Keine neuen Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel, die PFAS enthalten

ShortId
25.3374
Id
20253374
Updated
14.11.2025 03:06
Language
de
Title
Keine neuen Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel, die PFAS enthalten
AdditionalIndexing
52;55;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einer Zusammenstellung vom November 2024 listet das BAFU die Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe auf, die als PFAS gelten und sich potenziell zur Ewigkeitschemikalie Trifluoracetat (TFA) abbauen. Aktuell sind gemäss Antwort des Bundesrats vom 10.03.25 auf eine Frage von Marionna Schlatter in der Schweiz 108 Pflanzenschutzmittel bewilligt und 121 weitere sogenannte Parallelimportprodukte zugelassen, die Wirkstoffe enthalten, welche zu den PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) gehören.<br>Ausserdem sind neun Pflanzenschutzmittel bewilligt, die einen Beistoff enthalten, der zu den PFAS gehört.<br>Dabei zeigt sich, dass die Verkaufsmenge dieser Wirkstoffe&nbsp;stark zunehmend ist (2016 – 2022: 31.3 t/a; 2022: 42.1 t/a).<br><br>Ein Beispiel eines PFAS ist Trifluoracetat (TFA). TFA ist persistent und baut sich in der Umwelt nicht ab. Ohne Verringerung der Emissionen werden die Konzentrationen in der Umwelt weiter steigen. Pflanzenschutzmittel sind eine Hauptquelle für TFA im Grundwasser, wie eine Untersuchung des BAFU im Dez. 2024 zeigte. Im Grundwasser unter intensiv genutztem Kulturland treten bereits Konzentrationen von mehreren Mikrogramm pro Liter auf.</p><p><br>Die Europäische Chemikalienagentur prüft derzeit, ob TFA als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft werden muss. Sollte dieser Fall eintreten, drohen hohe Kosten für die Betreiber von Trinkwasserversorgungen, weil sie teure Reinigungsanlagen installieren müssen. Jedes Kilogramm, das weniger in die Umwelt ausgebracht wird, hilft, Kosten zu sparen, wie Fachleute und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von 4aqua bestätigen.</p><p>In der Liste des BAFU aufgeführt sind auch sieben zugelassene Wirkstoffe (Beflubutamid, Mefentrifluconazol, Oxathiapiprolin, Picolinafen, Prosulfuron, Sulfoxaflor, tau-Fluvalinat), zu denen es derzeit noch keine bewilligten Pflanzenschutzmittel gibt. Entsprechende Gesuche sind aber beim BLV hängig, etwa zu Mefentrifluconazol (BBl 2024 1493).</p><p>Zur Eindämmung eines weiteren Eintrags der Ewigkeitschemikalien PFAS, einschliesslich TFA, in die Umwelt und in das Trinkwasser sollen generell keine neuen Pflanzenschutzmittel bewilligt werden, die als PFAS gelten.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat nimmt die Problematik der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt sehr ernst. Pflanzenschutzmittel (PSM) – mit oder ohne PFAS – werden nur zugelassen, wenn sie keine unannehmbaren Auswirkungen auf Mensch, Tier oder Umwelt haben. PSM sind jedoch nur eine von vielen möglichen Quellen für eine Kontamination mit PFAS. Andere relevante Quellen sind PFAS in technischen Anwendungen wie Kühlmitteln, Schutzausrüstungen oder Textilien.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Bildung von Trifluoressigsäure (TFA) wurde bisher für zwei Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen: Flufenacet und Tritosulfuron (siehe Antwort auf die Interpellation 24.4659 Schlatter «TFA im Grundwasser und PFAS in Lebensmitteln. Wann werden PFAS-haltige Pestizide verboten?»). Die Zulassungen der Wirkstoffe Flufenacet und Tritosulfuron werden in der Schweiz per 1. Juli 2025 aufgehoben, in Abstimmung mit dem Entscheid der EU von Mitte März 2025 bzw. Oktober 2024, die Zulassung dieser Wirkstoffe nicht zu verlängern. Eine generelle Beschränkung von PFAS in der EU wird nicht vor 2026 erwartet. Die Schweiz wird eine Übernahme dieser Regelungen im Rahmen des regulären Rechtsetzungsverfahrens prüfen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gelten in der Schweiz die gleichen Anforderungen wie in der Europäischen Union (EU) bzw. in den EU-Mitgliedstaaten. In diesem Verfahren werden die Gesundheits- und Umweltrisiken der PSM-Wirkstoffe und ihrer Abbauprodukte beurteilt. Darüber hinaus strebt der Bundesrat im Rahmen des Pakets Schweiz–EU die Schaffung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraumes mit der EU an. Dies würde auch die Integration der Schweiz in das europäische System der Genehmigung von Wirkstoffen und der Zulassung von PSM beinhalten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine Annahme der Motion würde somit einen Alleingang der Schweiz bedeuten, der im Widerspruch zur Motion 21.4164 Bregy «Anerkennung von EU-Zulassungsentscheiden für Pflanzenschutzmittel» steht, die am 27. Februar 2024 an den Bundesrat überwiesen wurde.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) wie folgt anzupassen:</p><p><br>Art. 14 Abs. 4 (neu)</p><p>Es werden ab dem Inkrafttreten dieser Bestimmung keine neuen Pflanzenschutzmittel mit Substanzen bewilligt, die als PFAS gelten.</p>
