Weiterentwicklung der Schweizer Pflanzenzüchtung mit und ohne Einsatz von Verfahren, die dem Gentechnikgesetz unterstellt sind

ShortId
25.3348
Id
20253348
Updated
14.11.2025 03:04
Language
de
Title
Weiterentwicklung der Schweizer Pflanzenzüchtung mit und ohne Einsatz von Verfahren, die dem Gentechnikgesetz unterstellt sind
AdditionalIndexing
36;52;55;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>37</span><em><span>a</span></em><span> des Gentechnikgesetzes (GTG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.91) dürfen in der Schweiz keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) «zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken» erteilt werden. Diese gentechnisch veränderten Pflanzen dürfen nur für Forschungszwecke bewilligt werden und werden ausschliesslich auf der </span><em><span>Protected Site</span></em><span> Reckenholz angebaut. Derzeit laufen Feldversuche mit Gerste und Weizen, jeweils mit einer gentechnisch veränderten Sorte, zu Forschungszwecken und gemäss den Bestimmungen der Freisetzungsverordnung (FrSV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.911).</span></p><p><span>2. Aufgrund der Annahme der Motion</span><span>&nbsp;</span><span>18.3144 Hausammann unterstützt der Bund seit 2020 private Projekte im Bereich Pflanzenzüchtung. Bei diesen Projekten kommen keine dem Gentechnikgesetz unterstellten Verfahren zum Einsatz.</span></p><p><span>3 (1). Forschungsprojekte, bei denen GVO verwendet werden, werden mit Bundesmitteln gefördert, in erster Linie über das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), darunter der Bereich Eidgenössische Technische Hochschulen, und den Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Gemäss den Bestimmungen der Einschliessungsverordnung (ESV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.912) ist der Umgang mit GVO in geschlossenen Systemen melde- oder bewilligungspflichtig. Das Verzeichnis </span><a href="https://www.ecogen.admin.ch/public/#/dossiers"><u><span>ECOGEN</span></u></a><span> (</span><a href="http://www.ecogen.admin.ch"><u><span>www.ecogen.admin.ch</span></u></a><span>) für Meldungen und Bewilligungsgesuche ist über die Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes zugänglich. Es ist üblich, dass Drittmittel von privaten Geldgeberinnen und Geldgebern in Forschungsprojekte fliessen können. Dies gilt jedoch nicht für Projekte im Rahmen des NFP</span><span>&nbsp;</span><span>84.</span></p><p><span>4 (2). Der finanzielle Umfang der Förderung von privaten Züchtungsprojekten gemäss den Artikeln</span><span>&nbsp;</span><span>120 und 140 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>910.1) beträgt bisher 3</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken pro Jahr; gemäss den Bundesbeschlüssen über die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen beläuft er sich ab 2026 auf bis zu 4</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken. Das </span><em><span>Swiss Plant Breeding Center</span></em><span>, das über bis zu 2</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken pro Jahr verfügt, unterstützt die Züchterinnen und Züchter fachlich mit allen nach dem Gesetz zugelassenen innovativen Methoden. Bei keinem der unterstützten Projekte kommen gentechnische Verfahren zum Einsatz.</span></p><p><span>Einige Schweizer Organisationen wie das FibL, ProSpecieRara oder Getreidezüchtung Peter Kunz beteiligen sich an Projekten des Clusters</span><span>&nbsp;</span><span>6 des Programms </span><em><span>Horizon Europe</span></em><span> zur Förderung von Biosaatgut (Projekt LIVESEEDING) und Innovation bei der Züchtung von Leguminosen (Legume Generation, BELIS), der Züchtung für den integrierten Schutz von Reben (GrapeBreeding4IPM), der Züchtung von Bio-Obst (InnOBreed) und der Züchtung von Sorten, die gegen die häufigsten Krankheiten von Weizen, Kartoffeln und Körnerleguminosen resistent sind (IPMorama), sowie zur Förderung der nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen (Projekte PRO-GRACE und COUSIN).