Umsetzen der Lohngleichheit

ShortId
25.3410
Id
20253410
Updated
14.11.2025 03:04
Language
de
Title
Umsetzen der Lohngleichheit
AdditionalIndexing
44;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Frauen und Männer in der Schweiz haben gemäss Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung (BV; SR 101) Anspruch auf den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Trotzdem bestehen gemäss dem Bericht des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2022 immer noch erhebliche nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern. Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) von 2018 verfolgte das Ziel, die verfassungsrechtliche Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen mit zusätzlichen staatlichen Massnahme zu verwirklichen.</p><p>So müssen Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Diese Überprüfung besteht aus drei Elementen:&nbsp;</p><p>1. Die betriebsinterne Einhaltung der Lohngleichheit soll alle vier Jahre analysiert werden (Art. 13a – 13c GlG)&nbsp;</p><p>2. Die Durchführung der Analyse soll durch unabhängige Dritte überprüft werden (Art. 13d – 13f GlG).&nbsp;</p><p>3. Die Arbeitnehmenden sollen über die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse schriftlich informiert werden (Art. 13g – 13i GlG).</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bericht der Berner Fachhochschule «Zwischenbilanz zum Vollzug&nbsp; von Art. 13a-13i GlG&nbsp; (Lohngleichheitsanalysen)» aus dem Jahr 2024 zeigt auf: Mehr als die Hälfte der Unternehmen erfüllt ihre Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse nicht.&nbsp;</p><p>Die Ursachen, weshalb das Gesetz nicht eingehalten wird sind zu klären und entsprechende Massnahmen sind zu ergreifen. Damit die in der Bundesverfassung geforderte Lohngleichheit endlich erfüllt wird!</p>
  • <span><p><span>Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG stellt den Arbeit-gebenden mit dem Standard-Analyse-Tool Logib ein kostenloses Instrument zur Analyse der Lohngleichheit zur freien Verfügung. Als Webtool erstellt Logib Berichte, die so</span><span>­</span><span>wohl für die formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse als auch zur Information der Arbeit</span><span>­</span><span>nehmenden über das Ergebnis der Analyse verwendet werden können. Seit Ende 2023 steht mit Logib Lohnsystem ein weiteres Instrument zur Verfügung, mit dem Arbeitge</span><span>­</span><span>ben</span><span>­</span><span>de ein einfaches, geschlechtsneutrales Funktions- und Lohnsystem erstellen und Einblick in ihre Lohnpraxis erhalten können. </span></p><p><span>Das Webtool Logib wird dabei mit einer umfangreichen Dokumentation und Hilfsmitteln, einer Helpline, über die seit 2020 mehr als 2450 Fragen beantwortet wurden, und eine Reihe von Workshops, an denen seit 2023 bereits mehr als 140 Personen teilgenommen haben, komplettiert. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu erwähnen ist hier auch die in Erfüllung des Postulats 20.4263 WBK-N erarbeitete Stra</span><span>­</span><span>tegie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, welche 18 Mass</span><span>­</span><span>nahmen umfasst. So wird beispielsweise die gesamte Bundesverwaltung 2025 erneut eine Lohngleichheitsanalyse in sämtlichen Einheiten durchführen und detailliert über die Ergeb</span><span>­</span><span>nis</span><span>­</span><span>se berichten. Das EBG wird im Sommer 2025 eine öffentliche Plattform aufschalten, auf der Arbeitgebende Informationen aus dem Monitoring der Charta 2024 sowie Anregungen aus interessanten Projekten aus dem Kreis der Unterzeichnenden zu den verschiedenen Themenbereichen der Charta finden können. 2024 wurde zudem ein Komitee der Charta konstituiert. Dieses besteht aus 12 Mitgliedern aus kantonalen und städtischen Verwaltungen aus allen Landesteilen sowie staatsnahen Unternehmen und trägt zur Vernetzung, zum Wissensaustausch und zur Koordination von Projekten und Massnahmen diverser Arbeitge</span><span>­</span><span>ben</span><span>­</span><span>der bei und kann damit wichtige Impulse für die Umsetzung der Lohngleichheit geben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Schliesslich gewährt der Bund auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes (Art. 14 GlG; SR 151.1) seit vielen Jahren Finanzhilfen zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, darunter namentlich auch für Projekte, die durch Analysen und Kontrollen zur Verwirklichung der Lohngleichheit beitragen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach Auffassung des Bundesrats verfügen Arbeitgebende dank dem Engagement des Bun-des bereits heute über effektive Hilfsmittel, die sie bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflich</span><span>­</span><span>ten zur Einhaltung der Lohngleichheit unterstützen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Was die Frage der Umsetzung und Wirksamkeit der Artikel 13</span><em><span>a</span></em><span> bis 13</span><em><span>i</span></em><span> GlG anbelangt, wel</span><span>­</span><span>che die Analyse und Überprüfung der Lohngleichheit zum Gegenstand haben, so hat der Bundesrat beschlossen, die ursprünglich für 2029 vorgesehene Wirkungsevalua</span><span>­</span><span>tion vorzu</span><span>­</span><span>ziehen. Gestützt auf deren Ergebnisse, die voraussichtlich Ende 2027 vorliegen werden, wird er entscheiden, ob er dem Parlament zusätzliche Massnahmen zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit vorschlagen wird.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat&nbsp;wird beauftragt Massnahmen zu prüfen, die ergriffen werden müssen, damit die in der Bundesverfassung postulierte Lohngleichheit endlich umgesetzt wird. Damit sollen die Unternehmen unterstützt werden, die Lohngleichheit zu überprüfen, die Mitarbeitenden zu informieren und bei Bedarf interne Massnahmen zu ergreifen.</p>
