Verständliche Arzt- und Spitalrechnungen sowie Kosteneinsparungen durch mehr Transparenz
- ShortId
-
25.3350
- Id
-
20253350
- Updated
-
14.11.2025 03:05
- Language
-
de
- Title
-
Verständliche Arzt- und Spitalrechnungen sowie Kosteneinsparungen durch mehr Transparenz
- AdditionalIndexing
-
2841;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. und 5. Wie der Bundesrat in seinen Antworten zur Frage 21.7415 Wyss «Lesbarkeit und Verständlichkeit der Rechnungen im ambulanten OKP-Bereich» und zur Interpellation 22.3079 Weber «Ärztliche Leistungen. Für eine verständliche und effiziente Rechnungsstellung» bereits ausgeführt hat, existieren verschiedene rechtliche Grundlagen betreffend Inhalt und Kontrolle der Arztrechnungen. In Artikel</span><span> </span><span>42 Absatz 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR</span><span> </span><span>832.10) sowie Artikel</span><span> </span><span>59 Absatz</span><span> </span><span>1 und 4 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, SR</span><span> </span><span>832.102) sind insbesondere die Pflichten der Leistungserbringer im Bereich der Rechnungsstellung und die Angaben und Daten festgehalten, die auf den Rechnungen aufzuführen sind. Grundsätzlich ist die Rechnungskontrolle Sache der Krankenversicherer. Die Patientinnen und Patienten wissen aber am besten, ob eine abgerechnete Leistung tatsächlich erbracht wurde, und können bei den Leistungserbringern oder bei ihrem Krankenversicherer auch aktiv Auskünfte über ihre Rechnungen einholen. Einige Akteure des Gesundheitswesens (etwa die Ärztekasse) bieten im Übrigen auch Lesehilfen für das Verständnis und die Kontrolle der Rechnungen an.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2., 3. und 6. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es für die Patientinnen und Patienten schwierig ist, ihre Rechnungen zu verstehen, und anerkennt den Handlungsbedarf in diesem Bereich. Er hat deshalb im Rahmen der Massnahmen zur Kostendämpfung verschiedene Instrumente zur Stärkung der Kontrolle und Transparenz der Rechnungen geprüft und dem Parlament diesbezüglich mehrere Vorschläge unterbreitet. So müssen die Leistungserbringer gemäss Paket</span><span> </span><span>1a der Massnahmen zur Kostendämpfung (AS</span><span> </span><span>2021</span><span> </span><span>837) im System des Tiers payant der versicherten Person nun unaufgefordert eine Kopie der Rechnung übermitteln, die an den Versicherer geht (Art.</span><span> </span><span>42 Abs.</span><span> </span><span>3 KVG). Im Rahmen der Umsetzung dieses Pakets</span><span> </span><span>1a wurde Artikel</span><span> </span><span>59 KVV zudem dahingehend ergänzt, dass die Leistungserbringer sicherstellen müssen, dass die Rechnung für die versicherte Person nachvollziehbar ist und dass insbesondere Art, Dauer und Inhalt der Behandlung verständlich dargestellt werden. Im Übrigen ist im Rahmen des am 21.</span><span> </span><span>März 2025 von den Räten verabschiedeten zweiten Pakets von Massnahmen zur Kostendämpfung vorgesehen, dass die Leistungserbringer ihre Rechnungen künftig in elektronischer Form zu übermitteln haben (auf Verlangen der versicherten Person ist die Übermittlung in Papierform möglich). Ergänzend zu diesen Massnahmen und zum bestehenden rechtlichen Rahmen können die Tarifpartner Vereinbarungen über die Angaben oder Informationen treffen, die für eine bessere Verständlichkeit auf den Rechnungen zusätzlich aufzuführen sind.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Der Bundesrat verfügt über keine aktuellen Zahlen oder Informationen über die aufgrund von Fehlern oder Missbrauch in den Leistungsabrechnungen ungerechtfertigt in Rechnung gestellten Beträge. Gemäss einer von santésuisse 2016 in Auftrag gegebenen Studie wären die Krankenversicherungsprämien 2016 ohne die Rechnungskontrolle um 10,5</span><span> </span><span>Prozent höher ausgefallen (Einsparung von 3</span><span> </span><span>Milliarden CHF dank der Rechnungskontrolle). Im Übrigen haben FMH, santésuisse und curafutura 2023 im Rahmen der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Leistungen gemäss Artikel</span><span> </span><span>56 Absatz</span><span> </span><span>6 KVG einen neuen Vertrag über eine statistische Screening-Methode zur Identifizierung von Leistungserbringern abgeschlossen, deren Wirtschaftlichkeit als problematisch beurteilt werden könnte.</span></p></span>
