Internationale Gerichtsbarkeit und ihre Auswirkungen auf die Schweizer Migrationspolitik
- ShortId
-
25.3345
- Id
-
20253345
- Updated
-
14.11.2025 03:07
- Language
-
de
- Title
-
Internationale Gerichtsbarkeit und ihre Auswirkungen auf die Schweizer Migrationspolitik
- AdditionalIndexing
-
08;1221;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1./2. Internationale Gerichtsentscheide können Auswirkungen auf die nationale Praxis im Migrationsbereich haben. Bislang haben sie jedoch nicht zu einer grundlegenden Änderung der nationalen Migrationspolitik geführt. </span></p><p><span>Gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK; SR 0.101) und der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) haben die Staaten das Recht, die Einreise und den Aufenthalt von Nichtstaatsangehörigen auf ihrem Hoheitsgebiet zu kontrollieren, und verfügen in dieser Hinsicht über einen weiten Ermessensspielraum. Die Schweiz hat sich verpflichtet, die Urteile des EGMR zu befolgen. Es steht ihr jedoch frei, die Mittel zur Umsetzung dieser Urteile zu wählen. </span></p><p><span>Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind dann relevant, wenn sie den Schengen/Dublin-Besitzstand betreffen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Schweiz als gleichberechtigt anerkannt wird und alle Vorteile der Assoziierung in Anspruch nehmen kann. Hingegen sind Entscheide des EuGH, welche die Anwendung des Abkommens über die Freizügigkeit (FZA; SR 0.142.112.681) betreffen und nach dessen Unterzeichnung erfolgt sind, rechtlich nicht verbindlich. In der Praxis ist das Bundesgericht jedoch in seiner ständigen Rechtsprechung der Ansicht, dass im Hinblick auf eine möglichst einheitliche Rechtslage zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie zwischen diesen und der Schweiz, nicht zu leichtfertig von der Auslegung des EuGH nach dem Datum der Unterzeichnung des FZA abgewichen werden sollte (insbesondere: BGE 142 II 35; 140 II 112; 136 II 364; 136 II 5). Entscheide des Internationalen Gerichtshofs (IGH) oder des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) sind zwar verbindlich, haben bisher jedoch keine direkten Auswirkungen auf den Migrationsbereich.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Urteile dieser internationalen Gerichte können die schweizerische Migrationspolitik somit in spezifischen Bereichen wie beispielsweise den Dublin-Überstellungen oder dem Familiennachzug punktuell beeinflussen. Sie stärken aber auch die Rechtssicherheit im Bereich der Migrationspolitik in Europa, was für die Schweiz von Vorteil ist. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Aufgabe der UNO-Vertragsorgane wie der Ausschuss gegen Folter oder der Ausschuss für die Rechte des Kindes besteht in der Überwachung der Einhaltung der entsprechenden Menschenrechtsabkommen durch die Vertragsstaaten. Sie können im Mitteilungsverfahren einzelfallbezogene Empfehlungen oder Feststellungen abgeben, die formell nicht rechtlich bindend sind, aber vom betroffenen Staat ernsthaft geprüft werden müssen. Sie werden von der Schweiz in der Praxis berücksichtigt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4/5. Der Bundesrat respektiert die Unabhängigkeit der internationalen Gerichte. Er prüft deren Entscheide stets sorgfältig. Diese werden sofern notwendig umgesetzt. Der Bundesrat setzt sich zudem für eine kohärente Auslegung der internationalen Verpflichtungen ein, etwa durch Stellungnahmen in internationalen Verfahren, die Teilnahme an Staatenberichten oder durch rechtliche Argumentation in den konkreten Fällen. Die Schweiz nutzt ihre Mitwirkungsrechte in den zuständigen Gremien gezielt, um ihre Interessen zu vertreten und ihre migrationspolitischen Spielräume zu wahren. </span></p><p><span>Im Bereich des Schengen/Dublin-Besitzstands </span><span>ist die Schweiz berechtigt, beim Gerichtshof Stellungnahmen einzureichen, sofern sie von einem Verfahren betroffen ist</span><span>. </span><span>Darüber hinaus bringt sich die Schweiz aktiv in die Arbeiten der Ausschüsse und Arbeitsgruppen der EU-Institutionen bei der Erarbeitung der relevanten Rechtsakte ein.</span><span> Im Europarat nimmt sie durch die Mitarbeit im Ministerkomitee Einfluss </span><span>und beteiligt sich durch die Schweizer Parlamentarierdelegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarats an der Wahl von Richterinnen und Richtern des EGMR</span><span>. Gegenüber den UNO-Vertragsorganen wirkt sie mit Staatenberichten und Stellungnahmen am völkerrechtlichen Dialog mit. </span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Das Parlament spielt </span><span>im Zusammenhang mit </span><span>internationalen Verpflichtungen eine zentrale Rolle. Es </span><span>genehmigt die entsprechenden internationalen Verträge und </span><span>entscheidet allenfalls über notwendige Gesetzesanpassungen – auch im Anschluss an internationale Gerichtsentscheide. Die bestehenden Instrumente erlauben es dem Parlament zudem, seine Aufsichtsfunktion beim Vollzug von internationalen Verpflichtungen durch die Verwaltung wahrzunehmen und die migrationspolitische Umsetzung im internationalen Kontext aus legislativer Perspektive zu begleiten.</span></p></span>
