Prüfung einer dynamischen unbedingten Grundsicherung in der Schweiz

ShortId
25.3405
Id
20253405
Updated
14.11.2025 03:06
Language
de
Title
Prüfung einer dynamischen unbedingten Grundsicherung in der Schweiz
AdditionalIndexing
28;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 5. Juni 2016 hat die Schweizer Stimmbevölkerung eine Initiative zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens abgelehnt. Umstritten an der Initiative war unter anderem, dass dieses bedingungslose Grundeinkommen allen Einwohnerinnen und Einwohnern in der Schweiz hätte ausbezahlt werden sollen, ungeachtet ihrer finanziellen Situation.&nbsp;</p><p>Die Thematik eines Grundeinkommens zur Existenzsicherung ist aktueller denn je: In der Schweiz sind über eine Million Menschen von Armut betroffen oder bedroht und immer mehr Menschen müssen sich mit prekärer Beschäftigungssituation über die Runden bringen. Das müsste nicht sein: Digitalisierung und Automatisierung erhöhen laufend die Produktivität der Arbeit, doch leider profitieren nicht alle Menschen in der Schweiz davon. Die Einkommens- und Vermögensungleichheit nimmt in der Schweiz immer weiter zu. Es bedarf also dringend neuer Ansätze, um die zunehmende Ungleichheit in der Schweiz zu bekämpfen.</p><p>Die dynamische unbedingte Grundsicherung soll die Existenzsicherung in das heutige Steuersystem integrieren und den Personen, die Anrecht auf eine unbedingte Grundsicherung haben, auf Basis der definitiven Steuerveranlagung automatisch überwiesen werden.&nbsp;</p><p>Diese Grundabsicherung soll keine Fürsorgeleistung sein. Gleichwohl sollte geprüft werden, ob ein dynamisches Grundeinkommen das heutige Fürsorgesystem weitgehend ablösen könnte, damit gegenüber heute der administrative Aufwand reduziert würde.</p><p>Mit dem Vorschlag verbunden soll zudem der Anreiz sein, sich mit einer Teilzeitanstellung einen Zusatzverdienst zu erarbeiten, bzw. sich mit einem angemessenen Verdienst in die übliche Arbeitswelt zu integrieren. Ein zentraler Eckpfeiler dafür könnte eine dynamische Erhöhung der Grundsicherung zur Ausgleichung eines “Untereinkommens” sein, die bei einem minimalen Eigenverdienst beginnt, danach progressiv ansteigt, bei einem Eigenverdienst in der Höhe der Armutsgrenze das Maximum erreicht und ab einem bestimmten, zu definierenden Verdienst ausläuft.</p>
  • <span><p><span>In der Schweiz sind 8,1 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung von Armut betroffen, dies entspricht rund 708’000 Personen (aktuellste Daten von 2023). Der Bundesrat hat im Dezember 2024 entschieden, die nationalen Bestrebungen zur Armutsbekämpfung in einer übergreifenden Struktur zu bündeln. In Erfüllung von Motion Revaz 23.4450 («Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie») wird er zudem bis Mitte 2027 eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Armut vorlegen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die im Postulat vorgeschlagene dynamische unbedingte Grundsicherung entspricht im Kern einer negativen Einkommenssteuer. Alternative Modelle der Grundsicherung sind in der Schweiz in den 2000er-Jahren in diversen Studien geprüft worden, mehrere davon im Auftrag des Bundesrates oder der Bundesverwaltung (Stutz/Bauer 2003: Modelle zu einem garantierten Mindesteinkommen; Leu u.a. 2008: Erwerbsabhängige Steuergutschriften; Abul Naga u.a. 2008:</span><span> </span><span>The Redistributive Impact Of Alternative Income Maintenance Schemes: A Microsimulation Study Using Swiss Data, in: Review of Income and Wealth 54/2, S. 193-219; Bundesrat 2012: Erwerbsausfall und soziale Absicherung). Sie kamen für die negative Einkommenssteuer übereinstimmend zum Schluss, dass diese finanziell nicht tragbar ist, wenn sie gleichzeitig ein ausreichendes Erwerbseinkommen garantieren und angemessene Erwerbsanreize setzen soll. Aus Sicht des Bundesrates ist diese Einschätzung nach wie vor gültig. Die Einführung einer negativen Bundeseinkommenssteuer wäre auch erst nach einer Änderung von Artikel 128 der Bundesverfassung (BV; SR 101) möglich. Soweit ersichtlich, gibt es bis heute keinen Staat, der eine negative Einkommenssteuer in Reinform und auf Dauer eingeführt hätte. In den meisten Umsetzungsmodellen vermag die negative Einkommenssteuer das Existenzminimum nicht aus eigener Kraft zu sichern oder ist auf Teilgruppen der Bevölkerung beschränkt (z.B. Steuergutschriften für erwerbstätige Personen).