Finanzierung der Pflege von Menschen im vierten Lebensalter
- ShortId
-
25.3372
- Id
-
20253372
- Updated
-
14.11.2025 03:05
- Language
-
de
- Title
-
Finanzierung der Pflege von Menschen im vierten Lebensalter
- AdditionalIndexing
-
2841;28;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kosten der Langzeitpflege werden explodieren. Schätzungen des Bundesrates zufolge führt insbesondere die Bevölkerungsalterung bis im Jahr 2030 zu Kosten von 18 Milliarden Franken.</p><p>Im Jahr 2022 warnte das Schweizerische Gesundheitsobservatorium, dass die Altersklasse 80+ bis 2040 um 88 Prozent wachsen wird.</p><p>Laut der zurückgezogenen Motion 16.4086 von Ständerat Joseph Dittli wären mit einer kapitalgedeckten Finanzierung Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen und bei den Beiträgen an Pflegeheime und Sozialmedizinische Zentren möglich. Zudem würde die Kostenlast der Versicherer verringert, was wiederum die Krankenkassenprämien senken könnte. </p><p>Das Modell der kapitalgedeckten Finanzierung würde auf dem Ansparen eines individuellen und obligatorischen Pflegekapitals beruhen, das vererbt werden kann und durch steuerlich absetzbare Beiträge finanziert wird, die auf ein Sperrkonto einbezahlt werden (z. B. 55 Jahren). Einkommensschwache Personen wären von diesen Zahlungen befreit; bei Langzeitpflegebedürftigkeit würde der Staat subsidiär einsetzen. Der Bundesrat würde die spezifischen Modalitäten regeln zu Finanzierung (Anlage der Sparbeiträge, Verwendung des Kontos durch die Erbinnen und Erben), Bestimmung der Anspruchsberechtigten (Definition viertes Lebensalter, Nachweis des Langzeitpflegebedarfs, Anerkennung von Pflegestrukturen), Versicherungspflicht (Beitragsalter, Einkommens- und Vermögensgrenze), Leistungsumfang (Betreuung, Pauschalen) und Organisation (Verwaltung, Rechnungskontrolle).</p><p>Parallel dazu ist zu erwarten, dass Menschen im vierten Lebensalter gleich viel oder weniger Akutpflege in Anspruch nehmen, dafür mehr Langzeitpflege sowie Hilfe- und Betreuungsleistungen.<sup></sup> Das ist eine Gewissheit und kein Risiko, das es zu versichern gilt. Deshalb ist es logisch, Menschen im vierten Lebensalter von der KVG-Versicherungslösung auszunehmen.</p><p>Mit einem Pflegekapital für die Langzeitpflege und staatlicher Unterstützung für die Akutpflege wäre die Finanzierung der Pflege im vierten Lebensalter gewährleistet, womit allen ein würdevolles Altern zugesichert und die Gerechtigkeit zwischen den Generationen bewahrt würde.</p>
- <span><p><span>Analysen zur Verteilung der Gesundheitskosten auf die Bevölkerung zeigen, dass ein beträchtlicher Teil der Gesundheitskosten bei sehr wenigen Versicherten anfällt: Beispiels</span><span></span><span>weise entfiel im Jahr 2023 knapp ein Fünftel der Kosten der obligatorischen Krankenpflege</span><span></span><span>versicherung auf lediglich 1</span><span> </span><span>Prozent der Versicherten (vgl. www.dashboardkrankenversicherung.admin.ch > Kosten > Lorenzkurve der Kosten). Die Ab</span><span></span><span>hängigkeit von Pflege ist auch innerhalb der älteren Bevölkerung sehr ungleich verteilt (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 16.4086 Dittli «Pflegesparkonto. Senkung der Krankenkassenprämien und Entlastung des Pflegepersonals»). Auch die Kosten (bzw. das Risiko) für stationäre Spitalaufenthalte dürften ungleichmässig verteilt sein. Beide Risiken können hohe Kostenfolgen haben, wenn sie eintreten.</span></p><p><span>Bei einer solchen Ausgangslage weisen Versicherungslösungen grundlegende Vorteile gegenüber Sparlösungen auf (vgl. dazu insbesondere Bericht des Bundesrates vom 25.