PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten
- ShortId
-
25.3421
- Id
-
20253421
- Updated
-
20.01.2026 16:43
- Language
-
de
- Title
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PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das Parlament hat den Bundesrat mit der Motion 22.3929 beauftragt, PFAS-spezifische Werte in den Verordnungen festzulegen. Die aktuelle Diskussion zeigt, dass mit Blick auf den Vollzug und die wirtschaftlichen Folgen, neben den Gesundheits- und Umweltrisiken, auch weitere Faktoren massgeblich sind. Entsprechend müssen beim Festlegen von neuen Grenzwerten für PFAS sowohl die Ergebnisse der Risikobewertung als auch andere wesentliche Faktoren einbezogen werden, insbesondere Vollziehbarkeit einer Massnahme sowie gesellschaftliche oder wirtschaftliche Aspekte.</p><p> </p><p>Unter dieser Prämisse soll der Bundesrat eine Regelung für Lebensmittel, welche die Höchstgehalt der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (Kontaminantenverordnung, VHK) überschreiten und aus Standorten mit erhöhter PFAS-Belastung stammen, einführen. Eine solche Regelung könnte betroffenen Betrieben beispielsweise die Weiterverarbeitung oder Vermischung ihrer Produkte und somit deren Vermarktung ermöglichen. Dies unter der Bedingung, dass sich der Betrieb aktiv an einem kantonalen Programm zur Reduktion von PFAS beteiligt (Umsetzung von kantonalen Absenkungsmassnahmen). Der Gesundheitsschutz ist in jedem Fall zu gewährleisten. Bei der Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten sind die Höchstgehalte einzuhalten.</p><p> </p><p>Im Rahmen der laufenden Monitoringprogramme werden voraussichtlich weitere landwirtschaftliche Betriebe mit hoher PFAS-Belastung identifiziert. Es ist eine Prüfung von Massnahmen erforderlich, um Härtefälle zu vermeiden. Dabei sollen betroffene landwirtschaftliche Betriebe unterstützt werden, mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen auf ihre standortspezifische PFAS-Problematik zu reagieren. Da derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Betriebe langfristig die landwirtschaftliche Produktion auf besonders belasteten Standorten nicht werden fortführen können, soll auch geprüft werden, wie der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Produktion für diese Betriebe begleitet werden könnte.</p><p> </p><p>Im Zusammenhang mit der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) soll die Schweiz eigenständige Regelungen treffen und die EU-Trinkwasserrichtlinie der EU vom 16. Dezember 2020 nicht übernehmen. Die Regelung soll einerseits für die landwirtschaftliche Produktion praktikabel sein und anderseits die Höchstgehalte für die Endprodukte berücksichtigen.</p><p> </p><p>Eine Übernahme der EU-Trinkwasserrichtlinie hätte im Ergebnis zur Folge, dass Fleisch oder Milch von Tieren, die mit rechtlich einwandfreiem Trinkwasser getränkt werden, Grenzwerte überschreiten würden. Das ist weder praktikabel noch nachvollziehbar.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beim Festlegen von Grenzwerten die in der Motion genannten Faktoren berücksichtigen. Das Eidgenössische Departement des Innern arbeitet bereits an einer befristeten Regelung für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aus Standorten mit erhöhter Belastung durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) stammen. Die Anliegen der Motion können in die laufenden Arbeiten eingebunden werden. Dabei ist zentral, dass der Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten jederzeit gewährleistet ist und sich betroffene Betriebe an kantonalen Massnahmen zur Reduktion von PFAS in Lebensmitteln beteiligen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><ol style="list-style-type:lower-latin;"><li>beim Festlegen der PFAS-Grenzwerte neben den Gesundheits- und Umweltrisiken auch die bestehenden Grundbelastungen, die Vollzugstauglichkeit, die Kohärenz zu anderen Grenzwerten und die wirtschaftlichen Folgen zu berücksichtigen, insbesondere die Auswirkung auf die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe oder Wasserversorgungen;</li><li>in der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (Kontaminantenverordnung, VHK) angemessene Übergangsfristen und Bedingungen für das Erreichen der Höchstgehalte in tierischen Lebensmitteln vorzusehen. Die Angemessenheit der Übergangsfristen und Bedingungen richtet sich nach der Wirksamkeit der von den Kantonen unter Berücksichtigung der Forschungsergebnisse eingeleiteten Senkungs- und Sanierungsmassnahmen;</li><li>im Zusammenhang mit der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) die Trinkwasserrichtlinie der EU nicht zu übernehmen und eigenständige Regelungen vorzusehen, welche die landwirtschaftliche Produktion unter Berücksichtigung der Höchstgehalte für die Endprodukte sicherstellen;</li><li>in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Forschungseinrichtungen Massnahmen zur Unterstützung der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe zu prüfen.</li></ol><p>Die Minderheit (Crevoisier Crelier, Graf Maya, Wasserfallen Flavia) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten
