Eidgenössischer Sachkundenachweis für Hundehalter

ShortId
25.3375
Id
20253375
Updated
14.11.2025 03:06
Language
de
Title
Eidgenössischer Sachkundenachweis für Hundehalter
AdditionalIndexing
52;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorfälle, bei denen Hunde Personen oder Tiere attackieren, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. In den verschiedenen Kantonen gelten derzeit aber stark voneinander abweichende Hundegesetze, was angesichts der hohen Mobilität der Hundehaltenden zu einer unübersichtlichen Gesetzeslage und einem stark divergierenden Vollzug führt. Hundetrainer bemängeln die oft fehlende Qualifikation der Hundehaltenden, die dazu führt, dass Hunde nicht tierschutzgerecht gehalten und dadurch verhaltensauffällig oder gar gefährlich werden können.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Kanton Luzern begegnet diesem Problem erfolgreich mit dem Nationalen Hundehalter Brevet (NHB). Mit dieser obligatorischen Hundeausbildung sollen Hundehaltende Grundkenntnisse erlangen, die wichtig für einen sicheren Umgang mit dem Hund, sowie für eine tierschutzkonforme Haltung sind. Damit soll Verstössen gegen den Tierschutz und Gefährdungen von Menschen und Tieren vorgebeugt werden. Seit 2023 bewährt sich das NHB in der Praxis und wird vom Veterinäramt, der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzten und Hundehaltenden begrüsst. Der Bund soll daher beauftragt werden, eine obligatorische Hundeausbildung zu erlassen, die sich am NHB orientiert und zweistufig ist: Vor Erwerb eines Hundes ist eine theoretische Prüfung zu absolvieren, um einer initialen Überforderung vorzubeugen und über die Verantwortung beim Kauf eines Hundes zu informieren. Innert 18 Monaten nach Erwerb des Hundes muss der praktische Teil absolviert werden. Eine nationale Gesetzgebung ist entscheidend, um dem gesetzlichen Wildwuchs Einhalt zu gebieten und dem Schutz von Tier und Mensch Rechnung zu tragen. Da Sachkundennachweise bereits für das Halten von grünen Leguanen, Aras oder Pferden (ab 5 Individuen) verlangt werden und ein Sachkundennachweis für Hundehalter bis 2017 existierte, wäre dies kein Novum in der Tierschutzgesetzgebung, sondern der vernünftige Schritt, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Hunden zu gewährleisten.</p>
  • <span><p><span>Das Parlament hat 2016 mit der Überweisung der Motion (16.3227) Noser «Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse» den Bundesrat beauftragt, das schweizweit geltende Obligatorium für den Erwerb eines Sachkundenachweises für die Hundehaltung abzuschaffen. Der Bundesrat hat dieses Obligatorium demnach per 1. Januar 2017 aufgehoben. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Parlament hat es zudem 2010 im Rahmen der Beratung zur Parlamentarischen Initiative (05.453) Kohler «Verbot von Pitbulls in der Schweiz» abgelehnt, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, damit der Bund Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden erlassen kann. Die Zuständigkeit dafür liegt daher bei den Kantonen. Diese haben bereits entsprechende Regelungen erlassen und umgesetzt. Eine Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen ist durch die Kantone selbst möglich. Der Bundesrat sieht keinen Anlass für Änderungen an der bestehenden Kompetenzzuordnung.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen eidgenössischen Sachkundennachweis für Hundehalter einzuführen, der aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht und sich materiell am Nationalen Hundehalter Brevet (NHB) orientiert. Der theoretische Teil soll vor dem Erwerb des Hundes, der praktische innert 18 Monaten nach Erwerb des Hundes absolviert werden und ausschließlich gewaltfreie Erziehungsmethoden beinhalten.</p>
  • Eidgenössischer Sachkundenachweis für Hundehalter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorfälle, bei denen Hunde Personen oder Tiere attackieren, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. In den verschiedenen Kantonen gelten derzeit aber stark voneinander abweichende Hundegesetze, was angesichts der hohen Mobilität der Hundehaltenden zu einer unübersichtlichen Gesetzeslage und einem stark divergierenden Vollzug führt. Hundetrainer bemängeln die oft fehlende Qualifikation der Hundehaltenden, die dazu führt, dass Hunde nicht tierschutzgerecht gehalten und dadurch verhaltensauffällig oder gar gefährlich werden können.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Kanton Luzern begegnet diesem Problem erfolgreich mit dem Nationalen Hundehalter Brevet (NHB). Mit dieser obligatorischen Hundeausbildung sollen Hundehaltende Grundkenntnisse erlangen, die wichtig für einen sicheren Umgang mit dem Hund, sowie für eine tierschutzkonforme Haltung sind. Damit soll Verstössen gegen den Tierschutz und Gefährdungen von Menschen und Tieren vorgebeugt werden. Seit 2023 bewährt sich das NHB in der Praxis und wird vom Veterinäramt, der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzten und Hundehaltenden begrüsst. Der Bund soll daher beauftragt werden, eine obligatorische Hundeausbildung zu erlassen, die sich am NHB orientiert und zweistufig ist: Vor Erwerb eines Hundes ist eine theoretische Prüfung zu absolvieren, um einer initialen Überforderung vorzubeugen und über die Verantwortung beim Kauf eines Hundes zu informieren. Innert 18 Monaten nach Erwerb des Hundes muss der praktische Teil absolviert werden. Eine nationale Gesetzgebung ist entscheidend, um dem gesetzlichen Wildwuchs Einhalt zu gebieten und dem Schutz von Tier und Mensch Rechnung zu tragen. Da Sachkundennachweise bereits für das Halten von grünen Leguanen, Aras oder Pferden (ab 5 Individuen) verlangt werden und ein Sachkundennachweis für Hundehalter bis 2017 existierte, wäre dies kein Novum in der Tierschutzgesetzgebung, sondern der vernünftige Schritt, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Hunden zu gewährleisten.</p>
    • <span><p><span>Das Parlament hat 2016 mit der Überweisung der Motion (16.3227) Noser «Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse» den Bundesrat beauftragt, das schweizweit geltende Obligatorium für den Erwerb eines Sachkundenachweises für die Hundehaltung abzuschaffen. Der Bundesrat hat dieses Obligatorium demnach per 1. Januar 2017 aufgehoben. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Parlament hat es zudem 2010 im Rahmen der Beratung zur Parlamentarischen Initiative (05.453) Kohler «Verbot von Pitbulls in der Schweiz» abgelehnt, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, damit der Bund Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden erlassen kann. Die Zuständigkeit dafür liegt daher bei den Kantonen. Diese haben bereits entsprechende Regelungen erlassen und umgesetzt. Eine Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen ist durch die Kantone selbst möglich. Der Bundesrat sieht keinen Anlass für Änderungen an der bestehenden Kompetenzzuordnung.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen eidgenössischen Sachkundennachweis für Hundehalter einzuführen, der aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht und sich materiell am Nationalen Hundehalter Brevet (NHB) orientiert. Der theoretische Teil soll vor dem Erwerb des Hundes, der praktische innert 18 Monaten nach Erwerb des Hundes absolviert werden und ausschließlich gewaltfreie Erziehungsmethoden beinhalten.</p>
    • Eidgenössischer Sachkundenachweis für Hundehalter

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