</span><span> </span><span>November 2020 in Erfüllung der Postulate der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit 16.3352 und 19.3002 «Pflegefinanzierung: Integration in eine einheitliche Finanzierung oder Anpassung der OKP-Beiträge an die Kostenentwicklung»).</span></p><p><span>Erstens besteht bei Sparlösungen das Problem, dass das angesparte Kapital entweder kaum oder nur teilweise für den geplanten Zweck gebraucht wird, oder es reicht andernfalls möglicherweise nicht aus, um die anfallenden Kosten der Pflegebedürftigkeit oder von stationären Spitalaufenthalten zu decken. Ungedeckte Kosten müssen diesfalls anderweitig getragen werden (gegebenenfalls über Ergänzungsleistungen). Individuell angespartes Kapital würde von Erblassern, die nicht pflegebedürftig geworden sind oder keine teuren Spitalaufenthalte hatten, vererbt, ohne dass sie zu Lebzeiten darüber verfügen konnten. Bei einer Versicherungslösung kann der gleiche Zweck mit weniger weitgehenden Eingriffen erreicht werden.</span></p><p><span>Zweitens können Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen die notwendigen Sparbeiträge möglicherweise nicht aufbringen, weshalb aus sozialpolitischen Gründen Mittel aus anderen Quellen nötig wären, um die Sparbeiträge oder anfallende Gesundheitskosten decken zu können.</span></p><p><span>Drittens dürfte eine allenfalls privilegierte Besteuerung der Sparbeiträge vor allem wirtschaftlich stärkere Haushalte begünstigen, bei denen vergleichsweise geringere Sozialleistungen anfallen. Insgesamt könnte eine privilegierte Besteuerung volkswirtschaftlich problematisch sein: Sie dürfte zu Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden führen, ohne entsprechende Kompensation durch Minderausgaben bei den Instrumenten der sozialen Sicherung.</span></p><p><span>Schliesslich stellt sich grundsätzlich die Frage, inwiefern überhaupt eine verfassungsrechtliche Grundlage für die im Postulat skizzierte Kapitaldeckungslösung besteht.</span></p><p><span>Aus diesen Gründen hat sich der Bundesrat bisher für eine Versicherungslösung und gegen die aus seiner Sicht nicht zielführenden Spar- bzw. Kapitaldeckungslösungen ausgesprochen (vgl. Stellungnahmen zur Motion 16.4086 Dittli und 18.4180 FDP-Liberale Fraktion «Pflegesparkonto. Finanzierungsinstrument des 21. Jahrhunderts»).</span></p><p><span>Ausserdem wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2024 die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR</span><span> </span><span>832.10) über die einheitliche Finanzierung der Leistungen angenommen. Mit der Änderung sollen auch Pflegeleistungen als integraler Teil der Gesundheitsversorgung zusammen mit den übrigen Gesundheitsleistungen gedacht, koordiniert und auch finanziert werden, womit auch gewisse Fehlanreize behoben werden. Eine weitere Finanzierungslösung dürfte zu unnötigen Doppelstrukturen, zusätzlichem administrativen Aufwand, zu Abgrenzungsproblemen und zu erneuten Fehlanreizen führen.</span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, eine Anpassung bei der Finanzierung der Pflegeleistungen zu prüfen, bevor die erst kürzlich vom Volk verabschiedete Änderung umgesetzt ist und ihre Auswirkungen bekannt sind. Er sieht deshalb zurzeit auch keinen Bedarf, das Anliegen des Vorstosses in einem Bericht zu vertiefen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein duales Konzept zur Finanzierung der Pflege von Personen im vierten Lebensalter zu prüfen:</p><p>1. Einführung einer kapitalgedeckten Finanzierung der Langzeitpflege von Menschen im vierten Lebensalter;</p><p>2. Austritt aus der KVG-Versicherungslösung von Personen im vierten Lebensalter und Übernahme der Akutpflege durch den Staat.</p>