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Einführung einer negativen Einkommenssteuer würde ausserdem die bestehende föderale Kompetenzordnung in mehreren Punkten in Frage stellen. Um das Instrument in der ganzen Schweiz einzuführen, müsste es voraussichtlich über die direkte Bundessteuer implementiert werden. Wäre die negative Einkommenssteuer tatsächlich existenzsichernd, so entstünde ein latenter Konflikt zur Verfassungsbestimmung, wonach die Kantone für die Unterstützung bedürftiger Menschen zuständig sind (Art. 115 BV). Auch würde die angestrebte Ablösung des bisherigen Fürsorgesystems neue und grosse Herausforderungen mit sich bringen. Die Sozialhilfe unterstützt Menschen nicht nur finanziell, sondern leistet wichtige persönliche Hilfe und fördert die berufliche und soziale Integration der Betroffenen. Würde die materielle Existenzsicherung in das Steuersystem integriert, so wäre unklar, wie diese persönliche Hilfe gewährleistet werden kann. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, verschiedene Varianten und Ausgestaltungen einer dynamischen unbedingter Grundsicherung zu prüfen sowie in einem Bericht darzulegen, welchen Effekt die unterschiedlichen Varianten eines dynamischen Grundeinkommens hätten und welche anderen Ansätze zur Verringerung der Einkommens- und Vermögensungleichheit sinnvoll, wirksam und umsetzbar wären.</p>
  • Prüfung einer dynamischen unbedingten Grundsicherung in der Schweiz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 5. Juni 2016 hat die Schweizer Stimmbevölkerung eine Initiative zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens abgelehnt. Umstritten an der Initiative war unter anderem, dass dieses bedingungslose Grundeinkommen allen Einwohnerinnen und Einwohnern in der Schweiz hätte ausbezahlt werden sollen, ungeachtet ihrer finanziellen Situation.&nbsp;</p><p>Die Thematik eines Grundeinkommens zur Existenzsicherung ist aktueller denn je: In der Schweiz sind über eine Million Menschen von Armut betroffen oder bedroht und immer mehr Menschen müssen sich mit prekärer Beschäftigungssituation über die Runden bringen. Das müsste nicht sein: Digitalisierung und Automatisierung erhöhen laufend die Produktivität der Arbeit, doch leider profitieren nicht alle Menschen in der Schweiz davon. Die Einkommens- und Vermögensungleichheit nimmt in der Schweiz immer weiter zu. Es bedarf also dringend neuer Ansätze, um die zunehmende Ungleichheit in der Schweiz zu bekämpfen.</p><p>Die dynamische unbedingte Grundsicherung soll die Existenzsicherung in das heutige Steuersystem integrieren und den Personen, die Anrecht auf eine unbedingte Grundsicherung haben, auf Basis der definitiven Steuerveranlagung automatisch überwiesen werden.&nbsp;</p><p>Diese Grundabsicherung soll keine Fürsorgeleistung sein. Gleichwohl sollte geprüft werden, ob ein dynamisches Grundeinkommen das heutige Fürsorgesystem weitgehend ablösen könnte, damit gegenüber heute der administrative Aufwand reduziert würde.</p><p>Mit dem Vorschlag verbunden soll zudem der Anreiz sein, sich mit einer Teilzeitanstellung einen Zusatzverdienst zu erarbeiten, bzw. sich mit einem angemessenen Verdienst in die übliche Arbeitswelt zu integrieren. Ein zentraler Eckpfeiler dafür könnte eine dynamische Erhöhung der Grundsicherung zur Ausgleichung eines “Untereinkommens” sein, die bei einem minimalen Eigenverdienst beginnt, danach progressiv ansteigt, bei einem Eigenverdienst in der Höhe der Armutsgrenze das Maximum erreicht und ab einem bestimmten, zu definierenden Verdienst ausläuft.</p>
