Der Bundesrat soll gemeinsam Verantwortung für die Governance des VBS übernehmen

ShortId
25.3404
Id
20253404
Updated
14.11.2025 03:06
Language
de
Title
Der Bundesrat soll gemeinsam Verantwortung für die Governance des VBS übernehmen
AdditionalIndexing
09;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Serie von Vorfällen im VBS, sowie die anstehenden Personalwechsel machen deutlich, dass die Governance auf der obersten Führungsebene dringend gestärkt werden muss. Hier soll der Aufsichtsausschuss ansetzen und der gesamte Bundesrat soll der hohen Bedeutung und Kritikalität der aktuellen Schwierigkeiten im VBS als Gremium gemeinsam Verantwortung übernehmen.</p><p>Themenfelder des Aufsichtsauschusses:</p><p>Die Serie anstehender Personalwechsel auf oberster Führungsebene darf nicht zu einem Führungsvakuum führen. Der neue Departementsvorsteher soll mit dem Aufsichtsausschuss eng zusammenarbeiten. Die Verzögerungen und Kostenüberschreitungen der publik gemachten top Projekte im VBS sollen so rasch als möglich unter Kontrolle gebracht werden. Einige Massnahmen in die richtige Richtung wurden bereits eingeleitet.</p><p>Die kriminellen Verfehlungen in der RUAG sind schonungslos und vollständig aufzuarbeiten und Systeme sind zu implementieren, um Wiederholungen auszuschliessen. Dem VBS wurden massiv mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Diese müssen effizient eingesetzt werden. Deshalb muss auch das interne Controlling überprüft werden. Nach Bedarf und in Abstimmung mit dem Bundesrat kann der Aufsichtsausschuss auch weitere Themenfelder im Bereich Governance des VBS bearbeiten.</p><p>Bewährtes Instrument des Bundesrates:</p><p>Die Einsetzung eines Aufsichtsausschusses gemäss Regierungs- und Verwaltungsorgansationsverordnung RVOV (Art. 8, Abs 1a, Ausserparlamentarische Kommissionen) hat sich bewährt. Aktuell gibt es acht solcher Ausschüsse, diese bestehen in der Regel aus drei Mitgliedern. Die Ausschüsse bereiten Beratungen und Entscheidungen des Bundesrates vor oder führen für das Kollegium Verhandlungen mit anderen in- oder ausländischen Behörden oder mit Privaten.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Gemäss Artikel 4 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) trägt der Bundesrat die politische Gesamtverantwortung und ist als Kollegium für die Wahrnehmung der Regierungsfunktionen verantwortlich. Gestützt auf Artikel 23 RVOG kann der Bundesrat für bestimmte Geschäfte aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen. Zurzeit bestehen acht Ausschüsse, die sich aus je drei Mitgliedern des Bundesrates zusammensetzen (</span><a href="http://www.admin.ch"><u><span>www.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Bundesrat &gt; Aufgaben &gt; Ausschüsse des Bundesrates</span><span>). Zudem prüft der Bundesrat seit 2016 jeweils im Frühling, ob für einen bestimmten Bereich ein Aufsichtsausschuss des Bundesrates eingesetzt werden soll. Ein solcher Aufsichtsausschuss wurde bisher jedoch nie eingesetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die wichtigsten Projekte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) des VBS werden als Schlüsselprojekte geführt und unterstehen damit einem besonderen Monitoring gemäss dem 7. Kapitel (1. Abschnitt) der Digitalisierungsverordnung (DigiV; SR 172.019.1). Sie werden zudem durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) eng begleitet. Seit 2023 wird die IKT des VBS im Auftrag des Bundesrates ferner durch den Ausschuss des Bundesrates «Digitalisierung und IKT» begleitet. An diesen Ausschusssitzungen nimmt fallweise auch die EFK teil. Im Juni 2025 wird der Bundesrat gestützt auf einen Bericht und Empfehlungen des Ausschusses das weitere Vorgehen beschliessen. Die bestehenden Herausforderungen bei den IKT-Projekten des VBS sind somit aus Sicht des Bundesrates adressiert. Im Rahmen der jährlichen Prüfung der Einsetzung eines Aufsichtsausschusses hat der Bundesrat daher am 16. April 2025 beschlossen, auf weitere Massnahmen und namentlich auf die Einsetzung eines solchen Ausschusses zu verzichten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, als Gremium gemeinsam die Verantwortung für die Governance der anstehenden massiven Probleme im VBS zu übernehmen. Er soll einen Aufsichtsausschuss über das VBS etablieren und damit zur Stärkung der obersten Führungsebene des VBS beitragen. Fokus der Aufsicht ist auf die dort angesiedelten Schlüsselprobleme und Herausforderungen zu legen.&nbsp;</p><p>Ziel ist, als unabhängiger, kompetenter Ausschuss den Fortschritt bei den Schlüsselproblemen zu beurteilen und in Abstimmung mit dem Bundesrat lenkend und unterstützend einzugreifen. Die Arbeit ist rasch möglichst aufzunehmen.</p>