- Finanzierung der Pflege von Menschen im vierten Lebensalter
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Kosten der Langzeitpflege werden explodieren. Schätzungen des Bundesrates zufolge führt insbesondere die Bevölkerungsalterung bis im Jahr 2030 zu Kosten von 18 Milliarden Franken.</p><p>Im Jahr 2022 warnte das Schweizerische Gesundheitsobservatorium, dass die Altersklasse 80+ bis 2040 um 88 Prozent wachsen wird.</p><p>Laut der zurückgezogenen Motion 16.4086 von Ständerat Joseph Dittli wären mit einer kapitalgedeckten Finanzierung Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen und bei den Beiträgen an Pflegeheime und Sozialmedizinische Zentren möglich. Zudem würde die Kostenlast der Versicherer verringert, was wiederum die Krankenkassenprämien senken könnte. </p><p>Das Modell der kapitalgedeckten Finanzierung würde auf dem Ansparen eines individuellen und obligatorischen Pflegekapitals beruhen, das vererbt werden kann und durch steuerlich absetzbare Beiträge finanziert wird, die auf ein Sperrkonto einbezahlt werden (z. B. 55 Jahren). Einkommensschwache Personen wären von diesen Zahlungen befreit; bei Langzeitpflegebedürftigkeit würde der Staat subsidiär einsetzen. Der Bundesrat würde die spezifischen Modalitäten regeln zu Finanzierung (Anlage der Sparbeiträge, Verwendung des Kontos durch die Erbinnen und Erben), Bestimmung der Anspruchsberechtigten (Definition viertes Lebensalter, Nachweis des Langzeitpflegebedarfs, Anerkennung von Pflegestrukturen), Versicherungspflicht (Beitragsalter, Einkommens- und Vermögensgrenze), Leistungsumfang (Betreuung, Pauschalen) und Organisation (Verwaltung, Rechnungskontrolle).</p><p>Parallel dazu ist zu erwarten, dass Menschen im vierten Lebensalter gleich viel oder weniger Akutpflege in Anspruch nehmen, dafür mehr Langzeitpflege sowie Hilfe- und Betreuungsleistungen.<sup></sup> Das ist eine Gewissheit und kein Risiko, das es zu versichern gilt. Deshalb ist es logisch, Menschen im vierten Lebensalter von der KVG-Versicherungslösung auszunehmen.</p><p>Mit einem Pflegekapital für die Langzeitpflege und staatlicher Unterstützung für die Akutpflege wäre die Finanzierung der Pflege im vierten Lebensalter gewährleistet, womit allen ein würdevolles Altern zugesichert und die Gerechtigkeit zwischen den Generationen bewahrt würde.</p>
- <span><p><span>Analysen zur Verteilung der Gesundheitskosten auf die Bevölkerung zeigen, dass ein beträchtlicher Teil der Gesundheitskosten bei sehr wenigen Versicherten anfällt: Beispiels</span><span></span><span>weise entfiel im Jahr 2023 knapp ein Fünftel der Kosten der obligatorischen Krankenpflege</span><span></span><span>versicherung auf lediglich 1</span><span> </span><span>Prozent der Versicherten (vgl. www.dashboardkrankenversicherung.admin.ch > Kosten > Lorenzkurve der Kosten). Die Ab</span><span></span><span>hängigkeit von Pflege ist auch innerhalb der älteren Bevölkerung sehr ungleich verteilt (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 16.4086 Dittli «Pflegesparkonto. Senkung der Krankenkassenprämien und Entlastung des Pflegepersonals»). Auch die Kosten (bzw. das Risiko) für stationäre Spitalaufenthalte dürften ungleichmässig verteilt sein. Beide Risiken können hohe Kostenfolgen haben, wenn sie eintreten.</span></p><p><span>Bei einer solchen Ausgangslage weisen Versicherungslösungen grundlegende Vorteile gegenüber Sparlösungen auf (vgl. dazu insbesondere Bericht des Bundesrates vom 25.</span><span> </span><span>November 2020 in Erfüllung der Postulate der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit 16.3352 und 19.3002 «Pflegefinanzierung: Integration in eine einheitliche Finanzierung oder Anpassung der OKP-Beiträge an die Kostenentwicklung»).