    • <span><p><span>In der Schweiz sind 8,1 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung von Armut betroffen, dies entspricht rund 708’000 Personen (aktuellste Daten von 2023). Der Bundesrat hat im Dezember 2024 entschieden, die nationalen Bestrebungen zur Armutsbekämpfung in einer übergreifenden Struktur zu bündeln. In Erfüllung von Motion Revaz 23.4450 («Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie») wird er zudem bis Mitte 2027 eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Armut vorlegen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die im Postulat vorgeschlagene dynamische unbedingte Grundsicherung entspricht im Kern einer negativen Einkommenssteuer. Alternative Modelle der Grundsicherung sind in der Schweiz in den 2000er-Jahren in diversen Studien geprüft worden, mehrere davon im Auftrag des Bundesrates oder der Bundesverwaltung (Stutz/Bauer 2003: Modelle zu einem garantierten Mindesteinkommen; Leu u.a. 2008: Erwerbsabhängige Steuergutschriften; Abul Naga u.a. 2008:</span><span> </span><span>The Redistributive Impact Of Alternative Income Maintenance Schemes: A Microsimulation Study Using Swiss Data, in: Review of Income and Wealth 54/2, S. 193-219; Bundesrat 2012: Erwerbsausfall und soziale Absicherung). Sie kamen für die negative Einkommenssteuer übereinstimmend zum Schluss, dass diese finanziell nicht tragbar ist, wenn sie gleichzeitig ein ausreichendes Erwerbseinkommen garantieren und angemessene Erwerbsanreize setzen soll. Aus Sicht des Bundesrates ist diese Einschätzung nach wie vor gültig. Die Einführung einer negativen Bundeseinkommenssteuer wäre auch erst nach einer Änderung von Artikel 128 der Bundesverfassung (BV; SR 101) möglich. Soweit ersichtlich, gibt es bis heute keinen Staat, der eine negative Einkommenssteuer in Reinform und auf Dauer eingeführt hätte. In den meisten Umsetzungsmodellen vermag die negative Einkommenssteuer das Existenzminimum nicht aus eigener Kraft zu sichern oder ist auf Teilgruppen der Bevölkerung beschränkt (z.B. Steuergutschriften für erwerbstätige Personen).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Einführung einer negativen Einkommenssteuer würde ausserdem die bestehende föderale Kompetenzordnung in mehreren Punkten in Frage stellen. Um das Instrument in der ganzen Schweiz einzuführen, müsste es voraussichtlich über die direkte Bundessteuer implementiert werden. Wäre die negative Einkommenssteuer tatsächlich existenzsichernd, so entstünde ein latenter Konflikt zur Verfassungsbestimmung, wonach die Kantone für die Unterstützung bedürftiger Menschen zuständig sind (Art. 115 BV). Auch würde die angestrebte Ablösung des bisherigen Fürsorgesystems neue und grosse Herausforderungen mit sich bringen. Die Sozialhilfe unterstützt Menschen nicht nur finanziell, sondern leistet wichtige persönliche Hilfe und fördert die berufliche und soziale Integration der Betroffenen. Würde die materielle Existenzsicherung in das Steuersystem integriert, so wäre unklar, wie diese persönliche Hilfe gewährleistet werden kann. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, verschiedene Varianten und Ausgestaltungen einer dynamischen unbedingter Grundsicherung zu prüfen sowie in einem Bericht darzulegen, welchen Effekt die unterschiedlichen Varianten eines dynamischen Grundeinkommens hätten und welche anderen Ansätze zur Verringerung der Einkommens- und Vermögensungleichheit sinnvoll, wirksam und umsetzbar wären.</p>
    • Prüfung einer dynamischen unbedingten Grundsicherung in der Schweiz

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