Personalbörse für Bundesverwaltung einführen

ShortId
25.3414
Id
20253414
Updated
14.11.2025 03:02
Language
de
Title
Personalbörse für Bundesverwaltung einführen
AdditionalIndexing
04;44;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die einzelnen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung sehen sich momentan mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Die verschiedenen Querschnittskürzungen auf den Sach- und Personalkrediten, wie auch die Aufgaben- und Subventionsüberprüfung, führen zu erheblichen Einschnitten beim Personal. Gleichzeitig macht es der Fachkräftemangel schwieriger, an qualifiziertes Personal zu kommen. Der Rekrutierungsprozess wird aufwändiger.</p><p>&nbsp;</p><p>In früheren Jahren konnten Kürzungen im Personalkredit noch über natürliche Fluktuationen und Effizienzsteigerungen einigermassen sozialverträglich umgesetzt werden – dieselbe Arbeit wurde auf weniger Schultern verteilt, Entlassungen konnten aber in der Regel verhindert werden. Durch die wiederholten Kürzungen erreichen nun aber mehr und mehr Ämter einen kritischen Punkt, an dem diese Kürzungen nicht mehr ohne den Abbau von Personal bewerkstelligt werden können.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Bundespersonalgesetzes BPG sind die Verwaltungseinheiten verpflichtet, für betroffene Mitarbeitende zumutbare Stellen zu finden. Diese Bemühungen bleiben aber Flickwerk, da eine Koordination nur auf Stufe Amt, allenfalls noch auf Stufe Departement stattfindet. Übergeordnet, auf Stufe Bundesverwaltung, findet keine solche Koordination statt. Dies, obschon der Sozialplan der Bundesverwaltung eine departementsübergreifende Stellensuche vorsieht (Artikel 4.1 und 4.2).</p><p>&nbsp;</p><p>Ohne eine übergeordnete Koordination drohen in verschiedenen Ämtern Mitarbeitende ihre Anstellung zu verlieren – obwohl in anderen Verwaltungseinheiten allenfalls passende Stellen vorhanden wären. Damit werden die Vorgaben von BPG und Sozialplan, Umstrukturierungen sozialverträglich umzusetzen und möglichst viele betroffene Mitarbeitende weiter zu beschäftigen, nicht eingehalten.</p>
  • <span><p><span>Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die im Rahmen des Entlastungspakets 27 vorgesehenen Massnahmen im Personalbereich möglichst sozialverträglich umgesetzt werden. Sollte es im Zuge von Umstrukturierungen und Reorganisationen zu einem Stellenabbau kommen, steht dabei nicht die Kündigung von Mitarbeitenden im Vordergrund, sondern deren Weiterbeschäftigung. </span></p><p><br></p><p><span>Dies entspricht den im Bundespersonalgesetz (BPG; SR 172.220.1) verankerten sowie in der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) konkretisierten Grundsätzen, an denen sich die Bundesverwaltung orientiert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Führen Umstrukturierungen oder Reorganisationen in einer Verwaltungseinheit zum Abbau von mindestens fünf Stellen, findet der im November 2016 zwischen den Sozialpartnern ausgehandelte Sozialplan Anwendung. Die darin festgelegten Regelungen entsprechen weitgehend jenen der BPV, die auch bei Einzelfällen zur Anwendung kommen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Wie die Motionärin richtig feststellt, ist auch in der Bundesverwaltung in den nächsten Jahren wegen dem Abgang der geburtenstarken Jahrgänge mit einer grossen Pensionierungswelle zu rechnen. Diese natürliche Fluktuation schafft Spielraum für einen allfälligen Stellenabbau: Im Zeitraum 2026–2028 könnten zwar Arbeitsplätze wegfallen, gleichzeitig dürfte die durchschnittliche jährliche Fluktuation von rund acht Prozent dazu führen, dass über die drei Jahre hinweg eine hohe Anzahl an Stellen neu zu besetzen ist. Dadurch bestehen gute Chancen, wirtschaftlich oder betrieblich bedingte Kündigungen weitgehend zu vermeiden. Um diese Chancen bestmöglich zu nutzen, werden im Sinne von Artikel 104 der Bundespersonalverordnung beispielsweise die Dossiers von betroffenen Mitarbeitenden, mit deren Einverständnis, gezielt an die Personalverantwortlichen anderer Departemente weitergeleitet, um bundesweit nach internen Anschlusslösungen zu suchen. Darüber hinaus entfällt die Ausschreibungspflicht für Stellen, die durch Mitarbeitende besetzt werden, die von Reorganisationen oder Umstrukturierungen betroffen sind. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bestehenden Instrumente und Abläufe wirkungsvoll sind und den Anforderungen einer sozialverträglichen Umsetzung von personellen Anpassungen genügen. Angesichts des begrenzten Umfangs möglicher Stellenreduktionen und der geschilderten Ausgangslage sieht er daher keine Notwendigkeit für die Einrichtung einer zentralen Personalbörse.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt auf Stufe Bundesverwaltung eine zentrale Personalbörse einzurichten. Diese soll es den einzelnen Ämtern und Departementen ermöglichen, für von Stellenkürzungen betroffenes Personal, verwaltungsintern Lösungen finden zu können. Damit soll verhindert werden, dass Mitarbeitende der Bundesverwaltung unverschuldet ihre Anstellung beim Bund verlieren, während in anderen Verwaltungseinheiten allenfalls passende freie Stellen verfügbar wären.</p>
