Umgang mit verdächtigen Drohnen über Waffenplätzen, Militäranlagen sowie kritischer Infrastruktur
- ShortId
-
25.3346
- Id
-
20253346
- Updated
-
14.11.2025 03:07
- Language
-
de
- Title
-
Umgang mit verdächtigen Drohnen über Waffenplätzen, Militäranlagen sowie kritischer Infrastruktur
- AdditionalIndexing
-
48;09;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Die Situation wird weder unterschätzt noch verharmlost. Massnahmen gegen sogenannte unkooperative Mikro- und Minidrohnen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen sowie verhältnismässig sein. Aus diesem Grund wird bei militärischen Anlagen und Infrastrukturen abhängig von deren Bedeutung auf einen Massnahmenmix gesetzt. Ein Element davon sind Drohnenflugverbotszonen. Ein Anderes ist, dass innerhalb dieser Verbotszonen jederzeit die (Betriebs) Sicherheit z. B. beim Flugbetrieb oder bei einsatzkritischen Systemen gewährleistet wird. Weitere Elemente, wie Tarnung, Täuschung und Sichtschutz vervollständigen den Mix. Es ist aber davon auszugehen, dass der aktiven Abwehr von unkooperativen Mikro- und Minidrohnen in Zukunft eine grössere Bedeutung zukommen wird. Dieser Entwicklung trägt der Bund Rechnung, indem die Armee ihre Kompetenzen und Fähigkeiten dahingehend laufend verbessert und ausbaut. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Es ist davon auszugehen, dass für Spionage in der Schweiz auch Mikro- oder Minidrohnen eingesetzt werden. Zu konkreten Einzelfällen kann der Bundesrat aufgrund der Vertraulichkeit keine Auskunft geben.</span></p><p><span>3. Keine.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Fehlbare Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten werden – wie auch alle übrigen Verkehrsteilnehmenden – im Rahmen unserer Rechtsordnung bestraft. Geht von Mikro- oder Minidrohnen eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben aus, können diese bereits nach geltendem Recht auch unter Waffeneinsatz abgewehrt werden. Der Waffeneinsatz gegen eine Mikro- oder Minidrohne ausserhalb einer Notwehr- oder Notstandssituation, ohne Abklärung der genauen Umstände und unter Inkaufnahme von Kollateralschäden, ist jedoch nicht verhältnismässig. Eine Anpassung der Rechtsgrundlagen ist somit nicht nötig. </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Die armeeweite Lageverfolgung gesichteter und gemeldeter Mikro- und Minidrohnen erfolgt seit dem 5. Mai 2023 durch den Dienst für präventiven Schutz der Armee (DPSA) im Militärischen Nachrichtendienst (MND). Meldungen aus der Bevölkerung, die beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eingehen, werden in Zukunft an den DPSA weitergeleitet.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. </span><span>Der Bundesrat ist nicht kompetent, Aussagen zu den Fähigkeiten der kantonalen und städtischen Polizeikorps zu machen. Aus operationellen Gründen äussert er sich auch nicht zu Fähigkeiten der Armee. Im Rahmen der Armeebotschaft 2025 wurden die beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen über den Bereich Drohnenabwehr informiert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>7. Derzeit besteht keine Absicht, den Infrahex-Tarnponcho zu beschaffen. Hingegen wird die Beschaffung von sogenannten Multispektraltarnungen vorangetrieben. Diese Materialen und Systeme tarnen gegen visuelle, thermische und Radaraufklärung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>8. Die allgemeinen Bestrebungen in der Armee gehen dahin, möglichst vielen Bedrohungen mit einer Massnahme zu begegnen. So erschwert z. B. der Tarnanstrich von Fahrzeugen die visuelle aber auch die Infrarotentdeckung. Die Installation eines Sichtschutzes oder bauliche Massnahmen werden laufend an militärischen Einrichtungen optimiert. Eines der wichtigsten Elemente des Selbstschutzes ist das korrekte Verhalten der Truppe. Regelmässige Sensibilisierungskampagnen und eine einsatzgerechte Ausbildung tragen dazu bei. Im Rahmen von subsidiären Einsätzen zu Gunsten der zivilen Behörden können bei Bedarf die Einsatzregeln so definiert werden, dass verdächtige Personen bzw. Drohnenoperateure im Einsatzraum angehalten und kontrolliert werden können. </span></p><p><span> </span></p><p><span>9. Der Bundesrat spricht keine Empfehlungen an private Unternehmen im Zusammenhang mit Drohnenüberflügen aus. </span></p></span>
