Sonderbewilligungen für Pyrethroide in der Direktzahlungsverordnung. Eine Zulassung durch die Hintertüre!
- ShortId
-
25.3402
- Id
-
20253402
- Updated
-
14.11.2025 03:00
- Language
-
de
- Title
-
Sonderbewilligungen für Pyrethroide in der Direktzahlungsverordnung. Eine Zulassung durch die Hintertüre!
- AdditionalIndexing
-
2841;52;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><strong><span>1. und 2.</span></strong><span> Gemäss der Direktzahlungsverordnung (DZV; SR</span><span> </span><span>910.13) führen die zuständigen kantonalen Fachstellen eine Liste der erteilten Sonderbewilligungen, die Angaben über Betriebe, Kulturen, Flächen und Zielorganismen enthält. Sie stellen die Liste dem BLW jährlich zu. Informationen über die eingesetzten Wirkstoffe und Mengen liegen dem BLW nicht vor.</span></p><p><span>Zum Schutz der Kulturen vor Schädlingen sieht Artikel</span><span> </span><span>18 Absatz</span><span> </span><span>1 DZV vor, dass primär präventive Massnahmen, natürliche Regulationsmechanismen sowie biologische und mechanische Verfahren anzuwenden sind. Diese Verfahren sind oftmals weniger wirksam als der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Diese geringere Wirksamkeit führt zu Ertrags- und Qualitätseinbussen. Ist der Einsatz eines Pflanzenschutzmittels zum Schutz der Kultur erforderlich, kann eine Sonderbewilligung erteilt werden, wenn kein anderer Wirkstoff mit tieferem Risikopotenzial verfügbar ist.</span></p><p><strong><span>3. </span></strong><span>Die im Biolandbau angewendeten Verfahren zum Schutz der Kulturen sind oftmals weniger wirksam als der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die biologische Produktion bleibt in zahlreichen Kulturen eine Herausforderung und die wirtschaftliche Förderung dieser Produktionsform reicht nicht immer aus, um ihre Rentabilität zu gewährleisten. Ausserdem erfordert die Produktion von Nahrungsmitteln in der Schweiz einen wirksamen Schutz der Kulturen, was immer schwieriger wird, wie der Zwischenbericht des Bundesrates vom 8.</span><span> </span><span>Mai</span><span> </span><span>2024 zur Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel festhält. In diesem Zusammenhang stellen die in der Frage genannten Verfahren keine Alternative zur Erteilung von Sonderbewilligungen im Rahmen der Anwendung der DZV dar.</span></p><p><strong><span>4. und 5.</span></strong><span> Gemäss der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR</span><span> </span><span>916.161) dürfen Pflanzenschutzmittel verwendet werden, wenn sie bei vorschriftsgemässem Umgang keine unannehmbaren Nebenwirkungen haben. Gemäss DZV dürfen ausschliesslich Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die im Sinne der PSMV zugelassen sind. Für bestimmte Wirkstoffe, die ein hohes potenzielles Risiko für Oberflächengewässer und Grundwasser aufweisen, sieht die DZV zusätzliche Anwendungsbeschränkungen vor. In Ermangelung wirksamer Alternativen ist der Einsatz dieser Wirkstoffe angesichts der phytosanitären Gegebenheiten manchmal nötig, um den Schutz bestimmter Kulturen zu gewährleisten. Die Sonderbewilligungen betreffen nur die Beschränkungen der DZV. Somit liegt keine Umgehung der Bestimmungen der PSMV vor.</span></p></span>
- <p>Künstliche Pyrethroide (im folgenden Pyrethroide) sind besonders giftige Pflanzenschutzmittel (PSM) und deshalb strenger reguliert als andere. <br>In seiner Antwort auf meine <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20243767&data=05%7C02%7Cnik.gugger%40parl.ch%7Cb74162f9df764706f6a508dd684b92d0%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638781395998514501%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=GONfeMorh6bP9lWIOd%2FT7vJDipMOB3JxnTJIDrcmtY8%3D&reserved=0">Ip. 24.3767</a> schreibt der Bundesrat, dass die DZV seit 2023 die Anwendung von fünf Pyrethroiden als Pflanzenschutzmittel im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises verbietet, wenn auch mit Ausnahmen.</p><p>Grundsätzlich dürfen Pyrethroide nicht als PSM verwendet werden, wenn ein alternatives Pestizid mit einem geringeren Risiko für die Umwelt verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, kann eine Sonderbewilligung bei der zuständigen kantonalen Fachstelle beantragt werden. Ausserdem sind in der DZV eine Reihe von Kulturen aufgeführt, bei denen in den meisten Regionen der Schweiz gewisse Schädlinge regelmässig auftreten und Schäden verursachen. <br>Für die Anwendung von Pyrethroiden ist da keine Sonderbewilligung nötig.