Leistungs- und Personalabbau beim BFS
- ShortId
-
25.3388
- Id
-
20253388
- Updated
-
14.11.2025 03:05
- Language
-
de
- Title
-
Leistungs- und Personalabbau beim BFS
- AdditionalIndexing
-
04;36
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Die Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung wird laufend optimiert. Die Suche nach Doppelspurigkeiten und ihre Begrenzung sind integraler Bestandteil der Strategie des Bundes, sowohl hinsichtlich der Digitalisierung als auch der Mehrfachnutzung von Daten. Aufgrund der im Dezember 2024 vom Parlament beschlossenen Budgetkürzungen sowie der steigenden IT-Kosten sieht sich das BFS gezwungen, bestimmte Aufgaben zu priorisieren (Produktionshäufigkeit, Detaillierungsgrad, Publikationen usw.) sowie auf andere zu verzichten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Damit der Personalkredit nicht überschritten wird, muss der Personalbestand bis Ende 2025 um 30 VZÄ auf 720 VZÄ abgebaut werden. Dieser Stellenabbau soll jedoch weitgehend mit natürlichen Abgängen aufgefangen werden. Entlassungen sind nicht ausgeschlossen; werden jedoch als letztes Mittel vorbehalten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Das BFS wird die vom Parlament beschlossenen Budgetkürzungen ebenso umsetzen müssen wie die anderen Verwaltungseinheiten. Es wird unter diesen Umständen nicht möglich sein, die Dienstleistungen und Prozesse des BFS vollständig aufrechtzuerhalten. Es geht jetzt darum, finanziell tragfähige Massnahmen umzusetzen und ohne Wissensverlust weiterhin qualitativ hochstehende Dienstleistungen bereitzustellen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die Finanzlage des BFS ist trotz der im Jahr 2024 eingeführten internen Sparmassnahmen noch nicht ausgeglichen. Das Amt sieht sich daher gezwungen, rasch weitere interne Massnahmen umzusetzen, namentlich die Verzögerung oder Verschiebung bestimmter Projekte, Entwicklungen und weiterer Aktivitäten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der Bundesrat will mit den Informationen der Bundesstatistik einen sachlichen Dialog über die Schweiz ermöglichen. Sie sind grundlegend für das Funktionieren der demokratischen Institutionen und eine fundierte Entscheidfindung. Die Aufgaben und die Arbeitsweise der Bundesstatistik sind im Bundesstatistikgesetz festgelegt (BStatG; SR 431.01).</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Die Aufgaben des BFS werden über den Bundeshaushalt finanziert. Die Finanzierung bestimmter spezifischer Leistungen für die Bundesverwaltung erfolgt zudem durch Leistungsverrechnung (mit Auswirkungen auf die Kredite der Verwaltungseinheiten). Für statistische Leistungen, die das BFS im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit für Dritte erbringt, werden gemäss der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für statistische Dienstleistungen von Verwaltungseinheiten des Bundes Gebühren erhoben. Das BFS ist jedoch gezwungen, Prioritäten zu setzen und einen Verzichtsplan vorzulegen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>7. Synergiepotenzial besteht insbesondere bei der Automatisierung von Datenverarbeitungsprozessen, namentlich durch die Harmonisierung der Daten oder mithilfe von Datenwissenschaft und künstlicher Intelligenz. Entsprechende Arbeiten sind eingeleitet und werden im Rahmen der vorhandenen Mittel fortgesetzt.</span></p></span>
- <p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt als zentraler Dienstleister innerhalb der öffentlichen Statistik zahlreiche Erhebungen und Auswertungen von hoher Qualität. Diese bilden die Basis für eine faktenbasierte Diskussion und für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheide verschiedenster Akteure. Gerade in Zeiten von «alternativen Fakten» ist es unerlässlich, dass unsere Gesellschaft auf neutral erstellte, qualitativ hochwertige und breit produzierte Daten und Statistiken zählen kann.</p><p> </p><p>Die Medienmitteilung des BFS vom 14. Februar 2025, wonach das Amt seine Leistungen aufgrund der parlamentarischen Sparvorgaben einschränken muss, bereitet deshalb grosse Sorge. Genauso Sorge bereiten die Auswirkungen dieser Leistungseinschränkungen auf das Personal.</p><p> </p><p>• Wie kann verhindert werden, dass das BFS Leistungen abbauen muss? Welches Optimierungspotentiel ist innerhalb des Amtes und innerhalb der Verwaltung nutzbar? (Stichwort once only, Aufhebung von Doppelspurigeiten)</p><p>• Wie viele Stellen sind vom Leistungsabbau betroffen? Wie können Entlassungen und Stellenaufhebungen verhindert werden?</p><p>• Welche Alternativen gib es, um den Abbau von Leistungen und Stellen zu vermeiden?</p><p>• Ist geprüft worden, inwieweit eine Erstreckung auf der Zeitachse es ermöglichen würde, sinnvollere Arten der Kosteneinsparung zu erzielen?</p><p>• Welche übergeordnete Strategie verfolgt der Bundesrat bei der Erbringung von statistischen Dienstleistungen?</p><p>• Wie kann sichergestellt werden, dass die Dienstleistungen des BFS korrekt ausfinanziert werden?</p><p>• Welches Synergiepotential könnte innerhalb der Bundesverwaltung bei der Erbringung von statistischen Dienstleistungen genutzt werden, um so Effizienzsteigerungen und Einsparungen zu erzielen?</p>