</span></p><p><span>5 (3). Das Budget des NFP</span><span>&nbsp;</span><span>84 beläuft sich auf 10</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken. In einer ersten Phase wurden elf Projekte ausgewählt, die mit insgesamt 7</span><span>&nbsp;</span><span>277</span><span>&nbsp;</span><span>834</span><span>&nbsp;</span><span>Franken unterstützt werden. Sämtliche Projekte fokussieren sich hauptsächlich auf Innovationen aus neuen Pflanzenzüchtungsverfahren. Die Liste der im Rahmen des NFP</span><span>&nbsp;</span><span>84 geförderten Projekte ist im </span><a href="https://data.snf.ch/grants?funding-l3=F55A1935-9A3C-86E8-31D3-D3D17CF4B37A"><u><span>Datenportal des SNF</span></u></a><span> abrufbar.</span></p><p><span>6 (4). Im Rahmen des NFP</span><span>&nbsp;</span><span>84 befassen sich zwei Module insbesondere mit den sozioökonomischen und regulatorischen Aspekten der neuen Pflanzenzüchtungsverfahren. Zurzeit läuft eine zweite Ausschreibung, in deren Rahmen 2</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken für diese Themen zur Verfügung stehen. In Europa laufen seit 2024 zwei Projekte mit einem klaren Fokus auf die Rückverfolgbarkeit von Produkten, die mit Verfahren der neuen Gentechnik hergestellt wurden. Diese beiden Projekte werden mit 7</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Euro gefördert. Die Universität Neuenburg ist an einem der beiden Projekte (DETECTIVE) beteiligt.</span></p></span>
  • <p>Die Strategie Pflanzenzüchtung 2050 bildet seit 2016 den Rahmen für die Unterstützung der Pflanzenzüchtung in der Schweiz. Ab 2020 wurden auf der Basis der Motion 18.314 zusätzliche Projektmittel für Agroscope und für Dritte gewährt, die ab 2026 gemäss Motion 20.3919 aufgestockt werden sollen. Falls wie absehbar gentechnische Verfahren in der Schweizer Pflanzenzüchtung eingeführt werden sollen, stellt sich die Frage der Bedürfnisse der Praxis und des Einsatzes der Mittel. Dafür wird eine Aufstellung der vom Bund geförderten Projekte benötigt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><p>Zu den Projekten zur Förderung der Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung auf der Basis der Strategie Pflanzenzüchtung 2050</p><ol><li>Wie viele gentechnisch veränderte Nutzpflanzenarten und -sorten sind in der Schweiz im Anbau?</li><li>Und wie viele der ab 2020 im Rahmen der Strategie Pflanzenzüchtung 2050 bewilligten Projekte verwenden Verfahren, die dem Gentechnikgesetz unterstellt sind?</li></ol><p>Zu Aktivitäten des Bundes mit Bezug zu gentechnischen Verfahren und Innovationen in der Pflanzenzüchtung:</p><ol><li>Welche vom Bund geförderten Institutionen wenden Verfahren, die dem Gentechnikgesetz unterstellt sind, bei Nutzpflanzen an? Welche finanziellen Mittel werden dafür pro Institution eingesetzt? Wie hoch ist die Beteiligung von privaten Donatoren an diesen Projekten? Wer sind die privaten Donatoren?</li><li>Welche Gefässe des Bundes stehen für Innovationen in der Pflanzenzüchtung zur Verfügung, die klassische oder bio-kompatible Verfahren weiterentwickeln und dabei auf Verfahren, die dem Gentechnikgesetz unterstellt sind, verzichten? Welche Gefässe stehen dafür in der EU zur Verfügung, z.B. im Forschungsprogramm Horizon Europe? Ist die Schweiz mit Projekten daran beteiligt?</li><li>Wie viele Bundesmittel fliessen aktuell in das Nationale Forschungsprogramm 84 «Innovationen in Pflanzenzüchtung» (NFP 84)? Welche Projekte befassen sich vorwiegend mit Innovationen a. durch gentechnische Verfahren b. durch klassische Verfahren c. durch bio-kompatible Verfahren?</li><li>Welche vom Staat (mit-)finanzierten Projekte untersuchen die Risiken, insbesondere die ökologischen und sozio-ökonomischen Auswirkungen von gentechnischen Verfahren beim Einsatz in der Pflanzenzüchtung und Landwirtschaft? Mit welchen Beträgen? An welchen Projekten der EU zu diesen Fragen nimmt die Schweiz Teil? Mit welchen Beträgen?</li></ol>
