Persönliche Haftung von Führungskräften von Technologieunternehmen bei Verstössen gegen Schweizer Gesetze
- ShortId
-
25.3362
- Id
-
20253362
- Updated
-
14.11.2025 03:03
- Language
-
de
- Title
-
Persönliche Haftung von Führungskräften von Technologieunternehmen bei Verstössen gegen Schweizer Gesetze
- AdditionalIndexing
-
15;34;04;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die digitalen Plattformen beeinflussen zunehmend die öffentliche Debatte, die demokratischen Prozesse und den sozialen Zusammenhalt und stellen damit eine direkte Bedrohung für die Demokratie in der Schweiz dar. Die Technologieunternehmen, deren Sitz häufig im Ausland liegt, entziehen sich weitgehend der nationalen Gesetzgebung, haben aber grosse Auswirkungen auf das Funktionieren der demokratischen Institutionen und die öffentliche Sicherheit.</p><p>In Europa wurde bereits mehrfach festgestellt, dass über undurchsichtige Algorithmen Desinformation und Hassreden verbreitet und Wahlen manipuliert wurden. Die jüngsten Fälle ausländischer Einmischung in Wahlen, insbesondere in Rumänien, haben gezeigt, wie diese Plattformen genutzt werden können, um das Ergebnis demokratischer Abstimmungen zu beeinflussen. Soziale Netzwerke wie X (früher Twitter) und TikTok ermöglichen die massenhafte Verbreitung extremistischer Propaganda und manipulativer Inhalte ohne ausreichende Kontrolle.</p><p>In der Europäischen Union wurden mit den Gesetzen über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) Massnahmen zur stärkeren Regulierung digitaler Plattformen ergriffen. Die Schweiz bleibt jedoch verwundbar, weil hier auf den spezifischen Rechtsrahmen zugeschnittene Regeln fehlen. Die Plattformen operieren in der Schweiz weiterhin ohne echte Transparenz- oder Rechenschaftspflicht.</p><p>Angesichts dieser Tatsache ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Schweiz eine direkte Haftung für die Führungskräfte von Technologieunternehmen einführt, ähnlich den Sanktionen, die es in anderen Wirtschaftssektoren gibt. Wenn die Führungskräfte persönlich zur Verantwortung gezogen werden können, wird das die Unternehmen dazu veranlassen, proaktive Massnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung des Schweizer Rechts zu gewährleisten, demokratische Manipulationen zu verhindern und die Bürgerinnen und Bürger vor Desinformation und Missbrauch zu schützen.</p><p>Durch die Einführung einer solchen Haftung würde die Schweiz ein klares Signal an die grossen Technologieunternehmen senden: Die Achtung der demokratischen Souveränität und der nationalen Gesetze ist nicht verhandelbar.</p>
- <span><p><span>Die Schweizer Bevölkerung informiert sich zunehmend über Dienste wie Facebook, YouTube und Google. Grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen haben damit erhebliche Auswirkungen auf die Online-Sicherheit, die öffentliche Meinungsbildung und den öffentlichen Diskurs, sind heute aber spezialgesetzlich nicht reguliert. Der Bundesrat hat das UVEK daher am 5. April 2023 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen auszuarbeiten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Vernehmlassungsvorlage wurde ausgearbeitet. Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach damit befasst und wird zu einem späteren Zeitpunkt einen Entscheid fällen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Haftung von Geschäftsführern für die von den Anbieterinnen von sehr grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen begangenen Rechtsverletzungen war nicht im Auftrag des Bundesrates vom 5. April 2023 enthalten. Sowohl die Plattformen und Suchmaschinen als auch ihre Verantwortlichen unterstehen jedoch den allgemeinen Regeln des Straf- und Zivilrechts und haften nach den gleichen Grundsätzen wie andere Gesellschaften und Verantwortliche für ihr (Fehl-)Verhalten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Umsetzung der Motion erachtet der Bundesrat daher derzeit nicht als angezeigt. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit einer Anpassung der gesetzlichen Grundlagen sicherzustellen, dass Führungskräfte von Technologieunternehmen persönlich haften, wenn ihre Plattformen gegen Schweizer Gesetze verstossen, insbesondere wenn sie die öffentliche Meinung manipulieren, Desinformation verbreiten, die Transparenzpflichten oder den Datenschutz nicht einhalten.</p>