- <p>Die Beziehung zwischen Ärzt:innen und ihren Patien:innen basiert auf Vertrauen. Patient:innen fehlt oft das Fachwissen, um medizinische Notwendigkeiten zu hinterfragen oder Rechnungen auf Fehler zu prüfen. Gleichzeitig zeigen Berichte und Studien, dass ein beachtlicher Teil der Arzt- und Spitalrechnungen fehlerhaft ist oder Rechnungspositionen ungerechtfertigt aufgeführt sind. Verständliche Arzt- und Spitalrechnungen sind notwendig, damit es auch für die Patient:innen ersichtlich wird, was abgerechnet wird. Damit könnten unnötige Kosten eingespart und finanzielle Fehlanreize reduziert werden. Eine verbesserte Transparenz könnte dazu beitragen, die Gesundheitskosten insgesamt zu senken, ohne die Qualität der Versorgung zu gefährden.<br> </p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche Massnahmen sind aus Sicht des Bundesrates erforderlich, um verständliche und transparente Arzt- und Spitalrechnungen sicherzustellen?</li><li>Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, um systematische Fehlabrechnungen wirksam zu verhindern?</li><li>Welche konkreten Einsparpotenziale sieht der Bundesrat in diesem Bereich? </li><li>Gibt es eine Schätzung zu den jährlichen ungerechtfertigten Zahlungen durch fehlerhafte oder missbräuchliche Abrechnungen? Teilt er die Einschätzung, dass rund 10 Prozent der Rechnungen nicht korrekt sind?</li><li>Welche Rolle können Patient:innen bei der Rechnungskontrolle übernehmen? Und wie kann sichergestellt werden, dass sie dabei nicht überfordert werden?</li><li>Inwiefern könnten einheitliche, digitalisierte Rechnungssysteme oder neue gesetzliche Vorgaben dazu beitragen, die Abrechnungsprozesse effizienter zu gestalten und Missbrauch zu verhindern?</li></ol>
- Verständliche Arzt- und Spitalrechnungen sowie Kosteneinsparungen durch mehr Transparenz
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. und 5. Wie der Bundesrat in seinen Antworten zur Frage 21.7415 Wyss «Lesbarkeit und Verständlichkeit der Rechnungen im ambulanten OKP-Bereich» und zur Interpellation 22.3079 Weber «Ärztliche Leistungen. Für eine verständliche und effiziente Rechnungsstellung» bereits ausgeführt hat, existieren verschiedene rechtliche Grundlagen betreffend Inhalt und Kontrolle der Arztrechnungen. In Artikel</span><span> </span><span>42 Absatz 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR</span><span> </span><span>832.10) sowie Artikel</span><span> </span><span>59 Absatz</span><span> </span><span>1 und 4 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, SR</span><span> </span><span>832.102) sind insbesondere die Pflichten der Leistungserbringer im Bereich der Rechnungsstellung und die Angaben und Daten festgehalten, die auf den Rechnungen aufzuführen sind. Grundsätzlich ist die Rechnungskontrolle Sache der Krankenversicherer. Die Patientinnen und Patienten wissen aber am besten, ob eine abgerechnete Leistung tatsächlich erbracht wurde, und können bei den Leistungserbringern oder bei ihrem Krankenversicherer auch aktiv Auskünfte über ihre Rechnungen einholen. Einige Akteure des Gesundheitswesens (etwa die Ärztekasse) bieten im Übrigen auch Lesehilfen für das Verständnis und die Kontrolle der Rechnungen an.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2., 3. und 6. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es für die Patientinnen und Patienten schwierig ist, ihre Rechnungen zu verstehen, und anerkennt den Handlungsbedarf in diesem Bereich. Er hat deshalb im Rahmen der Massnahmen zur Kostendämpfung verschiedene Instrumente zur Stärkung der Kontrolle und Transparenz der Rechnungen geprüft und dem Parlament diesbezüglich mehrere Vorschläge unterbreitet. So müssen die Leistungserbringer gemäss Paket</span><span> </span><span>1a der Massnahmen zur Kostendämpfung (AS</span><span> </span><span>2021</span><span> </span><span>837) im System des Tiers payant der versicherten Person nun unaufgefordert eine Kopie der Rechnung übermitteln, die an den Versicherer geht (Art.