  • Keine neuen Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel, die PFAS enthalten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einer Zusammenstellung vom November 2024 listet das BAFU die Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe auf, die als PFAS gelten und sich potenziell zur Ewigkeitschemikalie Trifluoracetat (TFA) abbauen. Aktuell sind gemäss Antwort des Bundesrats vom 10.03.25 auf eine Frage von Marionna Schlatter in der Schweiz 108 Pflanzenschutzmittel bewilligt und 121 weitere sogenannte Parallelimportprodukte zugelassen, die Wirkstoffe enthalten, welche zu den PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) gehören.<br>Ausserdem sind neun Pflanzenschutzmittel bewilligt, die einen Beistoff enthalten, der zu den PFAS gehört.<br>Dabei zeigt sich, dass die Verkaufsmenge dieser Wirkstoffe&nbsp;stark zunehmend ist (2016 – 2022: 31.3 t/a; 2022: 42.1 t/a).<br><br>Ein Beispiel eines PFAS ist Trifluoracetat (TFA). TFA ist persistent und baut sich in der Umwelt nicht ab. Ohne Verringerung der Emissionen werden die Konzentrationen in der Umwelt weiter steigen. Pflanzenschutzmittel sind eine Hauptquelle für TFA im Grundwasser, wie eine Untersuchung des BAFU im Dez. 2024 zeigte. Im Grundwasser unter intensiv genutztem Kulturland treten bereits Konzentrationen von mehreren Mikrogramm pro Liter auf.</p><p><br>Die Europäische Chemikalienagentur prüft derzeit, ob TFA als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft werden muss. Sollte dieser Fall eintreten, drohen hohe Kosten für die Betreiber von Trinkwasserversorgungen, weil sie teure Reinigungsanlagen installieren müssen. Jedes Kilogramm, das weniger in die Umwelt ausgebracht wird, hilft, Kosten zu sparen, wie Fachleute und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von 4aqua bestätigen.</p><p>In der Liste des BAFU aufgeführt sind auch sieben zugelassene Wirkstoffe (Beflubutamid, Mefentrifluconazol, Oxathiapiprolin, Picolinafen, Prosulfuron, Sulfoxaflor, tau-Fluvalinat), zu denen es derzeit noch keine bewilligten Pflanzenschutzmittel gibt. Entsprechende Gesuche sind aber beim BLV hängig, etwa zu Mefentrifluconazol (BBl 2024 1493).</p><p>Zur Eindämmung eines weiteren Eintrags der Ewigkeitschemikalien PFAS, einschliesslich TFA, in die Umwelt und in das Trinkwasser sollen generell keine neuen Pflanzenschutzmittel bewilligt werden, die als PFAS gelten.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat nimmt die Problematik der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt sehr ernst. Pflanzenschutzmittel (PSM) – mit oder ohne PFAS – werden nur zugelassen, wenn sie keine unannehmbaren Auswirkungen auf Mensch, Tier oder Umwelt haben. PSM sind jedoch nur eine von vielen möglichen Quellen für eine Kontamination mit PFAS. Andere relevante Quellen sind PFAS in technischen Anwendungen wie Kühlmitteln, Schutzausrüstungen oder Textilien.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Bildung von Trifluoressigsäure (TFA) wurde bisher für zwei Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen: Flufenacet und Tritosulfuron (siehe Antwort auf die Interpellation 24.4659 Schlatter «TFA im Grundwasser und PFAS in Lebensmitteln. Wann werden PFAS-haltige Pestizide verboten?»). Die Zulassungen der Wirkstoffe Flufenacet und Tritosulfuron werden in der Schweiz per 1. Juli 2025 aufgehoben, in Abstimmung mit dem Entscheid der EU von Mitte März 2025 bzw. Oktober 2024, die Zulassung dieser Wirkstoffe nicht zu verlängern. Eine generelle Beschränkung von PFAS in der EU wird nicht vor 2026 erwartet. Die Schweiz wird eine Übernahme dieser Regelungen im Rahmen des regulären Rechtsetzungsverfahrens prüfen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gelten in der Schweiz die gleichen Anforderungen wie in der Europäischen Union (EU) bzw. in den EU-Mitgliedstaaten. In diesem Verfahren werden die Gesundheits- und Umweltrisiken der PSM-Wirkstoffe und ihrer Abbauprodukte beurteilt. Darüber hinaus strebt der Bundesrat im Rahmen des Pakets Schweiz–EU die Schaffung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraumes mit der EU an. Dies würde auch die Integration der Schweiz in das europäische System der Genehmigung von Wirkstoffen und der Zulassung von PSM beinhalten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine Annahme der Motion würde somit einen Alleingang der Schweiz bedeuten, der im Widerspruch zur Motion 21.4164 Bregy «Anerkennung von EU-Zulassungsentscheiden für Pflanzenschutzmittel» steht, die am 27. Februar 2024 an den Bundesrat überwiesen wurde.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) wie folgt anzupassen:</p><p><br>Art. 14 Abs. 4 (neu)</p><p>Es werden ab dem Inkrafttreten dieser Bestimmung keine neuen Pflanzenschutzmittel mit Substanzen bewilligt, die als PFAS gelten.</p>
    • Keine neuen Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel, die PFAS enthalten

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