  • Umsetzen der Lohngleichheit
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Frauen und Männer in der Schweiz haben gemäss Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung (BV; SR 101) Anspruch auf den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Trotzdem bestehen gemäss dem Bericht des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2022 immer noch erhebliche nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern. Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) von 2018 verfolgte das Ziel, die verfassungsrechtliche Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen mit zusätzlichen staatlichen Massnahme zu verwirklichen.</p><p>So müssen Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Diese Überprüfung besteht aus drei Elementen:&nbsp;</p><p>1. Die betriebsinterne Einhaltung der Lohngleichheit soll alle vier Jahre analysiert werden (Art. 13a – 13c GlG)&nbsp;</p><p>2. Die Durchführung der Analyse soll durch unabhängige Dritte überprüft werden (Art. 13d – 13f GlG).&nbsp;</p><p>3. Die Arbeitnehmenden sollen über die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse schriftlich informiert werden (Art. 13g – 13i GlG).</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bericht der Berner Fachhochschule «Zwischenbilanz zum Vollzug&nbsp; von Art. 13a-13i GlG&nbsp; (Lohngleichheitsanalysen)» aus dem Jahr 2024 zeigt auf: Mehr als die Hälfte der Unternehmen erfüllt ihre Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse nicht.&nbsp;</p><p>Die Ursachen, weshalb das Gesetz nicht eingehalten wird sind zu klären und entsprechende Massnahmen sind zu ergreifen. Damit die in der Bundesverfassung geforderte Lohngleichheit endlich erfüllt wird!</p>
    • <span><p><span>Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG stellt den Arbeit-gebenden mit dem Standard-Analyse-Tool Logib ein kostenloses Instrument zur Analyse der Lohngleichheit zur freien Verfügung. Als Webtool erstellt Logib Berichte, die so</span><span>­</span><span>wohl für die formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse als auch zur Information der Arbeit</span><span>­</span><span>nehmenden über das Ergebnis der Analyse verwendet werden können. Seit Ende 2023 steht mit Logib Lohnsystem ein weiteres Instrument zur Verfügung, mit dem Arbeitge</span><span>­</span><span>ben</span><span>­</span><span>de ein einfaches, geschlechtsneutrales Funktions- und Lohnsystem erstellen und Einblick in ihre Lohnpraxis erhalten können. </span></p><p><span>Das Webtool Logib wird dabei mit einer umfangreichen Dokumentation und Hilfsmitteln, einer Helpline, über die seit 2020 mehr als 2450 Fragen beantwortet wurden, und eine Reihe von Workshops, an denen seit 2023 bereits mehr als 140 Personen teilgenommen haben, komplettiert. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu erwähnen ist hier auch die in Erfüllung des Postulats 20.4263 WBK-N erarbeitete Stra</span><span>­</span><span>tegie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, welche 18 Mass</span><span>­</span><span>nahmen umfasst. So wird beispielsweise die gesamte Bundesverwaltung 2025 erneut eine Lohngleichheitsanalyse in sämtlichen Einheiten durchführen und detailliert über die Ergeb</span><span>­</span><span>nis</span><span>­</span><span>se berichten. Das EBG wird im Sommer 2025 eine öffentliche Plattform aufschalten, auf der Arbeitgebende Informationen aus dem Monitoring der Charta 2024 sowie Anregungen aus interessanten Projekten aus dem Kreis der Unterzeichnenden zu den verschiedenen Themenbereichen der Charta finden können. 2024 wurde zudem ein Komitee der Charta konstituiert. Dieses besteht aus 12 Mitgliedern aus kantonalen und städtischen Verwaltungen aus allen Landesteilen sowie staatsnahen Unternehmen und trägt zur Vernetzung, zum Wissensaustausch und zur Koordination von Projekten und Massnahmen diverser Arbeitge</span><span>­</span><span>ben</span><span>­</span><span>der bei und kann damit wichtige Impulse für die Umsetzung der Lohngleichheit geben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Schliesslich gewährt der Bund auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes (Art. 14 GlG; SR 151.1) seit vielen Jahren Finanzhilfen zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, darunter namentlich auch für Projekte, die durch Analysen und Kontrollen zur Verwirklichung der Lohngleichheit beitragen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach Auffassung des Bundesrats verfügen Arbeitgebende dank dem Engagement des Bun-des bereits heute über effektive Hilfsmittel, die sie bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflich</span><span>­</span><span>ten zur Einhaltung der Lohngleichheit unterstützen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Was die Frage der Umsetzung und Wirksamkeit der Artikel 13</span><em><span>a</span></em><span> bis 13</span><em><span>i</span></em><span> GlG anbelangt, wel</span><span>­</span><span>che die Analyse und Überprüfung der Lohngleichheit zum Gegenstand haben, so hat der Bundesrat beschlossen, die ursprünglich für 2029 vorgesehene Wirkungsevalua</span><span>­</span><span>tion vorzu</span><span>­</span><span>ziehen. Gestützt auf deren Ergebnisse, die voraussichtlich Ende 2027 vorliegen werden, wird er entscheiden, ob er dem Parlament zusätzliche Massnahmen zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit vorschlagen wird.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat&nbsp;wird beauftragt Massnahmen zu prüfen, die ergriffen werden müssen, damit die in der Bundesverfassung postulierte Lohngleichheit endlich umgesetzt wird. Damit sollen die Unternehmen unterstützt werden, die Lohngleichheit zu überprüfen, die Mitarbeitenden zu informieren und bei Bedarf interne Massnahmen zu ergreifen.</p>
    • Umsetzen der Lohngleichheit

Back to List