Leistungs- und Personalabbau beim BAG
- ShortId
-
25.3387
- Id
-
20253387
- Updated
-
14.11.2025 03:00
- Language
-
de
- Title
-
Leistungs- und Personalabbau beim BAG
- AdditionalIndexing
-
2841;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Grundsätzlich ergibt sich der Aufgabenverzicht, weil die dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) von Bundesrat und Parlament unter den Vorgaben der Schuldenbremse bewilligten, teils befristet gesprochenen Ressourcen es nicht zulassen, sämtliche bisher erbrachten Leistungen in der gewohnten Weise aufrecht zu erhalten und zusätzlich die neuen Aufgaben, Gesetzesvorlagen und Arbeiten zur Umsetzung von Volksinitiativen zu übernehmen, die ihm aufgetragen wurden. Daher hat das BAG den bisherigen Einsatz seiner Ressourcen überprüft und in mehreren Bereichen Kürzungen vorgenommen, um die Arbeiten und Grundleistungen für strategisch wichtige Bereiche weiter zu ermöglichen. Dazu gehören die Digitalisierung, die Kostendämpfung, die Versorgungssicherheit, sowie die Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.</span></p><p><span>1. Der Abbau betrifft in einem Punkt den pädiatrischen Bereich. So wird das BAG die Datenbank SwissPedDose (SPD), welche von einem Verein getragen ist, nicht mehr finanziell unterstützen. Auch wenn die Datenbank von medizinischen Fachpersonen rege benutzt wird, stehen Alternativen in der Schweiz und in Nachbarländern zur Verfügung. Für Medizinalpersonen ist es immer noch möglich, kostenlos auf andere pädiatrische Datenbanken im In- und Ausland zuzugreifen: PEDeus (CH), Kinderformularium (EU) oder BNF (UK). </span></p><p><span>2. und 6. Dem Bundesrat ist bewusst, dass der Abbau zu einem Know-How-Verlust beim BAG führt. Das BAG wird sich aber im Rahmen der bestehenden Ressourcen immer noch für diese Anliegen einsetzen. In den letzten Jahren hat sich das Gesundheitswesen stark entwickelt. Vor zehn Jahren (im 2015) hat das BAG 14 Bundesgesetze betreut. Aktuell betreut das BAG 24 Bundesgesetze, drei weitere sind in Planung. Zusätzlich wurden dem BAG neue Aufgaben übertragen, beispielsweise der Ausbau der Systeme zur Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder die Verbesserung der Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung mit Humanarzneimitteln und medizinischen Gütern. </span></p><p><span>3. Die Umsetzung strategisch wesentlicher Bereiche wie die Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten soll weiter möglich sein. Auch deshalb hat das BAG Sparmassnahmen in anderen Themenbereichen umgesetzt, um über genügend Ressourcen für die Meldesysteme zu verfügen. Im Bereich der übertragbaren Krankheiten hat das BAG die Digitalisierung der Meldeverfahren verbessert und den administrativen Aufwand gesenkt. Daten aus dem obligatorischen Meldesystem sowie dem Abwassermonitoring können nun laufend eingespeist und auf einem Dashboard öffentlich zugänglich gemacht werden. Um besser auf Pandemien vorbereitet zu sein, wird der Bundesrat voraussichtlich im Herbst 2025 die Botschaft zum revidierten Epidemiengesetz an das Parlament überweisen sowie die weitere Digitalisierung der Meldeprozesse im Rahmen von DigiSanté umsetzen. </span></p><p><span>4. und 7. Das BAG hat in den vergangenen Jahren versucht, Einsparungen, wo immer möglich, im Sachaufwand vorzunehmen. Zudem hat das Amt sämtliche Aufgaben hinsichtlich der Mittelzuteilung überprüft und dabei das Optimierungs- und Synergiepotenzial – soweit möglich - ausgeschöpft. Einsparungen, die zwingend beim Personal vorgenommen werden mussten, konnten bisher grösstenteils durch natürliche Fluktuation ausgeglichen werden. Die ab dem Voranschlag 2026 vorzunehmenden Einsparungen haben jedoch eine Dimension erreicht, dass dies nicht mehr möglich ist. Für die von den aktuellen Sparentscheidungen betroffenen Mitarbeitenden kommt der Sozialplan der Bundesverwaltung zur Anwendung. Das BAG setzt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten alles daran, für diese Mitarbeitenden gute Lösungen für ihre berufliche Zukunft zu finden, sei dies mittels der Vermittlung von frei gewordenen Stellen innerhalb des Amtes, in der Bundesverwaltung oder auch ausserhalb. </span></p><p><span>5. Was allfällige weitere Sparentscheide des Bundesrates oder des Parlaments für die Aufgaben des BAG bedeuten, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. </span></p></span>
