Vermögenswert von Privatautos in der Steuererklärung. Finanz-, energie- und klimapolitisch problematischen Fehlanreiz beseitigen durch Bewertung nach Verkehrswert
- ShortId
-
25.3340
- Id
-
20253340
- Updated
-
14.11.2025 02:59
- Language
-
de
- Title
-
Vermögenswert von Privatautos in der Steuererklärung. Finanz-, energie- und klimapolitisch problematischen Fehlanreiz beseitigen durch Bewertung nach Verkehrswert
- AdditionalIndexing
-
48;2446;66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Zu den Fragen 1, 2, 3, 5 und 6:</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Vermögenssteuer wird ausschliesslich von den Kantonen erhoben, der Bund kennt keine Vermögenssteuer. Der Bund hat daher im Bereich der Vermögenssteuer keine Aufsichtsfunktion, weshalb er keine Aussagen zu den verschiedenen kantonalen Praxen machen kann.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Für die Zwecke der Vermögenssteuer schreibt Artikel 14 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 642.14) vor, dass das Vermögen zum Verkehrswert zu bewerten ist. Das StHG sieht keine besonderen Vorgaben für die steuerliche Bewertung spezifischer Vermögensgegenstände vor. Bei Vermögensgegenständen, bei denen kein eindeutiger, objektiver Marktwert vorhanden ist, haben die Kantone einen gewissen Ermessensspielraum für die Ermittlung des entsprechenden vermögenssteuerlichen Verkehrswerts.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Frage 4: Mangels Zahlenmaterial kann der Bundesrat hierzu keine Angaben machen. Die Praxen in den Kantonen wirken sich ausschliesslich auf die kantonalen Steuern aus; der Bundeshaushalt ist dadurch nicht betroffen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Frage 7: Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird – als Mitglied der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) – dieses Thema in geeigneter Form in die SSK einbringen. Über allfällige weitere Schritte hätte die SSK zu entscheiden.</span></p></span>
- <p>Je nach Kanton können Autobesitzer den Wert von Privatautos bei der Deklaration des Vermögens in der Steuererklärung jährlich um 20-40% abschreiben. Diese Vollzugspraxis entspricht nicht Art. 14 des Steuerharmonisierungsgesetzes, der eine Besteuerung des Vermögens nach dem Verkehrswert fordert. Die Zahlen aus dem Occasionshandel zeigen, dass der Wert eines Neuwagens in den ersten beiden Jahren stark sinkt, danach aber weniger rasch als die möglichen Abschreibungen in der Steuererklärung. Diese Praxis subventioniert teure und meist auch schwere Autos und bevorzugt Personen mit hohen Vermögen überproportional, was dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspricht.</p><p> </p><p>Eine umfassende Studie des Beratungsbüros EBP im Auftrag der Schweizerischen Energie-Stiftung SES identifizierte diesen steuerlichen Fehlanreiz, der zu einem erheblichen Mehrverbrauch an Energie und zu Mindereinnahmen führt. Diese Vollzugspraxis steht im Widerspruch zur Energiestrategie 2050, zum Netto Null-Ziel des Bundesrates und zu den finanzpolitischen Zielen. Dieser Fehlanreiz ist somit sowohl aus finanz-, energie- wie auch klimapolitischer Sicht problematisch. Eine Bewertung nach dem Verkehrswert ist sachlich und rechtlich korrekt sowie mit geringem Aufwand umsetzbar, da die erzielten Verkehrswerte in zahlreichen Datenbanken verfügbar sind.</p><p> </p><p>Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis vom beschriebenen steuerlichen Fehlanreiz?</p><p>2. Teilt er die Einschätzung, dass es sich um einen finanz-, energie- und klimapolitisch problematischen Fehlanreiz handelt?</p><p>3. Führt die grosse Diversität der Regelungen der Kantone nicht zu willkürlich grossen Unterschiede in der Steuerpraxis? Ist es nicht stossend, dass gewisse Kantone gar keine Vermögenssteuern auf Privatautos erheben? Wie ist dieser Umstand mit Art. 14 StHG vereinbar?</p><p>4. Wie hoch schätzt der Bundesrat die jährlichen Mindereinnahmen? </p><p>5. Was sind die negativen Auswirkungen aus energie- und klimapolitischer Sicht?</p><p>6. Im Kanton Wallis wird nach dem Versicherungswert besteuert. Wäre dies eine pragmatische Lösung zur approximierten Bewertung des Verkehrswerts?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit im Rahmen der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK oder eines anderweitig geeigneten Gremiums eine angepasste Vollzugspraxis auf Basis von empirischen Daten aus der Automobil-Branche zu prüfen und dies den Kantonen zu empfehlen?</p>