</p><p>Laut den vom BLW berechneten Verkaufsmengen wurden im ersten Jahr der neuen Regulierung allerdings mehr Pyrethroide verkauft als im Vorjahr, als sie noch weniger streng reguliert waren. <br>Der Bundesrat begründet dies in seiner Antwort auf meine Frage <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20257141&data=05%7C02%7Cnik.gugger%40parl.ch%7Cb74162f9df764706f6a508dd684b92d0%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638781395998537229%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=acjb84OBe8NZK7zJzemE%2FeXoxeGxi%2BFmPJpIp%2BinUeU%3D&reserved=0">25.7141</a> mit einem Mangel an Alternativen zur Bekämpfung gewisser Schadorganismen.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><ol><li>Auf meine Frage <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20257141&data=05%7C02%7Cnik.gugger%40parl.ch%7Cb74162f9df764706f6a508dd684b92d0%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638781395998551311%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=HZe%2FzfkDBwdWZ35YdFQrPYe9rQxxopvcn3Ujog9VPvs%3D&reserved=0">25.7141</a> antwortet er, 2023 seien 6117 Sonderbewilligungen für Insektizide erteilt worden. Um welche Pestizide handelt es sich dabei, in jeweils welchen Mengen? Angesichts dieser Anzahl: Wie genau definiert der Bundesrat «Sonderbewilligung»?</li><li>Welche Pyrethroide wurden ohne Sonderbewilligung ausgebracht und in welchen Mengen?</li><li>Im Biolandbau ist die Anwendung von künstlichen Pyrethroiden gänzlich verboten. Drohendem Schädlingsbefall wird etwa mit Fruchtfolge, Sortenwahl oder der Anwendung von weniger schädlichen PSM begegnet. Wie genau definiert der Bundesrat «Alternativen»?</li><li>PSM werden in der Schweiz zugelassen, wenn sie keine unerwünschten Effekte auf Nichtzielorganismen haben. Ist korrekt, dass die besagten fünf Pyrethroide solche unerwünschten Effekte für Mensch und Umwelt aufweisen? Wenn nein, warum? Wenn ja, welche und warum lässt der Bundesrat diese Effekte durch die Hintertüre zu und verstösst so gegen die geltende Regulierung?</li><li>Hat der Bundesrat eine Abschätzung der Folgen seiner umgehenden Regulierung gemacht, inkl. die externen Kosten? Wenn ja, wo ist sie publiziert? Wenn nein, warum nicht?</li></ol>
- Sonderbewilligungen für Pyrethroide in der Direktzahlungsverordnung. Eine Zulassung durch die Hintertüre!
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><strong><span>1. und 2.</span></strong><span> Gemäss der Direktzahlungsverordnung (DZV; SR</span><span> </span><span>910.13) führen die zuständigen kantonalen Fachstellen eine Liste der erteilten Sonderbewilligungen, die Angaben über Betriebe, Kulturen, Flächen und Zielorganismen enthält. Sie stellen die Liste dem BLW jährlich zu. Informationen über die eingesetzten Wirkstoffe und Mengen liegen dem BLW nicht vor.</span></p><p><span>Zum Schutz der Kulturen vor Schädlingen sieht Artikel</span><span> </span><span>18 Absatz</span><span> </span><span>1 DZV vor, dass primär präventive Massnahmen, natürliche Regulationsmechanismen sowie biologische und mechanische Verfahren anzuwenden sind. Diese Verfahren sind oftmals weniger wirksam als der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Diese geringere Wirksamkeit führt zu Ertrags- und Qualitätseinbussen. Ist der Einsatz eines Pflanzenschutzmittels zum Schutz der Kultur erforderlich, kann eine Sonderbewilligung erteilt werden, wenn kein anderer Wirkstoff mit tieferem Risikopotenzial verfügbar ist.</span></p><p><strong><span>3. </span></strong><span>Die im Biolandbau angewendeten Verfahren zum Schutz der Kulturen sind oftmals weniger wirksam als der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die biologische Produktion bleibt in zahlreichen Kulturen eine Herausforderung und die wirtschaftliche Förderung dieser Produktionsform reicht nicht immer aus, um ihre Rentabilität zu gewährleisten. Ausserdem erfordert die Produktion von Nahrungsmitteln in der Schweiz einen wirksamen Schutz der Kulturen, was immer schwieriger wird, wie der Zwischenbericht des Bundesrates vom 8.</span><span> </span><span>Mai</span><span> </span><span>2024 zur Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel festhält. In diesem Zusammenhang stellen die in der Frage genannten Verfahren keine Alternative zur Erteilung von Sonderbewilligungen im Rahmen der Anwendung der DZV dar.</span></p><p><strong><span>4. und 5.