</span><span> </span><span>42 Abs.</span><span> </span><span>3 KVG). Im Rahmen der Umsetzung dieses Pakets</span><span> </span><span>1a wurde Artikel</span><span> </span><span>59 KVV zudem dahingehend ergänzt, dass die Leistungserbringer sicherstellen müssen, dass die Rechnung für die versicherte Person nachvollziehbar ist und dass insbesondere Art, Dauer und Inhalt der Behandlung verständlich dargestellt werden. Im Übrigen ist im Rahmen des am 21.</span><span> </span><span>März 2025 von den Räten verabschiedeten zweiten Pakets von Massnahmen zur Kostendämpfung vorgesehen, dass die Leistungserbringer ihre Rechnungen künftig in elektronischer Form zu übermitteln haben (auf Verlangen der versicherten Person ist die Übermittlung in Papierform möglich). Ergänzend zu diesen Massnahmen und zum bestehenden rechtlichen Rahmen können die Tarifpartner Vereinbarungen über die Angaben oder Informationen treffen, die für eine bessere Verständlichkeit auf den Rechnungen zusätzlich aufzuführen sind.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Der Bundesrat verfügt über keine aktuellen Zahlen oder Informationen über die aufgrund von Fehlern oder Missbrauch in den Leistungsabrechnungen ungerechtfertigt in Rechnung gestellten Beträge. Gemäss einer von santésuisse 2016 in Auftrag gegebenen Studie wären die Krankenversicherungsprämien 2016 ohne die Rechnungskontrolle um 10,5</span><span> </span><span>Prozent höher ausgefallen (Einsparung von 3</span><span> </span><span>Milliarden CHF dank der Rechnungskontrolle). Im Übrigen haben FMH, santésuisse und curafutura 2023 im Rahmen der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Leistungen gemäss Artikel</span><span> </span><span>56 Absatz</span><span> </span><span>6 KVG einen neuen Vertrag über eine statistische Screening-Methode zur Identifizierung von Leistungserbringern abgeschlossen, deren Wirtschaftlichkeit als problematisch beurteilt werden könnte.</span></p></span>
- <p>Die Beziehung zwischen Ärzt:innen und ihren Patien:innen basiert auf Vertrauen. Patient:innen fehlt oft das Fachwissen, um medizinische Notwendigkeiten zu hinterfragen oder Rechnungen auf Fehler zu prüfen. Gleichzeitig zeigen Berichte und Studien, dass ein beachtlicher Teil der Arzt- und Spitalrechnungen fehlerhaft ist oder Rechnungspositionen ungerechtfertigt aufgeführt sind. Verständliche Arzt- und Spitalrechnungen sind notwendig, damit es auch für die Patient:innen ersichtlich wird, was abgerechnet wird. Damit könnten unnötige Kosten eingespart und finanzielle Fehlanreize reduziert werden. Eine verbesserte Transparenz könnte dazu beitragen, die Gesundheitskosten insgesamt zu senken, ohne die Qualität der Versorgung zu gefährden.<br> </p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche Massnahmen sind aus Sicht des Bundesrates erforderlich, um verständliche und transparente Arzt- und Spitalrechnungen sicherzustellen?</li><li>Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, um systematische Fehlabrechnungen wirksam zu verhindern?</li><li>Welche konkreten Einsparpotenziale sieht der Bundesrat in diesem Bereich? </li><li>Gibt es eine Schätzung zu den jährlichen ungerechtfertigten Zahlungen durch fehlerhafte oder missbräuchliche Abrechnungen? Teilt er die Einschätzung, dass rund 10 Prozent der Rechnungen nicht korrekt sind?</li><li>Welche Rolle können Patient:innen bei der Rechnungskontrolle übernehmen? Und wie kann sichergestellt werden, dass sie dabei nicht überfordert werden?</li><li>Inwiefern könnten einheitliche, digitalisierte Rechnungssysteme oder neue gesetzliche Vorgaben dazu beitragen, die Abrechnungsprozesse effizienter zu gestalten und Missbrauch zu verhindern?</li></ol>
- Verständliche Arzt- und Spitalrechnungen sowie Kosteneinsparungen durch mehr Transparenz
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