Überprüfung des Designgesetzes. Schweizer Wirtschaft gegenüber dem Rest der Welt nicht benachteiligen
- ShortId
-
25.3416
- Id
-
20253416
- Updated
-
14.11.2025 03:00
- Language
-
de
- Title
-
Überprüfung des Designgesetzes. Schweizer Wirtschaft gegenüber dem Rest der Welt nicht benachteiligen
- AdditionalIndexing
-
15;08;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das mittlerweile 25 Jahre alte Designgesetz (DesG) muss überprüft und angepasst werden, damit es insbesondere der digitalen Entwicklung besser gerecht wird. Gerade Entwicklungen wie Designs nicht-physischer Erzeugnisse oder Animationen deckt das Gesetz in seiner heutigen Fassung nicht ab. Im Bereich 3D-Druck wiederum können die mit einem 3D-Drucker hergestellten Teile zwar grundsätzlich geschützt werden, nicht aber die Software, mit der sie produziert werden.</p><p> </p><p>All diese Elemente gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sowohl die EU als auch die WIPO sind daran, den Anwendungsbereich ihrer Erlasse und Reglemente auszuweiten, um genau diesen digitalen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Neue Designs in diesen Bereichen könnten in der EU und anderswo künftig geschützt werden, in der Schweiz hingegen nicht, was unsere Unternehmen klar benachteiligen würde.</p><p> </p><p>Darüber hinaus hat die EU in ihrer Gesetzgebung eine Reparaturklausel eingeführt. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese Bestimmung in ihr jeweiliges nationales Recht übertragen. Die Schweiz – und vor allem die Ersatzteilindustrie – oder neu gegründete Unternehmen im Reparaturmarkt könnten gegenüber der Konkurrenz aus der EU benachteiligt werden, da die Rahmenbedingungen in der Schweiz und der EU völlig unterschiedlich sind.</p><p> </p><p>Modernisieren wir also das DesG ‒ der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zuliebe!</p>
- <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
- <p>Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat im Bereich des geistigen Eigentums Änderungen vorgeschlagen, und die EU ist diesbezüglich ebenfalls tätig geworden. Angesichts dessen wird der Bundesrat gebeten, das Designgesetz (DesG) zu überprüfen. Er soll in einem Bericht die notwendigen Anpassungen zur Aktualisierung des mittlerweile 25-jährigen DesG darlegen, dank denen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten werden kann. Anders als im Ausland beispielsweise erlaubt es das DesG im digitalen Bereich tätigen Unternehmen nicht, ihre Designs in der Schweiz schützen zu lassen. Ein weiteres Beispiel ist die Reparaturklausel, welche die EU kürzlich in ihre Design-Richtlinie aufgenommen hat. Sie dämmt die geplante Obsoleszenz ein, stärkt den Reparaturmarkt für Erzeugnisse der eigenen Wirtschaft und fördert damit die Reparatur- und Instandsetzungsbranche.</p>
- Überprüfung des Designgesetzes. Schweizer Wirtschaft gegenüber dem Rest der Welt nicht benachteiligen
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das mittlerweile 25 Jahre alte Designgesetz (DesG) muss überprüft und angepasst werden, damit es insbesondere der digitalen Entwicklung besser gerecht wird. Gerade Entwicklungen wie Designs nicht-physischer Erzeugnisse oder Animationen deckt das Gesetz in seiner heutigen Fassung nicht ab. Im Bereich 3D-Druck wiederum können die mit einem 3D-Drucker hergestellten Teile zwar grundsätzlich geschützt werden, nicht aber die Software, mit der sie produziert werden.</p><p> </p><p>All diese Elemente gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sowohl die EU als auch die WIPO sind daran, den Anwendungsbereich ihrer Erlasse und Reglemente auszuweiten, um genau diesen digitalen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Neue Designs in diesen Bereichen könnten in der EU und anderswo künftig geschützt werden, in der Schweiz hingegen nicht, was unsere Unternehmen klar benachteiligen würde.</p><p> </p><p>Darüber hinaus hat die EU in ihrer Gesetzgebung eine Reparaturklausel eingeführt. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese Bestimmung in ihr jeweiliges nationales Recht übertragen. Die Schweiz – und vor allem die Ersatzteilindustrie – oder neu gegründete Unternehmen im Reparaturmarkt könnten gegenüber der Konkurrenz aus der EU benachteiligt werden, da die Rahmenbedingungen in der Schweiz und der EU völlig unterschiedlich sind.</p><p> </p><p>Modernisieren wir also das DesG ‒ der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zuliebe!</p>
- <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
- <p>Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat im Bereich des geistigen Eigentums Änderungen vorgeschlagen, und die EU ist diesbezüglich ebenfalls tätig geworden. Angesichts dessen wird der Bundesrat gebeten, das Designgesetz (DesG) zu überprüfen. Er soll in einem Bericht die notwendigen Anpassungen zur Aktualisierung des mittlerweile 25-jährigen DesG darlegen, dank denen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten werden kann. Anders als im Ausland beispielsweise erlaubt es das DesG im digitalen Bereich tätigen Unternehmen nicht, ihre Designs in der Schweiz schützen zu lassen. Ein weiteres Beispiel ist die Reparaturklausel, welche die EU kürzlich in ihre Design-Richtlinie aufgenommen hat. Sie dämmt die geplante Obsoleszenz ein, stärkt den Reparaturmarkt für Erzeugnisse der eigenen Wirtschaft und fördert damit die Reparatur- und Instandsetzungsbranche.</p>
- Überprüfung des Designgesetzes. Schweizer Wirtschaft gegenüber dem Rest der Welt nicht benachteiligen
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