  • Personalbörse für Bundesverwaltung einführen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die einzelnen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung sehen sich momentan mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Die verschiedenen Querschnittskürzungen auf den Sach- und Personalkrediten, wie auch die Aufgaben- und Subventionsüberprüfung, führen zu erheblichen Einschnitten beim Personal. Gleichzeitig macht es der Fachkräftemangel schwieriger, an qualifiziertes Personal zu kommen. Der Rekrutierungsprozess wird aufwändiger.</p><p>&nbsp;</p><p>In früheren Jahren konnten Kürzungen im Personalkredit noch über natürliche Fluktuationen und Effizienzsteigerungen einigermassen sozialverträglich umgesetzt werden – dieselbe Arbeit wurde auf weniger Schultern verteilt, Entlassungen konnten aber in der Regel verhindert werden. Durch die wiederholten Kürzungen erreichen nun aber mehr und mehr Ämter einen kritischen Punkt, an dem diese Kürzungen nicht mehr ohne den Abbau von Personal bewerkstelligt werden können.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Bundespersonalgesetzes BPG sind die Verwaltungseinheiten verpflichtet, für betroffene Mitarbeitende zumutbare Stellen zu finden. Diese Bemühungen bleiben aber Flickwerk, da eine Koordination nur auf Stufe Amt, allenfalls noch auf Stufe Departement stattfindet. Übergeordnet, auf Stufe Bundesverwaltung, findet keine solche Koordination statt. Dies, obschon der Sozialplan der Bundesverwaltung eine departementsübergreifende Stellensuche vorsieht (Artikel 4.1 und 4.2).</p><p>&nbsp;</p><p>Ohne eine übergeordnete Koordination drohen in verschiedenen Ämtern Mitarbeitende ihre Anstellung zu verlieren – obwohl in anderen Verwaltungseinheiten allenfalls passende Stellen vorhanden wären. Damit werden die Vorgaben von BPG und Sozialplan, Umstrukturierungen sozialverträglich umzusetzen und möglichst viele betroffene Mitarbeitende weiter zu beschäftigen, nicht eingehalten.</p>
    • <span><p><span>Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die im Rahmen des Entlastungspakets 27 vorgesehenen Massnahmen im Personalbereich möglichst sozialverträglich umgesetzt werden. Sollte es im Zuge von Umstrukturierungen und Reorganisationen zu einem Stellenabbau kommen, steht dabei nicht die Kündigung von Mitarbeitenden im Vordergrund, sondern deren Weiterbeschäftigung. </span></p><p><br></p><p><span>Dies entspricht den im Bundespersonalgesetz (BPG; SR 172.220.1) verankerten sowie in der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) konkretisierten Grundsätzen, an denen sich die Bundesverwaltung orientiert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Führen Umstrukturierungen oder Reorganisationen in einer Verwaltungseinheit zum Abbau von mindestens fünf Stellen, findet der im November 2016 zwischen den Sozialpartnern ausgehandelte Sozialplan Anwendung. Die darin festgelegten Regelungen entsprechen weitgehend jenen der BPV, die auch bei Einzelfällen zur Anwendung kommen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Wie die Motionärin richtig feststellt, ist auch in der Bundesverwaltung in den nächsten Jahren wegen dem Abgang der geburtenstarken Jahrgänge mit einer grossen Pensionierungswelle zu rechnen. Diese natürliche Fluktuation schafft Spielraum für einen allfälligen Stellenabbau: Im Zeitraum 2026–2028 könnten zwar Arbeitsplätze wegfallen, gleichzeitig dürfte die durchschnittliche jährliche Fluktuation von rund acht Prozent dazu führen, dass über die drei Jahre hinweg eine hohe Anzahl an Stellen neu zu besetzen ist. Dadurch bestehen gute Chancen, wirtschaftlich oder betrieblich bedingte Kündigungen weitgehend zu vermeiden. Um diese Chancen bestmöglich zu nutzen, werden im Sinne von Artikel 104 der Bundespersonalverordnung beispielsweise die Dossiers von betroffenen Mitarbeitenden, mit deren Einverständnis, gezielt an die Personalverantwortlichen anderer Departemente weitergeleitet, um bundesweit nach internen Anschlusslösungen zu suchen. Darüber hinaus entfällt die Ausschreibungspflicht für Stellen, die durch Mitarbeitende besetzt werden, die von Reorganisationen oder Umstrukturierungen betroffen sind. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bestehenden Instrumente und Abläufe wirkungsvoll sind und den Anforderungen einer sozialverträglichen Umsetzung von personellen Anpassungen genügen. Angesichts des begrenzten Umfangs möglicher Stellenreduktionen und der geschilderten Ausgangslage sieht er daher keine Notwendigkeit für die Einrichtung einer zentralen Personalbörse.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt auf Stufe Bundesverwaltung eine zentrale Personalbörse einzurichten. Diese soll es den einzelnen Ämtern und Departementen ermöglichen, für von Stellenkürzungen betroffenes Personal, verwaltungsintern Lösungen finden zu können. Damit soll verhindert werden, dass Mitarbeitende der Bundesverwaltung unverschuldet ihre Anstellung beim Bund verlieren, während in anderen Verwaltungseinheiten allenfalls passende freie Stellen verfügbar wären.</p>
    • Personalbörse für Bundesverwaltung einführen

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