- State
-
Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Parlament hat den Bundesrat mit der Motion 22.3929 beauftragt, PFAS-spezifische Werte in den Verordnungen festzulegen. Die aktuelle Diskussion zeigt, dass mit Blick auf den Vollzug und die wirtschaftlichen Folgen, neben den Gesundheits- und Umweltrisiken, auch weitere Faktoren massgeblich sind. Entsprechend müssen beim Festlegen von neuen Grenzwerten für PFAS sowohl die Ergebnisse der Risikobewertung als auch andere wesentliche Faktoren einbezogen werden, insbesondere Vollziehbarkeit einer Massnahme sowie gesellschaftliche oder wirtschaftliche Aspekte.</p><p> </p><p>Unter dieser Prämisse soll der Bundesrat eine Regelung für Lebensmittel, welche die Höchstgehalt der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (Kontaminantenverordnung, VHK) überschreiten und aus Standorten mit erhöhter PFAS-Belastung stammen, einführen. Eine solche Regelung könnte betroffenen Betrieben beispielsweise die Weiterverarbeitung oder Vermischung ihrer Produkte und somit deren Vermarktung ermöglichen. Dies unter der Bedingung, dass sich der Betrieb aktiv an einem kantonalen Programm zur Reduktion von PFAS beteiligt (Umsetzung von kantonalen Absenkungsmassnahmen). Der Gesundheitsschutz ist in jedem Fall zu gewährleisten. Bei der Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten sind die Höchstgehalte einzuhalten.</p><p> </p><p>Im Rahmen der laufenden Monitoringprogramme werden voraussichtlich weitere landwirtschaftliche Betriebe mit hoher PFAS-Belastung identifiziert. Es ist eine Prüfung von Massnahmen erforderlich, um Härtefälle zu vermeiden. Dabei sollen betroffene landwirtschaftliche Betriebe unterstützt werden, mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen auf ihre standortspezifische PFAS-Problematik zu reagieren. Da derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Betriebe langfristig die landwirtschaftliche Produktion auf besonders belasteten Standorten nicht werden fortführen können, soll auch geprüft werden, wie der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Produktion für diese Betriebe begleitet werden könnte.</p><p> </p><p>Im Zusammenhang mit der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) soll die Schweiz eigenständige Regelungen treffen und die EU-Trinkwasserrichtlinie der EU vom 16. Dezember 2020 nicht übernehmen. Die Regelung soll einerseits für die landwirtschaftliche Produktion praktikabel sein und anderseits die Höchstgehalte für die Endprodukte berücksichtigen.</p><p> </p><p>Eine Übernahme der EU-Trinkwasserrichtlinie hätte im Ergebnis zur Folge, dass Fleisch oder Milch von Tieren, die mit rechtlich einwandfreiem Trinkwasser getränkt werden, Grenzwerte überschreiten würden. Das ist weder praktikabel noch nachvollziehbar.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beim Festlegen von Grenzwerten die in der Motion genannten Faktoren berücksichtigen. Das Eidgenössische Departement des Innern arbeitet bereits an einer befristeten Regelung für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aus Standorten mit erhöhter Belastung durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) stammen. Die Anliegen der Motion können in die laufenden Arbeiten eingebunden werden. Dabei ist zentral, dass der Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten jederzeit gewährleistet ist und sich betroffene Betriebe an kantonalen Massnahmen zur Reduktion von PFAS in Lebensmitteln beteiligen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><ol style="list-style-type:lower-latin;"><li>beim Festlegen der PFAS-Grenzwerte neben den Gesundheits- und Umweltrisiken auch die bestehenden Grundbelastungen, die Vollzugstauglichkeit, die Kohärenz zu anderen Grenzwerten und die wirtschaftlichen Folgen zu berücksichtigen, insbesondere die Auswirkung auf die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe oder Wasserversorgungen;</li><li>in der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (Kontaminantenverordnung, VHK) angemessene Übergangsfristen und Bedingungen für das Erreichen der Höchstgehalte in tierischen Lebensmitteln vorzusehen. Die Angemessenheit der Übergangsfristen und Bedingungen richtet sich nach der Wirksamkeit der von den Kantonen unter Berücksichtigung der Forschungsergebnisse eingeleiteten Senkungs- und Sanierungsmassnahmen;</li><li>im Zusammenhang mit der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) die Trinkwasserrichtlinie der EU nicht zu übernehmen und eigenständige Regelungen vorzusehen, welche die landwirtschaftliche Produktion unter Berücksichtigung der Höchstgehalte für die Endprodukte sicherstellen;</li><li>in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Forschungseinrichtungen Massnahmen zur Unterstützung der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe zu prüfen.</li></ol><p>Die Minderheit (Crevoisier Crelier, Graf Maya, Wasserfallen Flavia) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten
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