Vorschriften lockern, Paketboxen ermöglichen

ShortId
25.3370
Id
20253370
Updated
14.11.2025 02:59
Language
de
Title
Vorschriften lockern, Paketboxen ermöglichen
AdditionalIndexing
34;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Paketzustellung an den Wohnort hat sich bewährt – alle kennen den Milchkasten (Ablagefach), wo heute vor allem kleinere Pakete deponiert werden. Aber grössere und wertvolle Sendungen können nicht im Milchkasten deponiert werden oder laufen Gefahr, gestohlen zu werden. Sprich: Sind die Endkundinnen und -kunden nicht zuhause, kann die Zustellung oft nicht erfolgen – die Folgen sind unnötige Fahrten, Mehrverkehr und unnötige Emissionen. Auch hinsichtlich der steigenden Nachfrage nach Paketrücksendungen, bietet der Milchkasten nur teilweise Lösungen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Gelöst werden können diese Herausforderungen mit Paketboxen. Mit einer Paketboxanlage können Pakete den Bewohnenden jederzeit am Wohnort zugestellt werden. Die Systeme sind, anders als in der Antwort auf meine IP 24.4557 dargestellt, zustellerseitig offen (Post und Wettbewerber, private Kurierdienste, Gewerbe, Private, etc.). Eine Paketboxanlage umfasst für grössere Liegenschaften i.d.R. mehrere Boxen in verschiedenen Grössen. Die Zuteilung erfolgt durch eine elektronische Steuerung. Eine zustellerseitig offene Zugänglichkeit kann bei der Anpassung der Postverordnung explizit gefordert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Ein Anliegen, das ebenfalls in der Antwort auf meine Interpellation auftaucht, ist die bauliche Zugänglichkeit der Anlage. Gerade wenn der Bundesrat schreibt, dass die Zugänglichkeit der Briefkästen mit Ablagefach heute schon unzureichend sichergestellt ist, bietet sich mit grösseren, zentraleren Anlagen mit einzeln abschliessbaren Boxen die Chance die bauliche Zugänglichkeit zu verbessern und gleichzeitig die Sendungen besser vor unerwünschten Zugriffen zu sichern.</p><p>&nbsp;</p><p>Dass Briefkästen inkl. Ablagefach für die Eigentümerschaft einer Liegenschaft alternativlos und verpflichtend vorgeschrieben sind, erschwert die Verbreitung von Paketboxen. Deren Installation verursacht zusätzliche Kosten, denen keine Einsparungen gegenüberstehen. Um den Einsatz und die Verbreitung von Paketboxen sinnvoll und kosteneffizient zu gestalten, sollten Paketboxen deshalb als gleichwertige Lösung zum Milchkasten anerkannt werden. So wird eine Lösung geschaffen, die den aktuellen Bedürfnissen entspricht.</p>
  • <span><p><span>Die geltende Postverordnung (VPG; SR 783.01) sieht vor, dass Eigentümerinnen und Eigentümer einer Liegenschaft für die Zustellung von Postsendungen auf eigene Kosten einen frei zugänglichen Briefkasten oder eine frei zugängliche Briefkastenanlage einrichten. Der Briefkasten hat aus einem Brieffach mit Einwurföffnung und einem Ablagefach zu bestehen und ist mit vollständiger und gut lesbarer Anschrift zu beschriften. Die Mindestmasse für das Brief- und Ablagefach sind im Anhang 1 der VPG definiert. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt die zunehmende Problematik bei der Zustellung von Paketen. Er ist sich bewusst, dass das Ablagefach des Briefkastens für viele Pakete keine geeignete Option darstellt, sei es aufgrund der geringen Grösse oder aufgrund dessen, dass es nicht abschliessbar ist. Die Idee von Paketboxen lehnt er nicht grundsätzlich ab. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass es im freien Ermessen der Eigentümerin oder des Eigentümers liegt, eine abschliessbare Paketbox aufzustellen und den verschiedenen Zustellern den Zugang zu gewährleisten. Die Installation erfolgt auf freiwilliger Basis und enthebt nicht von der Pflicht, einen Briefkasten gemäss den gesetzlichen Vorgaben einzurichten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Schweizerische Post und die alternativen Anbieterinnen bieten, wie bereits in der Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244557"><u><span>24.4557</span></u></a><span> Schaffner «Paketboxen als Alternativen zum obligatorischen Ablagefach» erwähnt, verschiedene Möglichkeiten zur Empfangssteuerung der Pakete an. So können Pakete beispielsweise bei häufiger Abwesenheit an die direkten Nachbarn zugestellt oder die Zustellung kann auf bestimmte Tage begrenzt werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen – insbesondere Art. 73 Postverordnung – im Rahmen der aktuell geplanten Revision der Postverordnung so anzupassen, dass Paketboxen als gleichwertige Lösung zum Milchkasten anerkannt werden.</p>