- <p>«Das BAG muss auf verschiedene Aufgaben verzichten» lautet die Überschrift der Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom 26. Februar 2025. Konkret werden ab 2026 die Datenbank für Kinderarzneimittel (SwissPedDose), die Weiterführung des Masterplans Biomedizi-nische Forschung, die Prävention am Arbeitsplatz und in der Gesundheitsversorgung sowie die Gesundheitliche Chancengleichheit eingestellt. In weiteren Bereichen werden Leistungen reduziert, so bspw. im Bereich Strahlenschutz und Chemikalien, der Überprüfung von Medikamenten und der Aufnahme neuer Leistungen. Weitere Reduktionen gibt es bei der Umsetzung der nationalen Strategien betreffend Spital- und Pflegeheiminfektionen (NOSO), Impfungen (NSI) sowie sexuell übertragbarer Krankheiten (NAPS) inklusive der LOVE LIFE-Kampagne.</p><p> </p><p>• Wie verantwortet der Bundesrat den Abbau zentraler Gesundheitsdienstleistungen des BAG, insbesondere auch im pädiatrischen Bereich?</p><p>• Aufgrund der Sparentscheide müssen jahrzehntelang aufgebaute Projekte und Bereiche des BAG eingestellt werden. Führt diese Einstellung nicht zu einem gefährlichen Rückstand des Schweizer Gesundheitssystems?</p><p>• Erachtet der Bundesrat Sparmassnahmen im Bereich der Gesundheit in Zeiten von immer häufiger auftretenden Pandemien als strategisch sinnvoll?</p><p>• Welche Möglichkeiten hat das BAG und die Bundesverwaltung, um Entlassungen aufgrund solcher Sparmassnahmen zu verhindern? Wird es für alle betroffenen Mitarbeitenden eine Anschlusslösung innerhalb der Bundesverwaltung geben?</p><p>• Das BAG sorgt für die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung. Folgen im Herbst 2025 weitere Sparentscheide, wird das BAG weitere Leistungen einstellen müssen. Wie verantwortet der Bundesrat, dass auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung gespart wird?</p><p>• Kommt es zu weiteren Sparentscheiden müssen auch weitere Stellen abgebaut werden und spezialisiertes Knowhow geht verloren. Wie soll dieses Knowhow in absehbarer Zeit wieder aufgebaut werden?</p><p>• Was wird unternommen damit sich ein weiterer Leistungs- und Personalabbau vermeiden lässt? Welches Optimierungspotenzial ist innerhalb des Amtes und innerhalb der Verwaltung nutzbar?</p>
- Leistungs- und Personalabbau beim BAG
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Grundsätzlich ergibt sich der Aufgabenverzicht, weil die dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) von Bundesrat und Parlament unter den Vorgaben der Schuldenbremse bewilligten, teils befristet gesprochenen Ressourcen es nicht zulassen, sämtliche bisher erbrachten Leistungen in der gewohnten Weise aufrecht zu erhalten und zusätzlich die neuen Aufgaben, Gesetzesvorlagen und Arbeiten zur Umsetzung von Volksinitiativen zu übernehmen, die ihm aufgetragen wurden. Daher hat das BAG den bisherigen Einsatz seiner Ressourcen überprüft und in mehreren Bereichen Kürzungen vorgenommen, um die Arbeiten und Grundleistungen für strategisch wichtige Bereiche weiter zu ermöglichen. Dazu gehören die Digitalisierung, die Kostendämpfung, die Versorgungssicherheit, sowie die Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.</span></p><p><span>1. Der Abbau betrifft in einem Punkt den pädiatrischen Bereich. So wird das BAG die Datenbank SwissPedDose (SPD), welche von einem Verein getragen ist, nicht mehr finanziell unterstützen. Auch wenn die Datenbank von medizinischen Fachpersonen rege benutzt wird, stehen Alternativen in der Schweiz und in Nachbarländern zur Verfügung. Für Medizinalpersonen ist es immer noch möglich, kostenlos auf andere pädiatrische Datenbanken im In- und Ausland zuzugreifen: PEDeus (CH), Kinderformularium (EU) oder BNF (UK). </span></p><p><span>2. und 6. Dem Bundesrat ist bewusst, dass der Abbau zu einem Know-How-Verlust beim BAG führt. Das BAG wird sich aber im Rahmen der bestehenden Ressourcen immer noch für diese Anliegen einsetzen. In den letzten Jahren hat sich das Gesundheitswesen stark entwickelt. Vor zehn Jahren (im 2015) hat das BAG 14 Bundesgesetze betreut. Aktuell betreut das BAG 24 Bundesgesetze, drei weitere sind in Planung. Zusätzlich wurden dem BAG neue Aufgaben übertragen, beispielsweise der Ausbau der Systeme zur Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder die Verbesserung der Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung mit Humanarzneimitteln und medizinischen Gütern. </span></p><p><span>3. Die