  • Weiterentwicklung der Schweizer Pflanzenzüchtung mit und ohne Einsatz von Verfahren, die dem Gentechnikgesetz unterstellt sind
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>37</span><em><span>a</span></em><span> des Gentechnikgesetzes (GTG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.91) dürfen in der Schweiz keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) «zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken» erteilt werden. Diese gentechnisch veränderten Pflanzen dürfen nur für Forschungszwecke bewilligt werden und werden ausschliesslich auf der </span><em><span>Protected Site</span></em><span> Reckenholz angebaut. Derzeit laufen Feldversuche mit Gerste und Weizen, jeweils mit einer gentechnisch veränderten Sorte, zu Forschungszwecken und gemäss den Bestimmungen der Freisetzungsverordnung (FrSV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.911).</span></p><p><span>2. Aufgrund der Annahme der Motion</span><span>&nbsp;</span><span>18.3144 Hausammann unterstützt der Bund seit 2020 private Projekte im Bereich Pflanzenzüchtung. Bei diesen Projekten kommen keine dem Gentechnikgesetz unterstellten Verfahren zum Einsatz.</span></p><p><span>3 (1). Forschungsprojekte, bei denen GVO verwendet werden, werden mit Bundesmitteln gefördert, in erster Linie über das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), darunter der Bereich Eidgenössische Technische Hochschulen, und den Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Gemäss den Bestimmungen der Einschliessungsverordnung (ESV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.912) ist der Umgang mit GVO in geschlossenen Systemen melde- oder bewilligungspflichtig. Das Verzeichnis </span><a href="https://www.ecogen.admin.ch/public/#/dossiers"><u><span>ECOGEN</span></u></a><span> (</span><a href="http://www.ecogen.admin.ch"><u><span>www.ecogen.admin.ch</span></u></a><span>) für Meldungen und Bewilligungsgesuche ist über die Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes zugänglich. Es ist üblich, dass Drittmittel von privaten Geldgeberinnen und Geldgebern in Forschungsprojekte fliessen können. Dies gilt jedoch nicht für Projekte im Rahmen des NFP</span><span>&nbsp;</span><span>84.</span></p><p><span>4 (2). Der finanzielle Umfang der Förderung von privaten Züchtungsprojekten gemäss den Artikeln</span><span>&nbsp;</span><span>120 und 140 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>910.1) beträgt bisher 3</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken pro Jahr; gemäss den Bundesbeschlüssen über die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen beläuft er sich ab 2026 auf bis zu 4</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken. Das </span><em><span>Swiss Plant Breeding Center</span></em><span>, das über bis zu 2</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken pro Jahr verfügt, unterstützt die Züchterinnen und Züchter fachlich mit allen nach dem Gesetz zugelassenen innovativen Methoden. Bei keinem der unterstützten Projekte kommen gentechnische Verfahren zum Einsatz.</span></p><p><span>Einige Schweizer Organisationen wie das FibL, ProSpecieRara oder Getreidezüchtung Peter Kunz beteiligen sich an Projekten des Clusters</span><span>&nbsp;</span><span>6 des Programms </span><em><span>Horizon Europe</span></em><span> zur Förderung von Biosaatgut (Projekt LIVESEEDING) und Innovation bei der Züchtung von Leguminosen (Legume Generation, BELIS), der Züchtung für den integrierten Schutz von Reben (GrapeBreeding4IPM), der Züchtung von Bio-Obst (InnOBreed) und der Züchtung von Sorten, die gegen die häufigsten Krankheiten von Weizen, Kartoffeln und Körnerleguminosen resistent sind (IPMorama), sowie zur Förderung der nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen (Projekte PRO-GRACE und COUSIN).