- Leistungs- und Personalabbau beim BFS
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. Die Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung wird laufend optimiert. Die Suche nach Doppelspurigkeiten und ihre Begrenzung sind integraler Bestandteil der Strategie des Bundes, sowohl hinsichtlich der Digitalisierung als auch der Mehrfachnutzung von Daten. Aufgrund der im Dezember 2024 vom Parlament beschlossenen Budgetkürzungen sowie der steigenden IT-Kosten sieht sich das BFS gezwungen, bestimmte Aufgaben zu priorisieren (Produktionshäufigkeit, Detaillierungsgrad, Publikationen usw.) sowie auf andere zu verzichten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Damit der Personalkredit nicht überschritten wird, muss der Personalbestand bis Ende 2025 um 30 VZÄ auf 720 VZÄ abgebaut werden. Dieser Stellenabbau soll jedoch weitgehend mit natürlichen Abgängen aufgefangen werden. Entlassungen sind nicht ausgeschlossen; werden jedoch als letztes Mittel vorbehalten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Das BFS wird die vom Parlament beschlossenen Budgetkürzungen ebenso umsetzen müssen wie die anderen Verwaltungseinheiten. Es wird unter diesen Umständen nicht möglich sein, die Dienstleistungen und Prozesse des BFS vollständig aufrechtzuerhalten. Es geht jetzt darum, finanziell tragfähige Massnahmen umzusetzen und ohne Wissensverlust weiterhin qualitativ hochstehende Dienstleistungen bereitzustellen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die Finanzlage des BFS ist trotz der im Jahr 2024 eingeführten internen Sparmassnahmen noch nicht ausgeglichen. Das Amt sieht sich daher gezwungen, rasch weitere interne Massnahmen umzusetzen, namentlich die Verzögerung oder Verschiebung bestimmter Projekte, Entwicklungen und weiterer Aktivitäten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der Bundesrat will mit den Informationen der Bundesstatistik einen sachlichen Dialog über die Schweiz ermöglichen. Sie sind grundlegend für das Funktionieren der demokratischen Institutionen und eine fundierte Entscheidfindung. Die Aufgaben und die Arbeitsweise der Bundesstatistik sind im Bundesstatistikgesetz festgelegt (BStatG; SR 431.01).</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Die Aufgaben des BFS werden über den Bundeshaushalt finanziert. Die Finanzierung bestimmter spezifischer Leistungen für die Bundesverwaltung erfolgt zudem durch Leistungsverrechnung (mit Auswirkungen auf die Kredite der Verwaltungseinheiten). Für statistische Leistungen, die das BFS im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit für Dritte erbringt, werden gemäss der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für statistische Dienstleistungen von Verwaltungseinheiten des Bundes Gebühren erhoben. Das BFS ist jedoch gezwungen, Prioritäten zu setzen und einen Verzichtsplan vorzulegen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>7. Synergiepotenzial besteht insbesondere bei der Automatisierung von Datenverarbeitungsprozessen, namentlich durch die Harmonisierung der Daten oder mithilfe von Datenwissenschaft und künstlicher Intelligenz. Entsprechende Arbeiten sind eingeleitet und werden im Rahmen der vorhandenen Mittel fortgesetzt.</span></p></span>
- <p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt als zentraler Dienstleister innerhalb der öffentlichen Statistik zahlreiche Erhebungen und Auswertungen von hoher Qualität. Diese bilden die Basis für eine faktenbasierte Diskussion und für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheide verschiedenster Akteure. Gerade in Zeiten von «alternativen Fakten» ist es unerlässlich, dass unsere Gesellschaft auf neutral erstellte, qualitativ hochwertige und breit produzierte Daten und Statistiken zählen kann.</p><p> </p><p>Die Medienmitteilung des BFS vom 14. Februar 2025, wonach das Amt seine Leistungen aufgrund der parlamentarischen Sparvorgaben einschränken muss, bereitet deshalb grosse Sorge. Genauso Sorge bereiten die Auswirkungen dieser Leistungseinschränkungen auf das Personal.</p><p> </p><p>• Wie kann verhindert werden, dass das BFS Leistungen abbauen muss? Welches Optimierungspotentiel ist innerhalb des Amtes und innerhalb der Verwaltung nutzbar? (Stichwort once only, Aufhebung von Doppelspurigeiten)</p><p>• Wie viele Stellen sind vom Leistungsabbau betroffen? Wie können Entlassungen und Stellenaufhebungen verhindert werden?</p><p>• Welche Alternativen gib es, um den Abbau von Leistungen und Stellen zu vermeiden?</p><p>• Ist geprüft worden, inwieweit eine Erstreckung auf der Zeitachse es ermöglichen würde, sinnvollere Arten der Kosteneinsparung zu erzielen?</p><p>• Welche übergeordnete Strategie verfolgt der Bundesrat bei der Erbringung von statistischen Dienstleistungen?</p><p>• Wie kann sichergestellt werden, dass die Dienstleistungen des BFS korrekt ausfinanziert werden?</p><p>• Welches Synergiepotential könnte innerhalb der Bundesverwaltung bei der Erbringung von statistischen Dienstleistungen genutzt werden, um so Effizienzsteigerungen und Einsparungen zu erzielen?</p>
- Leistungs- und Personalabbau beim BFS
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