- <p>Über Schweizer Waffenplätzen werden immer häufiger verdächtige Drohnen gesichtet. Trotz potenzieller Spionage ist ein Abschuss nur in Ausnahmen zulässig. Soldaten berichten von Drohnen, die nach Einbruch der Dunkelheit über Übungsgelände und Kasernen kreisen. Besonders brisant war ein Vorfall in Bronschhofen SG, wo mindestens drei Drohnen über einem Waffenplatz flogen, während dort eine Artilleriebatterie Material kontrollierte. Selbst von streng geheimen Militärstandorten berichten Soldaten über gesichtete Drohnenflüge. Auch Sicherheitsbehörden melden einen Anstieg von Drohnensichtungen über kritischer Infrastruktur und Militäranlagen. Eine VBS-Armeesprecherin sagt, die Drohnen könnten auch von Touristen stammen und ein Abschuss sei nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. </p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung der Armeesprecherin? Oder wird hier eine für unsere Sicherheit sehr gefährliche Situation unterschätzt oder verharmlost?</p><p>2. Liegen dem Bundesrat Erkenntnisse über Drohnenaktivitäten in der Schweiz vor, die ausländischen Nachrichtendiensten oder Spionagezwecken zuzuordnen sind?</p><p>3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen möglicher Spionage aus der Luft gab es 2024?</p><p>4. Braucht es eine Gesetzesänderung, damit sowohl Polizei als auch Armee auch ausserhalb von Notständen illegale Drohnen abschiessen können?</p><p>5. Werden illegale Drohnenüberflüge aufgrund der anhaltenden Vorfälle zentral und strukturiert erfasst, um ein umfassendes Lagebild des Phänomens zu erhalten? </p><p>6. Verfügen Polizei und Armee über genügend automatisierte Störsender oder Drohnen-Abwehrsysteme, um alle Standorte und alle Armeeangehörigen zu schützen?</p><p>7. Ist die Anschaffung von Infrahex-Tarnponchos geplant, um Armeeangehörige vor feindlichen Drohnen schützen zu können?</p><p>8. Welche weiteren Schutzmassnahmen werden getroffen?</p><p>9. Da auch private Unternehmen von verdächtigen Drohnenüberflügen berichten und Industriespionage befürchten. Was empfiehlt der Bundesrat privaten Unternehmen, um Industriespionage mittels Drohnen zu verhindern?</p>
- Umgang mit verdächtigen Drohnen über Waffenplätzen, Militäranlagen sowie kritischer Infrastruktur
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Die Situation wird weder unterschätzt noch verharmlost. Massnahmen gegen sogenannte unkooperative Mikro- und Minidrohnen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen sowie verhältnismässig sein. Aus diesem Grund wird bei militärischen Anlagen und Infrastrukturen abhängig von deren Bedeutung auf einen Massnahmenmix gesetzt. Ein Element davon sind Drohnenflugverbotszonen. Ein Anderes ist, dass innerhalb dieser Verbotszonen jederzeit die (Betriebs) Sicherheit z. B. beim Flugbetrieb oder bei einsatzkritischen Systemen gewährleistet wird. Weitere Elemente, wie Tarnung, Täuschung und Sichtschutz vervollständigen den Mix. Es ist aber davon auszugehen, dass der aktiven Abwehr von unkooperativen Mikro- und Minidrohnen in Zukunft eine grössere Bedeutung zukommen wird. Dieser Entwicklung trägt der Bund Rechnung, indem die Armee ihre Kompetenzen und Fähigkeiten dahingehend laufend verbessert und ausbaut. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Es ist davon auszugehen, dass für Spionage in der Schweiz auch Mikro- oder Minidrohnen eingesetzt werden. Zu konkreten Einzelfällen kann der Bundesrat aufgrund der Vertraulichkeit keine Auskunft geben.</span></p><p><span>3. Keine.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Fehlbare Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten werden – wie auch alle übrigen Verkehrsteilnehmenden – im Rahmen unserer Rechtsordnung bestraft. Geht von Mikro- oder Minidrohnen eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben aus, können diese bereits nach geltendem Recht auch unter Waffeneinsatz abgewehrt werden. Der Waffeneinsatz gegen eine Mikro- oder Minidrohne ausserhalb einer Notwehr- oder Notstandssituation, ohne Abklärung der genauen Umstände und unter Inkaufnahme von Kollateralschäden, ist jedoch nicht verhältnismässig. Eine Anpassung der Rechtsgrundlagen ist somit nicht nötig. </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Die armeeweite Lageverfolgung gesichteter und gemeldeter Mikro- und Minidrohnen erfolgt seit dem 5. Mai 2023 durch den Dienst für präventiven Schutz der Armee (DPSA) im Militärischen Nachrichtendienst (MND). Meldungen aus der Bevölkerung, die beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eingehen, werden in Zukunft an den DPSA weitergeleitet.