</span></p><p><span>5 (3). Das Budget des NFP</span><span>&nbsp;</span><span>84 beläuft sich auf 10</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken. In einer ersten Phase wurden elf Projekte ausgewählt, die mit insgesamt 7</span><span>&nbsp;</span><span>277</span><span>&nbsp;</span><span>834</span><span>&nbsp;</span><span>Franken unterstützt werden. Sämtliche Projekte fokussieren sich hauptsächlich auf Innovationen aus neuen Pflanzenzüchtungsverfahren. Die Liste der im Rahmen des NFP</span><span>&nbsp;</span><span>84 geförderten Projekte ist im </span><a href="https://data.snf.ch/grants?funding-l3=F55A1935-9A3C-86E8-31D3-D3D17CF4B37A"><u><span>Datenportal des SNF</span></u></a><span> abrufbar.</span></p><p><span>6 (4). Im Rahmen des NFP</span><span>&nbsp;</span><span>84 befassen sich zwei Module insbesondere mit den sozioökonomischen und regulatorischen Aspekten der neuen Pflanzenzüchtungsverfahren. Zurzeit läuft eine zweite Ausschreibung, in deren Rahmen 2</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken für diese Themen zur Verfügung stehen. In Europa laufen seit 2024 zwei Projekte mit einem klaren Fokus auf die Rückverfolgbarkeit von Produkten, die mit Verfahren der neuen Gentechnik hergestellt wurden. Diese beiden Projekte werden mit 7</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Euro gefördert. Die Universität Neuenburg ist an einem der beiden Projekte (DETECTIVE) beteiligt.</span></p></span>
    • <p>Die Strategie Pflanzenzüchtung 2050 bildet seit 2016 den Rahmen für die Unterstützung der Pflanzenzüchtung in der Schweiz. Ab 2020 wurden auf der Basis der Motion 18.314 zusätzliche Projektmittel für Agroscope und für Dritte gewährt, die ab 2026 gemäss Motion 20.3919 aufgestockt werden sollen. Falls wie absehbar gentechnische Verfahren in der Schweizer Pflanzenzüchtung eingeführt werden sollen, stellt sich die Frage der Bedürfnisse der Praxis und des Einsatzes der Mittel. Dafür wird eine Aufstellung der vom Bund geförderten Projekte benötigt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><p>Zu den Projekten zur Förderung der Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung auf der Basis der Strategie Pflanzenzüchtung 2050</p><ol><li>Wie viele gentechnisch veränderte Nutzpflanzenarten und -sorten sind in der Schweiz im Anbau?</li><li>Und wie viele der ab 2020 im Rahmen der Strategie Pflanzenzüchtung 2050 bewilligten Projekte verwenden Verfahren, die dem Gentechnikgesetz unterstellt sind?</li></ol><p>Zu Aktivitäten des Bundes mit Bezug zu gentechnischen Verfahren und Innovationen in der Pflanzenzüchtung:</p><ol><li>Welche vom Bund geförderten Institutionen wenden Verfahren, die dem Gentechnikgesetz unterstellt sind, bei Nutzpflanzen an? Welche finanziellen Mittel werden dafür pro Institution eingesetzt? Wie hoch ist die Beteiligung von privaten Donatoren an diesen Projekten? Wer sind die privaten Donatoren?</li><li>Welche Gefässe des Bundes stehen für Innovationen in der Pflanzenzüchtung zur Verfügung, die klassische oder bio-kompatible Verfahren weiterentwickeln und dabei auf Verfahren, die dem Gentechnikgesetz unterstellt sind, verzichten? Welche Gefässe stehen dafür in der EU zur Verfügung, z.B. im Forschungsprogramm Horizon Europe? Ist die Schweiz mit Projekten daran beteiligt?</li><li>Wie viele Bundesmittel fliessen aktuell in das Nationale Forschungsprogramm 84 «Innovationen in Pflanzenzüchtung» (NFP 84)? Welche Projekte befassen sich vorwiegend mit Innovationen a. durch gentechnische Verfahren b. durch klassische Verfahren c. durch bio-kompatible Verfahren?</li><li>Welche vom Staat (mit-)finanzierten Projekte untersuchen die Risiken, insbesondere die ökologischen und sozio-ökonomischen Auswirkungen von gentechnischen Verfahren beim Einsatz in der Pflanzenzüchtung und Landwirtschaft? Mit welchen Beträgen? An welchen Projekten der EU zu diesen Fragen nimmt die Schweiz Teil? Mit welchen Beträgen?</li></ol>
    • Weiterentwicklung der Schweizer Pflanzenzüchtung mit und ohne Einsatz von Verfahren, die dem Gentechnikgesetz unterstellt sind

Back to List