Eine Wehranleihe für die Modernisierung unserer Armee
- ShortId
-
25.3408
- Id
-
20253408
- Updated
-
14.11.2025 03:03
- Language
-
de
- Title
-
Eine Wehranleihe für die Modernisierung unserer Armee
- AdditionalIndexing
-
09;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Deutschland lockert ausnahmsweise die Schuldenbremse und wird Hunderte von Milliarden Euro in seine Verteidigung investieren. Dieser Entscheid verdeutlicht, dass die europäischen Staaten ihre Verteidigung angesichts der globalen Unsicherheiten dringend verstärken müssen.</p><p> </p><p>In einem instabilen geopolitischen Umfeld mit zahlreichen Risiken und angesichts des gestiegenen Drucks, der auf den europäischen Staaten lastet (ob NATO-Mitglied oder nicht), muss auch die Schweiz unverzüglich handeln, um ihre Armee zu modernisieren und ihre strategische Autonomie zu wahren. Die im Dezember 2024 in diesem Sinne beschlossenen Massnahmen werden bei Weitem nicht ausreichen. Sie werden nicht einmal die vollständige Ausrüstung unserer Armee erlauben.</p><p> </p><p>Die Armee ist zunehmend veraltet und weist kritische Schwachstellen auf. Mit der vorgeschlagenen Anleihe können die vollständige Neuausrüstung ihrer Verbände, die Entwicklung unserer Kapazitäten im Weltraum, die massive Erneuerung der Munitionsbestände und eine deutliche Stärkung der Informationstechnologien und der Cyberverteidigung finanziert werden.</p><p> </p><p>Die Motion knüpft an das Postulat 24.3042 an, das aufgrund der Schuldenbremse zurückgezogen wurde. Die heutige Lage erfordert jedoch denselben ausserordentlichen Effort, der 1936 notwendig erschien. Die Bundesverfassung lässt eine Ausnahme von der Schuldenbremse, wie sie Deutschland vorsieht, zu (Art. 126 Abs. 3). Unser Land hat in anderen Fällen seine Fähigkeit beweisen, dringliche Verbindlichkeiten zu tragen (Rettung der UBS, Covid). Dasselbe kann und muss es auch zu seiner eigenen Sicherheit tun. Mit einer Anleihe lässt sich verhindern, andere prioritäre Staatsbereiche zu belasten.</p><p> </p><p>Die zweckgebundene Nutzung und die transparente Verwaltung der beschafften Mittel sollen über einen geeigneten parlamentarischen Kontrollmechanismus sichergestellt werden.</p><p> </p><p>Die erwähnte Investition wird die Schweizer Wirtschaft stärken, die heimische Industrie ankurbeln, das technologische Know-how erhöhen und Arbeitsplätze sichern, insbesondere dank Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl der Verteidigung als auch zivilen Infrastrukturen zugutekommen.</p>
- <span><p><span>Das Parlament hat in der Wintersession 2024 gegenüber der Botschaft zum Voranschlag 2025 eine Aufstockung der Rüstungsausgaben um 530 Millionen Franken beschlossen. Die Aufstockung soll auch in den Finanzplanjahren 2026 bis 2028 weitergezogen werden, so dass die Armeeausgaben des Bundes den Zielwert von 1 Prozent des BIP bereits 2032 statt 2035 erreichen. In den kommenden zehn Jahren (2026-2035) sind damit Armeeausgaben des Bundes von kumuliert fast 89 Milliarden geplant. Das sind rund 27 Milliarden mehr, als vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs für diesen Zeitraum prognostiziert waren. Der Bundeshaushalt wird entsprechend belastet. Nicht enthalten sind in diesen Zahlen gewisse Ausgabenkomponenten zugunsten der Verteidigung wie z. B. die Erwerbsersatzordnung und die Kosten der Privatwirtschaft für die Milizarmee, weil sie sich nicht als Ausgaben des Bundes niederschlagen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Motion fordert die Emission einer ausserordentlichen Anleihe in der Höhe von maximal 40 Milliarden Franken. Die Verwendung der aufgenommenen Mittel müsste jedoch budgetiert werden, wobei die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse verlangt, dass die Ausgaben durch Einnahmen finanziert werden und nicht durch eine zusätzliche Verschuldung (Artikel 126 Abs. 4 BV). Eine «Wehranleihe» würde deshalb die Haushaltslage nicht verbessern. Der Bundesrat hat bereits 