</span></strong><span> Gemäss der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR</span><span> </span><span>916.161) dürfen Pflanzenschutzmittel verwendet werden, wenn sie bei vorschriftsgemässem Umgang keine unannehmbaren Nebenwirkungen haben. Gemäss DZV dürfen ausschliesslich Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die im Sinne der PSMV zugelassen sind. Für bestimmte Wirkstoffe, die ein hohes potenzielles Risiko für Oberflächengewässer und Grundwasser aufweisen, sieht die DZV zusätzliche Anwendungsbeschränkungen vor. In Ermangelung wirksamer Alternativen ist der Einsatz dieser Wirkstoffe angesichts der phytosanitären Gegebenheiten manchmal nötig, um den Schutz bestimmter Kulturen zu gewährleisten. Die Sonderbewilligungen betreffen nur die Beschränkungen der DZV. Somit liegt keine Umgehung der Bestimmungen der PSMV vor.</span></p></span>
- <p>Künstliche Pyrethroide (im folgenden Pyrethroide) sind besonders giftige Pflanzenschutzmittel (PSM) und deshalb strenger reguliert als andere. <br>In seiner Antwort auf meine <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20243767&data=05%7C02%7Cnik.gugger%40parl.ch%7Cb74162f9df764706f6a508dd684b92d0%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638781395998514501%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=GONfeMorh6bP9lWIOd%2FT7vJDipMOB3JxnTJIDrcmtY8%3D&reserved=0">Ip. 24.3767</a> schreibt der Bundesrat, dass die DZV seit 2023 die Anwendung von fünf Pyrethroiden als Pflanzenschutzmittel im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises verbietet, wenn auch mit Ausnahmen.</p><p>Grundsätzlich dürfen Pyrethroide nicht als PSM verwendet werden, wenn ein alternatives Pestizid mit einem geringeren Risiko für die Umwelt verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, kann eine Sonderbewilligung bei der zuständigen kantonalen Fachstelle beantragt werden. Ausserdem sind in der DZV eine Reihe von Kulturen aufgeführt, bei denen in den meisten Regionen der Schweiz gewisse Schädlinge regelmässig auftreten und Schäden verursachen. <br>Für die Anwendung von Pyrethroiden ist da keine Sonderbewilligung nötig.</p><p>Laut den vom BLW berechneten Verkaufsmengen wurden im ersten Jahr der neuen Regulierung allerdings mehr Pyrethroide verkauft als im Vorjahr, als sie noch weniger streng reguliert waren. <br>Der Bundesrat begründet dies in seiner Antwort auf meine Frage <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20257141&data=05%7C02%7Cnik.gugger%40parl.ch%7Cb74162f9df764706f6a508dd684b92d0%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638781395998537229%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=acjb84OBe8NZK7zJzemE%2FeXoxeGxi%2BFmPJpIp%2BinUeU%3D&reserved=0">25.7141</a> mit einem Mangel an Alternativen zur Bekämpfung gewisser Schadorganismen.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><ol><li>Auf meine Frage <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20257141&data=05%7C02%7Cnik.gugger%40parl.ch%7Cb74162f9df764706f6a508dd684b92d0%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638781395998551311%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=HZe%2FzfkDBwdWZ35YdFQrPYe9rQxxopvcn3Ujog9VPvs%3D&reserved=0">25.7141</a> antwortet er, 2023 seien 6117 Sonderbewilligungen für Insektizide erteilt worden. Um welche Pestizide handelt es sich dabei, in jeweils welchen Mengen? Angesichts dieser Anzahl: Wie genau definiert der Bundesrat «Sonderbewilligung»?</li><li>Welche Pyrethroide wurden ohne Sonderbewilligung ausgebracht und in welchen Mengen?</li><li>Im Biolandbau ist die Anwendung von künstlichen Pyrethroiden gänzlich verboten. Drohendem Schädlingsbefall wird etwa mit Fruchtfolge, Sortenwahl oder der Anwendung von weniger schädlichen PSM begegnet. Wie genau definiert der Bundesrat «Alternativen»?</li><li>PSM werden in der Schweiz zugelassen, wenn sie keine unerwünschten Effekte auf Nichtzielorganismen haben. Ist korrekt, dass die besagten fünf Pyrethroide solche unerwünschten Effekte für Mensch und Umwelt aufweisen? Wenn nein, warum? Wenn ja, welche und warum lässt der Bundesrat diese Effekte durch die Hintertüre zu und verstösst so gegen die geltende Regulierung?</li><li>Hat der Bundesrat eine Abschätzung der Folgen seiner umgehenden Regulierung gemacht, inkl. die externen Kosten? Wenn ja, wo ist sie publiziert? Wenn nein, warum nicht?</li></ol>
- Sonderbewilligungen für Pyrethroide in der Direktzahlungsverordnung. Eine Zulassung durch die Hintertüre!
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