  • Vorschriften lockern, Paketboxen ermöglichen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Paketzustellung an den Wohnort hat sich bewährt – alle kennen den Milchkasten (Ablagefach), wo heute vor allem kleinere Pakete deponiert werden. Aber grössere und wertvolle Sendungen können nicht im Milchkasten deponiert werden oder laufen Gefahr, gestohlen zu werden. Sprich: Sind die Endkundinnen und -kunden nicht zuhause, kann die Zustellung oft nicht erfolgen – die Folgen sind unnötige Fahrten, Mehrverkehr und unnötige Emissionen. Auch hinsichtlich der steigenden Nachfrage nach Paketrücksendungen, bietet der Milchkasten nur teilweise Lösungen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Gelöst werden können diese Herausforderungen mit Paketboxen. Mit einer Paketboxanlage können Pakete den Bewohnenden jederzeit am Wohnort zugestellt werden. Die Systeme sind, anders als in der Antwort auf meine IP 24.4557 dargestellt, zustellerseitig offen (Post und Wettbewerber, private Kurierdienste, Gewerbe, Private, etc.). Eine Paketboxanlage umfasst für grössere Liegenschaften i.d.R. mehrere Boxen in verschiedenen Grössen. Die Zuteilung erfolgt durch eine elektronische Steuerung. Eine zustellerseitig offene Zugänglichkeit kann bei der Anpassung der Postverordnung explizit gefordert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Ein Anliegen, das ebenfalls in der Antwort auf meine Interpellation auftaucht, ist die bauliche Zugänglichkeit der Anlage. Gerade wenn der Bundesrat schreibt, dass die Zugänglichkeit der Briefkästen mit Ablagefach heute schon unzureichend sichergestellt ist, bietet sich mit grösseren, zentraleren Anlagen mit einzeln abschliessbaren Boxen die Chance die bauliche Zugänglichkeit zu verbessern und gleichzeitig die Sendungen besser vor unerwünschten Zugriffen zu sichern.</p><p>&nbsp;</p><p>Dass Briefkästen inkl. Ablagefach für die Eigentümerschaft einer Liegenschaft alternativlos und verpflichtend vorgeschrieben sind, erschwert die Verbreitung von Paketboxen. Deren Installation verursacht zusätzliche Kosten, denen keine Einsparungen gegenüberstehen. Um den Einsatz und die Verbreitung von Paketboxen sinnvoll und kosteneffizient zu gestalten, sollten Paketboxen deshalb als gleichwertige Lösung zum Milchkasten anerkannt werden. So wird eine Lösung geschaffen, die den aktuellen Bedürfnissen entspricht.</p>
    • <span><p><span>Die geltende Postverordnung (VPG; SR 783.01) sieht vor, dass Eigentümerinnen und Eigentümer einer Liegenschaft für die Zustellung von Postsendungen auf eigene Kosten einen frei zugänglichen Briefkasten oder eine frei zugängliche Briefkastenanlage einrichten. Der Briefkasten hat aus einem Brieffach mit Einwurföffnung und einem Ablagefach zu bestehen und ist mit vollständiger und gut lesbarer Anschrift zu beschriften. Die Mindestmasse für das Brief- und Ablagefach sind im Anhang 1 der VPG definiert. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt die zunehmende Problematik bei der Zustellung von Paketen. Er ist sich bewusst, dass das Ablagefach des Briefkastens für viele Pakete keine geeignete Option darstellt, sei es aufgrund der geringen Grösse oder aufgrund dessen, dass es nicht abschliessbar ist. Die Idee von Paketboxen lehnt er nicht grundsätzlich ab. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass es im freien Ermessen der Eigentümerin oder des Eigentümers liegt, eine abschliessbare Paketbox aufzustellen und den verschiedenen Zustellern den Zugang zu gewährleisten. Die Installation erfolgt auf freiwilliger Basis und enthebt nicht von der Pflicht, einen Briefkasten gemäss den gesetzlichen Vorgaben einzurichten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Schweizerische Post und die alternativen Anbieterinnen bieten, wie bereits in der Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244557"><u><span>24.4557</span></u></a><span> Schaffner «Paketboxen als Alternativen zum obligatorischen Ablagefach» erwähnt, verschiedene Möglichkeiten zur Empfangssteuerung der Pakete an. So können Pakete beispielsweise bei häufiger Abwesenheit an die direkten Nachbarn zugestellt oder die Zustellung kann auf bestimmte Tage begrenzt werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen – insbesondere Art. 73 Postverordnung – im Rahmen der aktuell geplanten Revision der Postverordnung so anzupassen, dass Paketboxen als gleichwertige Lösung zum Milchkasten anerkannt werden.</p>
    • Vorschriften lockern, Paketboxen ermöglichen

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