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. </span><span>Der Bundesrat ist nicht kompetent, Aussagen zu den Fähigkeiten der kantonalen und städtischen Polizeikorps zu machen. Aus operationellen Gründen äussert er sich auch nicht zu Fähigkeiten der Armee. Im Rahmen der Armeebotschaft 2025 wurden die beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen über den Bereich Drohnenabwehr informiert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>7. Derzeit besteht keine Absicht, den Infrahex-Tarnponcho zu beschaffen. Hingegen wird die Beschaffung von sogenannten Multispektraltarnungen vorangetrieben. Diese Materialen und Systeme tarnen gegen visuelle, thermische und Radaraufklärung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>8. Die allgemeinen Bestrebungen in der Armee gehen dahin, möglichst vielen Bedrohungen mit einer Massnahme zu begegnen. So erschwert z. B. der Tarnanstrich von Fahrzeugen die visuelle aber auch die Infrarotentdeckung. Die Installation eines Sichtschutzes oder bauliche Massnahmen werden laufend an militärischen Einrichtungen optimiert. Eines der wichtigsten Elemente des Selbstschutzes ist das korrekte Verhalten der Truppe. Regelmässige Sensibilisierungskampagnen und eine einsatzgerechte Ausbildung tragen dazu bei. Im Rahmen von subsidiären Einsätzen zu Gunsten der zivilen Behörden können bei Bedarf die Einsatzregeln so definiert werden, dass verdächtige Personen bzw. Drohnenoperateure im Einsatzraum angehalten und kontrolliert werden können. </span></p><p><span> </span></p><p><span>9. Der Bundesrat spricht keine Empfehlungen an private Unternehmen im Zusammenhang mit Drohnenüberflügen aus. </span></p></span>
- <p>Über Schweizer Waffenplätzen werden immer häufiger verdächtige Drohnen gesichtet. Trotz potenzieller Spionage ist ein Abschuss nur in Ausnahmen zulässig. Soldaten berichten von Drohnen, die nach Einbruch der Dunkelheit über Übungsgelände und Kasernen kreisen. Besonders brisant war ein Vorfall in Bronschhofen SG, wo mindestens drei Drohnen über einem Waffenplatz flogen, während dort eine Artilleriebatterie Material kontrollierte. Selbst von streng geheimen Militärstandorten berichten Soldaten über gesichtete Drohnenflüge. Auch Sicherheitsbehörden melden einen Anstieg von Drohnensichtungen über kritischer Infrastruktur und Militäranlagen. Eine VBS-Armeesprecherin sagt, die Drohnen könnten auch von Touristen stammen und ein Abschuss sei nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. </p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung der Armeesprecherin? Oder wird hier eine für unsere Sicherheit sehr gefährliche Situation unterschätzt oder verharmlost?</p><p>2. Liegen dem Bundesrat Erkenntnisse über Drohnenaktivitäten in der Schweiz vor, die ausländischen Nachrichtendiensten oder Spionagezwecken zuzuordnen sind?</p><p>3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen möglicher Spionage aus der Luft gab es 2024?</p><p>4. Braucht es eine Gesetzesänderung, damit sowohl Polizei als auch Armee auch ausserhalb von Notständen illegale Drohnen abschiessen können?</p><p>5. Werden illegale Drohnenüberflüge aufgrund der anhaltenden Vorfälle zentral und strukturiert erfasst, um ein umfassendes Lagebild des Phänomens zu erhalten? </p><p>6. Verfügen Polizei und Armee über genügend automatisierte Störsender oder Drohnen-Abwehrsysteme, um alle Standorte und alle Armeeangehörigen zu schützen?</p><p>7. Ist die Anschaffung von Infrahex-Tarnponchos geplant, um Armeeangehörige vor feindlichen Drohnen schützen zu können?</p><p>8. Welche weiteren Schutzmassnahmen werden getroffen?</p><p>9. Da auch private Unternehmen von verdächtigen Drohnenüberflügen berichten und Industriespionage befürchten. Was empfiehlt der Bundesrat privaten Unternehmen, um Industriespionage mittels Drohnen zu verhindern?</p>
- Umgang mit verdächtigen Drohnen über Waffenplätzen, Militäranlagen sowie kritischer Infrastruktur
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