Schluss mit dem Entlastungspaket 2027
- ShortId
-
25.3412
- Id
-
20253412
- Updated
-
14.11.2025 03:01
- Language
-
de
- Title
-
Schluss mit dem Entlastungspaket 2027
- AdditionalIndexing
-
24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Entlastungspaket 27 umfasst 23 Massnahmen, die ohne eine Gesetzesänderung umgesetzt werden könnten und 36 Massnahmen, die zu Gesetzesänderungen führen würden, die in einem Mantelerlass zusammengefasst sind. Die 59 Massnahmen tangieren praktisch alle Themenbereiche der Dienstleistungen und Angebote der Bundesverwaltung. Es ist ein riesiges Paket und der Aufwand für die Ämter war bisher bereits gross. </p><p>In der Begleitkommunikation zur Vernehmlassung des Entlastungsprogramms 27 schreibt der Bundesrat: «In den Finanzplanjahren 2027 und 2028 erwartet der Bund gemäss aktueller Finanzplanung strukturelle Defizite von bis zu 3 Milliarden Franken. Dies ist auf das deutlich schnellere Wachstum der Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen zurückzuführen.» </p><p>Doch in der Zwischenzeit haben sich diverse Veränderungen ergeben: So ist inzwischen klar, dass die Einnahmenseite – auch ohne dass man sie speziell gestärkt hätte – in den letzten Jahren angestiegen ist. Nach den Diskussionen rund um die fehlende Strategie der Armee, den Problemen bei wichtigen Projekten beim VBS und den neuesten Vorfällen bei der RUAG muss auch die Frage gestellt werden, ob das Volk bereit ist, die Armee in diesem Umfang zusätzlich zu unterstützen oder ob das VBS aufgefordert ist, seine Mittel effizienter und effektiver einzusetzen.</p><p>Parallel zum Entlastungspaket 27 läuft das Projekt «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund-Kantone», das die Lastenverteilung zwischen den Staatsebenen systematisch und mit allen Involvierten neu regeln soll. </p><p>Das Entlastungspaket ist unnötig. Seine Umsetzung würde einen massiven Abbau von öffentlichen Leistungen bewirken. Es wären Schlüsselbereiche wie die Bildung, Kultur, Medien, Verkehrsinfrastruktur, der Umweltschutz, die Landwirtschaft, Internationale Zusammenarbeit, das Sozialwesen und die Renten betroffen. All diese Kürzungen würden auch hohe Folgekosten nach sich ziehen. Deshalb sollen die Arbeiten am Entlastungspaket 27 so rasch wie möglich beendet und keine weiteren personellen und finanziellen Ressourcen dafür aufgewendet werden. </p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat Mitte Februar 2025 eine finanzpolitische Standortbestimmung vorgenommen und die Ergebnisse kommuniziert: ohne Entlastungspaket resultieren ab 2027 trotz der starken Einnahmenentwicklung Defizite von 2 Milliarden Franken und mehr. Das Entlastungspaket 2027 (EP 27) ist deshalb weiterhin nötig. Verzögerungen oder grosse Abstriche an der Vorlage würden dazu führen, dass der Bundesrat ab 2027 kurzfristig die schwach gebundenen Ausgaben voraussichtlich um 6 bis 10 Prozent kürzen müsste, also beispielsweise bei der Bildung, Landwirtschaft und Armee. Zudem verweist der Bundesrat auf die Motion 24.3395 «Rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben mit einschliesst», welche das Parlament im letzten Jahr überwiesen hat.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Bundeskasse muss innert kurzer Zeit massive Mehrausgaben tragen. </span></p><p><span><span>-</span><span> </span></span><span>Das Parlament hat das </span><strong><span>Armeebudget</span></strong><span> in der letzten Budgetdebatte um rund eine halbe Milliarde jährlich aufgestockt und seinen Willen bekräftigt, die Armeeausgaben bis 2032 auf 1 Prozent des BIP anzuheben. Damit werden die Armeeausgaben in wenigen Jahren von 5,7 Milliarden (Rechnung 2024) auf 10 Milliarden Franken pro Jahr steigen. Wie diese Mehrausgaben langfristig finanziert werden