2024 im Rahmen der zurückgezogenen Motion 24.3042 auf diesen Sachverhalt hingewiesen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Instrument der Ausserordentlichkeit gibt dem Bund die nötige Flexibilität für Ausnahmefälle. Er kann damit vorübergehend Ausgaben tätigen, die den ordentlichen Höchstbetrag gemäss Schuldenbremse überschreiten (Artikel 126 Abs. 3 BV). Inhaltliche Voraussetzung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG; SR 611.0) ist unter anderem, dass es sich um «aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklungen» handelt (Art. 15 Abs. 1 Bst. a FHG). Die Finanzierung von «dauerhaften, neuen Aufgaben und Aufgabenintensivierungen», wie die von der Motion vorgeschlagene Armeefinanzierung sie darstellt, fällt gemäss Botschaft zur Schuldenbremse aber nicht darunter (BBl 2000 4714). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat sieht keinen Grund, die verfassungsmässigen Grundlagen der Schuldenbremse, die eine nachhaltige Finanzpolitik garantieren, anzupassen. Im Vordergrund steht deshalb, das nötige Wachstum der Verteidigungsausgaben im Rahmen der geltenden Regeln zu finanzieren; der Bundesrat erachtet dies als machbar. Im Januar 2025 hat er entsprechend die Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt eröffnet. Ohne weitgehende Umsetzung des Entlastungspakets 2027 oder eine alternative, gleichwertige Gegenfinanzierung wird es hingegen nicht möglich sein, die Armeeausgaben bis 2032 auf 1 Prozent des BIP zu erhöhen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Unsere Armee muss einsatzfähig bleiben. Zur Finanzierung ihrer vollständigen Ausrüstung, ihrer Modernisierung und der Aufstockung der Munitionsbestände wird der Bundesrat beauftragt, sämtliche Vorkehrungen für die Emission einer ausserordentlichen Wehranleihe im Umfang von maximal 40 Milliarden Franken zu treffen. Die benötigten Mittel könnten durch die Ausgabe von Staatsanleihen beschafft werden, die möglicherweise durch Mittel der SNB garantiert werden.</p>
- Eine Wehranleihe für die Modernisierung unserer Armee
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Deutschland lockert ausnahmsweise die Schuldenbremse und wird Hunderte von Milliarden Euro in seine Verteidigung investieren. Dieser Entscheid verdeutlicht, dass die europäischen Staaten ihre Verteidigung angesichts der globalen Unsicherheiten dringend verstärken müssen.</p><p> </p><p>In einem instabilen geopolitischen Umfeld mit zahlreichen Risiken und angesichts des gestiegenen Drucks, der auf den europäischen Staaten lastet (ob NATO-Mitglied oder nicht), muss auch die Schweiz unverzüglich handeln, um ihre Armee zu modernisieren und ihre strategische Autonomie zu wahren. Die im Dezember 2024 in diesem Sinne beschlossenen Massnahmen werden bei Weitem nicht ausreichen. Sie werden nicht einmal die vollständige Ausrüstung unserer Armee erlauben.</p><p> </p><p>Die Armee ist zunehmend veraltet und weist kritische Schwachstellen auf. Mit der vorgeschlagenen Anleihe können die vollständige Neuausrüstung ihrer Verbände, die Entwicklung unserer Kapazitäten im Weltraum, die massive Erneuerung der Munitionsbestände und eine deutliche Stärkung der Informationstechnologien und der Cyberverteidigung finanziert werden.</p><p> </p><p>Die Motion knüpft an das Postulat 24.3042 an, das aufgrund der Schuldenbremse zurückgezogen wurde. Die heutige Lage erfordert jedoch denselben ausserordentlichen Effort, der 1936 notwendig erschien. Die Bundesverfassung lässt eine Ausnahme von der Schuldenbremse, wie sie Deutschland vorsieht, zu (Art. 126 Abs. 3). Unser Land hat in anderen Fällen seine Fähigkeit beweisen, dringliche Verbindlichkeiten zu tragen (Rettung der UBS, Covid). Dasselbe kann und muss es auch zu seiner eigenen Sicherheit tun. Mit einer Anleihe lässt sich verhindern, andere prioritäre Staatsbereiche zu belasten.</p><p> </p><p>Die zweckgebundene Nutzung und die transparente Verwaltung der beschafften Mittel sollen über einen geeigneten parlamentarischen Kontrollmechanismus sichergestellt werden.</p><p> </p><p>Die erwähnte Investition wird die Schweizer Wirtschaft stärken, die heimische Industrie ankurbeln, das technologische Know-how erhöhen und Arbeitsplätze sichern, insbesondere dank Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl der Verteidigung als auch zivilen Infrastrukturen zugutekommen.</p>
