Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen

ShortId
25.3424
Id
20253424
Updated
28.01.2026 10:30
Language
de
Title
Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen
AdditionalIndexing
44;2836
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <span><p><span>Das Parlament hat den Bundesrat mit der Motion 21.3462 «Auftrag für die nächste AHV-Reform» vom 30. April 2021 beauftragt, ihm bis 31.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 vorzulegen. Die vorbereitenden Arbeiten sowie verschiedene Studien sind bereits im Gange. Zum jetzigen Zeitpunkt hat der Bundesrat jedoch noch keine Entscheidung über den Inhalt der nächsten Reform getroffen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der Motion. Ihm ist es wichtig, Anreize für den Erhalt der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus zu schaffen. Er lehnt die vorliegende Motion hingegen ab, weil diese bereits sehr konkrete Massnahmen in einem sehr restriktiven Rahmen vorsieht.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Massnahmen stehen zudem im Widerspruch zu den Entscheiden, die das Parlament in der AHV 21 zur Flexibilisierung des Rentenbezugs, bzw. zur Anpassung der Kürzungs- und Erhöhungssätze an die Lebenserwartung ab 2027 getroffen hat und die von der Schweizer Stimmbevölkerung am 25. September 2022 unterstützt wurden. Der Bundesrat ist hingegen bereit, in der nächsten AHV-Reform Änderungen bei der Flexibilisierung des Rentenbezugs zu prüfen, um noch stärkere Anreize zur Weiterarbeit zu schaffen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei einer Annahme der Motion durch den Erstrat wird der Bundesrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen in die nächste AHV-Revision aufzunehmen und so die Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu fördern:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Zuschläge auf den Rentenbetrag bei Aufschub der Rente erhöhen,</li><li>den heutigen Kürzungssatz der Altersrente beim Rentenvorbezug von 6,8 Prozent pro Jahr beibehalten oder erhöhen.</li></ul><p>Zu diesem Zweck kann er von den versicherungstechnischen Prinzipien abweichen. Die Situation von Menschen mit einer langen Erwerbslebenszeit oder belastender Arbeit muss berücksichtigt werden.</p>
  • Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen
State
Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Das Parlament hat den Bundesrat mit der Motion 21.3462 «Auftrag für die nächste AHV-Reform» vom 30. April 2021 beauftragt, ihm bis 31.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 vorzulegen. Die vorbereitenden Arbeiten sowie verschiedene Studien sind bereits im Gange. Zum jetzigen Zeitpunkt hat der Bundesrat jedoch noch keine Entscheidung über den Inhalt der nächsten Reform getroffen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der Motion. Ihm ist es wichtig, Anreize für den Erhalt der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus zu schaffen. Er lehnt die vorliegende Motion hingegen ab, weil diese bereits sehr konkrete Massnahmen in einem sehr restriktiven Rahmen vorsieht.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Massnahmen stehen zudem im Widerspruch zu den Entscheiden, die das Parlament in der AHV 21 zur Flexibilisierung des Rentenbezugs, bzw. zur Anpassung der Kürzungs- und Erhöhungssätze an die Lebenserwartung ab 2027 getroffen hat und die von der Schweizer Stimmbevölkerung am 25. September 2022 unterstützt wurden. Der Bundesrat ist hingegen bereit, in der nächsten AHV-Reform Änderungen bei der Flexibilisierung des Rentenbezugs zu prüfen, um noch stärkere Anreize zur Weiterarbeit zu schaffen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei einer Annahme der Motion durch den Erstrat wird der Bundesrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen in die nächste AHV-Revision aufzunehmen und so die Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu fördern:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Zuschläge auf den Rentenbetrag bei Aufschub der Rente erhöhen,</li><li>den heutigen Kürzungssatz der Altersrente beim Rentenvorbezug von 6,8 Prozent pro Jahr beibehalten oder erhöhen.</li></ul><p>Zu diesem Zweck kann er von den versicherungstechnischen Prinzipien abweichen. Die Situation von Menschen mit einer langen Erwerbslebenszeit oder belastender Arbeit muss berücksichtigt werden.</p>
    • Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen

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