- Persönliche Haftung von Führungskräften von Technologieunternehmen bei Verstössen gegen Schweizer Gesetze
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die digitalen Plattformen beeinflussen zunehmend die öffentliche Debatte, die demokratischen Prozesse und den sozialen Zusammenhalt und stellen damit eine direkte Bedrohung für die Demokratie in der Schweiz dar. Die Technologieunternehmen, deren Sitz häufig im Ausland liegt, entziehen sich weitgehend der nationalen Gesetzgebung, haben aber grosse Auswirkungen auf das Funktionieren der demokratischen Institutionen und die öffentliche Sicherheit.</p><p>In Europa wurde bereits mehrfach festgestellt, dass über undurchsichtige Algorithmen Desinformation und Hassreden verbreitet und Wahlen manipuliert wurden. Die jüngsten Fälle ausländischer Einmischung in Wahlen, insbesondere in Rumänien, haben gezeigt, wie diese Plattformen genutzt werden können, um das Ergebnis demokratischer Abstimmungen zu beeinflussen. Soziale Netzwerke wie X (früher Twitter) und TikTok ermöglichen die massenhafte Verbreitung extremistischer Propaganda und manipulativer Inhalte ohne ausreichende Kontrolle.</p><p>In der Europäischen Union wurden mit den Gesetzen über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) Massnahmen zur stärkeren Regulierung digitaler Plattformen ergriffen. Die Schweiz bleibt jedoch verwundbar, weil hier auf den spezifischen Rechtsrahmen zugeschnittene Regeln fehlen. Die Plattformen operieren in der Schweiz weiterhin ohne echte Transparenz- oder Rechenschaftspflicht.</p><p>Angesichts dieser Tatsache ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Schweiz eine direkte Haftung für die Führungskräfte von Technologieunternehmen einführt, ähnlich den Sanktionen, die es in anderen Wirtschaftssektoren gibt. Wenn die Führungskräfte persönlich zur Verantwortung gezogen werden können, wird das die Unternehmen dazu veranlassen, proaktive Massnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung des Schweizer Rechts zu gewährleisten, demokratische Manipulationen zu verhindern und die Bürgerinnen und Bürger vor Desinformation und Missbrauch zu schützen.</p><p>Durch die Einführung einer solchen Haftung würde die Schweiz ein klares Signal an die grossen Technologieunternehmen senden: Die Achtung der demokratischen Souveränität und der nationalen Gesetze ist nicht verhandelbar.</p>
- <span><p><span>Die Schweizer Bevölkerung informiert sich zunehmend über Dienste wie Facebook, YouTube und Google. Grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen haben damit erhebliche Auswirkungen auf die Online-Sicherheit, die öffentliche Meinungsbildung und den öffentlichen Diskurs, sind heute aber spezialgesetzlich nicht reguliert. Der Bundesrat hat das UVEK daher am 5. April 2023 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen auszuarbeiten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Vernehmlassungsvorlage wurde ausgearbeitet. Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach damit befasst und wird zu einem späteren Zeitpunkt einen Entscheid fällen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Haftung von Geschäftsführern für die von den Anbieterinnen von sehr grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen begangenen Rechtsverletzungen war nicht im Auftrag des Bundesrates vom 5. April 2023 enthalten. Sowohl die Plattformen und Suchmaschinen als auch ihre Verantwortlichen unterstehen jedoch den allgemeinen Regeln des Straf- und Zivilrechts und haften nach den gleichen Grundsätzen wie andere Gesellschaften und Verantwortliche für ihr (Fehl-)Verhalten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Umsetzung der Motion erachtet der Bundesrat daher derzeit nicht als angezeigt. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit einer Anpassung der gesetzlichen Grundlagen sicherzustellen, dass Führungskräfte von Technologieunternehmen persönlich haften, wenn ihre Plattformen gegen Schweizer Gesetze verstossen, insbesondere wenn sie die öffentliche Meinung manipulieren, Desinformation verbreiten, die Transparenzpflichten oder den Datenschutz nicht einhalten.</p>
- Persönliche Haftung von Führungskräften von Technologieunternehmen bei Verstössen gegen Schweizer Gesetze
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