</span></p><p><span>Erstens besteht bei Sparlösungen das Problem, dass das angesparte Kapital entweder kaum oder nur teilweise für den geplanten Zweck gebraucht wird, oder es reicht andernfalls möglicherweise nicht aus, um die anfallenden Kosten der Pflegebedürftigkeit oder von stationären Spitalaufenthalten zu decken. Ungedeckte Kosten müssen diesfalls anderweitig getragen werden (gegebenenfalls über Ergänzungsleistungen). Individuell angespartes Kapital würde von Erblassern, die nicht pflegebedürftig geworden sind oder keine teuren Spitalaufenthalte hatten, vererbt, ohne dass sie zu Lebzeiten darüber verfügen konnten. Bei einer Versicherungslösung kann der gleiche Zweck mit weniger weitgehenden Eingriffen erreicht werden.</span></p><p><span>Zweitens können Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen die notwendigen Sparbeiträge möglicherweise nicht aufbringen, weshalb aus sozialpolitischen Gründen Mittel aus anderen Quellen nötig wären, um die Sparbeiträge oder anfallende Gesundheitskosten decken zu können.</span></p><p><span>Drittens dürfte eine allenfalls privilegierte Besteuerung der Sparbeiträge vor allem wirtschaftlich stärkere Haushalte begünstigen, bei denen vergleichsweise geringere Sozialleistungen anfallen. Insgesamt könnte eine privilegierte Besteuerung volkswirtschaftlich problematisch sein: Sie dürfte zu Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden führen, ohne entsprechende Kompensation durch Minderausgaben bei den Instrumenten der sozialen Sicherung.</span></p><p><span>Schliesslich stellt sich grundsätzlich die Frage, inwiefern überhaupt eine verfassungsrechtliche Grundlage für die im Postulat skizzierte Kapitaldeckungslösung besteht.</span></p><p><span>Aus diesen Gründen hat sich der Bundesrat bisher für eine Versicherungslösung und gegen die aus seiner Sicht nicht zielführenden Spar- bzw. Kapitaldeckungslösungen ausgesprochen (vgl. Stellungnahmen zur Motion 16.4086 Dittli und 18.4180 FDP-Liberale Fraktion «Pflegesparkonto. Finanzierungsinstrument des 21. Jahrhunderts»).</span></p><p><span>Ausserdem wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2024 die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR</span><span> </span><span>832.10) über die einheitliche Finanzierung der Leistungen angenommen. Mit der Änderung sollen auch Pflegeleistungen als integraler Teil der Gesundheitsversorgung zusammen mit den übrigen Gesundheitsleistungen gedacht, koordiniert und auch finanziert werden, womit auch gewisse Fehlanreize behoben werden. Eine weitere Finanzierungslösung dürfte zu unnötigen Doppelstrukturen, zusätzlichem administrativen Aufwand, zu Abgrenzungsproblemen und zu erneuten Fehlanreizen führen.</span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, eine Anpassung bei der Finanzierung der Pflegeleistungen zu prüfen, bevor die erst kürzlich vom Volk verabschiedete Änderung umgesetzt ist und ihre Auswirkungen bekannt sind. Er sieht deshalb zurzeit auch keinen Bedarf, das Anliegen des Vorstosses in einem Bericht zu vertiefen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein duales Konzept zur Finanzierung der Pflege von Personen im vierten Lebensalter zu prüfen:</p><p>1. Einführung einer kapitalgedeckten Finanzierung der Langzeitpflege von Menschen im vierten Lebensalter;</p><p>2. Austritt aus der KVG-Versicherungslösung von Personen im vierten Lebensalter und Übernahme der Akutpflege durch den Staat.</p>
- Finanzierung der Pflege von Menschen im vierten Lebensalter
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