- <p>Die zunehmende Verflechtung der Schweiz mit internationalen Rechtsordnungen hat zur Folge, dass Entscheide verschiedener Gerichte auch die nationale Migrationspolitik beeinflussen. Die Schweiz hat die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH) anerkannt und ist Vertragsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) (Römer Statut). Ebenso wirken Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und im Rahmen der Schengen-/Dublin-Zusammenarbeit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf die schweizerische Migrationspraxis ein. Darüber hinaus können auch UNO-Vertragsorgane (z. B. Antifolterkomitee, Menschenrechtsausschuss) mit ihren Empfehlungen und Entscheiden Einfluss nehmen.<br> </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<br> </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche konkreten Auswirkungen haben die Urteile dieser internationalen Gerichte auf die schweizerische Migrationspolitik?</li><li>Erkennt der Bundesrat spezifische Risiken für die schweizerische Migrationspolitik, die durch solche internationalen Gerichtsentscheide entstehen könnten?</li><li>Welche anderen internationalen Gerichte oder zuständigen UNO-Vertragsorgane könnten Einfluss auf die Schweizer Migrationspolitik ausüben oder tun dies bereits?</li><li>Welche Vorkehrungen trifft der Bundesrat, um sicherzustellen, dass Entscheide ausländischer oder internationaler Gerichte nicht zu einer einseitigen Beeinflussung der Schweizer Migrationspolitik führen und dass die Interessen der Schweiz umfassend gewahrt bleiben?</li><li>Welche Mitspracherechte hat die Schweiz in diesen internationalen Justizorganen, und inwiefern nutzt der Bundesrat diese gezielt zur Wahrung der schweizerischen Interessen?</li><li>Welche Möglichkeiten hat das Parlament, um Einfluss auf die Umsetzung internationaler Gerichtsentscheide in der Schweiz zu nehmen?</li></ol>
- Internationale Gerichtsbarkeit und ihre Auswirkungen auf die Schweizer Migrationspolitik
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1./2. Internationale Gerichtsentscheide können Auswirkungen auf die nationale Praxis im Migrationsbereich haben. Bislang haben sie jedoch nicht zu einer grundlegenden Änderung der nationalen Migrationspolitik geführt. </span></p><p><span>Gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK; SR 0.101) und der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) haben die Staaten das Recht, die Einreise und den Aufenthalt von Nichtstaatsangehörigen auf ihrem Hoheitsgebiet zu kontrollieren, und verfügen in dieser Hinsicht über einen weiten Ermessensspielraum. Die Schweiz hat sich verpflichtet, die Urteile des EGMR zu befolgen. Es steht ihr jedoch frei, die Mittel zur Umsetzung dieser Urteile zu wählen. </span></p><p><span>Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind dann relevant, wenn sie den Schengen/Dublin-Besitzstand betreffen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Schweiz als gleichberechtigt anerkannt wird und alle Vorteile der Assoziierung in Anspruch nehmen kann. Hingegen sind Entscheide des EuGH, welche die Anwendung des Abkommens über die Freizügigkeit (FZA; SR 0.142.112.681) betreffen und nach dessen Unterzeichnung erfolgt sind, rechtlich nicht verbindlich. In der Praxis ist das Bundesgericht jedoch in seiner ständigen Rechtsprechung der Ansicht, dass im Hinblick auf eine möglichst einheitliche Rechtslage zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie zwischen diesen und der Schweiz, nicht zu leichtfertig von der Auslegung des EuGH nach dem Datum der Unterzeichnung des FZA abgewichen werden sollte (insbesondere: BGE 142 II 35; 140 II 112; 136 II 364; 136 II 5). Entscheide des Internationalen Gerichtshofs (IGH) oder des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) sind zwar verbindlich, haben bisher jedoch keine direkten Auswirkungen auf den Migrationsbereich.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Urteile dieser internationalen Gerichte können die schweizerische Migrationspolitik somit in spezifischen Bereichen wie beispielsweise den Dublin-Überstellungen oder dem Familiennachzug punktuell beeinflussen. Sie stärken aber auch die Rechtssicherheit im Bereich der Migrationspolitik in Europa, was für die Schweiz von Vorteil ist. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Aufgabe der UNO-Vertragsorgane wie der Ausschuss gegen Folter oder der Ausschuss für die Rechte des Kindes besteht in der Überwachung der Einhaltung der entsprechenden Menschenrechtsabkommen durch die Vertragsstaaten. Sie können im Mitteilungsverfahren einzelfallbezogene Empfehlungen oder Feststellungen abgeben, die formell nicht rechtlich bindend sind, aber vom betroffenen Staat ernsthaft geprüft werden müssen. Sie werden von der Schweiz in der Praxis berücksichtigt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4/5. Der Bundesrat respektiert die Unabhängigkeit der internationalen Gerichte. Er prüft deren Entscheide stets sorgfältig. Diese werden sofern notwendig umgesetzt. Der Bundesrat setzt sich zudem für eine kohärente Auslegung der internationalen Verpflichtungen ein, etwa durch Stellungnahmen in internationalen Verfahren, die Teilnahme an Staatenberichten oder durch rechtliche Argumentation in den konkreten Fällen. Die Schweiz nutzt ihre Mitwirkungsrechte in den zuständigen Gremien gezielt, um ihre Interessen zu vertreten und ihre migrationspolitischen Spielräume zu wahren. </span></p><p><span>Im Bereich des Schengen/Dublin-Besitzstands </span><span>ist die Schweiz berechtigt, beim Gerichtshof Stellungnahmen einzureichen, sofern sie von einem Verfahren betroffen ist</span><span>. </span><span>Darüber hinaus bringt sich die Schweiz aktiv in die Arbeiten der Ausschüsse und Arbeitsgruppen der EU-Institutionen bei der Erarbeitung der relevanten Rechtsakte ein.</span><span> Im Europarat nimmt sie durch die Mitarbeit im Ministerkomitee Einfluss </span><span>und beteiligt sich durch die Schweizer Parlamentarierdelegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarats an der Wahl von Richterinnen und Richtern des EGMR</span><span>. Gegenüber den UNO-Vertragsorganen wirkt sie mit Staatenberichten und Stellungnahmen am völkerrechtlichen Dialog mit. </span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Das Parlament spielt </span><span>im Zusammenhang mit </span><span>internationalen Verpflichtungen eine zentrale Rolle. Es </span><span>genehmigt die entsprechenden internationalen Verträge und </span><span>entscheidet allenfalls über notwendige Gesetzesanpassungen – auch im Anschluss an internationale Gerichtsentscheide. Die bestehenden Instrumente erlauben es dem Parlament zudem, seine Aufsichtsfunktion beim Vollzug von internationalen Verpflichtungen durch die Verwaltung wahrzunehmen und die migrationspolitische Umsetzung im internationalen Kontext aus legislativer Perspektive zu begleiten.</span></p></span>
- <p>Die zunehmende Verflechtung der Schweiz mit internationalen Rechtsordnungen hat zur Folge, dass Entscheide verschiedener Gerichte auch die nationale Migrationspolitik beeinflussen. Die Schweiz hat die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH) anerkannt und ist Vertragsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) (Römer Statut). Ebenso wirken Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und im Rahmen der Schengen-/Dublin-Zusammenarbeit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf die schweizerische Migrationspraxis ein. Darüber hinaus können auch UNO-Vertragsorgane (z. B. Antifolterkomitee, Menschenrechtsausschuss) mit ihren Empfehlungen und Entscheiden Einfluss nehmen.<br> </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<br> </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche konkreten Auswirkungen haben die Urteile dieser internationalen Gerichte auf die schweizerische Migrationspolitik?</li><li>Erkennt der Bundesrat spezifische Risiken für die schweizerische Migrationspolitik, die durch solche internationalen Gerichtsentscheide entstehen könnten?</li><li>Welche anderen internationalen Gerichte oder zuständigen UNO-Vertragsorgane könnten Einfluss auf die Schweizer Migrationspolitik ausüben oder tun dies bereits?</li><li>Welche Vorkehrungen trifft der Bundesrat, um sicherzustellen, dass Entscheide ausländischer oder internationaler Gerichte nicht zu einer einseitigen Beeinflussung der Schweizer Migrationspolitik führen und dass die Interessen der Schweiz umfassend gewahrt bleiben?</li><li>Welche Mitspracherechte hat die Schweiz in diesen internationalen Justizorganen, und inwiefern nutzt der Bundesrat diese gezielt zur Wahrung der schweizerischen Interessen?</li><li>Welche Möglichkeiten hat das Parlament, um Einfluss auf die Umsetzung internationaler Gerichtsentscheide in der Schweiz zu nehmen?</li></ol>
- Internationale Gerichtsbarkeit und ihre Auswirkungen auf die Schweizer Migrationspolitik
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