- Vermögenswert von Privatautos in der Steuererklärung. Finanz-, energie- und klimapolitisch problematischen Fehlanreiz beseitigen durch Bewertung nach Verkehrswert
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Zu den Fragen 1, 2, 3, 5 und 6:</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Vermögenssteuer wird ausschliesslich von den Kantonen erhoben, der Bund kennt keine Vermögenssteuer. Der Bund hat daher im Bereich der Vermögenssteuer keine Aufsichtsfunktion, weshalb er keine Aussagen zu den verschiedenen kantonalen Praxen machen kann.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Für die Zwecke der Vermögenssteuer schreibt Artikel 14 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 642.14) vor, dass das Vermögen zum Verkehrswert zu bewerten ist. Das StHG sieht keine besonderen Vorgaben für die steuerliche Bewertung spezifischer Vermögensgegenstände vor. Bei Vermögensgegenständen, bei denen kein eindeutiger, objektiver Marktwert vorhanden ist, haben die Kantone einen gewissen Ermessensspielraum für die Ermittlung des entsprechenden vermögenssteuerlichen Verkehrswerts.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Frage 4: Mangels Zahlenmaterial kann der Bundesrat hierzu keine Angaben machen. Die Praxen in den Kantonen wirken sich ausschliesslich auf die kantonalen Steuern aus; der Bundeshaushalt ist dadurch nicht betroffen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Frage 7: Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird – als Mitglied der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) – dieses Thema in geeigneter Form in die SSK einbringen. Über allfällige weitere Schritte hätte die SSK zu entscheiden.</span></p></span>
- <p>Je nach Kanton können Autobesitzer den Wert von Privatautos bei der Deklaration des Vermögens in der Steuererklärung jährlich um 20-40% abschreiben. Diese Vollzugspraxis entspricht nicht Art. 14 des Steuerharmonisierungsgesetzes, der eine Besteuerung des Vermögens nach dem Verkehrswert fordert. Die Zahlen aus dem Occasionshandel zeigen, dass der Wert eines Neuwagens in den ersten beiden Jahren stark sinkt, danach aber weniger rasch als die möglichen Abschreibungen in der Steuererklärung. Diese Praxis subventioniert teure und meist auch schwere Autos und bevorzugt Personen mit hohen Vermögen überproportional, was dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspricht.</p><p> </p><p>Eine umfassende Studie des Beratungsbüros EBP im Auftrag der Schweizerischen Energie-Stiftung SES identifizierte diesen steuerlichen Fehlanreiz, der zu einem erheblichen Mehrverbrauch an Energie und zu Mindereinnahmen führt. Diese Vollzugspraxis steht im Widerspruch zur Energiestrategie 2050, zum Netto Null-Ziel des Bundesrates und zu den finanzpolitischen Zielen. Dieser Fehlanreiz ist somit sowohl aus finanz-, energie- wie auch klimapolitischer Sicht problematisch. Eine Bewertung nach dem Verkehrswert ist sachlich und rechtlich korrekt sowie mit geringem Aufwand umsetzbar, da die erzielten Verkehrswerte in zahlreichen Datenbanken verfügbar sind.</p><p> </p><p>Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis vom beschriebenen steuerlichen Fehlanreiz?</p><p>2. Teilt er die Einschätzung, dass es sich um einen finanz-, energie- und klimapolitisch problematischen Fehlanreiz handelt?</p><p>3. Führt die grosse Diversität der Regelungen der Kantone nicht zu willkürlich grossen Unterschiede in der Steuerpraxis? Ist es nicht stossend, dass gewisse Kantone gar keine Vermögenssteuern auf Privatautos erheben? Wie ist dieser Umstand mit Art. 14 StHG vereinbar?</p><p>4. Wie hoch schätzt der Bundesrat die jährlichen Mindereinnahmen? </p><p>5. Was sind die negativen Auswirkungen aus energie- und klimapolitischer Sicht?</p><p>6. Im Kanton Wallis wird nach dem Versicherungswert besteuert. Wäre dies eine pragmatische Lösung zur approximierten Bewertung des Verkehrswerts?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit im Rahmen der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK oder eines anderweitig geeigneten Gremiums eine angepasste Vollzugspraxis auf Basis von empirischen Daten aus der Automobil-Branche zu prüfen und dies den Kantonen zu empfehlen?</p>
- Vermögenswert von Privatautos in der Steuererklärung. Finanz-, energie- und klimapolitisch problematischen Fehlanreiz beseitigen durch Bewertung nach Verkehrswert
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