UNO-Menschenrechtsrat. Einseitige Sonderbehandlung Israels beenden und Schweizer Neutralität wahren
- ShortId
-
25.3366
- Id
-
20253366
- Updated
-
14.11.2025 03:01
- Language
-
de
- Title
-
UNO-Menschenrechtsrat. Einseitige Sonderbehandlung Israels beenden und Schweizer Neutralität wahren
- AdditionalIndexing
-
08;1231;09;2831;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz gehörte zu den treibenden Kräften bei der Gründung des UNO-Menschenrechtsrates im Jahr 2006. Damals wurde eine zehn Punkte umfassende Agenda verabschiedet, in der sich jedoch Agenda-Item 7 im Sinne einer Ausnahme allein dem Thema Israel/Palästina widmet. Für diese gesonderte Behandlung eines bestimmten Gebiets, die leider unter «Israel-Bashing» zusammengefasst werden muss, gibt es keine Rechtfertigung. Dies widerspiegelt weder die tatsächliche Menschenrechtslage weltweit noch entspricht sie dem Grundgedanken, dass alle Staaten nach denselben Massstäben beurteilt werden sollen. Sie widerspricht daher auch der von der Schweiz akzeptierten internationalen Definition von Antisemitismus (IHRA), die u.a. die Anwendung doppelter Standards – indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird – als antisemitisch einstuft. Agenda-Item 7 führt regelmässig zu mehrtägigen Debatten und zahlreichen, oft fragwürdigen Verurteilungen Israels, während für alle anderen Länder nur ein Bruchteil an Zeit aufgewendet wird. Rund 50% der Verurteilungen gehen einzig gegen Israel. 58% der Mitgliedstaaten im UNO-Menschenrechtsrat sind keine Demokratien.</p><p> </p><p>Darüber hinaus steht die Fokussierung von Agenda-Item 7 auf ein einziges Land im Widerspruch zur immerwährenden Neutralität der Schweiz, die Gleichbehandlung gebietet. Ein Belassen dieses Agenda-Items müsste die Schweiz konsequenterweise zum Austritt aus dem UNO-Menschenrechtsrat bewegen.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat in Beantwortung der Motion 17.3819 die schwierigen Verhandlungen, die zur Schaffung des UNO-Menschenrechtsrats (MRR) führten, dargelegt.</span></p><p><span>Die Schweiz hält an ihren bereits 2006–2007 im Rahmen der Verhandlungen zur Gründung des MRR geäusserten Vorbehalten gegenüber dem Traktandenpunkt 7 fest. Da die «Menschenrechtslage in Palästina und den anderen besetzten arabischen Gebieten» einen eigenen Traktandenpunkt auf der Tagesordnung des MRR darstellt, ist der israelisch-palästinensische Konflikt der einzige Konflikt, der dauerhaft auf der Tagesordnung des Rates steht.</span></p><p><span>Eine solche singuläre Fokussierung wirft sowohl völkerrechtlich als auch institutionell bedenkliche Fragen auf und widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Ländersituationen. Die Schweiz hatte sich deshalb schon bei der Ausarbeitung der Resolution 5/1 für ein einheitliches und nicht-diskriminierendes Vorgehen eingesetzt.</span></p><p><span>Gleichzeitig ist sich der Bundesrat der besonderen politischen Sensibilität dieser Frage bewusst. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Lage – einem anhaltenden bewaffneten Konflikt, einer beispiellosen humanitären Krise im Gazastreifen sowie einer insgesamt prekären Stabilität im Nahen Osten – erachtet er den Zeitpunkt für eine Diskussion über die Abschaffung von Traktandenpunkt 7 als ungeeignet. Eine solche Initiative birgt ein erhebliches Polarisierungspotenzial und lässt kaum Raum für eine nüchterne, konstruktive Auseinandersetzung. Die jüngsten Erfahrungen im Rahmen der Vorbereitungen zu einer möglichen vierten Konferenz der Hohen Vertragsparteien der Genfer Konventionen haben zudem gezeigt, wie schwierig es derzeit ist, selbst bei humanitären Fragen einen Konsens zu erzielen.</span></p><p><span>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat gegenwärtig davon ab, eine Debatte zur Abschaffung von Traktandenpunkt 7 zu führen. Als Gaststaat des Menschenrechtsrats trägt die Schweiz eine besondere Verantwortung für dessen Stabilität und Funktionsfähigkeit. Sie setzt sich im Rat weiterhin für die kohärente, objektive und nicht-diskriminierende Anwendung menschenrechtlicher Standards ein. Wenn sich die Schweiz zu Traktandenpunkt 7 äussert – zuletzt im Jahr 2020 – so tut sie dies differenziert und mit dem Ziel, unbegründete oder unausgewogene Kritik zu vermeiden.</span></p><p><span>Ungeachtet der vorliegenden Motion wird sich die Schweiz bei künftigen Reformüberlegungen zur Tagesordnung des Rates weiterhin dafür einsetzen, dass Ländersituationen unter dem allgemeinen Traktandenpunkt 4 («Menschenrechtssituationen, die die Aufmerksamkeit des Rates erfordern») behandelt werden. Damit bleibt die Schweiz ihrer menschenrechtspolitischen Linie treu: für eine sachorientierte, faire und konstruktive Arbeitsweise des MRR.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im UNO-Menschenrechtsrat den Antrag zu stellen, dass das gesonderte Agenda-Item 7 („Menschenrechtslage in Palästina und anderen besetzten arabischen Gebieten“) von der ständigen Tagesordnung gestrichen wird. Dafür steht Agenda-Item 4 zur Verfügung: „Allgemeine Debatte über Menschenrechtssituationen, die die Aufmerksamkeit des Rates erfordern“.</p>