sollen, liess das Parlament weitgehend offen. </span></p><p><span><span>-</span><span> </span></span><span>Die </span><strong><span>13. AHV-Rente</span></strong><span> kostet die AHV ab 2026 jährlich rund 5 Milliarden. Auch ein Jahr nach dem Volks-Ja ist deren Finanzierung ungeklärt, die Beratungen zur Finanzierungsvorlage des Bundesrates deuten nicht auf eine rasche Lösung hin. Das heisst, der Bund wird ab 2026 bis zu 1 Milliarde der Mehrkosten tragen müssen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist überzeugt, dass das EP 27 ausgewogen und tragbar ist. Er erinnert daran, dass die Ausgaben des Bundes selbst bei vollständiger Umsetzung des Pakets auch künftig um rund 2 Prozent pro Jahr steigen würden. Von einem massiven Abbau öffentlicher Leistungen kann daher nicht die Rede sein. Namentlich trifft auch die Aussage der Motionärin nicht zu, wonach sich das EP 27 auf die Renten auswirken würde. Im Bereich der sozialen Wohlfahrt sind keine Leistungskürzungen geplant. Im Gegenteil soll das EP 27 dazu beitragen, die Leistungen der sozialen Wohlfahrt auch künftig finanzieren zu können. Generell zielt das EP 27 nicht primär auf Leistungsabbau. Um das Wachstum der Ausgaben für die Armee und die soziale Wohlfahrt finanzieren zu können, müssen jedoch alle Aufgabengebiete gewisse Abstriche machen. Auf weitere allgemeine Steuererhöhungen verzichtet der Bundesrat bewusst: Die Mehrwertsteuer wurde und wird für die AHV bereits spürbar erhöht und auch die Wirtschaft leistet mit der Einführung der OECD-Mindestbesteuerung einen zusätzlichen Beitrag an die Finanzierung der staatlichen Leistungen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Arbeiten zum Entlastungspaket 27 so rasch als möglich zu beenden. Die Ausgangslage hat sich seit dem Start der Arbeiten im Frühling 2024 massiv verändert. Das Entlastungspaket 27 ist in dieser Form weder notwendig noch gerechtfertigt. </p>
- Schluss mit dem Entlastungspaket 2027
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Entlastungspaket 27 umfasst 23 Massnahmen, die ohne eine Gesetzesänderung umgesetzt werden könnten und 36 Massnahmen, die zu Gesetzesänderungen führen würden, die in einem Mantelerlass zusammengefasst sind. Die 59 Massnahmen tangieren praktisch alle Themenbereiche der Dienstleistungen und Angebote der Bundesverwaltung. Es ist ein riesiges Paket und der Aufwand für die Ämter war bisher bereits gross. </p><p>In der Begleitkommunikation zur Vernehmlassung des Entlastungsprogramms 27 schreibt der Bundesrat: «In den Finanzplanjahren 2027 und 2028 erwartet der Bund gemäss aktueller Finanzplanung strukturelle Defizite von bis zu 3 Milliarden Franken. Dies ist auf das deutlich schnellere Wachstum der Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen zurückzuführen.» </p><p>Doch in der Zwischenzeit haben sich diverse Veränderungen ergeben: So ist inzwischen klar, dass die Einnahmenseite – auch ohne dass man sie speziell gestärkt hätte – in den letzten Jahren angestiegen ist. Nach den Diskussionen rund um die fehlende Strategie der Armee, den Problemen bei wichtigen Projekten beim VBS und den neuesten Vorfällen bei der RUAG muss auch die Frage gestellt werden, ob das Volk bereit ist, die Armee in diesem Umfang zusätzlich zu unterstützen oder ob das VBS aufgefordert ist, seine Mittel effizienter und effektiver einzusetzen.