Umsetzung strategisch wesentlicher Bereiche wie die Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten soll weiter möglich sein. Auch deshalb hat das BAG Sparmassnahmen in anderen Themenbereichen umgesetzt, um über genügend Ressourcen für die Meldesysteme zu verfügen. Im Bereich der übertragbaren Krankheiten hat das BAG die Digitalisierung der Meldeverfahren verbessert und den administrativen Aufwand gesenkt. Daten aus dem obligatorischen Meldesystem sowie dem Abwassermonitoring können nun laufend eingespeist und auf einem Dashboard öffentlich zugänglich gemacht werden. Um besser auf Pandemien vorbereitet zu sein, wird der Bundesrat voraussichtlich im Herbst 2025 die Botschaft zum revidierten Epidemiengesetz an das Parlament überweisen sowie die weitere Digitalisierung der Meldeprozesse im Rahmen von DigiSanté umsetzen. </span></p><p><span>4. und 7. Das BAG hat in den vergangenen Jahren versucht, Einsparungen, wo immer möglich, im Sachaufwand vorzunehmen. Zudem hat das Amt sämtliche Aufgaben hinsichtlich der Mittelzuteilung überprüft und dabei das Optimierungs- und Synergiepotenzial – soweit möglich - ausgeschöpft. Einsparungen, die zwingend beim Personal vorgenommen werden mussten, konnten bisher grösstenteils durch natürliche Fluktuation ausgeglichen werden. Die ab dem Voranschlag 2026 vorzunehmenden Einsparungen haben jedoch eine Dimension erreicht, dass dies nicht mehr möglich ist. Für die von den aktuellen Sparentscheidungen betroffenen Mitarbeitenden kommt der Sozialplan der Bundesverwaltung zur Anwendung. Das BAG setzt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten alles daran, für diese Mitarbeitenden gute Lösungen für ihre berufliche Zukunft zu finden, sei dies mittels der Vermittlung von frei gewordenen Stellen innerhalb des Amtes, in der Bundesverwaltung oder auch ausserhalb. </span></p><p><span>5. Was allfällige weitere Sparentscheide des Bundesrates oder des Parlaments für die Aufgaben des BAG bedeuten, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. </span></p></span>
- <p>«Das BAG muss auf verschiedene Aufgaben verzichten» lautet die Überschrift der Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom 26. Februar 2025. Konkret werden ab 2026 die Datenbank für Kinderarzneimittel (SwissPedDose), die Weiterführung des Masterplans Biomedizi-nische Forschung, die Prävention am Arbeitsplatz und in der Gesundheitsversorgung sowie die Gesundheitliche Chancengleichheit eingestellt. In weiteren Bereichen werden Leistungen reduziert, so bspw. im Bereich Strahlenschutz und Chemikalien, der Überprüfung von Medikamenten und der Aufnahme neuer Leistungen. Weitere Reduktionen gibt es bei der Umsetzung der nationalen Strategien betreffend Spital- und Pflegeheiminfektionen (NOSO), Impfungen (NSI) sowie sexuell übertragbarer Krankheiten (NAPS) inklusive der LOVE LIFE-Kampagne.</p><p> </p><p>• Wie verantwortet der Bundesrat den Abbau zentraler Gesundheitsdienstleistungen des BAG, insbesondere auch im pädiatrischen Bereich?</p><p>• Aufgrund der Sparentscheide müssen jahrzehntelang aufgebaute Projekte und Bereiche des BAG eingestellt werden. Führt diese Einstellung nicht zu einem gefährlichen Rückstand des Schweizer Gesundheitssystems?</p><p>• Erachtet der Bundesrat Sparmassnahmen im Bereich der Gesundheit in Zeiten von immer häufiger auftretenden Pandemien als strategisch sinnvoll?</p><p>• Welche Möglichkeiten hat das BAG und die Bundesverwaltung, um Entlassungen aufgrund solcher Sparmassnahmen zu verhindern? Wird es für alle betroffenen Mitarbeitenden eine Anschlusslösung innerhalb der Bundesverwaltung geben?</p><p>• Das BAG sorgt für die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung. Folgen im Herbst 2025 weitere Sparentscheide, wird das BAG weitere Leistungen einstellen müssen. Wie verantwortet der Bundesrat, dass auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung gespart wird?</p><p>• Kommt es zu weiteren Sparentscheiden müssen auch weitere Stellen abgebaut werden und spezialisiertes Knowhow geht verloren. Wie soll dieses Knowhow in absehbarer Zeit wieder aufgebaut werden?</p><p>• Was wird unternommen damit sich ein weiterer Leistungs- und Personalabbau vermeiden lässt? Welches Optimierungspotenzial ist innerhalb des Amtes und innerhalb der Verwaltung nutzbar?</p>
- Leistungs- und Personalabbau beim BAG
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