verabschiedet. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2) Ja, der Bundesrat steht weiterhin hinter den von ihm in der Botschaft zur Revision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes für die Zeit nach 2024 (BBl 2022 2651) vorgeschlagenen und vom Parlament verabschiedeten Zielwerte für Neuwagen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3) Die revidierte CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Verordnung sieht einführende Erleichterungen für alle drei regulierten Fahrzeugarten für eine beschränkte Zeit vor, wie es nach Artikel 12 Absatz 4 des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes («Kann»-Bestimmung) möglich ist. Die Erleichterungen orientieren sich an der Regelung der EU. Konkret wird eine rechnerische Erleichterung gewährt, wenn die Importeure in der Verordnung festgelegte Zielmarktanteile für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge übertreffen. Das Erreichen der Zielmarktanteile erfordert erhebliche Anstrengungen der Importeure. Die Zielwerte bleiben bestehen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4) Die Vernehmlassungsvorlage sah Erleichterungen (vgl. Antwort zu Frage 3) für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper sowie für schwere Fahrzeuge vor. </span></p><p><span>Im Rahmen der Vernehmlassung haben sechs teilnehmende Wirtschaftsverbände (Schweizerischer Gewerbeverband, Auto Gewerbe Verband Schweiz, auto-schweiz, Automobil Club der Schweiz, Touring Club Schweiz, Verband freier Autohändler Schweiz) sowie 13 Garagen und Fahrzeugimporteure weitergehende Erleichterungen bei den Zielwerten für Neufahrzeuge gefordert. </span></p><p><span> </span></p><p><span>5) Wie viele Importeure von den Erleichterungen profitieren und welche dies sind, lässt sich vorausschauend nicht beantworten, weil dies von der im gesamten Jahr 2025 neu zugelassenen Fahrzeugflotte abhängt. Der Bundesrat geht davon aus, dass die durchschnittlichen CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Emissionen der Neuwagenflotte 2025 gegenüber den Vorjahren deutlich sinken; darauf weisen die im ersten Quartal 2025 gestiegenen Anteile von elektrischen Fahrzeugen und Hybriden hin.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6) Im Jahr 2023 und auch 2024 unterschritt die Neuwagenflotte die gesetzlichen Zielwerte insgesamt deutlich. Die Zulassungszahlen im ersten Quartal 2025 deuten darauf hin, dass der Anteil der Elektrofahrzeuge ansteigt und mehr Hybride statt reine Verbrenner zugelassen werden. Der Bundesrat ist daher zuversichtlich, dass die notwendige Absenkung der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Emissionen gelingen kann. </span></p><p><span> </span></p><p><span>7) Angelehnt an die Regelung in der EU galten in den Jahren 2012 bis 2015 sowie 2020 bis 2021 einführende Erleichterungen. Die Erleichterungen entsprachen in diesen Jahren einer kumulierten Sanktionsreduktion im Umfang von rund 1.6 Milliarden Franken. </span></p></span>
- <p>Die Schweiz soll bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss auch der Strassenverkehr seinen Beitrag leisten. Denn er verursacht über einen Drittel der CO2-Emissionen. Das Parlament hat sich vor Jahren auf Zielwerte bei Neuwagen geeinigt und Grenzwerte festgelegt. Dies als Gegenvorschlag zur Stopp-Offroader-Initiative. Sie sind auf die internationalen Zielwerte abgestimmt. Werden die Zielwerte nicht eingehalten, werden Sanktionen für die entsprechenden Marken und Importeure fällig. Doch jetzt, kurz vor dem Entscheid über die neue CO2-Verordnung, fordern die Importeure neue Spielregeln, um die drohenden Sanktionen abzuschwächen. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p> </p><ol><li>Wieso ist per März 2025 die dringend benötigte Verordnung noch nicht in Kraft? </li><li>Stellt sich der Bundesrat nach wie vor hinter die beschlossenen Zielwerte? </li><li>Plant er, sie abzuschwächen, die Regeln zu lockern oder die Frist für die Erreichung der Zielwerte zu verlängern?</li><li>Im Vernehmlassungsentwurf waren keine Erleichterungen bei Sanktionsabgaben vorgesehen. In wie vielen und in welchen Vernehmlassungsantworten wurden Erleichterungen bei Zielverfehlung gefordert?</li><li>Wie viele Importeure würden von etwaigen Erleichterungen profitieren?</li><li>Für den Fall, dass der Bundesrat dem Druck der Industrie nachgibt: Wie gedenkt er, die CO2-Ziele im Verkehr zu erreichen?</li><li>Wie hoch sind (kumuliert) die sanktionsfreien Zielvorgabenüberschreitungen seit 2010 in der Schweiz?</li></ol>
- CO2-Zielwerte für Neuwagen. Was geht?
Back to List