- <span><p><span>Das Parlament hat in der Wintersession 2024 gegenüber der Botschaft zum Voranschlag 2025 eine Aufstockung der Rüstungsausgaben um 530 Millionen Franken beschlossen. Die Aufstockung soll auch in den Finanzplanjahren 2026 bis 2028 weitergezogen werden, so dass die Armeeausgaben des Bundes den Zielwert von 1 Prozent des BIP bereits 2032 statt 2035 erreichen. In den kommenden zehn Jahren (2026-2035) sind damit Armeeausgaben des Bundes von kumuliert fast 89 Milliarden geplant. Das sind rund 27 Milliarden mehr, als vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs für diesen Zeitraum prognostiziert waren. Der Bundeshaushalt wird entsprechend belastet. Nicht enthalten sind in diesen Zahlen gewisse Ausgabenkomponenten zugunsten der Verteidigung wie z. B. die Erwerbsersatzordnung und die Kosten der Privatwirtschaft für die Milizarmee, weil sie sich nicht als Ausgaben des Bundes niederschlagen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Motion fordert die Emission einer ausserordentlichen Anleihe in der Höhe von maximal 40 Milliarden Franken. Die Verwendung der aufgenommenen Mittel müsste jedoch budgetiert werden, wobei die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse verlangt, dass die Ausgaben durch Einnahmen finanziert werden und nicht durch eine zusätzliche Verschuldung (Artikel 126 Abs. 4 BV). Eine «Wehranleihe» würde deshalb die Haushaltslage nicht verbessern. Der Bundesrat hat bereits 2024 im Rahmen der zurückgezogenen Motion 24.3042 auf diesen Sachverhalt hingewiesen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Instrument der Ausserordentlichkeit gibt dem Bund die nötige Flexibilität für Ausnahmefälle. Er kann damit vorübergehend Ausgaben tätigen, die den ordentlichen Höchstbetrag gemäss Schuldenbremse überschreiten (Artikel 126 Abs. 3 BV). Inhaltliche Voraussetzung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG; SR 611.0) ist unter anderem, dass es sich um «aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklungen» handelt (Art. 15 Abs. 1 Bst. a FHG). Die Finanzierung von «dauerhaften, neuen Aufgaben und Aufgabenintensivierungen», wie die von der Motion vorgeschlagene Armeefinanzierung sie darstellt, fällt gemäss Botschaft zur Schuldenbremse aber nicht darunter (BBl 2000 4714). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat sieht keinen Grund, die verfassungsmässigen Grundlagen der Schuldenbremse, die eine nachhaltige Finanzpolitik garantieren, anzupassen. Im Vordergrund steht deshalb, das nötige Wachstum der Verteidigungsausgaben im Rahmen der geltenden Regeln zu finanzieren; der Bundesrat erachtet dies als machbar. Im Januar 2025 hat er entsprechend die Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt eröffnet. Ohne weitgehende Umsetzung des Entlastungspakets 2027 oder eine alternative, gleichwertige Gegenfinanzierung wird es hingegen nicht möglich sein, die Armeeausgaben bis 2032 auf 1 Prozent des BIP zu erhöhen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Unsere Armee muss einsatzfähig bleiben. Zur Finanzierung ihrer vollständigen Ausrüstung, ihrer Modernisierung und der Aufstockung der Munitionsbestände wird der Bundesrat beauftragt, sämtliche Vorkehrungen für die Emission einer ausserordentlichen Wehranleihe im Umfang von maximal 40 Milliarden Franken zu treffen. Die benötigten Mittel könnten durch die Ausgabe von Staatsanleihen beschafft werden, die möglicherweise durch Mittel der SNB garantiert werden.</p>
- Eine Wehranleihe für die Modernisierung unserer Armee
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