  • Der Bundesrat soll gemeinsam Verantwortung für die Governance des VBS übernehmen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Serie von Vorfällen im VBS, sowie die anstehenden Personalwechsel machen deutlich, dass die Governance auf der obersten Führungsebene dringend gestärkt werden muss. Hier soll der Aufsichtsausschuss ansetzen und der gesamte Bundesrat soll der hohen Bedeutung und Kritikalität der aktuellen Schwierigkeiten im VBS als Gremium gemeinsam Verantwortung übernehmen.</p><p>Themenfelder des Aufsichtsauschusses:</p><p>Die Serie anstehender Personalwechsel auf oberster Führungsebene darf nicht zu einem Führungsvakuum führen. Der neue Departementsvorsteher soll mit dem Aufsichtsausschuss eng zusammenarbeiten. Die Verzögerungen und Kostenüberschreitungen der publik gemachten top Projekte im VBS sollen so rasch als möglich unter Kontrolle gebracht werden. Einige Massnahmen in die richtige Richtung wurden bereits eingeleitet.</p><p>Die kriminellen Verfehlungen in der RUAG sind schonungslos und vollständig aufzuarbeiten und Systeme sind zu implementieren, um Wiederholungen auszuschliessen. Dem VBS wurden massiv mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Diese müssen effizient eingesetzt werden. Deshalb muss auch das interne Controlling überprüft werden. Nach Bedarf und in Abstimmung mit dem Bundesrat kann der Aufsichtsausschuss auch weitere Themenfelder im Bereich Governance des VBS bearbeiten.</p><p>Bewährtes Instrument des Bundesrates:</p><p>Die Einsetzung eines Aufsichtsausschusses gemäss Regierungs- und Verwaltungsorgansationsverordnung RVOV (Art. 8, Abs 1a, Ausserparlamentarische Kommissionen) hat sich bewährt. Aktuell gibt es acht solcher Ausschüsse, diese bestehen in der Regel aus drei Mitgliedern. Die Ausschüsse bereiten Beratungen und Entscheidungen des Bundesrates vor oder führen für das Kollegium Verhandlungen mit anderen in- oder ausländischen Behörden oder mit Privaten.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Gemäss Artikel 4 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) trägt der Bundesrat die politische Gesamtverantwortung und ist als Kollegium für die Wahrnehmung der Regierungsfunktionen verantwortlich. Gestützt auf Artikel 23 RVOG kann der Bundesrat für bestimmte Geschäfte aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen. Zurzeit bestehen acht Ausschüsse, die sich aus je drei Mitgliedern des Bundesrates zusammensetzen (</span><a href="http://www.admin.ch"><u><span>www.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Bundesrat &gt; Aufgaben &gt; Ausschüsse des Bundesrates</span><span>). Zudem prüft der Bundesrat seit 2016 jeweils im Frühling, ob für einen bestimmten Bereich ein Aufsichtsausschuss des Bundesrates eingesetzt werden soll. Ein solcher Aufsichtsausschuss wurde bisher jedoch nie eingesetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die wichtigsten Projekte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) des VBS werden als Schlüsselprojekte geführt und unterstehen damit einem besonderen Monitoring gemäss dem 7. Kapitel (1. Abschnitt) der Digitalisierungsverordnung (DigiV; SR 172.019.1). Sie werden zudem durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) eng begleitet. Seit 2023 wird die IKT des VBS im Auftrag des Bundesrates ferner durch den Ausschuss des Bundesrates «Digitalisierung und IKT» begleitet. An diesen Ausschusssitzungen nimmt fallweise auch die EFK teil. Im Juni 2025 wird der Bundesrat gestützt auf einen Bericht und Empfehlungen des Ausschusses das weitere Vorgehen beschliessen. Die bestehenden Herausforderungen bei den IKT-Projekten des VBS sind somit aus Sicht des Bundesrates adressiert. Im Rahmen der jährlichen Prüfung der Einsetzung eines Aufsichtsausschusses hat der Bundesrat daher am 16. April 2025 beschlossen, auf weitere Massnahmen und namentlich auf die Einsetzung eines solchen Ausschusses zu verzichten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, als Gremium gemeinsam die Verantwortung für die Governance der anstehenden massiven Probleme im VBS zu übernehmen. Er soll einen Aufsichtsausschuss über das VBS etablieren und damit zur Stärkung der obersten Führungsebene des VBS beitragen. Fokus der Aufsicht ist auf die dort angesiedelten Schlüsselprobleme und Herausforderungen zu legen.&nbsp;</p><p>Ziel ist, als unabhängiger, kompetenter Ausschuss den Fortschritt bei den Schlüsselproblemen zu beurteilen und in Abstimmung mit dem Bundesrat lenkend und unterstützend einzugreifen. Die Arbeit ist rasch möglichst aufzunehmen.</p>
    • Der Bundesrat soll gemeinsam Verantwortung für die Governance des VBS übernehmen

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