- UNO-Menschenrechtsrat. Einseitige Sonderbehandlung Israels beenden und Schweizer Neutralität wahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz gehörte zu den treibenden Kräften bei der Gründung des UNO-Menschenrechtsrates im Jahr 2006. Damals wurde eine zehn Punkte umfassende Agenda verabschiedet, in der sich jedoch Agenda-Item 7 im Sinne einer Ausnahme allein dem Thema Israel/Palästina widmet. Für diese gesonderte Behandlung eines bestimmten Gebiets, die leider unter «Israel-Bashing» zusammengefasst werden muss, gibt es keine Rechtfertigung. Dies widerspiegelt weder die tatsächliche Menschenrechtslage weltweit noch entspricht sie dem Grundgedanken, dass alle Staaten nach denselben Massstäben beurteilt werden sollen. Sie widerspricht daher auch der von der Schweiz akzeptierten internationalen Definition von Antisemitismus (IHRA), die u.a. die Anwendung doppelter Standards – indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird – als antisemitisch einstuft. Agenda-Item 7 führt regelmässig zu mehrtägigen Debatten und zahlreichen, oft fragwürdigen Verurteilungen Israels, während für alle anderen Länder nur ein Bruchteil an Zeit aufgewendet wird. Rund 50% der Verurteilungen gehen einzig gegen Israel. 58% der Mitgliedstaaten im UNO-Menschenrechtsrat sind keine Demokratien.</p><p> </p><p>Darüber hinaus steht die Fokussierung von Agenda-Item 7 auf ein einziges Land im Widerspruch zur immerwährenden Neutralität der Schweiz, die Gleichbehandlung gebietet. Ein Belassen dieses Agenda-Items müsste die Schweiz konsequenterweise zum Austritt aus dem UNO-Menschenrechtsrat bewegen.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat in Beantwortung der Motion 17.3819 die schwierigen Verhandlungen, die zur Schaffung des UNO-Menschenrechtsrats (MRR) führten, dargelegt.</span></p><p><span>Die Schweiz hält an ihren bereits 2006–2007 im Rahmen der Verhandlungen zur Gründung des MRR geäusserten Vorbehalten gegenüber dem Traktandenpunkt 7 fest. Da die «Menschenrechtslage in Palästina und den anderen besetzten arabischen Gebieten» einen eigenen Traktandenpunkt auf der Tagesordnung des MRR darstellt, ist der israelisch-palästinensische Konflikt der einzige Konflikt, der dauerhaft auf der Tagesordnung des Rates steht.</span></p><p><span>Eine solche singuläre Fokussierung wirft sowohl völkerrechtlich als auch institutionell bedenkliche Fragen auf und widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Ländersituationen. Die Schweiz hatte sich deshalb schon bei der Ausarbeitung der Resolution 5/1 für ein einheitliches und nicht-diskriminierendes Vorgehen eingesetzt.</span></p><p><span>Gleichzeitig ist sich der Bundesrat der besonderen politischen Sensibilität dieser Frage bewusst. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Lage – einem anhaltenden bewaffneten Konflikt, einer beispiellosen humanitären Krise im Gazastreifen sowie einer insgesamt prekären Stabilität im Nahen Osten – erachtet er den Zeitpunkt für eine Diskussion über die Abschaffung von Traktandenpunkt 7 als ungeeignet. Eine solche Initiative birgt ein erhebliches Polarisierungspotenzial und lässt kaum Raum für eine nüchterne, konstruktive Auseinandersetzung. Die jüngsten Erfahrungen im Rahmen der Vorbereitungen zu einer möglichen vierten Konferenz der Hohen Vertragsparteien der Genfer Konventionen haben zudem gezeigt, wie schwierig es derzeit ist, selbst bei humanitären Fragen einen Konsens zu erzielen.</span></p><p><span>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat gegenwärtig davon ab, eine Debatte zur Abschaffung von Traktandenpunkt 7 zu führen. Als Gaststaat des Menschenrechtsrats trägt die Schweiz eine besondere Verantwortung für dessen Stabilität und Funktionsfähigkeit. Sie setzt sich im Rat weiterhin für die kohärente, objektive und nicht-diskriminierende Anwendung menschenrechtlicher Standards ein. Wenn sich die Schweiz zu Traktandenpunkt 7 äussert – zuletzt im Jahr 2020 – so tut sie dies differenziert und mit dem Ziel, unbegründete oder unausgewogene Kritik zu vermeiden.</span></p><p><span>Ungeachtet der vorliegenden Motion wird sich die Schweiz bei künftigen Reformüberlegungen zur Tagesordnung des Rates weiterhin dafür einsetzen, dass Ländersituationen unter dem allgemeinen Traktandenpunkt 4 («Menschenrechtssituationen, die die Aufmerksamkeit des Rates erfordern») behandelt werden. Damit bleibt die Schweiz ihrer menschenrechtspolitischen Linie treu: für eine sachorientierte, faire und konstruktive Arbeitsweise des MRR.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im UNO-Menschenrechtsrat den Antrag zu stellen, dass das gesonderte Agenda-Item 7 („Menschenrechtslage in Palästina und anderen besetzten arabischen Gebieten“) von der ständigen Tagesordnung gestrichen wird. Dafür steht Agenda-Item 4 zur Verfügung: „Allgemeine Debatte über Menschenrechtssituationen, die die Aufmerksamkeit des Rates erfordern“.</p>
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