</p><p>Parallel zum Entlastungspaket 27 läuft das Projekt «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund-Kantone», das die Lastenverteilung zwischen den Staatsebenen systematisch und mit allen Involvierten neu regeln soll. </p><p>Das Entlastungspaket ist unnötig. Seine Umsetzung würde einen massiven Abbau von öffentlichen Leistungen bewirken. Es wären Schlüsselbereiche wie die Bildung, Kultur, Medien, Verkehrsinfrastruktur, der Umweltschutz, die Landwirtschaft, Internationale Zusammenarbeit, das Sozialwesen und die Renten betroffen. All diese Kürzungen würden auch hohe Folgekosten nach sich ziehen. Deshalb sollen die Arbeiten am Entlastungspaket 27 so rasch wie möglich beendet und keine weiteren personellen und finanziellen Ressourcen dafür aufgewendet werden. </p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat Mitte Februar 2025 eine finanzpolitische Standortbestimmung vorgenommen und die Ergebnisse kommuniziert: ohne Entlastungspaket resultieren ab 2027 trotz der starken Einnahmenentwicklung Defizite von 2 Milliarden Franken und mehr. Das Entlastungspaket 2027 (EP 27) ist deshalb weiterhin nötig. Verzögerungen oder grosse Abstriche an der Vorlage würden dazu führen, dass der Bundesrat ab 2027 kurzfristig die schwach gebundenen Ausgaben voraussichtlich um 6 bis 10 Prozent kürzen müsste, also beispielsweise bei der Bildung, Landwirtschaft und Armee. Zudem verweist der Bundesrat auf die Motion 24.3395 «Rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben mit einschliesst», welche das Parlament im letzten Jahr überwiesen hat.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Bundeskasse muss innert kurzer Zeit massive Mehrausgaben tragen. </span></p><p><span><span>-</span><span> </span></span><span>Das Parlament hat das </span><strong><span>Armeebudget</span></strong><span> in der letzten Budgetdebatte um rund eine halbe Milliarde jährlich aufgestockt und seinen Willen bekräftigt, die Armeeausgaben bis 2032 auf 1 Prozent des BIP anzuheben. Damit werden die Armeeausgaben in wenigen Jahren von 5,7 Milliarden (Rechnung 2024) auf 10 Milliarden Franken pro Jahr steigen. Wie diese Mehrausgaben langfristig finanziert werden sollen, liess das Parlament weitgehend offen. </span></p><p><span><span>-</span><span> </span></span><span>Die </span><strong><span>13. AHV-Rente</span></strong><span> kostet die AHV ab 2026 jährlich rund 5 Milliarden. Auch ein Jahr nach dem Volks-Ja ist deren Finanzierung ungeklärt, die Beratungen zur Finanzierungsvorlage des Bundesrates deuten nicht auf eine rasche Lösung hin. Das heisst, der Bund wird ab 2026 bis zu 1 Milliarde der Mehrkosten tragen müssen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist überzeugt, dass das EP 27 ausgewogen und tragbar ist. Er erinnert daran, dass die Ausgaben des Bundes selbst bei vollständiger Umsetzung des Pakets auch künftig um rund 2 Prozent pro Jahr steigen würden. Von einem massiven Abbau öffentlicher Leistungen kann daher nicht die Rede sein. Namentlich trifft auch die Aussage der Motionärin nicht zu, wonach sich das EP 27 auf die Renten auswirken würde. Im Bereich der sozialen Wohlfahrt sind keine Leistungskürzungen geplant. Im Gegenteil soll das EP 27 dazu beitragen, die Leistungen der sozialen Wohlfahrt auch künftig finanzieren zu können. Generell zielt das EP 27 nicht primär auf Leistungsabbau. Um das Wachstum der Ausgaben für die Armee und die soziale Wohlfahrt finanzieren zu können, müssen jedoch alle Aufgabengebiete gewisse Abstriche machen. Auf weitere allgemeine Steuererhöhungen verzichtet der Bundesrat bewusst: Die Mehrwertsteuer wurde und wird für die AHV bereits spürbar erhöht und auch die Wirtschaft leistet mit der Einführung der OECD-Mindestbesteuerung einen zusätzlichen Beitrag an die Finanzierung der staatlichen Leistungen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Arbeiten zum Entlastungspaket 27 so rasch als möglich zu beenden. Die Ausgangslage hat sich seit dem Start der Arbeiten im Frühling 2024 massiv verändert. Das Entlastungspaket 27 ist in dieser Form weder notwendig noch gerechtfertigt. </p>
- Schluss mit dem Entlastungspaket 2027
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