Kanal- und geschäftsmodellunabhängige Förderung elektronischer Medien
- ShortId
-
25.3363
- Id
-
20253363
- Updated
-
14.11.2025 03:03
- Language
-
de
- Title
-
Kanal- und geschäftsmodellunabhängige Förderung elektronischer Medien
- AdditionalIndexing
-
24;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats Christ 21.3781 «Strategie für eine zukunftsgerichtete Medienförderung jetzt aufgleisen» einen Bericht verabschiedet. Darin zeigt er kurz-, mittel- und langfristige Fördermassnahmen auf. Für mittelfristige Massnahmen hat der Nationalrat die Motion 24.3817 seiner Kommission gutgeheissen. Der Bundesrat hat die Motion abgelehnt mit der Begründung, dass zuerst das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zur parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220423">22.423</a> abzuwarten sei, die den kurzfristigen Zeithorizont abdeckt. Nun ist der Entscheid gefallen und es ist Zeit, mittelfristige Massnahmen aufzugleisen, um die Verlage in den Herausforderungen der Zukunft zu unterstützen.</p>
- <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein neues, vorläufig befristetes Gesetz über elektronische Medien gestützt auf Art. 93 der Bundesverfassung zu schaffen. Damit sollen schweizerische elektronische Medien bei der Erstellung journalistischer Inhalte unterstützt und die Anbieter- und Angebotsvielfalt - insbesondere von regionalen Medien - gestärkt werden. Das Medienfördergesetz soll die folgenden Stossrichtungen umsetzen:</p><p> </p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Alle schweizerischen elektronischen Medien, die journalistische Inhalte anbieten, sollen profitieren können, unabhängig von der Form, dem Verbreitungskanal und dem Geschäftsmodell </li><li>Der Beitrag ist unabhängig vom Inhalt des Mediums oder einzelner Artikel und bemisst sich an der Anzahl Medienschaffenden, die für das unterstützte Angebot tätig sind. Der Begriff des oder der Medienschaffenden ist zu definieren</li><li>Das Angebot wird nicht bereits anderweitig subventioniert</li><li>Kein Förderkriterium soll der Mindestumsatz aus Publikumseinnahmen und/oder Werbung sein</li><li>Die Unterstützung soll degressiv ausgestaltet werden, so dass kleine, insbesondere regionale Medienunternehmen proportional mehr unterstützt werden</li><li>Das Angebot richtet sich vorwiegend an ein schweizerisches Publikum</li><li>Der redaktionelle Teil des Angebots wird kontinuierlich aktualisiert, ist klar von der Werbung getrennt und enthält zur Hauptsache eigenproduzierte Informationen von allgemeinem Interesse zu politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhängen</li><li>Die für das Angebot verantwortliche Organisation und die Medienschaffenden arbeitet nach in der Branche anerkannten Regeln</li><li>Mittelfristig ist die Finanzierung durch eine Reduktion oder Abschaffung der indirekten Presseförderung gemäss Postgesetz zu kompensieren</li></ul>
- Kanal- und geschäftsmodellunabhängige Förderung elektronischer Medien
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats Christ 21.3781 «Strategie für eine zukunftsgerichtete Medienförderung jetzt aufgleisen» einen Bericht verabschiedet. Darin zeigt er kurz-, mittel- und langfristige Fördermassnahmen auf. Für mittelfristige Massnahmen hat der Nationalrat die Motion 24.3817 seiner Kommission gutgeheissen. Der Bundesrat hat die Motion abgelehnt mit der Begründung, dass zuerst das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zur parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220423">22.423</a> abzuwarten sei, die den kurzfristigen Zeithorizont abdeckt. Nun ist der Entscheid gefallen und es ist Zeit, mittelfristige Massnahmen aufzugleisen, um die Verlage in den Herausforderungen der Zukunft zu unterstützen.</p>
- <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein neues, vorläufig befristetes Gesetz über elektronische Medien gestützt auf Art. 93 der Bundesverfassung zu schaffen. Damit sollen schweizerische elektronische Medien bei der Erstellung journalistischer Inhalte unterstützt und die Anbieter- und Angebotsvielfalt - insbesondere von regionalen Medien - gestärkt werden. Das Medienfördergesetz soll die folgenden Stossrichtungen umsetzen:</p><p> </p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Alle schweizerischen elektronischen Medien, die journalistische Inhalte anbieten, sollen profitieren können, unabhängig von der Form, dem Verbreitungskanal und dem Geschäftsmodell </li><li>Der Beitrag ist unabhängig vom Inhalt des Mediums oder einzelner Artikel und bemisst sich an der Anzahl Medienschaffenden, die für das unterstützte Angebot tätig sind. Der Begriff des oder der Medienschaffenden ist zu definieren</li><li>Das Angebot wird nicht bereits anderweitig subventioniert</li><li>Kein Förderkriterium soll der Mindestumsatz aus Publikumseinnahmen und/oder Werbung sein</li><li>Die Unterstützung soll degressiv ausgestaltet werden, so dass kleine, insbesondere regionale Medienunternehmen proportional mehr unterstützt werden</li><li>Das Angebot richtet sich vorwiegend an ein schweizerisches Publikum</li><li>Der redaktionelle Teil des Angebots wird kontinuierlich aktualisiert, ist klar von der Werbung getrennt und enthält zur Hauptsache eigenproduzierte Informationen von allgemeinem Interesse zu politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhängen</li><li>Die für das Angebot verantwortliche Organisation und die Medienschaffenden arbeitet nach in der Branche anerkannten Regeln</li><li>Mittelfristig ist die Finanzierung durch eine Reduktion oder Abschaffung der indirekten Presseförderung gemäss Postgesetz zu kompensieren</li></ul>
- Kanal- und geschäftsmodellunabhängige Förderung elektronischer Medien
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